Nordstadt: Der Kauf und Abriss des „Horrorhauses“ in der Kielstraße wird die Stadt auch noch 2016 beschäftigen

Das 18-stöckige „Horrorhaus“ in der Kielstraße soll auf jeden Fall abgerissen werden. Fotos: Alex Völkel
Das 18-stöckige „Horrorhaus“ in der Kielstraße soll auf jeden Fall abgerissen werden. Fotos: Alex Völkel

Bei allen Debatten um knapper werdenden Wohnraum wird ein Gebäude weiterhin nicht in Betracht kommen: Das Hochhaus Kielstraße 26. Die Stadt möchte das als „Horrorhaus“ bekannt gewordene Haus weiterhin erwerben und abreißen.

Der Kauf der 102 Wohnungen bleibt eine schwierige Aufgabe

Der Rat der Stadt Dortmund hatte im Oktober unter dem Vorbehalt der Förderung durch Städtebaufördermittel in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen,  die Wohnungen der Kielstraße 26 zu erwerben und bei Bedarf die Wohnungseigentümergemeinschaft Kielstraße 26 mit dem vorrangigen Ziel des Gebäudeabbruches zu reaktivieren.

Die Maßnahme wird durch das Städtebauförderprogramm Stadtumbau West zu 80 Prozent refinanziert. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg war für Herbst 2015 in Aussicht gestellt. Das Absurde an dem „Horrorhaus“: Auf der anderen Seite der Heiligengartenstraße steht ein identischer Zwilling.

Allerdings wurde dieser nicht in ein Spekulationsobjekt verwandelt, sondern wird von der DOGEWO21 bewirtschaftet. Es ist bei den Mieterinnen und Mietern sehr beliebt und voll belegt.

Haus wurde zum Spekulationsobjekt – mit dramatischen Folgen

Das "Horrorhaus" ist die bekannteste und größte Schrottimmobilie in der Nordstadt. Foto: Alex Völkel
Das „Horrorhaus“ ist die bekannteste und größte Schrottimmobilie.

Das Punkthochhaus Kielstraße 26 mit seinen 18 Etagen und 102 Wohnungen wurde 1993 in Eigentumswohnungen umgewandelt. Käufer waren vor allem Türken aus Süddeutschland, denen das Haus als Geldanlage versprochen wurde. Doch die „Luxuswohnungen“ entpuppten sich für die meisten Eigentümer als ganz dramtisches und existenzbedrohendes Groschengrab.

Nach Insolvenz der Mehrheit der Eigentümer und nicht mehr zu verantwortenden Sicherheitsproblemen wurde das Hochhaus von der Stadt Dortmund im Rahmen einer bauordnungsrechtlichen Sicherungsmaßnahme 2002 zugemauert.

Die Stadt Dortmund hatte die Maßnahme im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau West“ zur Förderung angemeldet, um die Beeinträchtigung der benachbarten Wohnbestände zu beenden. Das städtebauliche Entwicklungskonzept sieht den Abriss des Gebäudes mit einer anschließenden öffentlichen Nutzung vor.

Die Klärung der Eigentumsverhältnisse ist langwierig

Die Vorbereitungen des Eigentumserwerbes hat eine „Koordinations- und Regiestelle“ übernommen, die aus einem Projektentwickler und einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht besteht.

Diese ist nötig, um das undurchschaubare Wirrwarr der Eigentumsverhältnisse zu entwirren. Denn durch die Priavtinsolvenzen sind viele Banken beteiligt, die den Kauf der Wohnungen auf Kredit finanziert hatten. So mancher Eigentümer tauchte auch im Ausland ab. Daher versucht die Stadt seit Jahren, in Besitz der Wohnungen zu kommen.

Der Abrisstermin musste schon mehrfach verschoben werden. Jetzt fasst man das Jahr 2016 ins Auge – zumindest zur abschließenden Klärung der Eigentumsverhältnisse.

Bevor der Abbruch durch die Stadt erfolgen kann, soll die Vielzahl der Eigentumsrechte in der Hand der Stadt Dortmund vereinigt werden. Es ist daher beabsichtigt, sämtliche Wohnungen im Gebäude Kielstraße 26 zu erwerben.

95 der 102 Wohnungen könnten noch dieses Jahr gekauft werden

Projektziel ist es, das Gebäude Kielstraße abzureißen und das Grundstück nach Neuparzellierung und Arrondierung für eine Tageseinrichtung für Kinder zu nutzen. Die Eignung wurde in Abstimmung mit dem Jugendamt festgestellt.

Der derzeitige Stand der Verhandlungen mit den Grundpfandgläubigern und den Eigentümern lässt die Erwartung zu, dass 95 Eigentumswohnungen von der Stadt Dortmund in 2015 erworben werden können, die restlichen sieben Wohnungen voraussichtlich mit einem Zeitverzug von circa einem Jahr. Sobald die Stadt Dortmund Eigentümerin sämtlicher Wohnungen ist, kann der Abriss geplant und umgesetzt werden.

Zwangsmittel zum Kauf der restlichen sieben Wohnungen als Option?

Sollte es nicht gelingen, die restlichen Wohnungen zu erwerben, können diese über unterschiedliche Zwangsmittel mit entsprechendem Zeitverzug in das Eigentum der Stadt Dortmund überführt werden.

Die unterschiedlichen Zwangsmittel basieren auf schuldrechtlichen Forderungen von der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Stadt Dortmund an die entsprechenden Eigentümer.

Sollten diese Mittel aus bisher nicht absehbaren Gründen in einem vertretbaren Zeitrahmen  nicht zum vollständigen Eigentumserwerb führen oder die Verhandlungen mit den Nachbareigentümern aus Gründen, die derzeit nicht erkennbar sind, noch scheitern, kann die Stadt Dortmund notfalls ihre Wohnungen an einen Dritten zur Weiterverwendung veräußern.

Nach deutlicher Bereinigung der Eigentumsverhältnisse ist ein solcher Weiterverkauf voraussichtlich möglich, jedoch nicht abschließend gesichert.

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