Anmeldeschluss für die Grundschule ist der 31. Oktober 2024

Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder jetzt für die Einschulung 2025 anmelden

Gefühlt haben gerade erst die neuen Erstklässler ihre Klassen bezogen, da beginnt schon das neuen Anmeldeverfahren für die Einschulung 2025. Die Schulverwaltung schickt bis Mitte September dazu Informationsschreiben des Fachbereichs Schule an die Erziehungsberechtigten raus. Ein Anmeldebogen für die Grundschulen wird direkt mit geschickt. Damit können die Eltern ihre Kinder an ihrer Wunsch-Grundschule anmelden. Wichtig: Mehrfach-Anmeldungen sind nicht möglich. 

Grundsätzlich lässt sich die Grundschule für das Kind frei wählen

Für das kommende Schuljahr werden etwa 6000 Erstklässler:innen erwartet. Bedingt durch Zuzüge, insbesondere aus der Ukraine, kann die Zahl auch höher liegen. Schulpflichtig werden alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geboren wurden.

Auch eine vorzeitige Einschulung ist möglich, dafür müssen Kinder, die nach dem 30. September 2019 geboren sind, als „schulfähig“ eingestuft werden. Über die Schulfähigkeit entscheidet die jeweilige Schulleitung, Grundlage dafür ist das schulärztliche Gutachten.

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Die Schulleitung der ausgewählten Grundschule beantwortet alle Fragen rund um die vorzeitige Einschulung. Der notwendige Anmeldebogen ist über die Grundschulen erhältlich oder kann ab Mitte September auf der Webseite der Stadt Dortmund, im Fachbereich Schule, heruntergeladen werden.

Eltern und Erziehungsberechtigte können die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Allerdings besteht ein Anspruch auf einen Platz nur für die nächstgelegene Grundschule im Rahmen der Aufnahmekapazitäten.

Bekenntnisgrundschulen hingegen haben auch das „Recht“, nur Kinder des jeweiligen Glaubens aufzunehmen. Eine katholische Bekenntnisschule könnte beispielsweise die Aufnahme von evangelischen Kindern ablehnen. Fragen zur Einschulung beantworten die Schulleitungen der jeweiligen Grundschulen.

Schülerfahrkosten werden bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, sofern der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt.

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