Neuer Anlauf für die mobilen Bürgerdienste: Ab sofort werden die Bürgerdienste der Stadt Dortmund Anträge für (vorläufige) Personalausweise auch mobil entgegennehmen und die Dokumente direkt vor Ort beantragen – mit allem, was dazu gehört. Möglich macht das der Bürgerkoffer der Bundesdruckerei. Es gab bereits 2004 (!) einen Vorstoß. Doch das Angebot war vergleichsweise teuer und wurde nicht gut angenommen. Bei dem neuen Angebot könnte sich das aber ändern…
Neuer Baustein im Serviceangebot der Bürgerdienste
Im Seniorenwohnsitz Burgholz in der Nordstadt sahen sich jetzt Ordnungsdezernent Norbert Dahmen und der für Personal, Organisation und Digitalisierung zuständige Dezernent Christian Uhr das neue Angebot im Praxiseinsatz an. Nachdem die Bürgerdienste wieder in der Lage sind, auch sehr kurzfristig Termine anzubieten, könnten neue Bausteine im Service angeboten werden, betont Norbert Dahmen.
Anders als das frühere Angebot, welches sich vor allem an (zahlungskräftige) Geschäftsleute richtete, die sich den Weg und die Zeit für den Gang zum Amt sparen wollten, richtet sich das neue Angebot an jene Menschen, die den Gang zum Amt nicht oder nur unter größten Mühen schaffen. Denn auch für Bewohner:innen von Alten- und Pflegeheimen gilt die Ausweispflicht. Doch eine Verlängerung oder Neuausstellung eines Personalausweises ist schwierig, wenn die Person nicht mehr mobil ist.
In diesem Fall kommen die Bürgerdienste nun raus und gehen in die Einrichtungen, ohne dass dies Zusatzkosten auslöst. Im Idealfall werden im Vorfeld die Bedarfe von allen Bewohner:innen erfasst, so dass bei einem Ortstermin gleich mehrere Ausweise beantragt werden können. Doch zwingend ist das nicht: Im Falle der Fälle kämen die Bürgerdienste auch für einen Ausweis raus, macht Teamleiter Frédéric Wimmelmann deutlich.
Neue Rechtslage als Voraussetzung für das Angebot
Seit dem August 2021 ist die Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung eines Personalausweises verpflichtend. Dies hat zur Folge, dass die Annahme von Personalausweisanträgen außerhalb der Diensträume nur mit technischer Unterstützung möglich ist. Deutsche Staatsbürger:innen sind dazu verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen.
Das schließt grundsätzlich auch diejenigen Personen ein, die aus gesundheitlichen Gründen die Diensträume der Bürgerdienste nicht aufsuchen können. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass für Personen, die eine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt verrichten, die Ausweispflicht ab drei Monate vor Haftentlassung besteht.
Daher haben die Bürgerdienste dieses mobile Angebot eingerichtet und Mitarbeitende im Umgang mit dem „Bürgerkoffer“ geschult. Er ersetzt einen vollwertigen Büroarbeitsplatz. Es handelt sich um einen transportablen Koffer, der mit zahlreicher Technik, wie einem Laptop inklusive mobilem Zugang zum städtischen Netz, einem Drucker, Scanner, Fingerabdruckscanner sowie einem LTE-Router ausgestattet ist, erklärt Teamleiter Frédéric Wimmelmann.
Die Bundesdruckerei hat den „Bürgerkoffer“ entwickelt
Durch den mobilen Zugriff auf das Fachverfahren der Bürgerdienste, ist es vor Ort möglich, den kompletten Antrag aufzunehmen. Das schließt alle zu leistenden Unterschriften sowie die Aufnahme der Fingerabdrücke ein. Die Dortmunder Bürgerdienste haben den Koffer mit Unterstützung des Dortmunder Systemhauses bei der Bundesdruckerei in Berlin beschaffen können. Die Kosten lagen bei unter 2500 Euro. Neben dem Bürgerkoffer wurde eine hochwertige Kamera angeschafft, welche die mobile Aufnahme und direkte Übertragung des Lichtbilds in das Fachverfahren ermöglicht.
„Mir als Dezernent für Personal und Organisation ist es wichtig, dass wir agiler und smarter werden und neue Arbeitsweisen ausprobieren“, betont Christian Uhr beim Blick auf den Bürgerkoffer. „Ich bin gespannt, welche Erfahrungen die Beschäftigten vor Ort machen.“ Doch als für die Digitalisierung zuständiger Dezernent monierte er, dass es eigentlich der falsche Weg sei, weil die Bürgerdienste Geräte in die Einrichtung bringen müssten.
„Eigentlich müsste der Bund Leistungen anbieten, die ich digital abrufen kann. Aber bisher ist noch eine persönliche Vorsprache nötig“, bedauert Uhr, denn der Bund erfülle die Zielsetzungen des Onlinezugangsgesetzes nicht. „Der Trend muss künftig ein anderer sein. Hoffentlich ist das bald auch sehr leicht von zu Hause aus möglich. Aber jeder, der persönlich kommen will, kann das weiter tun“, machte er deutlich.
Mehr Informationen:
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- Über die E-Mail-Adresse buergerkoffer@stadtdo.de können Senioreneinrichtungen Anfragen stellen.
Reader Comments
Andrea
Schade daß es das Angebot nur für Senioreneinrichtungen gibt. Mein Vater hat seit mehreren Jahren keinen gültigen Ausweis da er nicht in der Lage ist, ins Amt zu kommen. Auf die Frage was man denn dann tun solle, kam die Antwort er „bräuchte“ ja keinen Personalausweis wenn er nicht reisen wolle.
Anscheinend gilt die Verpflichtung zum Ausweis nicht für pflegebedürftige Senioren ausserhalb von Senioreneinrichtungen…