Dortmund ist seiner Zeit voraus – zumindest wenn es um das Gebäudeenergie-Gesetz (GEG), den darin geforderten Energienutzungsplan (ENP) und die damit verbundene Wärmeplanung geht. Das GEG verpflichtet die Kommunen, bis Mitte 2026 entsprechende Planungen vorzulegen, ob beispielsweise ein Anschluss ans Fernwärmenetz möglich ist. In Dortmund soll dieser Plan bereits ein Jahr früher vorliegen: Das ist möglich, weil sich die Stadt schon lange vor Beginn der aktuellen Diskussionen in Berlin mit dem Thema befasst und 2018 die Diskussion um den Masterplan Klimafolgenanpassung begonnen hat. Dem Rat liegt jetzt ein erster Aufschlag vor.
Klimaneutralität bis 2035 als Ziel: Dortmund ist ambitionierter als der Bund
Voraus gegangen waren intensive Untersuchungen für das gesamte Stadtgebiet, die noch nicht abgeschlossen sind. Dem Rat der Stadt sollen nun die bisherigen Erkenntnisse vorgelegt werden. Denn die Stadt hatte sich das Erstellen eines Energienutzungsplanes (ENP), bei dem neben der Wärme- auch die Stromversorgung, grüne Gase wie Wasserstoff und Kälte im Fokus stehen, bereits Ende 2021 vorgenommen, lange bevor der Bund die Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung festgelegt hat.
Das Gesetz über die kommunale Wärmeplanung lässt zwar die Stromnetze außen vor, geht beim Thema Wärme aber formal über den Dortmunder Energienutzungsplan hinaus. Für die nun vorgegebene Wärmeplanung benötigt die Verwaltung daher noch den konkreten Auftrag des Rates. Dazu gehört auch die Planung von Fern- und Nahwärme. Sie ist zentral, um die Energiewende hinzubekommen und eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 in Dortmund hinzubekommen. Durchaus ambitioniert: Auf Bundesebene ist 2045 als Zieljahr anvisiert.
Das Entscheidende für die Eigentümer:innen von Gebäuden – und damit auch die Mieter:innen: Die Energienutzungsplanung ist die Grundlage dafür, welche Energieversorgung in Zukunft an der jeweiligen Adresse verfügbar ist. „Die meisten verbauten Heizungen basieren noch auf fossilen E-Trägern. Daher ist die Wärmewende unentbehrlich für die Energiewende“, macht der Dezernent für Planen, Umwelt und Wohnen, Stefan Szuggat, deutlich.
OB Thomas Westphal: „Wir waren lange vor dem Zug unterwegs“
„Sie kennen die Diskussion seit langem – es geht um das Heizungsenergiegesetz und die Energiestrukturen der Zukunft”, sagte Dortmunds OB mit Blick auf die gesetzliche Wärmeplanung. „Wir waren lange vor dem Zug unterwegs.“ Im Mittelpunkt steht die Information, wo ein Wärmenetz entstehen kann und soll und wo es auf keinen Fall eine entsprechende Anschlussmöglichkeit geben wird. „Das ist ein Beitrag zu mehr Sicherheit. Ich kann schon jetzt erfahren, wo keine Fernwärme ankommen wird und wo ich mich um Alternativen kümmern muss“, so Westphal.
Der Energienutzungsplan für Dortmund wird zudem deutlich genauer werden als vom Gesetzgeber gefordert. So liegen gebäudescharfe Berechnungen vor und sozio-ökonomische Daten sind implementiert. Nur in wenigen Bereichen muss nach der Fertigstellung noch nachgearbeitet werden, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Dabei geht es beispielsweise um Wirtschaftlichkeitsvergleiche oder Wahrscheinlichkeitsangaben – da sind erst die Unternehmen gefordert, ihre eigenen Planungen vorzulegen. In Dortmund gibt es aktuell drei Unternehmen, die ein Fernwärmenetz betreiben. Neben DEW21 mit dem großen modernisierten Netz in der Innenstadt gibt es noch kleinere Netze von Energie Niederrhein und E.ON.
Energienutzungsplan bringt Eigentümer:innen Klarheit zum künftigen Energieangebot
Der Energienutzungsplan ist künftig das zentrale Werkzeug, um Energieströme abzubilden. Gebäudescharf sind darin auch die Energieverbräuche und Potenziale für Einsparungen abzulesen. Aber für mögliche Energieversorger lief der ENP die sogenannten Energieliniendichte. Übersetzt heißt das: Ein Anbieter kann ablesen, wieviele potenzielle Kund:innen in einem Gebiet sind und ob sich der Bau von Fern- oder Nahwärmenetzen lohnen könnte.
Aber auch für Hauseigentümer:innen und Unternehmen ist der Plan von besonderen Wert. Darin lässt sich für sie ablesen, in welcher Art und Weise die Versorgung mit Wärme bzw. Strom zukünftig möglich ist.
Zudem gibt es Prüfgebiete, wo Anbieter:innen noch auswerten werden, ob sich die millionenschweren Investitionen in ein entsprechendes Wärmenetz lohnen könnten.
Aber der Umkehrschluss ist genauso wertvoll: Ich bekomme schon im kommenden Jahr genaue Aussagen, wo definitiv oder sehr wahrscheinlich kein Wärmenetz zur Verfügung stehen wird. Dann kann und muss man sich über andere Möglichkeiten informieren, bekommt aber auch dazu wichtige Angaben.
Beispielsweise wird die Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie (Warmwasserzeugung mit Sonnenkraft auf Hausdächern) ebenso geprüft wie die Nutzung von Abwasserwärme (Aquathermie) oder Tiefengeothermie (Sonden und oberflächennahe Kollektoren). Aber auch die Versorgung mit leistungsstarken Stromnetzen wird Bestandteil sein – ein wichtiger Faktor für den Einsatz von Luftwärmepumpen oder auch die Installation von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge.
In Dortmund gibt es 32 Prüfgebiete für mögliche Nah- und Fernwärmenetze
Für den Ausbau von Wärmenetzen wurden Potenziale erkannt: Einige Gebiete mit erhöhter oder großer Wärmebedarfsdichte sind noch nicht durch eine zentrale Wärmeversorgung erschlossen. Der aktuelle Stand der Untersuchungen identifiziert 32 Prüfgebiete, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen.
In weiten Teilen von Dorstfeld, Brackel und Hörde bestehen der Analyse nach gute Voraussetzungen für den Bau von Wärmeleitungen, während vergleichsweise dünn besiedelte Stadtteile wie Bittermark, Sölde und Syburg als Einzelversorgungsgebiete ausgewiesen werden.
Im Bestfall, also einer vollständigen Entwicklung der ermittelten Fernwärmegebiete und bei einer 100-prozentigen Anschlussquote, könnte annähernd die Hälfte des Dortmunder Wärmebedarfs durch Wärmenetze versorgt werden. Da die Grenzen der Prüf- und Eignungsgebiete immer weiter verfeinert werden, ist dieser Stand des Zielszenarios nicht abschließend.
Wichtig ist, dass für die ermittelten Gebiete nur Möglichkeiten einer künftigen Wärmeversorgung aufgezeigt, aber keine Garantien abgegeben werden. So kann es nach der Detailplanung sachliche Gründe geben, dass ein Gebäude, das außerhalb eines Eignungsgebietes liegt, an ein Wärmenetz angebunden werden kann, während ein anderes Gebäude innerhalb des gleichen Gebietes keine eine Anschlussoption erhält.
Kein Anschlusszwang an ein Fern- oder Nahwärmenetz
Chefplaner Szuggat sieht den Energienutzungsplan als Angebot, sich aus mehreren Möglichkeiten bedienen zu können. Um zu einer konkreten Umsetzung zu kommen, bedarf es eines konkreten Schrittes. Klar ist schon jetzt, dass der Anteil der Wärmeversorgung künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Anteilen erfüllt werden muss. Das bedeutet – wie schon lange und intensiv diskutiert – perspektivisch das aus für neue Öl- und ggfs. auch Gasheizungen.
Klar ist für Szuggat allerdings auch, dass es keinen Anschlusszwang an ein Fern- oder Nahwärmenetz geben wird. Eigentümer:innen hätten auch dann die Wahlfreiheit – wenngleich sie eingeschränkt wird auf umweltfreundlichere Alternativen zu Öl und Gas.
Die Wärmewende ist für die Stadtspitze entscheidend auf dem Weg zur Klimaneutralität: Knapp die Hälfte der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen in Dortmund gehen zurück auf die Bereitstellung von Wärme. Daher liegt der Fokus in der ersten Version des ENP stark auf dem Wärmesektor.
Der Dortmunder Gebäudebestand hat großes Sanierungspotenzial
Der Handlungsbedarf ist ebenso groß wie der Handlungsdruck. Denn nicht nur die Wärmeversorgung, auch der bauliche Zustand der Gebäude ist ein Faktor. Und da sieht es nicht allzu gut aus: Im Bestand entsprechen nur rund 41 Prozent der Wohngebäude einer Energieeffizienzklasse von E oder besser. Die restlichen 59 Prozent der Wohngebäude liegen bei Klasse F oder schlechter. Unsanierte Altbauten oder Nachkriegsbauten schneiden besonders schlecht ab. Der Dortmunder Gebäudebestand hat also ein großes Sanierungspotenzial. Eine sehr gute Sanierung kann über 80 Prozent der eingesetzten Wärmeenergie einsparen.
Aber auch die Abwärme von Unternehmen ist ein wichtiger Faktor: Speziell 300 energieintensive Unternehmen waren im Vorfeld eingeladen, Angaben zum Thema Abwärme und zur künftigen Entwicklung ihres Energiebezugs zu machen. Damit soll ermittelt werden, ob mit einer sogenannten „Wärmeauskopplung“ die Ab- und Prozesswärme genutzt werden kann, um Wohnhäuser oder Firmen mit Wärme zu versorgen.
Das Prinzip wird in Dortmund schon seit Jahrzehnten genutzt: Waren es früher die Stahlwerke, die große Teile der Innenstadt mit Wärme versorgten, sind es heute die Gasrußwerke, die an das Fernwärmenetz von DSW21 angeschlossen sind. Das lohnt sich auch für die Unternehmen: Sie verdienen so mit der Abwärme noch Geld. Daher hat man auch die Abwärme-Potenziale von Abwasserkanälen und Klärwerken im Blick.
Die Kommunale Wärmeplanung wird voraussichtlich im Juni 2025 fertig
Voraussichtlich Ende 2024 liegt der ENP in seiner ersten Fassung vor – er soll danach kontinuierlich fortgeschrieben, verfeinert und verstetigt werden, gemeinsam mit dem kommunalen Wärmeplan. Durch die frühzeitige Erarbeitung des ENP kann die Kommunale Wärmeplanung voraussichtlich im Juni 2025, ein Jahr vor der gesetzlichen Frist, abgeschlossen werden. Damit haben Dortmunder Akteur:innen schneller Gewissheit als in vielen anderen Kommunen. In Kraft gesetzt wird der ENP schließlich mit einem Ratsbeschluss.
Schon im Projektverlauf wurde deutlich, dass es sinnvoll ist, konkrete Sanierungsquartiere auszusuchen, um dort mit spezifischen, auf unterschiedliche Bedingungen ausgelegten Maßnahmen zu starten. Der gewaltige Aufwand für Stadtverwaltung und die Beteiligten ist schon jetzt erkennbar. Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet wird das ein enormer Kraftakt.
Aber durch die frühzeitige Erarbeitung des ENP gewinnt Dortmund einen Vorsprung bei der Planung der nachgelagerten Maßnahmen für die Umsetzung. Zudem bietet in jedem Einzelfall eine energetische Sanierung auch für die Eigentümer:innen die Chancen, Energiekosten zu senken und den Wohnkomfort zu steigern. Die zugehörigen, notwendigen Investitionen sind ein enormes Potential für die Wertschöpfung der lokalen Wirtschaft.
Hintergrund zum gesetzlichen Rahmen
- Wenn eine Kommune einen Wärmeplan aufstellt, löst dies nicht automatisch die Verpflichtungen gemäß des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus, das einen Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien beim „Heizungstausch“ zur Folge hat.
- Hierfür muss erst eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet nach § 26 WPG getroffen werden. Dies ist für Dortmund aktuell weder geplant noch durchführbar.
- Die Stadt setzt auf den Willen und die Freiwilligkeit der Dortmunder:innen, ihre Häuser und somit die Stadt für die Zukunft fit zu machen.
- Jede:r soll hierbei die für sich beste Option aussuchen dürfen.
- Hierfür sollen, insbesondere für die Einzelversorgungsgebiete, die Beratungsangebote ausgebaut werden. Dazu wird die Stadt eine Infokampagne auf den Weg bringen, um deutlich zu machen, dass es viele gute Alternativen zur Gasheizung gibt.
- Das Dortmunder Umweltamt erstellt die Fachplanung in Kooperation mit der externen Gutachterin DEW21, die durch die Unterauftragnehmer greenventory, DOdata und DONETZ unterstützt wird.
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Die Wärmewende meistern: Stadt informiert über Alternativen zur Gas-Etagenheizung Vortrag schafft Klarheit für Bürger*innen (PM)
„Endstation Gas-Etagenheizung: Alternativen und technische Möglichkeiten“ ist ein kostenfreier Vortrag der VHS überschrieben, der am Mittwochabend, 18. September zum Thema informiert – wahlweise in Präsenz oder online.
Der Vortrag (Veranstaltungsnummer 24-55462) dauert von 17:45 Uhr bis 19:15 Uhr und ist ein gemeinsames Angebot von Umweltamt und Verbraucherzentrale NRW e.V.
Gas-Etagenheizungen versorgen viele Dortmunder Mehrfamilienhäuser mit Wärme. Auch diese Heizungen fallen unter das neue Gebäudeenergiegesetz mit Vorgaben zur Nutzung von Erneuerbaren Energien. Für viele Haus- und Wohnungseigentümer*innen bedeutet dies eine neue Herausforderung für die Wärmeversorgung. Um die Energiewende zu meistern, ist die Wärmeversorgung ein wichtiger Baustein.
„Es gibt verschiedene Möglichkeiten für umweltfreundlichere Heizungen. Darüber wollen wir gerne informieren und Bürger*innen mit unserem Informationsangebot unterstützen“, sagt die Leiterin des Dienstleistungszentrums für Energieeffizienz und Klimaschutz der Stadt Dortmund, Nathalie Hübner.
Der kostenfreie Vortrag verschafft Klarheit über die neuen Regeln, die mit dem Gebäudeenergiegesetz einhergehen. Ein weiterer Themenbereich sind Kosten und Fördermöglichkeiten der vorgestellten Heizmethoden.
Die Zukunft der kommunalen Wärmeversorgung steht bei der Stadt Dortmund im Fokus
Die zukünftigen Wärmeversorgung beschäftigt auch in die Stadtverwaltung. Aktuell arbeitet das Umweltamt an einem Energienutzungsplan als einem Bestandteil des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030. Dabei wird beispielsweise identifiziert, welche Stadtbereiche sich für den Aus- und Aufbau von Wärmenetzen eignen und wo besonderer Sanierungsbedarf besteht.
Der Vortrag ist Teil einer Vortragsreihe, die die VHS in Kooperation mit dem dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz und der Verbraucherzentrale NRW e.V. rund um die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz veranstaltet. Interessierte können sich kostenfrei anmelden. Dabei haben sie die Wahl, den Vortrag in den Räumen der VHS in der Kampstraße 47 zu besuchen oder sich bequem digital von zu Hause zuzuschalten.
Das dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz ist das Beratungszentrum des Umweltamtes für Fragen rund um Gebäudemodernisierung, zukunftsweisende Neubauten und Nutzung Erneuerbarer Energien.
Link zur Anmeldung: https://vhs.dortmund.de/kurssuche/kurs/Endstation-Gas-Etagenheizung-Alternativen-technische-Moeglichkeit-Hybrid/24-55462#inhalt
Stadt informiert über Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Fördermitteldschungel (PM)
In zwei kostenfreien Vorträgen am 8. und 9. Oktober bietet die Stadt Dortmund in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zu Fördermöglichkeiten für Vermieter*innen und Eigenheimbesitzer*innen an.
Das Umweltamt der Stadt Dortmund und die Verbraucherzentrale NRW e.V. laden zu zwei kostenfreien Informationsveranstaltungen ein, um die Auswirkungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Modernisierungsmaßnahmen zu erläutern. Die Vorträge finden am Dienstag, 8. Oktober, von 10 bis 11:45 Uhr für Vermieter*innen und am Mittwoch, 9. Oktober, von 17:45 bis 19:15 Uhr für Eigenheimbesitzer*innen statt. Beide Veranstaltungen können wahlweise in Präsenz in der VHS Dortmund oder online besucht werden.
Die Vorträge gehen detailliert auf die aktuellen Regelungen des GEG ein und stellen praktische Umsetzungsbeispiele sowie förderfähige Maßnahmen vor. Nathalie Hübner, Leiterin des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz der Stadt Dortmund, erklärt: „Viele Bürger*innen beschäftigen sich aktuell intensiv mit der Modernisierung ihrer Gebäude. Wir möchten mit diesen Vorträgen informieren und sie dabei unterstützen, die geeigneten Fördermöglichkeiten zu finden.“
Die Vorträge sind Teil einer Vortragsreihe, die von der VHS Dortmund in Kooperation mit dem Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz und der Verbraucherzentrale NRW veranstaltet wird. Anmeldungen sind über die Webseite der VHS möglich.
Veranstaltungen im Überblick
Veranstaltung für Vermieter*innen: Dienstag, 8. Oktober, 10 – 11:45 Uhr
Zur Anmeldung: https://vhs.dortmund.de/kurssuche/kurs/GEG-und-Foerdermitteldschungel-fuer-Vermieterinnen-Hybrid/24-55464#inhalt
Veranstaltung für Eigenheimbesitzer*innen: Mittwoch, 9. Oktober, 17:45 – 19:15 Uhr
Zur Anmeldung: https://vhs.dortmund.de/kurssuche/kurs/GEG-und-Foerdermitteldschungel-fuers-Eigenheim-Hybrid/24-55466#inhalt
Alle Veranstaltungen sind kostenfrei und finden hybrid statt. Die Teilnahme ist sowohl in den Räumen der VHS Dortmund als auch online möglich.
vhs-dortmund.de