Das Kulturbüro fördert Podcasts von Dortmunder Autor:innen

Literatur zum Hören für unterwegs

Podcasts werden immer beliebter – zunehmend nutzen Menschen die Möglichkeit, kostenlos auf digital leicht zugängliche Audio- oder Videobeiträge zu verschiedensten Themen zuzugreifen.
Podcasts werden immer beliebter – zunehmend nutzen Menschen die Möglichkeit, kostenlos auf digital leicht zugängliche Audio- oder Videobeiträge zu verschiedensten Themen zuzugreifen. Foto: pixabay

Literaturpodcasts liegen im Trend: Das Kulturbüro fördert Dortmunder Autor*innen, die ihre Texte auch hörbar machen und so vielleicht mehr Menschen erreichen. Es gibt rund 1.000 Euro. Anträge können noch bis zum 15. Juni 2024 gestellt werden.

Dritte Förderunde für Literatur-Podcasts

Kopfhörer auf und Texte hören – Podcasts sind beliebt, denn sie machen Geschichten und Hintergründe überall abrufbar – ohne sie lesen zu müssen. Und sie sind eine neue kreative Ausdrucksform für Autor:innen. Vor zwei Jahren gab es zum ersten Mal Fördermittel für Literaturpodcasts.

Kindergeschichten, Nonsens-Biografien, Frauenporträts, Lyrikpodcasts und Einblicke in den Literaturbetrieb sind von den Autor*innen kreativ hörbar gemacht worden. Das war so erfolgreich, dass es 2023 gleich weiter ging mit Autor*innenporträts, Laubenpoesie, Heimatgeschichte(n), Beiträge zur Selbstbehauptung und Kunst- und Kulturdiskussionen.

1.000 Euro Förderung für Dortmunder Autor:innen

Mit der Förderung von bis zu 1.000 Euro sollen sich vor allem junge Autor:innen kreativ dem Dortmunder Publikum präsentieren können. Es sollen mindestens vier Episoden produziert werden, die jeweils eine Stunde lang sind.

Die Förderung beantragen können Autor:innen mit Wohnsitz in Dortmund, die bereits mit literarischen Veröffentlichungen in Erscheinung getreten sind oder sich in regionalen Literaturinstitutionen organisieren.

Die Anträge sind formlos schriftlich oder elektronisch an das Kulturbüro Dortmund zu richten und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Dem Antrag ist eine kurze Umschreibung des Vorhabens sowie ein Autor:innenprofil beizufügen. Ausgenommen sind Antragssteller:innen, die rein kommerzielle Ziele verfolgen.

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