1. Verhandlungstag im Landgericht Dortmund wegen Moschee-Brand

Versuchte schwere Brandstiftung: Beschuldigter soll sich nicht an die Tatnacht erinnern können

Ein offenbar psychisch kranker 23-Jähriger wird beschuldigt, am 16. Februar 2024 vorsätzlich einen Brand in einer Moschee in der Nordstadt verursacht zu haben. Foto: Karsten Wickern

Im Verfahren um eine versuchte schwere Brandstiftung in der IGMG Dortmund Anadolu Moschee in der Nordstadt am 16. Februar 2024 gab es heute den ersten Verhandlungstag. Ein 23-jähriger Tatverdächtiger wurde noch in der Tatnacht festgenommen. Der Beschuldigte äußerte sich heute zur Anklage der Staatsanwaltschaft. Er könne sich nicht daran erinnern, was an dem Tag passiert ist.

Die Tatnacht: was in der Anadolu Moschee vorgefallen ist

In der IGMG Dortmund Anadolu Moschee wurde am 16. Februar 2024 gegen 21.22 Uhr ein Feuer in einem Verteilerkasten gelegt. Der Beschuldigte soll an der Moschee ausgelegte Zeitungen in Brand gesetzt haben und diese in einen Heizungsverteiler im Flur der Moschee platziert haben.

Die Polizei hatte noch in der Tatnacht den Verdächtigen festgenommen.
Die Polizei hatte noch in der Tatnacht den Verdächtigen festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. Foto: Karsten Wickern

Nach der Tat soll der Beschuldigte die Moschee verlassen haben. Zum Tatzeitpunkt befanden sich etwa vier bis fünf Gemeindeangehörige zum Freitagsgebet in der Moschee. Es bestand zu keiner Zeit Lebensgefahr für diese Personen. Die Gemeindemitglieder sollen den Brand entdeckt und anschließend die Feuerwehr alarmiert haben.

Das Feuer verursachte keinen Gebäudeschaden. Der 23-jährige Tatverdächtige wurde noch in der Tatnacht widerstandslos festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, bei der Tatausführung die Entstehung eines Gebäudeschadens in Kauf genommen zu haben. Momentan befindet er sich in einer psychiatrischen Fachklinik.

Die Anklage und die Äußerung des Beschuldigten

Die Staatsanwältin machte bei der Anklage deutlich, dass der Beschuldigte zur Tatzeit unter einer Schizophrenie gelitten haben soll. Aufgrund dieser psychischen Erkrankung soll eine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen sein. Eine Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen soll bereits ergeben haben, dass bei dem Beschuldigten ohne eine Behandlung mit weiteren, ähnlich schwerwiegenden Taten zu rechnen sei.

Durch den Brand in der Moschee wurde kein Gebäudeschaden verursacht.
Durch den Brand in der Dortmunder Moschee wurde kein Gebäudeschaden verursacht. Foto: Karsten Wickern

Dem Beschuldigten stand es beim ersten Verhandlungstag frei, sich zu der Anklage zu äußern. Sein Anwalt sagte für ihn aus, dass sich der Beschuldigte nicht daran erinnern könne, was am 16. Februar 2024 passiert ist und sich deshalb nicht näher zu der Tat äußern könne. Der Beschuldigte bestätigte die Aussage seines Anwalts.

Vor der Urteilsverkündung soll erneut ein psychiatrischer Sachverständiger hinzugezogen werden. Die öffentliche Verhandlung wird am 16. August 2024 um 9.30 Uhr im Landgericht Dortmund fortgesetzt. Es sind bisher weitere Sitzungstermine bis Ende Oktober geplant.

 

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