Der Internationale Tag der Pflege wird jährlich am 12. Mai begangen und würdigt weltweit die Arbeit von Pflegekräften. In diesem Jahr weist die Freie Wohlfahrtspflege in Nordrhein- Westfalen in besonderem Maße auf die Situation in den Ambulanten Pflegediensten hin. Neben der Arbeit in den stationären Altenhilfeeinrichtungen werden in Deutschland die Leistungen ambulanter Pflegedienste zunehmend wichtig, denn vier von fünf Pflegebedürftige in Deutschland werden zu Hause versorgt. Die Zahl der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten hat sich in den vergangenen 20 Jahren mehr als verdoppelt. Alleine von 2013 und 2021 eröffneten in Nordrhein-Westfalen 817 zusätzliche ambulante Pflegedienste.
Mehr Dienste mussten aus Finanznot schließen
Elke Hammer-Kunze von der Freien Wohlfahrtspflege in NRW betont: „Die Arbeit der Ambulanten Diensten verdient hohen Respekt, denn sie sorgt dafür, dass Menschen weiter in gewohnten Umgebungen leben können und gleichzeitig Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Diese Dienste sind für viele Menschen in unserem Land die wertvollste und bedeutendste Unterstützung, die sie erhalten können.“
Steigende Kosten, immer mehr Pflegebedürftige und mangelnde Personalressourcen strapazierten jedoch das System, auch und besonders in der Ambulanten Pflege. Die Folge: Im vergangenen Jahr mussten in NRW deutlich mehr Pflegeeinrichtungen aus finanziellen Gründen schließen als in den Jahren zuvor.
Von den Insolvenzen im Jahr 2023 betrafen 48 die vollstationäre Pflege, 30 die teilstationäre Pflege, 47 ambulante Dienste und 5 die Kurzzeitpflege (siehe Landtag NRW Drucksache 18/7970).
Die Zahl der Pflegebedürftigen wird deutlich steigen
Die Situation wird sich weiter zuspitzen: Laut aktuellem Pflegereport der Krankenkasse DAK müssen wir davon ausgehen, dass in den kommenden 25 Jahren deutschlandweit 2,3 Millionen Menschen mehr als heute auf pflegerische Unterstützung angewiesen sein werden. Besonders in den ambulanten Pflegediensten zeichnen sich daher zunehmend regionale Versorgungsengpässe ab. Trotz dieser schweren Rahmenbedingungen leisten Pflegekräfte und Ambulante Dienste einen bemerkenswert herausragenden Anteil an der pflegerischen Versorgung.
Die Freie Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen fordert daher eine umfassende Pflegereform, die in besonderem Maße eine auskömmliche Refinanzierung sicherstellt, Pflegedienste- und Pflegekräfte von bürokratischen und systemischen Hindernisse entlastet, den Ausbau der Ausbildung vorantreibt sowie Anreize für angehende Pflegekräfte setzt.
„Die Pflegepolitik der vergangenen Jahrzehnte hat zu keinen wesentlichen Verbesserungen der Situation beigetragen“ mahnt Hammer-Kunze und appelliert:„Personal- und Finanznot sind die zentralen Herausforderungen im Pflegebereich. Hier braucht es mehr, als nur kleine Anpassungen. Vielmehr benötigen wir endlich eine umfassende Reform, um spürbare und nachhaltige Verbesserungen zu erzielen.“
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„Pflegende bekommen oft so viel Positives zurück“ (PM Caritas)
Anlässlich des Internationalen Tags der Pflegenden am 12. Mai würdigt die Caritas Dortmund wieder einmal die grandiose Arbeit ihrer Mitarbeitenden in den stationären und ambulanten Altenhilfe-Einrichtungen.
„Natürlich ist Pflege harte Arbeit“, sagt Tobias Berghoff, Vorstand der Caritas in Dortmund. „Wir sind sehr stolz auf unsere Mitarbeitenden, die Tag für Tag liebevoll die uns anvertrauten Pflegebedürftigen versorgen. Das verdient Anerkennung – ich kann nur meinen Hut davor ziehen“, so Tobias Berghoff weiter.
„Es gibt aber auch eine andere Seite und über die wird zu wenig gesprochen“, so Kirsten Eichenauer-Kaluza, Fachbereichsleiterin stationäre Altenpflege. „Wer pflegt, hat unmittelbar mit Menschen zu tun, von denen ganz viel Positives zurückkommt. Zudem ist gute Pflege unglaublich wichtig – das gibt ein gutes Gefühl und ist tatsächlich oft Balsam für die Seele. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die besten Botschafter dafür.“
Auch auf bundespolitischer Ebene gibt es mit dem geplanten Pflegekompetenzgesetzes ein Signal der Anerkennung und Aufwertung für Mitarbeitende in der Pflege. Das Gesetz soll Pflegekräften mehr Entscheidungskompetenz in der Praxis geben, so zum Beispiel in Zusammenhängen mit Diabetes, Demenz oder der Wundversorgung. So soll, die unsachgemäße Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen reformiert und verbessert werden.
Das freut auch die Fachbereichsleiterin der ambulanten Pflegedienste, Svenja von Essen: „Pflegefachkräfte sollen endlich das tun dürfen, was sie in der Praxis schon lange können. Ihre Kompetenz muss gesetzlich verankert werden, damit sie die Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie verdienen.“
Jährlich wird am 12. Mai der Internationale Tag der Pflegenden gefeiert, zu Ehren von Florence Nightingale, britische Krankenschwester und Begründerin des modernen Pflegewesens. Sie war der Ansicht, dass es neben dem ärztlichen Wissen ein eigenständiges pflegerisches Wissen geben sollte, und vertrat diese auch in ihren Schriften zur Krankenpflege.
Caritas Vorreiterin bei der Vergütung ihrer Pflegekräfte (PM)
Gute Bezahlung für gute Pflege – Die Caritas behält weiterhin die Spitzenposition bei der Vergütung von Pflegefachkräften, Pflegehilfskräften und Auszubildenden in der Pflege.
Eine Studie des Verbands katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. bestätigt, dass die Beschäftigten in den Altenhilfeeinrichtungen der Caritas weiterhin überdurchschnittlich gut verdienen. Davon profitieren auch die knapp 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas Dortmund, die mit beeindruckendem Einsatz in der Altenhilfe tätig sind.
Unter dem Titel „Entlohnung in der Altenhilfe“ hat der VKAD die Caritas-Langzeitpflege mit anderen Pflegeträgern und Branchen in Deutschland für das Jahr 2024 verglichen. Laut dieser Studie verdienen Fachkräfte bei der Caritas in der Langzeitpflege 200€ mehr als im Branchenschnitt und 450€ mehr als der Durchschnitt alle Berufe. Pflegehilfskräfte erhalten je nach Ausbildung zwischen 450€ und 850€ mehr als im Schnitt der Altenpflege. Auszubildende können im Mittel über die gesamte Ausbildungszeit sogar mit über 300€ mehr als der Durchschnitt aller Auszubildenden rechnen. Caritasmitarbeitende in der Pflege erleben in diesem Jahr mit einer Erhöhung von 11 Prozent die höchste Tariferhöhung seit 50 Jahren.
Die Caritas Dortmund ist sehr stolz darauf, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch über eine angemessene Vergütung ihre Wertschätzung zeigen zu können. „Die Arbeit in der Pflege ist von unschätzbarem Wert für die Gesellschaft und erfordert nicht nur fachliches Wissen, sondern auch viel Mitgefühl und Respekt“, sagt Tobias Berghoff, Vorstand der Caritas Dortmund und stellvertretender Vorsitzender des VKAD. „Deshalb ist es für uns von großer Wichtigkeit, den Beschäftigten in der Pflege höchste Anerkennung zukommen zu lassen. Dieser Bedeutung wird die Caritas seit jeher und auch weiterhin durch eine gute Bezahlung gerecht. Denn gute Arbeit muss auch entsprechend vergütet werden“, so Tobias Berghoff weiter.
Eine gute Entlohnung der Pflegearbeit ist ein wichtiger Schritt, um den Pflegeberuf aufzuwerten und Nachwuchskräfte für die Pflege zu begeistern.
„Digitale Hilfe in der Pflege“ (PM Caritas)
Jede:r weiß es und dennoch passiert zu wenig! Jede:r weiß, die Sicherstellung der Pflege älterer Menschen ist angesichts des demografischen Wandels eine kaum noch zu lösende Aufgabe unserer Gesellschaft in der Zukunft.
Deshalb tun wir was – gemeinsam mit unseren Partnern!
Die Caritas Dortmund ist Teil des Bündnisses „Community Innovative Pflege“, welches das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in den nächsten vier Jahren mit fünf Million Euro fördern wird.
„Das sind fantastische Nachrichten für uns und unsere Partner“, sagt Ansgar Funcke, Vorstandsvorsitzender der Caritas Dortmund. „Die wertschätzende und kompetente Pflege von assistenzbedürftigen Personen ist seit jeher ein großes Anliegen der Caritas Dortmund und wir tun alles dafür, dass das auch so bleibt.“
Gemeinsam mit der TU Darmstadt, der Frankfurt University for Applied Sciences und dem Awesome Technologies Innovationslabor hat das Netzwerk „Community Innovative Pflege“, ein wichtiges Ziel:
Digitale Assistenzsysteme in den Pflegalltag zu implementieren.
Dadurch soll die Entlastung der Pflegekräfte von indirekten Aufgaben durch digitale Unterstützung erfolgen, damit Pflegekräfte mehr Zeit für die zu pflegenden Menschen haben.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wählte das Projekt aus fast 500 Einreichungen als „DATIpilot Innovationscommunity“ aus.
LINKE+ fordert Erleichterungen für Pflegedienste & Co (PM)
Die Fraktion DIE LINKE+ fordert im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) am 17. September Erleichterungen für Pflegedienste und anderes mobiles medizinisches Personal. Konkret geht es ums Parken. Pflegedienste, die „schnell mal eben“ zu ihrem Patienten springen müssen, um ihm Stützstrümpfe anzuziehen oder Tabletten zu verabreichen, sollen eine Ausnahmegenehmigung für das Parken während ihres Einsatzes erhalten. Das beantragt DIE LINKE+. Doch nicht nur die Arbeit am alten Menschen soll erleichtert werden. Auch Hebammen, Ärzte, Ergotherapeuten oder Physiotherapeuten sollen für ihren Hausbesuch eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten.
Immer mehr Menschen werden immer älter – und damit leider auch gebrechlicher. Die Zahl der Seniorinnen und Senioren, die Unterstützung im Alltag benötigen, steigt ständig: Tabletten verabreichen, Stützstrümpfe anziehen, Hilfe beim Duschen…
Pflegedienste helfen. Doch ihre Zeit, die von der Kranken- oder Pflegekasse vergütet wird, ist sehr knapp bemessen. „Die Pflegerinnen und Pfleger haben oft nur 5 Minuten Zeit, um die vereinbarte Dienstleistung zu erbringen“, erläutert Christiane Tenbensel, die für die LINKE+ unter anderem im Sozial- und Gesundheitsausschuss sitzt. „Und das machen Sie mal, wenn Sie beispielsweise im Klinikviertel oder Kreuzviertel erst 10 Minuten einen Parkplatz suchen und dann auch noch in die vierte Etage laufen müssen.“
Manch ein Patient, der bislang glücklich in der Innenstadt oder in einem anderen dicht bebauten Stadtteil wohnte, merkt erst bei einer schlimmen Krankheit oder im Alter die drastischen Nebenwirkungen: Pflegedienste kündigen ihren Vertrag mit der pflegebedürftigen Person, weil sie schlichtweg keinen Parkplatz finden. Und die Situation bei anderem medizinisches Personal sieht nicht anders aus.
„Das darf nicht so weitergehen“, kritisiert Christiane Tenbensel. „Das Problem ist doch wirklich leicht zu lösen, zumal der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung für solche Fälle extra eine Ausnahmeregelung geschaffen hat. Es sind eigentlich nur das nötige Formular und ein Stempel der Stadt Dortmund nötig. In anderen Städten, zum Teil sogar ganz in der Nähe, klappt es doch auch. Unsere Fraktion appelliert deshalb an die AMIG-Mitglieder, diesen Missstand umgehend zu beheben.“
Das ist der konkrete Antrag der Fraktion DIE LINKE+
Tagesordnungspunkt 5.21.1 im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) am 17. September 2024
Ausnahmeregelung beim Parken für Pflegedienste, Physiotherapeuten usw.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
Ambulante soziale Dienste und Therapeuten wie zum Beispiel Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Logopäden bei Hausbesuchen, Hebammen sowie Ärzten etc. erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben Ausnahmegenehmigungen von Parkvorschriften. Die Verwaltung prüft hierfür die Vorgehensweise in anderen Städten in NRW und implementiert auf dieser Grundlage ein Antragsverfahren. Ein vollständig digitales Verfahren ist anzustreben.
Begründung:
Die Parksituation in Dortmund ist insgesamt sehr schwierig geworden. Das betrifft besonders Dienstleister im sozialen, pflegerischen und therapeutischen Bereich, da sie aufgrund verbindlicher nicht von ihnen festgesetzter Leistungspauschalen keine Möglichkeit haben, die dadurch entstehenden Kosten weiterzugeben oder anderweitig zu kompensieren. Dahingehend unterscheiden sie sich beispielsweise von Handwerksbetrieben etc.
Aufgrund der schwierigen Verkehrssituation haben Pflegedienste bereits Versorgungsverträge gekündigt, da sie etwa wegen Parkplatzmangel die vorgesehenen Zeiten für die Erbringung der Dienstleistung nicht realisieren können. Dies geschieht zum Nachteil der Pflegebedürftigen.
Die Rechtsgrundlage für Parkerleichterungen bietet hier der § 46 Abs. 1 (3) Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1979 in der z. Z. geltenden Fassung. Bereits eine Vielzahl anderer Kommunen in NRW bieten diese Parkerleichterung an. Hier sind exemplarisch zu nennen: Wuppertal, Krefeld, Hamm, Gelsenkirchen, Solingen, Köln und Unna.