Mit scharfer Kritik reagiert die Fleischer-Innung Westfalen Mitte auf das vom Düsseldorfer Landtag beschlossene Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG). „Der Landtag hat heute offiziell Wettbewerbsverzerrung, Gängelei und das Todesurteil für viele Betriebe des Lebensmittel-Handwerks beschlossen“, ärgert sich Obermeister Dirk Klusmeier.
Auch hygienisch einwandfreien Betrieben droht das „Aus“
„Wir lassen uns das nicht bieten und prüfen eine Klage. Alle Versuche, durch gute Argumente die NRW-Landesregierung und insbesondere Verbraucherminister Johannes Remmel zu überzeugen, sind gescheitert. Jetzt gehen wir mit anderen Mitteln vor. Und wir sind nicht allein.“
Betriebe, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen, müssen mit dem neuen Gesetz an ihren Eingängen die Prüfergebnisse der staatlichen Lebensmittelkontrollen für den Verbraucher öffentlich sichtbar aushängen.
Auf Kritik stößt das insbesondere deshalb im Handwerk, weil das Kontrollbarometer entgegen der ursprünglichen Intention den Verbraucher nicht darüber informiert, wie eine Beurteilung zustande gekommen ist.
Klares Bekenntnis: Kontrollen sind für die Betriebe kein Problem
„Unser Problem ist, dass ein Betrieb öffentlich stigmatisiert werden kann, auch wenn er gar kein Gesundheitsrisiko darstellt“, so Innungs-Geschäftsführer Ludgerus Niklas. „Da werden Betriebe, die möglicherweise nur einen Fehler in der Dokumentation gemacht haben, gezwungen, das schlechte Ergebnis und damit ihr eigenes Todesurteil ins Schaufenster zu stellen.“
Denn wer – aus welchen Gründen auch immer – eine schlechte Beurteilung veröffentlichen muss, verliert schnell seine Kunden und steht innerhalb kurzer Zeit vor dem „Aus“. „Kontrollen waren und sind für uns im Sinne der Verbraucherschutzes grundsätzlich kein Problem“, so der Geschäftsführer weiter.
„.Allerdings wehren wir uns gegen Kontrollen, die nichts mehr mit unseren Produkten zu tun haben und uns nur zusätzlichem Verwaltungsaufwand aufzwingen. Die Betriebe lassen sich nicht gängeln oder am Nasenring vorführen.“
Kritik der Innung: Durch die Regelung wird mit zweierlei Maß gemessen
Den Zorn der Fleischer-Innung zieht die NRW-Landesregierung aber auch durch fehlende Gleichbehandlung auf sich. Denn für Supermärkte lässt die Regelung Spielraum. „Wo wird denn hier das Kontrollbarometer zu sehen sein? Auf den Packungen, am Wurstregal oder am Eingang?“, fragt sich Dirk Klusmeier.
„Hier kann man schwarze Schafe gar nicht mehr erkennen. Die Landesregierung treibt unsere Kunden in die Supermärkte, weil es dort vermeintlich bessere Ware gibt – das ist ein unzulässiger Eingriff des Staates in den Wettbewerb.“ Darüber hinaus gilt das Kontrollbarometer nur für NRW. Kommt das Fleisch aus einem anderen Bundesland, muss der Betrieb seine Prüfergebnisse gar nicht erst veröffentlichen.
„Wir haben schon im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird und die Gesetzeslücke unbedingt geschlossen werden muss“, ergänzt Innungs-Geschäftsführer Ludgerus Niklas. „Es ist völlig unverständlich, wie ein so mangelhaftes Gesetz von der Landesregierung verabschiedet werden kann.“
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Handwerkskammer Dortmund
Mehr Bürokratie statt mehr Verbraucherschutz
Mit dem vom Düsseldorfer Landtag beschlossenen Kontrollergebnis Transparenz- Gesetz (KTG) kommen erhebliche Mehrbelastungen auf lokale Handwerksbetriebe zu. Der Präsident der Handwerkskammer (HWK) Dortmund, Berthold Schröder, erklärt hierzu: „Vergeblich hat das Handwerk auf die Bürokratielasten im Rahmen der ‚Hygiene- Ampel‘ hingewiesen. Besonders kleine Betriebe werden unter den umfangreichen Dokumentationspflichten leiden und an Wirtschaftlichkeit einbüßen.“
Dem Verbraucherschutz sei nicht damit gedient, indem man Handwerksbetriebe unter Generalverdacht stelle. „Das System bildet die hygienischen Verhältnisse eines Unternehmens nicht korrekt ab.“ So könnten Versäumnisse bei der umfangreichen Dokumentation zu einer schlechten Bewertung führen. Die Folge wäre eine Stigmatisierung von Betrieben, die hygienisch einwandfrei arbeiten. Schröder: „Statt mehr Verbraucherschutz gibt es nur mehr Bürokratie.“
CDU-Fraktion
Landesregierung beschließt „Hygiene-Ampel“ – CDU sieht mehr Schaden als Nutzen
NRW hat die Einführung der sog. „Hygiene-Ampel“ beschlossen. Damit sollen die Kontrollergebnisse der Lebensmittel- und Gastronomiebetriebe durch die Farben Grün, Gelb oder gar Rot für die Kunden bzw. Gäste kenntlich gemacht werden.
„Auf den ersten Blick für den Verbraucher vielleicht eine gute Sache; aber kann er denn wirklich nach dieser Kennzeichnung darauf vertrauen, ob ein Lebensmittelmarkt oder eine Gaststätte zu Recht für unbedenklich oder bedenklich eingestuft wird?“, fragt sich die Vorsitzendes des Bürgerdienste-Ausschusses, Christiane Krause.
„Auf Bundesebene ist die „Ampel“ noch im Dezember vergangenen Jahres vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert, weil das Projekt nicht ausreichend durch die Bestimmungen im Verbraucherschutzgesetz gedeckt sei. Die Maßnahme schaffe keinerlei Transparenz, sondern führe eher zur Verwirrung. Die rot/grüne Landesregierung ignoriert das Urteil und die Einwände der beteiligten Fachleute. Bei den zugrunde gelegten Bewertungskriterien kann es passieren, dass einem Unternehmen die „Grüne Ampel“ verwehrt wird, obwohl es alle Hygienevorschriften zu 100% erfüllt. Wieder einmal bürdet Rot/Grün den Unternehmen und den Kommunen ein Mehr an Bürokratie auf und zwingt die Beteiligten mit dieser Ideologie geradezu zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das Gesetz richtet mehr Schaden an, als es den Verbrauchern an Nutzen bringt.“
Und Krause weiter:
„Die Lebensmittelkontrolleure in unserer Stadt leisten gute Arbeit und es gibt kein Hygieneproblem. Für die Umsetzung des neuen Bürokratiemonsters „Hygiene-Ampel“ haben die Kommunen zu sorgen. Es müssen mehr Lebensmittelkontrolleure eingesetzt werden, die sich über Gebühren (von den Kontrollierten) finanzieren sollen. Mögliche Konsequenzen für Betriebe und Kommune wurden nicht ausreichend bedacht. Trotz einer 36-monatigen Übergangsfrist werden viele der rund 150.000 betroffenen NRW-Betriebe Probleme bekommen. Schließlich sind Bäcker, Metzger und Köche nicht auch automatisch Manager“.
Auch der ordnungspolitische Sprecher der CDU, Friedrich-Wilhelm Weber, sieht die Hygiene-Ampel kritisch. Seiner Meinung nach stelle man hier Betriebe an den Pranger und nimmt billigend in Kauf, dass diese dadurch eventuell enorme finanzielle Einbußen haben.
„Grundsätzlich begrüßt die CDU die Absicht, dem Verbraucher einen schnellen und einfachen Eindruck von der Qualität und dem hygienischen Zustand eines Lebensmittelbetriebes zu verschaffen. Das neue Gesetz eignet sich dazu nicht. Wir haben in Dortmund ein funktionierendes Überwachungssystem dank der Lebensmittelkontrolleure. Warum muss das Rad also jetzt neu erfunden werden? Gibt es in NRW keine anderen Probleme? Mögliche „schwarze Schafe“, die es damit vielleicht aufzudecken gilt, findet man schon jetzt durch die Kontrollen der Stadt. Und das Internet darf man auch nicht unterschätzen! Sind Gaststätten oder Lebensmittelgeschäfte schmuddelig, wird das sehr schnell im Internet propagiert. Es gibt mittlerweile für jede Stadt zahlreiche Internetportale, auf denen man Bewertungen für Lokale abgeben bzw. nachlesen kann. Reise ich in eine andere Stadt, ist das für mich zumindest immer eine gute Möglichkeit, mich über Restaurants vor Ort zu informieren“, so Weber abschließend.
Fleischer-Innung Westfalen Mitte
Fleischer hoffen auf das Ende der „Hygiene-Ampel“
Mit dem Abtritt der GRÜNEN von der politischen Bühne in NRW hofft das Fleischer-Handwerk auch auf die Annullierung des im Februar beschlossenen Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes (KTG), der so genannten „Hygiene-Ampel“.
„Der grüne Verbraucherminister Johannes Remmel, der maßgeblich für die Einführung des Gesetzes verantwortlich war, hat für seine falsche Politik bei der Landtagswahl die längst überfällige Quittung bekommen. Es muss jetzt darum gehen, die Fehlentscheidungen der Vergangenheit auch rechtlich zu korrigieren. Wir fordern CDU und FDP auf, die Anliegen des Lebensmittelhandwerks bei den jetzt laufenden Gesprächen mit auf die Tagesordnung zu setzen“, so Dirk Klusmeier, Obermeister der Fleischer-Innung Westfalen Mitte, die für die Städte Dortmund, Hagen, Hohenlimburg, Breckerfeld und Herdecke zuständig ist.
„In der Opposition haben CDU und FDP sich mit dem Handwerk solidarisch gezeigt und sich gemeinsam mit uns gegen das Gesetz gestellt“, ergänzt Innungs-Geschäftsführer Ludgerus Niklas. „Jetzt ist es an der Zeit, die Signale auf `Halt´ zu stellen.“
Auch hygienisch einwandfreien Betrieben droht das „Aus“
Nach dem im Februar von der rot-grünen Landesregierung beschlossenen Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) müssen Betriebe, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen, die Prüfergebnisse der staatlichen Lebensmittelkontrollen an ihren Eingängen für den Verbraucher öffentlich sichtbar aushängen.
Das Lebensmittelhandwerk hatte mehrfach kritisiert, dass schlechte Beurteilungen auch durch rein formale Fehler der Betriebe zustande kommen können. „Wir stehen für gute Qualität aus Tradition und wehren uns nicht gegen Kontrollen“, so Ludgerus Niklas. „Aber wenn unseren Betriebe wegen behebbarer Formfehler die Kunden ausbleiben und letztendlich das `Aus` droht, dann können wir das nicht hinnehmen.“
Den Zorn der Fleischer-Innung hatte die alte NRW-Landesregierung auch durch fehlende Gleichbehandlung auf sich gezogen. Denn für Fleischprodukte in Supermärkten oder aus anderen Bundesländern gelten die Regeln so nicht.
Fleischer-Innung Westfalen Mitte
Fleischer-Innung Westfalen Mitte: Erleichterung über Abschaffung der Hygiene-Ampel in NRW
Landtag in Düsseldorf verabschiedet mit dem Entfesselungspaket I in zweiter Lesung auch die Abschaffung des Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes, der so genannten „Hygiene-Ampel“ / Fleischer-Innung Westfalen Mitte begrüßt Initiative der Landesregierung
„Es ist für uns ein Tag der Erleichterung, der Freude und des Aufatmens“, fasst Dirk Klusmeier, Obermeister der Fleischer-Innung Westfalen Mitte, die Stimmung im Fleischerhandwerk der Region zusammen. „Wir haben uns lange über die Gesetzgebung der rot-grünen Landesregierung geärgert. Jetzt ist die unglückliche `Hygiene-Ampel´ in Nordrhein-Westfalen endlich Geschichte.“ Am Nachmittag hatte der nordrhein-westfälische Landtag mit der Mehrheit der CDU/FDP-Koalition das Entfesselungspaket I in zweiter Lesung auf den Weg gebracht und damit auch die Aufhebung des Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz, der so genannten „Hygiene-Ampel“, beschlossen.
Das Gesetz, das die damalige Landesregierung unter Federführung von NRW-Verbraucherminister Johannes Remmel vor rund einem Jahr verabschiedet hatte, war im Lebensmittel-Handwerk auf große Kritik gestoßen. „Wir haben uns nicht gegen die Kontrollen gewehrt. Denn Hygiene ist für uns im Fleischerhandwerk selbstverständlich“, so Dirk Klusmeier. „Unser Problem war vor allem, dass Betriebe schon bei einem Fehler in der Dokumentation öffentlich stigmatisiert werden konnten, auch wenn sie gar kein Gesundheitsrisiko darstellten.“
Den Zorn der Fleischer-Innung hatte die damalige Landesregierung aber auch durch den hohen Verwaltungsaufwand und die fehlende Gleichbehandlung auf sich gezogen. Denn für Supermärkte ließ die Regelung ebenso Spielraum wie für Fleischprodukte aus anderen Bundesländern. „Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative der schwarz-gelben Landesregierung in Düsseldorf, das Entfesselungspaket I auf den Weg gebracht zu haben und für unsere Betriebe damit zu einem echten Abbau an Bürokratie beigetragen zu haben“, so Obermeister Dirk Klusmeier.