Hartz IV gehört in seiner bestehenden Form abgeschafft. Diese Meinung dürfte in der Bundesrepublik vielerorts Zustimmung finden. Denn es ist kaum noch zu verleugnen, was das ab 2002 entwickelte Konzept für ein effizientere Arbeitsmarktpolitik anrichtet: betroffene Menschen bleiben vielfach auf der Strecke, und das dauerhaft. Die im letzten Herbst gewählte „Ampel“ signalisiert indes Einsicht und möchte stattdessen ein „Bürgergeld“ einführen. Was soll, was wird sich nicht oder kaum, was sollte sich dennoch verändern? – Darüber diskutierten auf Einladung des Sozialforums Dortmund (in Kooperation mit attac und dem Dortmunder DGB) gestern Abend, 25. April, per öffentlich zugänglicher Online-Schalte, Sozialexpert:innen mit zwei Koalitionsabgeordneten aus dem Deutschen Bundestag.
Die Betroffenenperspektive: Leben mit dem Jobcenter am Rande der Gesellschaft
Julia Rumi, 40, alleinerziehend: nach einer wechselvollen Zeit im Arbeitsleben ist sie seit etwa einem Jahr wieder im Leistungsbezug. Aber eher freiwillig, wie sie sagt, solange der dreijährige Sohn noch nicht zur Schule geht. Ansonsten, fände sie jetzt einen Job, müsste sie aller Wahrscheinlichkeit nach aufstocken.
Was ihr zwar hilft, das ist der ihr zustehende Mehrbedarf für Alleinerziehende, das sind die Gänge zur Tafel. Doch an eine gute Ernährung im Sinne von „Bio“ sei eben nicht zu denken. Genauso wenig wie etwa an Urlaub oder einen neuen Computer. Die Möglichkeiten sozialer Aktivitäten sind begrenzt, Kleidung wird zumeist gebraucht gekauft, usw.
Wo sie drunter leidet: die aktuelle Inflation. Geht es etwa darum, die Eltern regelmäßig zu besuchen. „Das sind so Sachen, die schmerzen schon.“ Und dann ist da das Gefühl, „an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden“, gerade mit einem kleinen Kind.
Mit ihren Alltagsnöten steht sie nicht allein, sie sind vielmehr symptomatisch. Das wird in einigen Kurzinterviews deutlich, die sie mit anderen Menschen gemacht hat, die ebenfalls im Leistungsbezug sind.
Da ist die Rede davon, beim Jobcenter nicht ernst genommen zu werden, von unpassenden Vermittlungsangeboten, bürokratischen Hindernissen im Falle eines Umzuges, minutiösen Abzügen bei der Witwenrente, und vielem mehr. „Ich habe kein richtiges Ziel mehr“, sagt eine Betroffene. Was sie sich von den anvisierten Veränderungen, dem Bürgergeld denn erhoffe? „Dass sie mehr Geld zahlen.“
Reformbedarf im bundesrepublikanischen System staatlicher Existenzsicherung
Vor nunmehr zwanzig Jahren wurde das erste Hartz-Gesetz verabschiedet, getragen von der damaligen rot-grünen Bundesregierung. Kurz darauf verkündet Gerhard Schröder die Agenda 2010. Gegen den damit implizierten Sozialabbau regt sich erst Widerstand, doch der verflacht alsbald.
Im Zuge der Reformen wird jenen, die längerfristig auf Arbeitslosengeld angewiesen sind, eine Reihe persönlicher Verpflichtungen auferlegt, bei deren Nichteinhaltung ein ganzes Sanktionsrepertoire droht. Staatliche Hilfen zur Sicherung der nackten Existenz werden fortan von vielschichtigen Zwängen begleitet, die eigentlich der Eigeninitiative von Betroffenen mit dem Ziel dienen sollen, wieder einen Arbeitsplatz zu ergattern.
Doch das System scheint ausgedient zu haben. Im zwischen SPD, Grünen und FDP ausgehandelten und im November letzten Jahres unterschriebenen Koalitionsvertrag heißt es: „Wir lösen die Grundsicherung durch ein neues Bürgergeld ab, damit die Würde des Einzelnen geachtet und gesellschaftliche Teilhabe besser gefördert wird.“
Bemerkenswert: Dieser Formulierung ist zu entnehmen, dass nach Auffassung der beteiligten Parteien beim staatlichen „Fördern und Fordern“ arbeitsfähiger Menschen die Achtung individueller Würde sowie die Ermöglichung sozialer Teilhabe defizitär ist. Mit der beabsichtigten Einführung eines Bürgergeldes soll sich daran jetzt etwas ändern.
Immer mehr Menschen sind auf Tafeln angewiesen: „Ab wann schämt sich denn die Politik?“
Die gestrige Online-Debatte dreht sich um zentrale Kritikpunkte an Hartz IV und die von der „Ampelkoalition“ vereinbarten Reformen. Für viele ein entscheidender Punkt ist die Höhe der monatlichen Transferleistungen. Eine alleinerziehende Mutter hatte im Interview mit Julia Rumi geklagt – und damit steht sie nicht allein: Was sie vom Jobcenter erhielte, das sei zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig.
Martin Debener, Fachreferent für Armut und Grundsicherung beim Paritätischen NRW, verweist auf eine typische Entwicklung im Lande: In der Hartz IV-Zeit, also seit 2002, hat sich faktisch die Anzahl der Tafeln verdreifacht, die der Kunden vervierfacht. Da habe er sich immer gefragt: „Ab wann schämt sich denn die Politik?“ Doch darauf gab nie jemand eine Antwort.
Leistungen beziehen die von Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen nach den Regelsätzen. Die würden gerechnet aufgrund einer Statistik über Haushaltstypen bzw. deren Ausgaben; eine komplexe Materie. Festzuhalten sei: die darauf fußenden Verordnungen seien „absurd“. Es bräuchte eine „Entkopplung des steuerfreien Existenzminimums von der Regelsatzberechnung“ und die Rückkehr zu so etwas wie „einen Warenkorb, wo wir berechnen: Was brauchen die Menschen denn wirklich?“
Ausklammerung der Regelsatzberechnung aus dem aktuellen Koalitionsvertrag
Was soll sich nach dem Willen der Berliner Koalition nun ändern? Jens Peick aus Dortmund, seit Herbst letzten Jahres für die SPD Mitglied des Deutschen Bundestages und dort ebenfalls im Ausschuss für Arbeit und Soziales, wird damit konfrontiert, dass in dem beschlossenen Reformpaket nichts über Regelsätze, deren mögliche Erhöhung oder eine Erneuerung der Bemessungsgrundlagen stünde.
Offenbar kein Zufall, so wird deutlich. Es ginge jetzt um die zügige Umsetzung der diesbezüglichen Festlegungen im Koalitionsvertrag – und da sei eben noch einiges zu konkretisieren, muss sich der Dortmunder SPD-Chef noch eher bedeckt halten. Immerhin sei nicht vereinbart worden, dass es so bleiben müsse, wie es ist. Aus seiner Sicht müsse allerdings etwas passieren.
Es gibt also noch Klärungsbedarf. Eines der immer wieder angeführten Argumente, eine gewichtige Anhebung der Hartz IV-Sätze zu vermeiden, ist die offenkundige Konsequenz, dass dann die Zahl der Anspruchsberechtigten für einen Leistungsbezug sprunghaft anstiege. Weil gleichsam per Federstrich, das, was die Gesellschaft als Existenzminimum erachtet, erhöht würde und deshalb Menschen aus Niedriglohnsektoren darunter fielen.
Neuberechnung eines angemessenen Regelsatzes für Alleinstehende: 678 Euro monatlich!
Markus Kurth, Sozialpolitiker von Bündnis 90/Die Grünen, der zweite Dortmunder Abgeordnete im Bundestag und dort seit 2002, also quasi ein alter Hase, erklärt dazu: Die Regelsatzerhöhung – 50 Euro sei hier eigentlich ihre erste Zielmarke gewesen – koste zwar ein paar Milliarden. Doch der Löwenteil sei fällig durch die Berücksichtigung des steuerlichen Grundfreibetrages, entsprechend dem Existenzminimum.
Allein, die jetzigen Sätze liegen in den Augen der Sozialverbände viel zu niedrig. So sei Der Paritätische im Januar 2022 bei der turnusmäßigen Neuberechnung eines angemessenen Regelsatzes auf einen Betrag 678 Euro monatlich für Alleinstehende gekommen, erklärt Moderator Heiko Holtgrave. Diese Summe läge mehr als 50 Prozent über dem, was die Jobcenter gegenwärtig pro Monat überweisen.
Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich übrigens durch das seit 2010 gültige Lohnabstandsgebot, d.h.: Bei einer Vollzeitbeschäftigung sollte das Einkommen über dem Regelbedarf der Sozialhilfe liegen. Hier wird der Zusammenhang zur Mindestlohndebatte deutlich. Darauf verweist Jens Peick.
„Infrastrukturleistungen“ als ergänzende Stellschrauben zur Hilfe Bedürftiger
Doch es gibt in der Sache weitere Stellschrauben. Markus Kurth plädiert für die Wiedereinführung einmaliger Leistungen, Stichwort „weiße Ware“, das sind Küchengroßgeräte wie Herd oder Waschmaschine. Aber auch ein Fahrrad sollte darunter fallen – denn wer sparte dafür schon monatlich 3,5 Euro, so der grüne Sozialpolitiker. Das stünde zwar nicht im Koalitionsvertrag, müsse aber angesprochen werden.
Was nach Auffassung seines grünen Parteikollegen vom Paritätischen zudem kurzfristiger möglich sei als die komplexe Neuberechnung des Bürgergeldes, nämlich auf dem Verordnungswege, so Martin Debener, das sei die Bereitstellung von „Infrastrukturleistungen“.
So jetzt geschehen mit dem bundesweiten 9-Euro-Ticket ab Juni (bis August). Dergleichen ließe sich auch einkommensbezogen aufdifferenzieren: Sozialtickets etwa könnten dauerhaft gesponsert oder Energiesperren – gerade in Haushalten mit Kindern – vermieden werden, indem Stromkosten zu den Unterkunftskosten geschlagen würden, erläutert Debener.
Verteilungskämpfe im Haushaltsplanentwurf des Bundes?
Zum Nulltarif gibt es solche Erleichterungen freilich nicht, das ist klar. Daher schwelt neben dem sozialen Engagement gewissermaßen die Angst vor Verteilungskämpfen beim Erstellen des kommenden Haushaltsplanentwurfs. Aus diesem Grund sei es für ihn als Sozialpolitiker wichtig gewesen, betont Jens Peick, dass es für das 100-Milliarden-Paket zur Aufrüstung der Bundeswehr – im Zuge der „Zeitenwende“ wegen des Ukraine-Krieges – zu einer Grundgesetzänderung kommen soll.
Um eben ein Gerangel verschiedener Ressorts bei der Aufstellung des zukünftigen Haushaltes zu vermeiden. Eine entsprechende Zusage von Kanzler Olaf Scholz gäbe es, so der Sozialdemokrat. Wobei angesichts der Tatsache, dass der Bundesfinanzminister ein Liberaler ist, eine gewisse Skepsis wohl angebracht bleibt.
Markus Kurth macht klar, worauf es ankommt: „Das ist ein Kampf, den kann man jetzt nicht als einzelner Abgeordneter oder Teilfraktion, als linke Gruppe der Grünen oder linker SPD-Zweig oder so gewinnen, sondern das ist eine gesellschaftliche Auseinandersetzung.“ Rückenwind gäbe es auf alle Fälle durch die Inflation: „Das haut alles vorne und hinten nicht mehr hin.“
Problem einkommensschwacher Haushalte bei steigenden Preisen für Lebensmittel und Energie
Dies betrifft neben steigenden Preisen für Lebensmittel insbesondere die aktuell fast explodierenden Energiekosten. Schon das Bundesverfassungsgericht hatte gefordert, dass bei erheblichen Preisveränderungen – wie jetzt beispielsweise in den genannten Ausgabesektoren – der Regelsatz angepasst werden müsse.
Ein Prozess, der sich nicht von heute auf morgen erledigen lässt. Immerhin, was die gestiegenen Energiekosten betrifft, die alsbald in privaten Haushalten anfallen, solle es zeitnah für Leistungsempfänger eine einmalige Zahlung von 100 Euro geben, erklärt Heiko Holtgrave.
Erfreulich: Auch Jobcenter haben die missliche Lage erkannt, in der sich Einkommensschwächere potentiell wiederfinden werden. Schon im letzten Februar landete auf dem Schreibtisch von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ein Brief der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) aller Jobcenter in NRW. Den habe man geradezu gefeiert, berichtet Debener vom Paritätischen.
Darin weist die LAG darauf hin, dass es wegen der enormen Preissteigerungen in einem bisher nicht gekannten Ausmaß zu Energiearmut kommen werde. Denn die in den Regelleistungen festgesetzten Energiepreise trügen in keiner Weise den Preisentwicklungen der jüngsten Vergangenheit Rechnung und es könne daher nicht gelingen, die zu erwartenden Stromabschläge aus den Regelsätzen zu tilgen.
Zu Schlüsselinhalten des „Bürgergeldes“: Sanktionen fallen nicht komplett weg
Ist das Debattenergebnis um die realen Bedarfe individueller Existenzsicherung für Personen im ALG II-Bezug deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie es sind, die gegen Ende eines jeden Monats in tendenziell leere Geldbörsen starren, so drehen sich die Festlegungen zum „Bürgergeld“ im Koalitionsvertrag erst einmal um andere Themen (zum Wortlaut der „Ampel“-Vereinbarung, s.u.: Hintergrund).
Unter anderem soll Befähigung zur gesellschaftliche Teilhabe gefördert werden, Zugänge zu Leistungen der Jobcenter digital und unkompliziert sein. In den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezuges wird kein Vermögen angerechnet, die Angemessenheit der Wohnung anerkannt, das Schonvermögen erhöht. Der Vermittlungsvorrang im SGB II wird abgeschafft, Weiterbildungen wie Qualifizierung geraten stärker in den Blick, Zuverdienstmöglichkeiten werden verbessert, so der Plan.
Eine neue Teilhabevereinbarung wird die bisherige Eingliederungsvereinbarung ersetzen; Mitwirkungspflichten bleiben darin allerdings erhalten. Da dem so ist, entsteht sofort die Frage etwaiger Sanktionen bei Pflichtverletzung. Genaueres lässt sich dem Bürgergeld-Konzept gegenwärtig kaum entnehmen, da eine gesetzliche Neuregelung erst in Arbeit ist. Sicher ist: Sanktionen werden nicht zur Gänze abgeschafft, einige werden bestenfalls etwas moderater ausfallen.
Forderung nach einem „Kulturwandel“ beim Umgang mit Menschen in Jobcentern
Doch es wird laut Entwurf insgesamt freundlicher werden. Zudem passgenauer abgestimmt auf individuelle Kompetenzen und Potentiale, mit dem Ziel einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in Verbindung mit gesellschaftlicher Teilhabe. Mit dem Maßnahmenkatalog soll zukünftig „eine Beratung auf Augenhöhe“ ermöglicht werden, in der eine „Vertrauensbeziehung entstehen kann“.
Der Begriff, der in diesem Zusammenhang häufig fällt, ohne in den betreffenden Passagen der Koalitionsvereinbarung zum Bürgergeld explizit erwähnt zu werden, ist der des „Kulturwandels“. Gemeint ist damit der Umgang in den Jobcentern mit ihrer Klientel. Dergleichen könne aber nicht einfach verordnet werden, meint Jens Peick dazu, sondern es müsse vor Ort umgesetzt werden.
Das Leitmotiv formuliert er so: „Menschen müssen den Sozialstaat als Unterstützung wahrnehmen und nicht als Gängelung.“ Durch individuell zugeschnittene Hilfen im Falle von Arbeitslosigkeit, worin sich Betroffene wiederfinden können, ließe sich sagen. – Wofür aber dann eigentlich die Sanktionsdrohungen im Hintergrund, wenn alles prima ist?
Die Inanspruchnahme von Hilfen bei Arbeitslosigkeit ist ein Recht
Es müsste sich in der Tat einiges verändern, auch an typischen Einstellungen, die sich in der Gesellschaft beharrlich festgesetzt haben und nicht von ungefähr kommen, weil sie Ideologieanteile eines auf Verwertungslogik beruhenden Konkurrenzsystems reproduzieren.
Bereits der alltägliche Sprachgebrauch von den „Empfängern“ zeigt dies an. So als würden Almosen verteilt. Doch die Betroffenen erfahren keine Gnade, sondern haben legitime Ansprüche: sie nehmen schlicht ihre Rechte wahr, vor Generation hart erkämpft. Wenn sie es denn machen. Anderthalb Millionen täten es trotzdem nicht, erklärt Martin Debener. Seine Begründung: Die Menschen, die ins Jobcenter gehen, sie hätten ein Bittstellergefühl.
Der bisherige Umgang mit ALG II-Anspruchsberechtigten, gestützt von vielen Erfahrungsberichten, legt hingegen ebenso den Verdacht nahe, dass solch deplatzierte Unterwürfigkeit in den Ämtern auch gern gepflegt wurde. Dies zu ändern, das müsse von oben anfangen, mit den Nürnberger Durchführungsanweisungen für die Jobcenter-Leitungen, glaubt Debener. Zumal vielen Menschen der Umgang mit ihnen wichtiger sei „als drei Euro mehr oder weniger“.
Das Märchen von der Individualschuld jener Menschen, die arbeitslos werden
Auf die Diffusion komplementärer Ideologiestücke verweist Helmut Szymanski, Sozialarbeiter und Dozent für Sozialrecht an der FH Dortmund. Für den Mitbegründer des Dortmunder Sozialforums ist es „unverständlich, wie man jahrzehntelang bis heute einseitig die Verantwortung für die Situation der Arbeitslosigkeit den Menschen aufbürden konnte, die keine Arbeit haben.“
Und nennt Beispiele großer Unternehmen, die Menschen sanktionsfrei auf die Straße setzten, indem sie ihre Produktionsstätten schlossen, um sie an anderer Stelle mit staatlichen Subventionen so lange weiterzubetreiben, bis diese auslaufen.
Die „Illusion eigenen Versagens“ greift mit dem Narrativ von der „Individualschuld“ im Falle von Arbeitslosigkeit und setzt sich fort: Du musst Dich nur genügend anstrengen, dann findest Du wieder was. Alles ist zumutbar. Sei nur eifriger, besser als Dein Mitbewerber. „So werden Arbeitslose gegeneinander und gegen Niedrigverdiener ausgespielt.“
Derlei beginne früh in der Schule, die mit Konkurrenzdruck neben den Gewinnern auch die Versager produziere. Schwer zu erreichende Jugendliche sollten dann mit Maßnahmen vs. Sanktionen für prekäre Arbeitsverhältnisse verfügbar gemacht werden. „Damit wird gründlich das Pferd von hinten aufgezäumt“, resümiert er.
Lebensferne bestehender Sanktionen im ALG II-System
Das geltende Teilhabechancengesetz habe wesentlich Arbeitgebern Lohnkosten erspart und kaum nachhaltige Erfolge erzielt. Menschen hätten sich häufig in der Langzeitarbeitslosigkeit eingerichtet; Eingliederungsmaßnahmen müssten hier mit Freiwilligkeit, viel Einfühlungsvermögen, Geduld und Niederschwelligkeit einhergehen.
Das im Koalitionsvertrag festgehaltene Sanktionsmoratorium für ein Jahr sei bisher so nicht umgesetzt worden, moniert er. Nun solle es auf sechs Monate verkürzt und sog. Meldeversäumnisse auch in dieser Zeit weiter sanktioniert werden.
Die lägen etwa vor, „wenn ein Termin keinen Sinn mehr macht, Mutter mit Kind, die anstatt rechtzeitig loszugehen, noch mal eben das bekotzte, eingenässte oder was auch immer Kind umzieht, zu spät kommt, erfährt, dass der nächste dran ist und dann der nächste … und dann sanktioniert wird.“
„Oder ein Wohnungsloser, der jedes Mal, wirklich jedes Mal, wenn er einen Termin im Amt hatte, in der warmen U-Bahn eingeschlafen ist, erst an der Endhaltestelle wach wurde und dann soviel zu spät kam, dass er nicht mehr dran kam und sanktioniert wurde.“ Andere Fälle sind denkbar: Auch für jemand, der Angst vor dem Gespräch im Jobcenter hat, dafür hätte er Verständnis. Da bräuchte es statt Sanktionen eben viel Geduld u.a., um verlorengegangenes Vertrauen wieder aufzubauen.
Weitere Informationen:
- Der gesamte Koalitionsvertrag im Wortlaut
- Der Paritätische: Kurzexpertise Fortschreibung Regelbedarf 2022
- LAG aller Jobcenter in NRW an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
Hintergrund:
Aus der Koalitionsvereinbarung zum „Bürgergeld“ im Wortlaut (S. 75-78); Hervorhebungen vom Verfasser dieses Beitrages:
„Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.
Wir gewähren in den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezuges die Leistung ohne Anrechnung des Vermögens und anerkennen die Angemessenheit der Wohnung. Wir werden das Schonvermögen erhöhen und dessen Überprüfung entbürokratisieren, digitalisieren und pragmatisch vereinfachen. Um die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten, schaffen wir einen verbesserten gesetzlichen Rahmen für die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen und stellen sicher, dass diese jährlich überprüft und ggf. angepasst werden. Dies erleichtert den Kommunen, die Kosten der Unterkunft und Heizung als regionalspezifische Pauschalen auszuzahlen.
Das Bürgergeld stellt die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändern wir so, dass künftig eine Beratung auf Augenhöhe möglich ist und eine Vertrauensbeziehung entstehen kann. Es werden die Stärken und Entwicklungsbedarfe durch ein Kompetenzfeststellungsverfahren ermittelt, mit dem auch „Soft Skills“ zertifizierbar werden. Die Angebote und Maßnahmen werden im Rahmen einer Teilhabevereinbarung mit den Bürgergeldbeziehenden gemeinsam vereinbart, in einfacher Sprache formuliert und ggf. angepasst. Diese ersetzt die bisherige Eingliederungsvereinbarung. Es gilt eine sechsmonatige Vertrauenszeit. Für Konfliktfälle schaffen wir einen unabhängigen Schlichtungsmechanismus.
An Mitwirkungspflichten, die in der Teilhabevereinbarung festgehalten werden, halten wir fest. Sie werden gesetzlich bis spätestens Ende 2022 neu geordnet. Der Neuregelung geht eine Evaluation voraus. Damit setzen wir auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes um, wie die Kosten der Unterkunft von Sanktionen auszunehmen und Unter-25-Jährige gleich zu behandeln. Ihnen machen wir im Sanktionsfall ein Coaching-Angebot in Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfe (nach § 16h SGB II). Bis zur gesetzlichen Neuregelung schaffen wir ein einjähriges Moratorium für die bisherigen Sanktionen unter das Existenzminimum, das auch für kommunale Jobcenter gelten muss. Wir werden die Nachhaltigkeit der Integration in den Arbeitsmarkt ins Zentrum des Zielsteuerungssystems des SGB II stellen und die hierfür notwendigen Schritte der sozialen Stabilisierung und Teilhabe ebenso berücksichtigen. Das Bürgergeld soll individuelle, ganzheitliche Unterstützung leisten. Dazu sollen auch Instrumente anderer Sozialgesetzbücher genutzt werden. So erhöhen wir die Durchlässigkeit und reduzieren Schnittstellen. Wir wollen die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Kommunen durch Kooperationsvereinbarungen intensivieren. Wir werden den Jobcentern mehr Gestaltungsspielraum und regionale Verantwortung übertragen und die freie Förderung (§ 16f SGB II) aufwerten.
Der Vermittlungsvorrang im SGB II wird abgeschafft. Die Förderung der Weiterbildung und Qualifizierung werden wir stärken. Die Prämienregelung bei abschlussbezogener Weiterbildung werden wir entfristen. Wir fördern vollqualifizierende Ausbildungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung unabhängig von Dauer und Grundkompetenzen, auch im Umgang mit digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien. Bürgergeldberechtigten kann im Rahmen der Teilhabevereinbarung für die Teilnahme an der Eingliederung dienenden Förder- oder Unterstützungsmaßnahmen ein befristeter Bonus gezahlt werden.
Das Teilhabechancengesetz (§ 16i und § 16e SGB II) wollen wir entfristen und weiterentwickeln. Begleitendes Coaching und aufsuchende Sozialarbeit werden Regelinstrumente in SGB II und SGB XII.
Kinder und Jugendliche bedürfen besonderer Unterstützung für einen gelingenden Bildungs- und Ausbildungsverlauf. Wir werden § 16h SGB II ausweiten, um die Kooperation mit der Jugendhilfe zu stärken und gemeinsame Anlaufstellen zu schaffen. Auf ältere Bürgergeldberechtigte können wir auf dem Arbeitsmarkt nicht verzichten. Wir werden Frauen gezielt mit passenden Angeboten unterstützen und dabei insbesondere darauf achten, dass Mütter von kleinen Kindern früher, auch durch Angebote in Teilzeit (z. B. Teilzeitausbildungen) besser erreicht werden. Ausgehend von den Erfahrungen der Modellprojekte im Rahmen von „RehaPro“ werden wir die präventive Gesundheitsförderung in den Jobcentern stärken. Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund wollen wir besonders fördern. Generell werden wir Angebote stärker mit der Sprachförderung im alltagspraktischen Zusammenhang verknüpfen.
Die Zuverdienstmöglichkeiten werden wir verbessern mit dem Ziel, Anreize für sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit zu erhöhen. Die Anrechnung von Schüler- und Studentenjobs von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II sowie Pflege- oder Heimkindern soll entfallen. Bei Auszubildenden erhöhen wir den Freibetrag.
Wir werden eine Reform auf den Weg bringen, die Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), Wohngeld und gegebenenfalls weitere steuerfinanzierte Sozialleistungen so aufeinander abstimmt, beziehungsweise wo möglich zusammenfasst, so dass die Transferentzugsraten die günstigsten Wirkungen hinsichtlich Beschäftigungseffekten und Arbeitsmarktpartizipation in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erzielen, die Zuverdienstmöglichkeiten verbessert und Grenzbelastungen von 100 und mehr Prozent ausgeschlossen werden. Zur Entwicklung des Reformmodells wird eine unabhängige Kommission aus mehreren hierfür qualifizierten unabhängigen Instituten beauftragt.
Auch die Möglichkeit für erwerbsgeminderte Personen sowie für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung, mit einer Erwerbstätigkeit ihr Einkommen zu verbessern, wollen wir ausweiten. Die Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Arbeit soll in Anlehnung an das Steuerrecht mit einem jährlichen Freibetrag gestaltet werden.
Eine passgenaue und ganzheitliche Unterstützung erfordert einen ausreichend dimensionierten Betreuungsschlüssel und gut qualifiziertes Personal bei den Jobcentern. Wir werden daher Eingliederungs- und Verwaltungstitel entsprechend ausstatten. Die Übertragbarkeit von Restmitteln werden wir fortführen.
Wir wollen prüfen, ob sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige im Bürgergeldbezug in die Betreuung durch die Agenturen für Arbeit wechseln können, auch um Kapazitäten für einen besseren Betreuungsschlüssel in den Jobcentern zu schaffen und ihnen Zugang zu den Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten im SGB III zu gewähren.
Durch die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von bis zu 50 Euro werden wir die Jobcenter von Bürokratie entlasten. Um den individuellen Charakter des Bürgergelds zu stärken, werden wir auch im SGB II von der horizontalen auf die vertikale Einkommensanrechnung umstellen. Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit wird standardisiert und in Zukunft ausschließlich von der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt.
Zur Problematik der Obdachlosigkeit von EU-Bürgern richten wir eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein.
Die gemeinnützigen Wohlfahrtsverbände sehen wir samt ihrer Angebotsvielfalt als wichtigen Partner bei der Förderung des gesellschaftlichen Engagements und Zusammenhalts. Bei der Erstellung des 7. Armuts- und Reichtumsberichts richten wir auch einen Fokus auf verdeckte Armut und beziehen Menschen mit Armutserfahrung stärker ein.“
Reader Comments
Gisela Herzog
Toller Artikel, aber warum habt ihr nicht geschrieben, wer diese Veranstaltung ausgerichtet hat, wäre doch auch interessant !
Thomas Engel
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
„Darüber diskutierten auf Einladung des Sozialforums Dortmund (in Kooperation mit attac und dem Dortmunder DGB) gestern Abend, 25. April, per öffentlich zugänglicher Online-Schalte, Sozialexpert:innen mit zwei Koalitionsabgeordneten aus dem Deutschen Bundestag.“
Leser
Finde ich interessant. Hartz4 soll also zum Bürgergeld werden. So wie ich das gelesen habe, ist damit aber die Grundsicherung bei Erwerbsminderung jedoch nicht gemeint. Bedeutet also, dass erwerbsfähige Hilfeempfänger Bürger sind, voll erwerbsgeminderte Sozialamtskunden aber nicht. Folglich sind Hilfeempfänger nach dem SGB XII, besonders 4. Kapitel, wie gesagt keine Bürger , sondern nur noch Schrott auf zwei Beinen. So sehe ich das. Liege ich da richtig oder ist es ein Irrtum meinerseits?
Das neue Bürgergeld – Kulturwandel nach Hartz IV (PM)
DISKUSSIONSVERANSTALTUNG: Mittwoch, den 26.10.2022 um 18.00 Uhr
in der DASA, Gefahrstoffhalle Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
Zwanzig Jahre nach der Einführung der Hartz IV Gesetzgebung ist eine Reform der Grundsicherung mehr als nur notwendig, denn heute stehen wir neuen Herausforderungen gegenüber: Corona-Pandemie, Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine, immenser Fachkräftemangel, sozial-ökologische Transformationen von Wirtschaft und Gesellschaft.
Um diesen Krisen trotzen zu können, benötigen wir einen starken, zukunftsfähigen und nachhaltigen Sozialstaat.
Arbeitsminister Hubertus Heil hat jetzt seinen Gesetzesentwurf für das neue Bürgergeld ab Januar 2023 vorgestellt, es unterscheidet sich von den bisherigen Hartz- IV-Regelungen deutlich.
Das Ziel ist, Respekt für die Lebensleistung von Menschen auszudrücken und mehr soziale Sicherheit in einer mo- dernen Arbeitswelt zu schaffen. Der Umgang auf Augenhöhe soll stärker in den Fokus rücken. Die Leistungen je- des Einzelnen müssen mehr Anerkennung finden. So wird Vertrauen geschaffen.
Gemeinsam mit Expert*innen aus der Praxis möchten wir mit Ihnen über die Ausgestaltung der neuen Gesetzgebung ins Gespräch kommen. Wir freuen uns daher, wenn Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen in die abschließende Diskussionsrunde einbringen.
Begrüßung und Einführung: Jens Peick, MdB Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales
Grundlagen des neuen Bürgergeldes: Kerstin Griese, MdB Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales
Perspektiven der freien Wohlfahrtspflege: Ansgar Funcke, Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Wohlfahrtsverbände
Das Bürgergeld im Praxistest: Birgit Zoerner, Sozialdezernentin der Stadt Dortmund
Moritz Duncker, Bundesvorsitzender der Jobcenterpersonalräte
Anschließend: Diskussion mit dem Publikum
Aktionstag „Hartz IV ohne Wenn und Aber abschaffen!“ am 14. Oktober (PM)
Für kommenden Freitag (14.10.) sind bundesweit Proteste gegen die Ausgestaltung des geplanten Bürger- gelds geplant, unter dem Motto: „Etikettenschwindel „Bürgergeld“ – Wir fordern eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung!“. Angestoßen wurde der Aktionstag vom Bündnis ‚AufRecht bestehen‘. Auch Dortmund wird sich an diesen Protesten beteiligen.
Kundgebung und Infostand 15 – 18 Uhr Platz von Netanya, Dortmund (neben der ehem. Mayerschen).
Zwischendurch wird es einen kurzen Flashmob geben, und zwar vor dem KV-Büro der Dortmunder FDP, Hansastr. 72. Hintergrund ist unsere Überzeugung, dass die insbesondere von der FDP verteidigte Einhaltung der Schuldenbremse dazu führen könnte, dass dringend erforderliche Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entlastung insbesondere der einkommensschwächeren Bürger und Bürgerinnen angesichts der dramatisch steigenden Preise für Lebensmittel und Energie unterbleiben. Eine solche Verweigerung ist für uns nicht akzeptabel.
Aufgrund der vielen Gespräche, die wir auf der Strasse und in den Betrieben führen, wissen wir: Immer mehr Menschen machen sich ernsthafte Sorgen um ihre Existenz. In der aktuellen Energie- und Inflationskrise gilt es, insbesondere Menschen in Armut vor weiteren Nöten zu schützen! Weder die Einmalzahlungen noch die vorgesehene Anhebung der gesetzlichen Regelsätze werden da reichen. Den größten Anteil beim jüngsten Entlastungspaket hat zudem die geplante Steuerentlastung, von der ein Chefarzt achtmal so stark profitiert wie die Kassiererin.
Das geplante „Bürgergeld“ wird, wenn es bei dem Gesetzentwurf der Regierung bleibt, trotz einiger Verbesserungen die Rolle von Hartz IV als System der Verarmung und der Angst weiter fortsetzen. Der angekündigte Mehrbetrag von 53 € (für einen alleinstehenden Erwachsenen) wird nach unserer Über- zeugung bestenfalls den Kaufkraftschwund des Jahres 2022 ausgleichen, nicht jedoch die zu erwartenden weiteren Teuerungen im kommenden Jahr. Ohnehin kommt diese Anhebung viel zu spät – die hohen Kosten beispielsweise für Strom oder für Lebensmittel fallen ja schließlich schon heute an – und sie geht zudem von einem viel zu niedrigen, trickreich kleingerechneten Ausgangswert aus.
Am Aktionsbündnis in Dortmund beteiligen sich neben dem Dortmunder Sozialforum (Anmelder) der DGB Dortmund, der verdi-Erwerbslosenausschuss Westfalen, attac Dortmund, der Planerladen, die DKP, Plesa Dortmund und „WEGA – Der Verein“.
Zum bundesweiten Bündnis ‚AufRecht bestehen‘, das diesen Aktionstag angestoßen hat, verweisen wir auf dessen Website http://www.erwerbslos.de
Weitere Informationen unter http://agora.free.de/sofodo/protestieren-statt-frieren-wir-fordern-eine- armutsfeste-und-repressionsfreie-grundsicherung