Von Susanne Schulte
Damit Menschen mit wenig Geld bei den steigenden Preisen für Energie nicht im Dunklen und Kalten in ihren Wohnungen leben müssen, hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Mitgliedern im Sozialausschuss einen Antrag mit vier Punkten vorgelegt, der am Dienstag (1. März 2022) während der Sitzung diskutiert und bis auf einen Punkt angenommen wurde. Stimmenmehrheiten fanden die Forderungen, Strom- und Gassperren auszusetzen, wenn die Haushalte mangels Einkommen die Rechnungen nicht mehr bezahlen können, die Höhe der angemessenen Grenzwerte bei Heizkosten anzuheben sowie einen Bericht vorgelegt zu bekommen über den kostenlosen Energiesparservice der Caritas für Menschen mit geringem Einkommen.
Stadt übernimmt keine Energieschulden – Aufhebungen von Energiesperren werden geprüft
Keine Mehrheit fand der Punkt 2, für alle Haushalte von Arbeitslosengeld II-, Grundsicherungs- und Asylbewerberleistungsbezieher:innen bei Bedarf die unbezahlten Rechnungen zu übernehmen oder diese Schulden in Ratenzahlungen umzuwandeln. ___STEADY_PAYWALL___
Jörg Süshardt, Dortmunds Sozialamtsleiter, sagte zu den einzelnen Forderungen, dass man heute sowohl schon die Aufhebung von Energiesperren zusammen mit der DEW und dem Jobcenter prüfe, dass auch Gespräche über Ratenzahlungen erfolgreich endeten und dass die Angemessenheit von Heizkosten zurzeit nicht überprüft werde, das heißt:
Die komplette Rechnung werde für diese Leistungsbezieher:innen ohne Nachfragen bezahlt. Mit der Caritas sei man bereits in Gesprächen was die Energiesparberatung angehe.
Ausgaben für Strom sind in Regelsätzen berücksichtigt, Heizkosten nicht
Dr. Regine Schmalhorst, Leiterin des Jobcenters Dortmund und als Gast meist bei den Sozialausschusssitzungen dabei, erläuterte, dass die Ausgaben für Strom mit den Regelsätzen der Sozialleistungen abgedeckt seien, die Heizkosten aber nicht.
Der versprochene Zuschuss der Bundesregierung für Wohngeldbezieher:innen sei ja schon mal gut. Sie wünscht sich dazu noch eine Überprüfung der Regelsätze der anderen Sozialleistungen.
Nach all diesen Ausführungen, vor allem von Jörg Süshardt, blieb Jenny Brunner von der Antrag stellenden Fraktion dabei und verlangte eine Abstimmung.
Da während der Diskussion Thomas Bahr für die CDU schon gesagt hatte, seine Fraktion stimme nur für Punkt 4, Rüdiger Schmidt für die SPD für seine Fraktion keine Zustimmung zu Punkt 2, ließ Ausschussvorsitzender Ulrich Langhorst Punkt für Punkt abstimmen mit dem genannten Ergebnis: Mehrheiten für alle Forderungen bis auf die, dass die Stadt die Energieschulden übernimmt.
Energiesparservice der Caritas berät morgen in der Berswordthalle
Übrigens: Der Energiesparservice der Caritas lädt für morgen, Donnerstag, 3. März, von 9 bis 16.30 Uhr zur kostenlosen Beratung in Sachen Heizen und Kühlen, Beleuchten und Waschen, Surfen und Spielen in die Berswordthalle ein.
Eine Anmeldung ist nicht nötig. Wer dann keine Zeit hat, die Berswordthalle am Friedensplatz aufzusuchen, kann einen individuellen Termin für einen anderen Tag vereinbaren: Telefon 0231/4257990.
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Wohngelderhöhung und einmaliger Heizkostenzuschlag von mindestens 135 Euro
Kund:innen sollten Info-Schreiben und Jahresrechnungen für Strom und Gas genau prüfen
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So können Wohngeldempfänger*innen den einmaligen Heizkostenzuschuss bekommen (PM)
Die Bundesregierung hat die Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses beschlossen. Das entsprechende Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. Mit diesem einmaligen Zuschuss sollen einkommensschwächere Haushalte von den hohen Energiepreisen entlastet werden.
Profitieren sollen von dieser Einmalzahlung auch Empfänger*innen von Wohngeld. Ein Anspruch auf den Heizkostenzuschuss besteht, wenn im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 für mindestens einen Monat Wohngeld bezogen wurde. In diesen Fällen ist eine gesonderte Antragstellung nicht erforderlich. Diesen Haushalten wird der Heizkostenzuschuss automatisch ausgezahlt.
Der Zuschuss beträgt für eine*n alleinstehenden Wohngeldempfänger*in 135 Euro, bei einem Zwei-Personen-Wohngeldhaushalt werden 175 Euro Zuschuss gewährt. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich der Zuschuss pauschal um jeweils 35 Euro.
Haushalten, die bisher nicht im Wohngeldbezug stehen, empfiehlt die Wohngeldstelle bis zum 31. März 2022 einen Wohngeldantrag zu stellen, um im Fall einer Wohngeldbewilligung auch einen Anspruch auf den einmaligen Heizkostenzuschuss zu haben.
Antragsformulare können im Formular-Service der Stadtverwaltung unter http://www.dortmund.de abgerufen werden.
Unter der städtischen Telefonhotline (Tel. 50 – 1 32 76) können allgemeine Fragen zum Thema Wohngeld beantwortet und Antragsformulare angefordert werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit über den Wohngeldrechner NRW (www.wohngeldrechner.nrw.de) eine unverbindliche Wohngeldberechnung vorzunehmen. Im Anschluss an diese Berechnung kann direkt ein Online-Antrag gestellt werden. Erstanträge mit Anlagen können nach zusätzlicher Registrierung auch unter http://www.serviceportal.gemeinsam.online.de online eingereicht werden.
Darüber hinaus können die erforderlichen Wohngeldanträge per Post an die Wohngeldstelle des Amtes für Wohnen gesandt oder direkt in die städtischen Hausbriefkästen eingeworfen werden. In allen Fällen erhalten die Antragsteller*innen kurzfristig eine Eingangsbestätigung zugesandt.