Feuerwachen, Polizeistationen und Rettungswachen als Anlaufstationen

Bei Black-Out und Co: Notfall-Anlaufstellen als Hilfe für die Bevölkerung in Krisensituationen

Die Wache Nord in der Münsterstraße ist ebenso eine Notfall-Anlaufstelle wie die Feuerwache in der Steinstraße. Archivfoto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Die Stadt Dortmund hat ein Netz von dezentralen Notfall-Anlaufstellen eingerichtet – die 54 Einrichtungen sollen helfen, im Fall einer Notlage – zum Beispiel während eines flächendeckenden Stromausfalls – benötigte Hilfen zu organisieren. Sie sind allerdings explizit keine Wärmestuben: „Wir glauben nicht, dass wir das brauchen“, betont OB Thomas Westphal. Das gilt allerdings eigentlich auch schon für die Notfall-Anlaufstellen….

Notruf für den Brandfall bzw. den medizinischen Notfall absetzen 

Ein Ausfall der Infrastruktur oder Stromausfälle und deren folgebedingte Störungen auf die Telekommunikation im Dortmunder Stadtgebiet seien zwar aktuell zwar unwahrscheinlich, könnten aber bereits nach kurzer Zeit zu kritischen Situationen führen. Um eine effektive Hilfe für die Bevölkerung in diesen Momenten zu gewährleisten, soll ab sofort ein Konzept für Notfall-Anlaufstellen (NAS) in der Stadt Dortmund greifen. 

Im Fall einer als Krise einzustufenden Situation werden die entsprechenden Warnungen bzw. Informationen über Cell Broadcast, die Warn-App NINA, die Sirenen oder die Medien kommuniziert. Die Anlaufstellen werden nach erfolgter Warnung innerhalb kürzester Zeit an fest definierten Orten im Stadtgebiet durch mindestens zwei Einsatzkräfte besetzt und für die Dauer der Krisensituation betrieben. 

„Die Bevölkerung hat dann an diesen Stellen entweder die Möglichkeit, Informationen über das aktuelle Geschehen zu erhalten oder einen Notruf für den Brandfall bzw. medizinischen Notfall abzusetzen“, erklärt Ordnungsdezernent Norbert Dahmen.

Die dezentralen Anlaufstellen sind gut erkennbar durch Beflaggung 

Karte: Stadt Dortmund

Erkennbar sind die NAS durch eine Hinweisfahne mit der Aufschrift „Notfall-Anlaufstelle“ sowie einer an der festgelegten Örtlichkeit eingerichteten Stativbeleuchtung.

Den Dortmunder Bürger:innen wird empfohlen sich bereits jetzt über die Örtlichkeit der nächstgelegenen Notfall-Anlaufstelle im Wohnumfeld zu informieren, um im Bedarfsfall vorbereitet zu sein. 

Ebenfalls wird geraten ein akku-betriebenes Radio vorzuhalten, um Informationen zur Situation zu erhalten und über den weiteren Verlauf informiert zu werden. Das Einzugsgebiet einer NAS umfasst im Groben einen Radius von ca. 1,5 bis 2 Kilometer. Auch die Fragen „wie kann ich diese Anlaufstelle am schnellsten erreichen“ oder „kann ich meine mobilitätseingeschränkten Nachbarn durch nachbarschaftliche Hilfe unterstützen“, sollten bedacht werden. 

Bereits im Jahr 2019 hatte der Rat der Stadt Dortmund den modularen Aufbau eines flächendeckenden Systems mit Koordinierungsstellen an Feuerwachen der Berufsfeuerwehr, Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr und ausgewählten Rettungswachen mit den dazu nötigen Umbauten und Anschaffungen von Notstromgeneratoren sowie Zubehör und Beschilderung beschlossen.

Frühere Umsetzung durch aktuelle Lage: 54 Anlaufstellen im Stadtgebiet vorgesehen

Die Umsetzung des Vorhabens sollte im Jahr 2025 abgeschlossen sein. Durch die aktuellen Entwicklungen im Ukrainekrieg und deren mögliche Auswirkungen auf die Energieversorgung in Dortmund konnte die Umsetzung des Systems der Notfall-Anlaufstellen nun deutlich früher umgesetzt werden. 

Zusätzlich ist die ursprüngliche Anzahl der geplanten Anlaufstellen um weitere Standorte in Form von Polizeiwachen, Standorten der DLRG, des Technischen Hilfswerkes sowie des Deutschen Roten Kreuzes erweitert worden. 

Insgesamt stehen nun 54 Notfall-Anlaufstellen für die Bevölkerung zur Verfügung. Im Bedarfsfall können zudem ad hoc durch die Besetzung von Kleinfahrzeugen der Feuerwehr weitere mobile Anlaufstellen an markanten Punkten im Stadtgebiet eingerichtet werden. 

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  1. Minister Reul: Auch Vorsicht und Umsicht sollten unsere Begleiter im digitalen Alltag sein (PM)

    Die Landesregierung hat am Dienstag (13. Dezember 2022) den „Bericht zur Cybersicherheit in Nordrhein-Westfalen 2021“ veröffentlicht. Dieser gibt einen Überblick über die sicherheitsrelevanten Themen im digitalen Raum und informiert über neue Entwicklungen im Bereich Cyberkriminalität. Der Bericht begleitet die Umsetzung der Cybersicherheitsstrategie bis 2024 für Nordrhein-Westfalen und wird jährlich von der Koordinierungsstelle Cybersicherheit, unter Beteiligung aller Ressorts, im Ministerium des Innern erstellt.

    Die Fallzahlen im Bereich Cybercrime sind im vergangenen Jahr erheblich gestiegen. Im Jahr 2021 wurden 30.115 Cybercrime-Fälle erfasst, was im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme von 24 Prozent entspricht. Im Jahr 2020 wurden noch 24.294 Delikte im Bereich Cybercrime registriert. Hier lässt sich ein gegenläufiger Trend erkennen: Während die allgemeinen Kriminalitätszahlen seit Jahren rückläufig sind, nehmen kriminelle Aktivitäten im digitalen Raum stark zu. Neben Hackerangriffen auf private Netzwerke, gehören auch Spionageangriffe auf Behörden zum weit gefassten Deliktsbereich Cybercrime.

    „Verantwortlich für die gestiegenen Fallzahlen dürfte vor allem sein, dass sich viel Alltägliches in den digitalen Raum verlagert – ob Online-Shopping, Distanzunterricht oder Videokonferenzen. Sensible Daten finden unbedarft den Weg ins World Wide Web. So vergrößert jeder Internetnutzer unbewusst die Angriffsfläche für Kriminelle“, so Minister Reul.

    Cyberangriffe ausländischer Dienste spielten im Berichtsjahr 2021, vor dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, noch eine untergeordnete Rolle. Aktivitäten im Bereich der hybriden Kriegsführung werden voraussichtlich im Bericht 2022 in den Fokus genommen.

    Die Koordinierungsstelle Cybersicherheit legt in ihrem Bericht das Augenmerk auf zwei Trends, die im Untersuchungszeitraum nachweislich starken Zulauf erfuhren: Zum einen öffnet die zunehmende Verbreitung von „Internet of Things“ (IoT) neue Einfallstore für Cyberkriminelle. Nutzer verbinden ihre privaten Heimgeräte mit Anwendungen, die übers Internet zu steuern sind. Beispielsweise kann über eine App das Licht angeschaltet oder die Waschmaschine im Keller gesteuert werden.

    „Es führt zu besonderen Sicherheitsrisiken, wenn die ‚digitalen Alltagshelfer‘ nicht passwortgeschützt sind. Externe könnten dann beispielsweise die IoT-Geräte fernsteuern“, warnt Minister Reul.

    Der zweite Fokus des Berichts liegt auf der sogenannten „Ransomware“. Hierbei handelt es sich um Verschlüsselungssoftware, die für Erpressungsdelikte verwendet wird. Wertvolle Daten werden über E-Mailanhänge oder Links verschlüsselt oder gestohlen. Anschließend kann es zu Erpressungen und Lösegeldforderungen kommen.

    In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die beiden Delikte als Computerbetrug und Softwarepiraterie aufgeführt. Die Schadenssumme für das Jahr 2021 beläuft sich allein in Nordrhein-Westfalen auf circa 24 Millionen Euro. Experten vermuten zudem eine hohe Dunkelziffer. Gleichzeitig wurden 2021 im Netz der Landesverwaltung 34,7 Millionen Spam-Mails abgewiesen.

    Den Cybersicherheitsbericht finden Sie unter folgender Verlinkung:
    https://www.cybersicherheit.nrw/de/bericht-zur-cybersicherheit-nrw-2021

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