Vorerst wird es weiter kein Büro der Partei „Die Rechte“ in Huckarde geben. Eigentümer Dietrich S. hat noch während des Verhandlung seine Klage gegen die Stadt Dortmund vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zurückziehen lassen. Der Grund: Das Gericht ließ durchblicken, dass seine Klage keine Chance auf Erfolg hatte.
Bauordnungsamt grätschte dem Neonazi in die Parade
Worum geht es? Vor nun mehr drei Jahren hatte der Aktivist der Partei „Die Rechte“ ein Ladenlokal gekauft. Nach dem Umbau wollte er dies als Parteibüro nutzen (lassen). Allerdings grätschte ihm die Bauaufsicht in die Parade. Er hatte keinen Bauantrag für die Nutzungsänderung gestellt.
Außerdem war ein Durchbruch durch eine tragende Wand erfolgt, sowie Verbreiterungen von Türen vorgenommen worden, weshalb der Bauaufsicht Zweifel an der Standfestigkeit kamen. Sie untersagte im Rahmen der Gefahrenabwehr eine Umnutzung. Dagegen klagte der Eigentümer vor dem Verwaltungsgericht. Nach drei (!) Jahren kam es nun zur Verhandlung.
Gericht sieht die Stadt Dortmund auf der formalen Ebene im Recht
Allerdings wollte sich das Gericht nicht inhaltlich mit dem Vorgang beschäftigen. Viel mehr ließen die Richter durchblicken, dass sie zum Ergebnis kämen, dass der vom Eigentümer vorgelegte Bauantrag unvollständig war.
Die Entscheidung der Bauaufsicht sei richtig gewesen. Bevor dann der eigentliche Beschluss erfolgte, zog der Rechtsvertreter von Dietrich S. die Klage zurück. Für ihn bedeutet das: Außer Spesen nichts gewesen.
„Neues Spiel, neues Glück“, kommentierte Ludger Deimel, Leiter der städtischen Bauaufsicht, die Entscheidung. Er geht nun davon aus, dass der Eigentümer einen neuen Antrag stellen wird. Dieser werde, sobald er „prüffähig“ vorliege, in der vorgegebenen Frist von drei Monaten beschieden.
Neuer Rechtsstreit um das Parteibüro ist absehbar
Allerdings macht Deimel keinen Hehl daraus, dass für die Stadt Dortmund der Hauptknackpunkt der fehlende Nachweis für die notwendigen Stellplätze für die Nutzungsänderung bleibt.
Sollte dieser Nachweis weiter nicht geführt werden können, scheint das Ergebnis klar – nämlich eine Ablehnung. Dann würden sich wahrscheinlich die Parteien erneut vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen treffen. Ob das dann wieder erst in drei Jahren sein wird, bleibt abzuwarten.