Fünf Jahre Bildungs- und Teilhabepaket in Dortmund: Vom Bürokratiemonster zum Erfolgsmodell

Das Gebäudes des Sozialamtes in der Luisenstraße ist sanierungsbedürftig.
Im Sozialamt stapelten sich zunächst die Anträge, weil die Kommunen kalt erwischt wurden. (Archivbilder)

„Aber die Idee war gut.“ So lässt sich wohl am Besten die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) im Jahr 2011 charakterisieren. Es sieht Finanzhilfen für finanzschwache Familien vor. Doch die Einführung durch den Gesetzgeber war eine Farce: Am 1. April 2011 wurde das Paket – noch dazu rückwirkend zum 1. Januar -beschlossen.

Bund und Land ließen Kommunen mit den Folgen im Regen stehen

Die Kommunen waren darauf nicht vorbereitet. Es ist ein Paradebeispiel und ein Lehrstück zugleich, wie die Städte und Gemeinden vom Bund und Land im Regen stehen gelassen werden. So kam auch der Erlass des Landes für die Abwicklung des „BuT“ erst 14 Monate später. Kein Wunder, dass sich die Anträge gleich kistenweise im Sozialamt stapelten. Dennoch wurde es zum Erfolgsmodell.

Zur sehr erfolgreichen Umsetzung des äußerst bürokratischen Gesetzeswerkes führten die unbürokratische Abwicklung, die gemeinsamen Anstrengungen der Sozialverwaltung und aller beteiligten Akteure sowie politische Initiativen der Stadt Dortmund in Richtung Land NRW. So entstand das „Dortmunder Modell“.

Bei der Abwicklung des Pakets hat sich das „Dortmunder Modell“  in der Praxis bewährt

Dezernat 5: Stadträtin Birgit Zoerner
Sozialdezernent Birgit Zoerner zog eine Fünf-Jahres-Bilanz des Bildungs- und Teilhabepakets.

„Wir haben von Beginn auf den Service aus einer Hand zur Gewährung und Umsetzung der Ansprüche gesetzt“, zog Sozialdezernentin Birgit Zoerner eine Fünf-Jahres-Bilanz.

„Auch wenn wir ohne die Chance auf eine Vorlaufzeit handeln mussten, gelang es dem Sozialamt innerhalb allerkürzester Zeit, Personal zu gewinnen und die notwendigen Arbeitsplätze und Voraussetzungen für die Bearbeitung der Anträge zu schaffen.“

Von Anfang an habe das Sozialamt mit den Akteuren in Dortmund an einem Tisch gesessen, um die Ausführung des Bildungspakets gemeinsam zu gestalten.

Hieraus entwickelte sich schon früh das „Dortmunder Modell“. Dieses Modell wird von einer Vielzahl von Beteiligten getragen. Die daraus entstandenen Kooperationen ermöglichen es, die Leistungen unbürokratisch und schnell für alle Berechtigten zur Verfügung zu stellen.

Über 200.000 Anträge wurden gestellt – 30.000 Anspruchsberechtigte

Insgesamt sind rund 30.000 Kinder und Jugendliche anspruchsberechtigt. Bis zum 31. Dezember 2015 wurden für sie insgesamt 185.672 Anträge auf Bildung und Teilhabe eingereicht. Mittlerweile – im Herbst 2016 – liegt die Zahl der Anträge schon über 200.000. Mehr als 100 Kooperationspartner beteiligen sich an der Gestaltung des Bildungspakets.

Hierzu gehören unter anderem Schulen, Kitas, Dortmunder Vereine, VHS und die TU Dortmund. Das Bildungspaket hat in Dortmund einen Deckungsgrad von über 90 Prozent erreicht.

In Umsetzung des Gesetzes zur „Änderung des Sozialgesetzbuch II (SGB II)“ wurde rückwirkend zum 1. Januar 2011 das „Bildungs- und Teilhabepaket“ installiert. Dadurch werden zusätzliche Bedarfe der Kinder und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen im Bereich Bildung, Freizeit, Unterhaltung und Kultur abgedeckt.

Ein Anspruch auf Förderung und Unterstützung besteht für Kinder und Jugendliche, für die oder für deren Eltern eine der folgenden Leistungen gezahlt wird: Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bzw.  Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für die Eltern, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen für Asylbewerber.

2,5 Millionen Euro für das Mittagessen – 1,5 Millionen Euro für Klassenfahrten

Dezernat 5: Stadträtin Birgit Zoerner
Mehr als 200.000 Anträge sind in Dortmund gestellt worden – 30.000 Kinder sind anspruchsberechtigt.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst sechs verschiedene Module, die nebeneinander beantragt werden können: Dabei sind Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten (1,5 Millionen Euro), persönlicher Schulbedarf (1,8 Millionen Euro) sowie der Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Kindertagespflege (2,5 Millionen Euro) die größten Posten in Dortmund. Lediglich bei fünf Prozent geht es um die soziale und kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.

Die Stadt Dortmund und das Jobcenter Dortmund haben vereinbart, dass auch für Berechtigte nach dem SGB II ein Teil der Aufgaben für Bildung und Teilhabe durch die Kommunalverwaltung wahrgenommen wird. Ausgenommen sind die Leistungsmodule Schülerfahrtkosten und Schulbedarf.

„Wir haben uns neue Wege erschaffen, unsere Positionen beispielsweise zur Ausweitung der Lernförderung erfolgreich gegenüber der Landespolitik durchgesetzt. Bis heute ist insbesondere die im Zusammenhang mit dem Bildungspaket installierte Schulsozialarbeit aus den Schulen nicht mehr weg zu denken“, sagt die Sozialdezernentin.

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