Von Marcus Arndt
Vor dem Amtsgericht Dortmund gab es zwei weitere „Klatschen“ für Intown Properties aus Berlin. Zwei weitere Mieter haben ihre einstweilige Verfügungen gegen die Eigentümerin des Hannibal II in Dorstfeld durchgesetzt. Zwei Mieter haben einstweilige Verfügungen auf dauerhaften Zugang zu ihren Wohnungen und Aufrechterhaltung der Stromversorgung beantragt.
„Intown“-Anwälte: „Wir kommen leider nicht zusammen“
Nach einem regelrechten Wortgefecht zwischen den aus Düsseldorf angereisten und siegessicheren Intown-Anwälten und Rechtsanwalt Martin Grebe vom Mieterverein Dortmund, bestätigten beide Richter nach längerer Beratung die gestellten Anträge.
Zuerst sah es so aus, dass die beiden Parteien sich doch noch gütlich vor Gericht einigen könnten, um eine annehmbare Regelung für alle zu finden. Jedoch nach knapp 55 Minuten Verhandlungszeit außerhalb des Gerichtsaales brachen die Anwälte von Intown überraschend mit den Worten „Wir kommen leider nicht zusammen“ ab.
Somit haben die Richter sich in ihren Beschlüssen an den von der Stadt Dortmund erlassenen Verfügungen orientiert, welche den Zugang der Mieter mit Sicherheitsbegleitung zu ihren Wohnungen regelten.
KlägerInnen dürfen ihre Wohnungen drei Mal pro Woche betreten
Danach dürfen die klagenden MieterInnen ihre im September 2017 geräumten Wohnungen zumindest an drei Tagen pro Woche für jeweils bis zu 30 Minuten betreten, um zum Beispiel wichtige Papiere abzuholen.
Ferner darf die Eigentümerin Intown außerdem nicht, -wie zum 15. Februar geplant – die Stromzufuhr zu den Aufzügen und zu den Wohnungen kappen.
Ebenfalls wurde einem Kläger stattgegeben, auch Zugang zur Tiefgarage zu gewähren, um seinen Wagen herauszuholen. Auch hier muss die Stromversorgung aufrecht gehalten werden, verfügte das Amtsgericht.
Die Mieter hatten jeweils die einstweilige Verfügung beantragt um zu erreichen, dass diese ihre Wohnungen auch weiterhin betreten dürften, auch wenn die Eigentümerfirma Intown zum 16. Februar die angekündigte „Bauwerksicherung“ durchführt. Von diesem Tag an soll es keinem Mieter mehr möglich sein den Hannibal Komplex zu betreten. Sämtliche Ein- und Zugänge im Erdgeschoss und der Tiefgarage werden vermutlich zugemauert.
Intown hatte das Gebäude zum 1. Februar 2018 stillgelegt
Intown hatte das Gebäude zum 1. Februar komplett stillgelegt. Seitdem dürfen die Wohnungen, in denen Mieter noch ihre Möbel und anderes Eigentum haben, nicht mehr betreten werden.
„Wir freuen uns für die Hannibal II-Mieter, dass zwei weitere Gerichtsentscheidungen zugunsten der Mieter vorliegen“, kommentiert Rainer Stücker die Entscheidungen. „Die Rechtsauffassung beim Amtsgericht Dortmund dürfte damit klar sein. Auch weiteren Anträgen anderer Mieter würde dann stattgegeben werden.“
Abzuwarten bleibt die Reaktion von Intown. „Wir erwarten, dass nun eine neue Zugangsregelung für alle Mieter erfolgt“, stellt Rainer Stücker fest. „Ansonsten folgen weitere Anträge bei Gericht!“
Wir werden die Immobilienfirma Intown immer weiter mit Anträgen vor Gericht zitieren und „piksen“ bis es anfängt “weh zu tun“, merkte Rechtsanwalt Martin Grebe heute vor den Verhandlungen an.
Dass Intown nicht mit offenen Karten spielt, wie die Düsseldorfer Anwälte glauben machen wollten, stellte auch das Gericht heute fest. Mehrere MieterInnen versuchen momentan sich den Zugang zu ihren Wohnungen auf dem Rechtsweg einzuklagen.
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