Nach einem Bericht der ZDF-Servicesendung „Volle Kanne“

Friseur-Innung Dortmund empört: Bartpflege darf auch in Barbershops kein Gesundheitsrisiko sein

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Vor allem bei jungen Männern beobachten Hautärzte nach einem Bericht der Servicesendung „Volle Kanne“ des ZDF eine Zunahme mit dem Hautpilz Trichophyton tonsurans. Viele Betroffene hätten angegeben, beim Barbershop gewesen zu sein. Als ein möglicher Infektionsweg werden nicht ausreichend desinfizierte Scherköpfe oder Rasiermesser vermutet. „Das sind absolut unhaltbare Zustände”, ärgert sich Frank Kulig, Obermeister der Friseur-Innung Dortmund, Hagen, Lünen. 

Hygienevorschriften sind zwingende Voraussetzung für alle Betriebe

„Der Friseur-Besuch, ob zur Haar- oder Bartpflege, darf kein Gesundheitsrisiko sein – weder für die Kundinnen und Kunden noch für die Beschäftigten”, so Kulig. Wie alle Friseur-Betriebe seien auch Barbershops an die auf dem Infektionsschutzgesetz basierende Hygieneverordnung gebunden. 

Frank Kulig ist Obermeister der Friseur-Innung Dortmund, Hagen, Lünen. Foto: Innung

„Das Friseurhandwerk hat strenge Hygienevorgaben, die schon allen Auszubildenden vermittelt werden und auf die in der Meisterschule höchsten Wert gelegt wird. Das umfasst die Instrumenten- und Gerätehygiene, die Arbeitsplatzhygiene, die Kundenhygiene und den sicheren Umgang mit Chemikalien ebenso wie die persönliche Hygiene der Beschäftigten.”

Mitarbeiter:innen von Innungsbetrieben würden regelmäßig in Hygienemaßnahmen geschult und über aktuelle Standards informiert. Für Barbershops, so der Obermeister, gebe es da keine Ausnahme, zumal ihr Betrieb in Deutschland unter die zulassungspflichtigen Handwerke falle. Das setzt nach der Handwerksordnung die Meisterprüfung im Friseurhandwerk oder eine vergleichbare Qualifikation voraus. 

Gesamter Berufsstand betroffen: Schwarze Schafe sind nicht tolerierbar 

„Der Inhaber muss selbst kein Friseurmeister sein”, erklärt Kulig. „Er muss dann aber einen Meister beschäftigen, braucht einen Eintrag in die Handwerksrolle und er muss den gesetzlichen Anforderungen an Betriebsausstattung und Hygiene entsprechen. Dazu gehören geeignete Räumlichkeiten, saubere und desinfizierte Werkzeuge und eine gute Belüftung.”

Foto: Innung

„Durch die Einhaltung dieser Vorschriften wird sichergestellt, dass die Qualität der Dienstleistungen gewährleistet ist und die Kunden in einem hygienisch einwandfreien Umfeld bedient werden”, erklärt Innungsgeschäftsführer Sebastian Baranowski. 

Dass man mit der Forderung nach mehr Kontrollen in den Barbershops nur der Konkurrenz Steine in den Weg legen wolle, weist er entschieden zurück. „Barbershops sind für Meisterbetriebe des Friseurhandwerks, die eine wesentlich größere Palette an Leistungen anbieten, keine Konkurrenz“, so Baranowski.

„Im Gegenteil freuen wir uns, dass sie mit dem Trend zu mehr Pflege bei Männern das Geschäft beleben, zumal Friseursalons ihren Kunden selbstverständlich auch Bartpflege und Rasur anbieten. Wir können aber nicht tolerieren, wenn einige schwarze Schafe das Image des ganzen Berufsstandes beschädigen.” 

Für die Innungsbetriebe des Friseurhandwerks sei die Einhaltung der Hygienestandards entscheidend, um die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter zu schützen und einen professionellen und sicheren Friseurbetrieb zu gewährleisten. 


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