Die Zahlen der Infizierten und Toten steigen, Land und Bund haben sich (endlich) zu einem verschärften Shutdown entschieden. „Die Maßnahmen sind unausweichlich. Wir dürfen alle nicht vergessen, wie groß der Druck auf unsere Kliniken und auf die Intensivstationen in den letzten Woche geworden ist. Selbst wenn es nun gelingt, die Infektionen zu senken, bleiben die Zahlen der schwer Erkrankten weiter hoch. Deshalb ist es völlig richtig, nun alles zu tun, um einen weiteren Anstieg zu verhindern“, kommentiert Dortmunds OB Thomas Westphal den angekündigten harten Lockdown, der ab Mittwoch (16. Dezember) gelten soll. Kontaktbeschränkungen bleiben laut Beschluss von Bund und Ländern bestehen, der Einzelhandel wird bis auf Ausnahmen geschlossen, der Verkauf von Feuerwerk verboten.
Nur an Weihnachten gibt es Lockerungen – aber nicht so stark wie bisher geplant
Am Sonntag (123. Dezember) hatten Bundeskanzlerin und die Länderchef*innen ihre bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängert. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein.
In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 – als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen – während dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis zugelassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren bedeutet.
Damit gemeint sind Ehegatten, Lebenspartner*innen und Partner*innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
Nur Geschäfte des täglichen Bedarfs dürfen öffnen – Verkauf von Pyrotechnik wird in diesem Jahr generell verboten
Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen.
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, derApotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.
Der Verkauf von Nonfood-Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
Restaurants dürfen nur Essen zum Mitnehmen bzw. Liefern anbieten – auch Friseure und andere Dienstleister*innen müssen schließen
Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
„Ich weiß, dass die übergroße Zahl der Dortmunderinnen und Dortmunder großes Verständnis für die Maßnahmen hat. Ich möchte mich bei allen bedanken, die mit ihrer eigenen Disziplin, Vernunft und Verantwortung so großartig mithelfen, diese Krise zu überstehen. Wir alle müssen in diesen Wochen auf vieles, was uns lieb und vertraut ist, verzichten und zusätzliche Anstrengungen in unserem Privatleben übernehmen. Ich finde, wir machen das in Dortmund sehr gut“, so Westphal. „Das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk habe ich schon vor zwei Wochen gefordert. Ich bin froh, dass es nun so kommt – besser spät als nie.“
Erneute Anzeige von Kurzarbeitergeld nach Unterbrechung notwendig
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation verbunden mit dem harten Shutdown ab kommenden Mittwoch sind Unternehmen und Beschäftigte entweder weiterhin oder auch erneut auf Hilfen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Kurzarbeitergeld angewiesen. Um die staatlichen Hilfen auch in Anspruch nehmen zu können gilt es, bestimmte Voraussetzungen zu beachten und Fristen zu berücksichtigen.
Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann für zwölf Monate bezogen werden. Um die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie abzudämpfen, hat die Bundesregierung die Bezugsdauer für Betriebe, die in diesem Jahr in Kurzarbeit gegangen sind, auf maximal 24 Monate verlängert, längstens aber bis zum 31. Dezember 2021.
Für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist eine neue Anzeige des Arbeitgebers bei der örtlichen Arbeitsagentur zwingend erforderlich. Auch wenn im Betrieb bereits Kurzarbeitergeld bezogen wurde, dann aber drei oder mehrere Monate unterbrochen wurde und nun wieder verkürzt gearbeitet wird, ist eine erneute Anzeige zwingend notwendig.
Wichtig für eine reibungslose schnelle Bearbeitung ist es, auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu achten. So müssen in der Anzeige die Dauer und die Gründe für eine Verlängerung geschildert werden, und entweder die Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat oder Einzelvereinbarungen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern belegt und für die Abschlussprüfung aufbewahrt werden. Ohne diese Angabe kann die Verlängerung nicht bewilligt werden.
Was gilt es noch zu berücksichtigen?
Die Antragstellungen zu den monatlichen Abrechnungen der Kurzarbeit sind erst nach der tatsächlichen Berechnung durch die Lohnbüros oder Buchhaltungen einzureichen. Das ist in der Regel nach Ablauf eines Monats und nicht schon in der zweiten Monatshälfte der Fall.
- Urlaubsansprüche bestehen auch in Corona-Zeiten und müssen auch während der Kurzarbeit unter Beachtung der geltenden gesetzlichen und betrieblichen Regelungen verbraucht werden.
- Zum Jahresende zahlen viele Betriebe und Unternehmen Weihnachtsgeld. Diese einmalige Sonderleistung kann bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht berücksichtigt werden.
- Weitere detaillierte Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld inkl. FAQ und einem neuen digitalem Assistent U:DO zur Unterstützung bei der Antragstellung sind zu finden unter www.arbeitsagentur.de
- Alle Fragen rund um das Thema Kurzarbeit beantwortet die Agentur für Arbeit telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 / 4 5555 20.
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Statement von HWK-Präsident Berthold Schröder zum Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember 2020 (PM Handwerkskammer Dortmund)
Statement von HWK-Präsident Berthold Schröder zum Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember 2020
„Viele unserer Betriebe sind durch die bisherigen Einschränkungen bereits an den Rand ihrer Belastungsgrenze gebracht worden. Die von Bund und Ländern beschlossenen verschärften Beschränkungen verschlimmern diese schwierige Lage weiter. Es stehen zahlreiche Existenzen auf dem Spiel. Gleichzeitig sind härtere Maßnahmen angesichts der erschreckend hohen Infektions- und inzwischen auch Todeszahlen alternativlos. Es braucht jetzt ein rasches, mutiges Vorgehen, damit die Situation nicht aus dem Ruder läuft. Vor allem aber muss vermieden werden, dass sich die jetzt beschlossenen Beschränkungen noch Monate hinziehen.
Natürlich hat der Gesundheitsschutz oberste Priorität. Das Handwerk versteht sich nicht nur als Wirtschaftsbereich, sondern auch als Teil der Gesellschaft, der Verantwortung für seine Mitmenschen übernimmt. Die Betriebe haben in den vergangenen Monaten die strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen umgesetzt und werden auch künftig ihren Beitrag dazu leisten, die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Dazu brauchen die Handwerksbetriebe aber die nötige Rückendeckung. Die Politik ist jetzt gefordert, ungeachtet gesundheitsschützender Maßnahmen weiter die Unternehmen zu unterstützen. Sonst erleben wir im kommenden Jahr ein großes Betriebssterben. Insofern begrüßen wir die Ankündigung, dass der Förderhöchstbetrag der Überbrückungshilfe III erhöht werden soll.
Die Auszahlung muss aber auch schnellstmöglich beginnen und darf nicht durch bürokratische Hindernisse erschwert werden. Betriebe, die zum Beispiel Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Hilfen benötigen, können sich jederzeit an die Handwerkskammer Dortmund wenden. Unsere Beratungshotline ist auch zwischen den Jahren geschaltet.“
Ordnungsamt und Polizei kontrollierten am Wochenende erneut auf dem Westen- und Ostenhellweg (PM)
Ordnungsamt und Polizei kontrollierten am Wochenende erneut auf dem Westen- und Ostenhellweg
Am vergangenen Wochenende hat das Ordnungsamt der Stadt Dortmund erneut einen Schwerpunkteinsatz durchgeführt. Ziel war es, zu überprüfen, ob die Bürger*innen und der Einzelhandel sich an die aktuellen Vorgaben der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) halten. Dabei stand die Innenstadt (innerhalb des Wallrings) im Fokus des Einsatzes.
Bei dem Schwerpunkteinsatz am Freitag nahmen insgesamt 21 Mitarbeitende des Ordnungsamtes sowie acht Einsatzkräfte der Polizei teil. Die einzelnen Teams bestreiften den Osten- und Westenhellweg sowie die Brückstraße. Der Bereich des Westenhellwegs war während des vollständigen Einsatzes durchgängig gut aber nicht kritisch überfüllt.
Ein Geschäft musste kurzzeitig geschlossen werden, da die dortigen Mitarbeiter*innen keinen Mundschutz (MNS) trugen. Im weiteren Verlauf des Einsatzes wurden dort die Vorgaben (Tragen der Maske, Einhaltung der Mindestabstände etc.) aber wieder eingehalten.
Insgesamt wurden am Freitag folgende Maßnahmen getroffen:
183 Personalienfeststellungen
142 Verwarngelder
29 Owi-Anzeigen
9 mündliche Verwarnungen
160 Aufklärungs-/Bürgergespräche
1 Strafanzeige wg. Beleidigung
Bei dem Einsatz am Samstag haben insgesamt 17 Mitarbeitende des Ordnungsamtes sowie 15 Einsatzkräfte der Polizei teilgenommen. Es wurde im Schwerpunkt der Westen- und Ostenhellweg sowie die Brückstraße kontrolliert. Im Bereich Ostenhellweg war bis Einsatzende durchweg eine relativ entspannte Frequenzsituation festzustellen. Der Westenhellweg zeigte sich deutlich angespannter. Insbesondere der Bereich von der Hansastraße bis zur Thiergalerie war durchweg gut gefüllt, jedoch nicht überfüllt.
Die meisten Einzelhändler hatten ein gutes Schlangenmanagement vor ihren Geschäften und eigenes Sicherheitspersonal, welches auf einen reibungslosen Ablauf geachtet hat. Die wiederholten Gespräche mit Gewerbetreibenden und die notwendigen Hilfestellungen durch die Einsatzkräfte haben dazu beigetragen, kritische Situationen zu vermeiden oder bei Bedarf direkt aufzulösen. Auch zahlreichen Beschwerden z.B. in der Nordstadt zu MNS-Verstößen und fehlende Abstände in Warteschlangen wurde nachgegangen. Die Ahndung von MNS-Verstößen beträgt 50 €, ein Ansammlungsverbot mit fehlenden Abständen wird mit 250 € pro Person gem. des Bußgeldkatalogs der CoronaSchuVO in der aktuelle geltenden Fassung geahndet.
Im Verlaufe des Einsatzes am Samstag wurden folgende Maßnahmen getroffen:
157 Personalienfeststellungen
110 Verwarngelder
29 Owi-Anzeigen
16 mündliche Verwarnungen
187 Aufklärungs-/Bürgergespräche
10 Ansammlungen
1 Platzverweis
1 Strafanzeige wg. Beleidigung
Am Montag und Dienstag bündelt das Ordnungsamt noch einmal alle Kräfte, um verstärkte Kontrollen im Innenstadtbereich angesichts des anstehenden Lockdowns ab dem 16.10.20 durchführen zu können. Auch die Polizei hat die Anzahl der Einsatzkräfte an diesen beiden Tagen erhöht.
Coronavirus: 111 weitere positive Testergebnisse in Dortmund am Montag – Inzidenz-Wert voraussichtlich bei 203,3 – acht weitere Todesfälle (PM Stadt Dortmund)
Coronavirus: 111 weitere positive Testergebnisse in Dortmund am Montag – Inzidenz-Wert voraussichtlich bei 203,3 – acht weitere Todesfälle
In Sachen „Coronavirus“ lässt sich für Dortmund folgendes Update geben: Heute sind 111 positive Testergebnisse hinzugekommen.
Seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund liegen insgesamt 11.402 positive Tests vor. 9.242 Menschen gelten als genesen. Aktuell sind 2040 Menschen in Dortmund mit dem Virus infiziert.
Nach der Berechnung der Stadt Dortmund anhand der RKI-Methodik wird der Inzidenz-Wert mit den heutigen Zahlen 203,3 betragen. Der tatsächliche Wert des RKI wird erst ab 0:00 Uhr abrufbar sein und ist von da an verbindlich – leichte Abweichungen sind bis dahin möglich.
Zurzeit werden in Dortmund 140 Corona-Patient*innen stationär behandelt, darunter 29 intensivmedizinisch, davon wiederum 15 mit Beatmung.
Bedauerlicherweise sind dem Gesundheitsamt heute acht Todesfälle gemeldet worden. Es handelt sich um fünf Frauen und drei Männer im Alter von 52 bis 97 Jahren. Fünf Personen sind im Krankenhaus verstorben, drei in Senioreneinrichtungen. Drei Personen sind ursächlich und fünf Personen begleitend an Covid-19 verstorben.
Insgesamt verstarben damit in Dortmund 76 Menschen ursächlich an Covid-19, weitere 44 mit SARS-CoV-2 infizierte Patient*innen verstarben aufgrund anderer Ursachen.
Ab heute gibt es auf dortmund.de unter dortmund.de/corona-impfung eine neue Info-Seite zum Thema „Impfung“.
Weitere Informationen unter corona.dortmund.de sowie Corona-inzidenz.dortmund.de
HWK Dortmund vom 28. bis 30. Dezember geschlossen / Bildungsbetrieb wird eingeschränkt Corona-Hotlines für Mitglieder zwischen den Jahren erreichbar (PM Handwerkskammer Dortmund)
HWK Dortmund vom 28. bis 30. Dezember geschlossen / Bildungsbetrieb wird eingeschränkt
Corona-Hotlines für Mitglieder zwischen den Jahren erreichbar
Im Zeitraum vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 bleibt die Handwerkskammer (HWK) Dortmund geschlossen. Die Mitarbeiter*innen der Kammer stehen ihren Mitgliedern ab 4. Januar wieder zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung: montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 15:30 Uhr.
Die Corona-Hotlines der HWK-Unternehmens- und Rechtsberatung werden jedoch auch vom 28. bis 30. Dezember erreichbar bleiben.
„Mehr als je zuvor ist es unsere Pflicht, den Mitgliedsbetrieben zur Seite zu stehen und alle aufkommenden Fragen zu beantworten“, sagt HWK-Hauptgeschäftsführer Carsten Harder mit Blick auf die aktuelle Lage und die stetige Entwicklung des Infektionsgeschehens.
Vom 16. Dezember bis zunächst 10. Januar wird zudem der Bildungsbetrieb entsprechend der Landesvorgaben eingeschränkt. Es finden keine Lehrgänge in Präsenzform statt. Lehrgänge, die digital durchführbar sind, werden jedoch selbstverständlich digital abgehalten. Nähere Details zu den digitalen Lehrgängen erhalten die Teilnehmer zeitnah von den verantwortlichen Ausbildern bzw. der Lehrgangsverwaltung.
In der Zeit vom 16. Dezember bis 10. Januar (ausgenommen der Zeitraum vom 28. bis 30. Dezember, wie oben beschrieben) ist die HWK Dortmund montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15:30 Uhr geöffnet. Harder: „Wir werden die aktuellen Entwicklungen engmaschig beobachten und reflektieren. Wir informieren auf der Homepage der HWK Dortmund auch während der Feiertage umgehend, wenn es Neuigkeiten für unsere Mitglieder gibt.“
Kontakt
HWK-Corona-Hotlines (28. bis 30. Dezember / 8 bis 17 Uhr)
Unternehmensberatung
Tel: 0231-5493-397
Rechtsberatung
Tel: 0231-5493-396
http://www.hwk-do.de
Bibliotheken und Keuninghaus schließen, Musikschule und VHS unterrichten nur noch digital (PM Stadt Dortmund)
Bibliotheken und Keuninghaus schließen, Musikschule und VHS unterrichten nur noch digital
Die ab morgen (Mittwoch, 16. Dezember) gültige Coronaschutzverordnung hat folgende Auswirkungen auf die Kulturbetriebe Dortmund:
Die Bibliotheken bleiben ab morgen bis voraussichtlich 10. Januar geschlossen. Die Ausleihfristen werden automatisch für alle ausgeliehenen Medien bis zur Wiedereröffnung der Bibliotheken verlängert.
In der Musikschule kann kein Präsenzunterricht mehr stattfinden. Der JeKits-Unterricht in den Grundschulen ist weiterhin möglich, wenn die Schulen dies wünschen.
Auch an der VHS Dortmund finden bis vorerst 10. Januar keine Präsenzkurse und Sprachenberatungen statt. Online-Angebote sind davon nicht betroffen. Telefonisch ist die Info-Hotline der VHS bis einschließlich 18. Dezember und im neuen Jahr ab dem 4. Januar wieder besetzt (zwischen 9 und 14 Uhr, Tel. 50-2 47 27).
Im Keuninghaus ist ab morgen auch der Kinder- und Jugendbereich geschlossen. Die Mitarbeiter*innen sind weiterhin telefonisch und per Mail erreichbar.
Der Lesesaal des Stadtarchivs bleibt bis voraussichtlich zum 10. Januar 2021 geschlossen. Telefonisch und per Mail sind die Mitarbeiter*innen jedoch erreichbar: stadtarchiv-dortmund@stadtdo.de oder (0231) 50-23260 (dienstags und donnerstags, 10 bis 12 Uhr).
Coronavirus: 184 weitere positive Testergebnisse am Dienstag in Dortmund – Inzidenz-Wert voraussichtlich bei 214,5 (PM)
Coronavirus: 184 weitere positive Testergebnisse am Dienstag in Dortmund – Inzidenz-Wert bei 214,5
In Sachen „Coronavirus“ lässt sich für Dortmund folgendes Update geben: Heute sind 184 positive Testergebnisse hinzugekommen. Von diesen 184 Neuinfektionen lassen sich 13 Personen sechs Familien zuordnen.
Seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund liegen insgesamt 11.586 positive Tests vor. 9.388 Menschen gelten als genesen. Aktuell sind 2078 Menschen in Dortmund mit dem Virus infiziert.
Nach der Berechnung der Stadt Dortmund anhand der RKI-Methodik wird der Inzidenz-Wert mit den heutigen Zahlen 214,5 betragen. Der tatsächliche Wert des RKI wird erst ab 0:00 Uhr abrufbar sein und ist von da an verbindlich – leichte Abweichungen sind bis dahin möglich.
Zurzeit werden in Dortmund 136 Corona-Patient*innen stationär behandelt, darunter 29 intensivmedizinisch, davon wiederum 15 mit Beatmung.
Insgesamt verstarben in Dortmund 76 Menschen ursächlich an Covid-19, weitere 44 mit SARS-CoV-2 infizierte Patient*innen verstarben aufgrund anderer Ursachen.
Weitere Informationen unter corona.dortmund.de sowie Corona- inzidenz.dortmund.de.
Autor/in: Anke Widow Tel.: 0231/ 50 – 2 21 35
Konzepte statt Chaos – GRÜNE fordern Schulstrategie vom Land (PM Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen)
Konzepte statt Chaos – GRÜNE fordern Schulstrategie vom Land
Die GRÜNEN im Rat fordern endlich eine nachvollziehbare Strategie des NRW-Schulministeriums im Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Angesichts der vorgezogenen Weihnachtsferien hatte die GRÜNE Ratsfraktion bereits im Schulausschuss in der vergangenen Woche die Auswirkungen für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte thematisiert. Da war noch nicht absehbar, dass die Landesregierung am Freitagmittag für das vollkommene Chaos sorgen und ab Montag die Präsenzpflicht in Schulen aussetzen würde.
„So kann Frau Gebauer nicht weitermachen. An einem Freitagmittag zu verkünden, dass sich der Schulbetrieb ab Montag grundlegend ändert, ist völlig inakzeptabel und stürzt die Schulen, die Kollegien, die Eltern und ihre Kinder erneut ins Chaos. Keine Schule in NRW kann in dieser kurzen Zeit für ein gutes Unterrichtsangebot sorgen, das sowohl für die Schüler*innen in der Schule, als auch für die Schüler*innen, die zu Hause bleiben, sinnvoll ist.“, äußert sich Julian Jansen, GRÜNES Mitglied im Schulausschuss.
„Viele Eltern gerade der jüngeren Kinder können nicht mal eben kurzfristig erneut eine Betreuung organisieren. Dazu kommt, dass viele Schulen und allem viele Schüler*innen nach wie vor nicht mit den notwendigen technischen Geräten für einen gelingenden Distanzunterricht ausgestattet sind. Für alles das war Monate Zeit. Es rächt sich nun, dass die Landesregierung hier vollkommen versagt hat.“
Die GRÜNEN kritisieren insbesondere auch die ideologisch motivierte Weigerung, einen Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht zu ermöglichen, wie es etwa das Solinger Modell vorsieht.
„Wer Schulen zu sicheren Lernorten machen will, muss bereit sein für vorausschauende Planung, innovative Ideen und entschiedenes Handeln. Stattdessen werden seit Monaten nahezu alle Vorschläge der Opposition sowie der Vertreter*innen von Schulen, Eltern, Gewerkschaften und Kommunen von der Schulministerin ignoriert. Wir wollen, dass möglichst viele Schüler*innen möglichst viel Unterricht erleben können. Dafür braucht es jahrgangsbezogen differenzierte Modelle, die die Teilung von Klassen möglich machen, Wechselmodelle und kleinere Lerngruppen in den jüngeren Jahrgängen sowie digitalen Distanzunterricht in den höheren Klassenstufen“, schlägt Julian Jansen vor.
Die Ratsfraktion der GRÜNEN fordert deshalb nun eine klare Strategie und realisierbare Konzepte, die einen sinnvollen Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien ermöglichen.
„Im neuen Jahr muss mit dem Schul-Chaos Schluss sein. Dazu gehört auch, dass Schulen vor Ort ihre eigenen Konzepte erproben dürfen. Das ist wahrscheinlich näher dran an den Notwendigkeiten und Bedürfnissen der Schüler*innen und Kollegien als die bisherigen Anweisungen aus Düsseldorf“, so Julian Jansen abschließend.
Coronavirus: 245 weitere positive Testergebnisse in Dortmund am Mittwoch – Inzidenz-Wert voraussichtlich bei 215,4 (PM Stadt Dortmund)
Coronavirus: 245 weitere positive Testergebnisse in Dortmund am Mittwoch – Inzidenz-Wert voraussichtlich bei 215,4
In Sachen „Coronavirus“ lässt sich für Dortmund folgendes Update geben: Heute sind 245 positive Testergebnisse hinzugekommen. Von den 245 Neuinfektionen lassen sich 49 Fälle 23 Familien zuzuordnen. Eine Person ist ein*e Reiserückkehrer*in.
Zurzeit befinden sich 5527 Personen in Quarantäne. Aufgrund einer verbesserten Datenverarbeitung können wir Ihnen ab heute diese Zahl ebenfalls täglich zur Verfügung stellen.
Seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund liegen insgesamt 11.831 positive Tests vor. 9.543 Menschen gelten als genesen. Aktuell sind 2168 Menschen in Dortmund mit dem Virus infiziert.
Nach der Berechnung der Stadt Dortmund anhand der RKI-Methodik wird der Inzidenz-Wert mit den heutigen Zahlen 215,4 betragen. Der tatsächliche Wert des RKI wird erst ab 0:00 Uhr abrufbar sein und ist von da an verbindlich – leichte Abweichungen sind bis dahin möglich.
Zurzeit werden in Dortmund 137 Corona-Patient*innen stationär behandelt, darunter 31 intensivmedizinisch, davon wiederum 15 mit Beatmung.
Insgesamt verstarben in Dortmund 76 Menschen ursächlich an Covid-19, weitere 44 mit SARS-CoV-2 infizierte Patient*innen verstarben aufgrund anderer Ursachen.
Weitere Informationen unter corona.dortmund.de sowie Corona- inzidenz.dortmund.de.
Fleischer-Fachgeschäfte sichern regionale Versorgung im Lockdown – Keine Engpässe bei Braten und frischer Wurst zum Fest (PM)
Fleischer-Fachgeschäfte sichern regionale Versorgung im Lockdown – Fachgeschäfte der Fleischer-Innung sind mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln da / Keine Engpässe bei Braten und frischer Wurst
Die Betriebe des Lebensmittelhandwerks, allen voran die Fleischer, sind auch im derzeitigen zweiten Lockdown weiterhin für ihre Kunden da und sorgen dafür, dass die Menschen in der Region auch und gerade in dieser schwierigen Situation in der Corona-Pandemie hochwertige Fleisch- und Wurstwaren kaufen können. „Uns erreichen in den vergangenen Tagen immer wieder Anfragen von Kunden, die befürchten, dass wir ebenso schließen wie der Einzelhandel. Dem ist aber nicht so“, betont Dirk Klusmeier, Obermeister der Fleischer-Innung Westfalen-Mitte. „Wenn in Supermärkten zur Weihnachtszeit leere Regale und lange Warteschlangen drohen, ist es gut zu wissen, dass man beim Fleischer seines Vertrauens nicht nur qualitativ hochwertige Lebensmittel, sondern auch ein paar persönliche aufmunternde Worte bekommt. Viele meiner Kollegen kennen ihre Kunden seit langer Zeit und wissen oft mehr von ihnen als nur die Lieblingswurstsorte.“
Strikte Hygiene ist Standard
Natürlich halten sich die Betriebe des Fleischerhandwerks auch weiterhin strikt an die gesetzlichen Hygiene-Vorgaben. Aber das ist für ein Handwerk, das schon immer höchsten Qualitätsansprüchen und strengen Kontrollen unterlag, kein Problem. „Unsere Betriebe sind seit langen Jahren an hohe Hygiene-Auflagen gewöhnt. Das ist gut so, denn wir veredeln in unseren Betrieben ein hochwertiges Lebensmittel, das absolut sicher sein muss“, erklärt der Obermeister. „Regelmäßige Desinfektion von Flächen und Händen gehört bei uns zum Alltag.“ Wer bei einem Fleischer seines Vertrauens kaufe, könne sich darauf verlassen, ein gutes und sicheres Lebensmittel zu bekommen – und dazu auch gleich passende Tipps für viele leckere Zubereitungen.
Lieferservice hilft vor allem Senioren
Apropos Zubereitung: Viele Fleischereien haben sich aktuell in der Krise umgestellt und bieten zusätzlich Lieferdienste für frische Produkte und fertiges Essen an. Davon profitieren vor allem Menschen, die selbst nicht einkaufen gehen können oder dürfen. „Wir machen da ein Stück weit auch aus der Not eine Tugend“, erklärt Dirk Klusmeier, der selbst Inhaber eines Fleischerbetriebes in Dortmund ist. „Die Kunden jedenfalls, insbesondere Senioren, finden den Service gelungen und nehmen ihn gern wahr.“ Aber auch Familien, die das ungewohnt enge häusliche Miteinander im Lockdown zum Fest entlasten wollen, nutzen den Menü-Service gern. „Zu empfehlen ist es allerdings, sich beim Fleischerfachgeschäft seiner Wahl vorher nach dem Menüangebot zu erkundigen und gegebenenfalls rechtzeitig vorzubestellen, damit das Lieblingsmenü auch wirklich lieferbar ist“, rät Klusmeier.
Versorgung ist gesichert
Alle, die sich Gedanken um eine sichere Lebensmittelversorgung machen, kann Dirk Klusmeier beruhigen. Denn das Fleischerhandwerk ist nicht von Importen und langen Vertriebswegen abhängig – im Gegenteil. Traditionell setzen die Betriebe auf kurze und nachvollziehbare Transportwege. Weder Rohstoffe noch Produkte werden im Fleischerhandwerk über weite Strecken transportiert, sondern werden zum großen Teil aus der Region für die Region nachhaltig produziert und vermarktet. Das ist schon zu normalen Zeiten ein großer Vorteil, aber gerade jetzt leistet das einen zusätzlichen Beitrag zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und hilft letztlich auch dabei, wichtige regionale Wertschöpfungsketten aufrechtzuerhalten. „Selbst wenn die Krise länger anhalten sollte und internationale Zulieferketten von Supermärkten ins Stocken geraten, können wir im Fleischerhandwerk uns auf unsere Landwirte in der Region verlassen und der Bevölkerung eine Versorgung mit frischen und regionalen Lebensmitteln garantieren“, so der Fleischermeister.
Verständnis und Lob für Beschäftigte
Und wenn etwas mal nicht so schnell klappt wie gewohnt oder ein Produkt in der Kühltheke ausverkauft ist, bittet der Obermeister im Namen seiner Kollegen aus den Innungsbetrieben um Verständnis. „Verkauf und Produktion, beides unter erschwerten Bedingungen, verlangen einen überdurchschnittlichen Einsatz von uns und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fleischereien“, erklärt Dirk Klusmeier. „Als Fleischermeister und Handwerker wissen wir den Einsatz unserer Beschäftigten sehr zu schätzen und das Lob unserer Kunden bedeutet uns viel. Wir freuen uns, wenn wir auch in diesem Jahr mit Braten, Steaks und einer festlichen Wurstauswahl zum Gelingen von Weihnachten beitragen können.“
Eine Übersicht von Betrieben der Fleischer-Innung Westfalen-Mitte mit Adressen finden Sie unter https://fleischer.handwerk-dortmund.de
Coronavirus: 253 weitere positive Testergebnisse in Dortmund am Donnerstag – Inzidenz-Wert voraussichtlich bei 216,4 (PM Stadt Dortmund)
Coronavirus: 253 weitere positive Testergebnisse in Dortmund am Donnerstag – Inzidenz-Wert voraussichtlich bei 216,4
In Sachen „Coronavirus“ lässt sich für Dortmund folgendes Update geben: Heute sind 253 positive Testergebnisse hinzugekommen. Von den 253 Neuinfektionen sind 32 Fälle 17 Familien zuzuordnen. Zurzeit befinden sich 5473 Personen in Quarantäne.
Seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund liegen insgesamt 12.084 positive Tests vor. 9.678 Menschen gelten als genesen. Aktuell sind 2283 Menschen in Dortmund mit dem Virus infiziert.
Nach der Berechnung der Stadt Dortmund anhand der RKI-Methodik wird der Inzidenz-Wert mit den heutigen Zahlen 216,4 betragen. Der tatsächliche Wert des RKI wird erst ab 0:00 Uhr abrufbar sein und ist von da an verbindlich – leichte Abweichungen sind bis dahin möglich.
Zurzeit werden in Dortmund 141 Corona-Patient*innen stationär behandelt, darunter 27 intensivmedizinisch, davon wiederum 15 mit Beatmung.
Bedauerlicherweise sind dem Gesundheitsamt heute drei weitere Todesfälle gemeldet worden. Alle drei Patientinnen verstarben ursächlich an Corona. Es handelt sich um eine 77-jährige Frau, die heute in einer Pflegeeinrichtung verstorben ist sowie um eine 86-Jährige, die nach ihrer stationären Aufnahme am 11. Dezember gestern verstarb und um eine 97-Jährige, die bereits am Dienstag, 15. Dezember, in einer Pflegeeinrichtung verstorben ist.
Insgesamt verstarben in Dortmund 79 Menschen ursächlich an Covid-19, weitere 44 mit SARS-CoV-2 infizierte Patient*innen verstarben aufgrund anderer Ursachen.
Weitere Informationen unter corona.dortmund.de sowie Corona-inzidenz.dortmund.de
Wochenmärkte zwischen den Feiertagen (PM)
Wochenmärkte zwischen den Feiertagen
Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund gibt bekannt, dass die Wochenmärkte am Samstag, 26. Dezember, anlässlich des zweiten Weihnachtsfeiertages ersatzlos ausfallen werden. Die Freitagsmärkte werden vom 25. Dezember auf Donnerstag, 24. Dezember, vorverlegt, die Märkte enden hier bereits um 12 Uhr.
Die weiteren Wochenmärkte zwischen Weihnachten und Neujahr werden am 29. Und 30. Dezember in der gewohnten Form jeweils von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr durchgeführt, der Hansa Markt findet von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt. Aufgrund des Neujahrsfeiertages werden die Marktveranstaltungen von Freitag, 1. Januar 2021, auf Donnerstag, 31. Dezember 2020, vorverlegt. Auch in diesem Fall enden die Märkte bereits um 12 Uhr.
Weiterhin weist das Ordnungsamt darauf hin, dass auf den Wochenmärkten ebenfalls eine Tragepflicht für den Mund-Nasen-Schutz besteht und selbstverständlich auch die aktuellen Abstandsregeln gelten.
Erreichbarkeit der städtischen Ämter zum Jahreswechsel (PM)
Erreichbarkeit der städtischen Ämter zum Jahreswechsel
Die Stadtverwaltung ist über die Feiertage hinaus vom 28. bis 30. Dezember geschlossen. Anbei schicken wir Ihnen eine Übersicht über die Erreichbarkeit der Ämter zum Jahreswechsel.
Coronabedingt geschlossen haben derzeit und bis vorerst 10. Januar 2021 folgende Einrichtungen der Kulturbetriebe, des Jugend- und Sozialamts sowie der Sport- und Freizeitbetriebe:
die Städtischen Museen und das Dortmunder U,
die Bibliotheken,
Stadtarchiv und Mahn- und Gedenkstätte Steinwache,
VHS und Musikschule Dortmund,
die Schwimmbäder,
der Zoo Dortmund,
die städtischen Jugendeinrichtungen und Jugendfreizeitstätten,
die Seniorenbegegnungszentren und das Wilhelm-Hansmann-Haus.
Die Bürgerdienste stehen ab dem 4. Januar 2021 wieder zu den bekannten Öffnungszeiten zur Verfügung. Am 23. Dezember werden die Termine für die ersten beiden Januarwochen online freigegeben. In den Betriebsferien (28. bis 30. Dezember) sowie an Heiligabend und Silvester bieten die Bürgerdienste keine Termine an.
Auch im neuen Jahr ist der Zugang zu den Bürgerdiensten vorerst ausschließlich mit einem Termin und in dringen Fällen möglich. Infos zu Öffnungszeiten und Leistungen der Bürgerdienste unter buergerdienste.dortmund.de.
Die Corona-Hotline (0231 50-13150) ist vom 28. bis 30. Dezember zwischen 8 und 18 Uhr mit einem Notdienst für dringende Angelegenheiten besetzt. Außerdem finden sich Antworten auf viele Fragen auf der Webseite corona.dortmund.de.
Das Bürgertelefon des Ordnungsamts (0231) 50-28888 ist während der Betriebsferien per Mail sowie in einer Notbesetzung zwischen 9 und 20 Uhr erreichbar. Die jeweiligen Mailadressen finden sich unter ordnungsamt.dortmund.de. Terminanfragen für die Ausländerbehörde für die Zeit ab Januar können an auslaenderangelegenheiten@stadtdo.de gerichtet werden.
Das Amt für Wohnen ist ab sofort bis zum 8. Januar für den Publikumsverkehr geschlossen, jedoch telefonisch erreichbar. Die Telefonnummern lauten
für Wohnraumversorgung: 50-1 62 00,
für Wohngeld: 50- 2 33 33,
für Wohnraumversorgung: 50- 2 39 58 und 50-2 97 22.
Auch das Rechtsamt ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Hausbriefkasten befindet sich am Markt 6-8. Erreichbar ist das Rechtsamt auch per Post (Stadt Dortmund, Rechtsamt, 44122 Dortmund), per Fax (0231 / 50-24919 oder 0231 / 50-26779 für die Bußgeldstelle) sowie per Mail (rechtsamt@stadtdo.de). Die telefonischen Erreichbarkeiten:
Justiziariat: 0231 / 50-26073
Bußgeldstelle 0231 / 50-24300 oder 0231 / 50-22928
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Ein Hinweis zur Verwahrung von Führerscheinen: Das Rechtsamt kann derzeit nur solche Führerscheine amtlich verwahren, für deren Besitzer*innen ein Fahrverbot von der Bußgeldstelle Dortmund angeordnet wurde. Abgegeben werden können Führerscheine über den Hausbriefkasten (Aufschrift: Stadt Dortmund/Rechtsamt), der zweimal täglich geleert wird, oder per Post. Das Rechtsamt versendet im Anschluss eine Eingangsbestätigung. Der Führerschein wird rechtzeitig vor Ablauf der Verbotsfrist wieder zugesandt.
Das Tiefbauamt bittet um eine Kontaktaufnahme per Telefon, Mail oder auf dem Postweg. Erreichbar ist das Tiefbauamt unter den auf der Webseite genannten Adressen und Nummern (tiefbauamt.dortmund.de).
Das Vermessungs- und Katasteramt und die Geschäftsstellen des Gutachterausschusses und des Umlegungsausschusses sind weiterhin persönlich nicht zu erreichen. Anträge und Anfragen können telefonisch oder per Mail gestellt werden: (0231) 50-23838) oder katasteramt@dortmund.de. Auskünfte zum Immobilienmarkt (Boden- und Immobilienrichtwerte sowie den Grundstücksmarktbericht) gibt es kostenfrei unter http://www.boris.nrw.de. Darüber hinausgehende Anfragen richten bitte telefonisch richten an (0231) 50-22626 oder gutachterausschuss@stadtdo.de.
Das Quartiersmanagement Westerfilde und Bodelschwingh ist ab dem 4. Januar 2021 wieder erreichbar. Die Mitarbeiter*innen bitten um vorherige Terminabsprache per Mail (qm@westerfilde-bodelschwingh.de) oder Telefon: (0231) 931 440 18.
Die Hörder Stadtteilagentur macht Weihnachtspause vom 22. Dezember bis zum 8. Januar 2021. Erreichbar ist sie unter info@hoerder-stadtteilagentur.de oder über die Webseite: http://www.hoerder-stadtteilagentur.de.
Das Quartiersmanagement Nordstadt Winterferien ist vom 23. Dezember an in der Weihnachtspause und ab 4. Januar 2021 wieder an der Mallinckrodtstraße 56 erreichbar (Tel. 0231 / 222 73 73).
Nordstadtblogger-Redaktion
SPD-Fraktion im Landtag NRW will Erlass der Kita-Gebühren bei Corona-Schließungen
– Im Frühjahr erstattete das Land der Stadt Dortmund rund 2,9 Mio. Euro
Zahlreiche Familien mussten in den vergangenen Wochen auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder verzichten, weil Kitas Corona-bedingt schließen mussten. Doch auch in der oft 14-tägigen Corona-Quarantäne sollen Eltern weiterhin Kita-Beiträge zahlen. Die SPD im Landtag NRW will den Familien das Geld erstatten und haben einen entsprechenden Antrag ins Plenum eingebracht. CDU und FDP sehen dafür keine Verantwortung beim Land, das noch im Frühjahr zumindest anteilig Elternbeiträge übernommen hatte. Die Zahlen dazu wurde jetzt auf Anfrage von Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, veröffentlicht.
„Für 1.838 Kitas haben Behörden im November eine Corona-bedingte Schließungen angeordnet. 665 waren ganz geschlossen, in 948 waren ein oder mehrere Gruppen in Quarantäne. Hinzu kamen 613 Tagespflegepersonen, die zeitweise wegen Corona ihren Dienst einstellen mussten“, zählt der Dortmunder SPD-Landtagsabgeordnete Volkan Baran auf. „Teilweise waren Kitas nur für wenige Tage geschlossen. Oft dauert eine vorsorgliche Corona-Quarantäne aber zwei Wochen“, weiß Anja Butschkau zu ergänzen. Familien, die dieses Schicksal erleiden mussten, hätten weniger Betreuung als im eingeschränkten Regelbetrieb gehabt.
„Leider hat sich FDP-Familienminister Stamp komplett aus der Verantwortung genommen und lässt Eltern und Kommunen allein“, bedauert Nadja Lüders. Weder gäbe es landeseinheitliche Regeln für Gruppentrennungen, die oftmals eine Komplettschließung der Einrichtung verhindern könnten, noch sei das Land bereit, Eltern in der Kita-Quarantäne zumindest finanziell zu entlasten. Auch für Eltern, die nun aufgefordert werden, Betreuung freiwillig zu übernehmen und die Kinder nicht in die Kita zu geben, sei keine Beitragserstattung geplant.
Von April bis Juli hatte das Land zunächst die Hälfte, später ein Viertel der Elternbeiträge für Kitas und Kindertagespflege übernommen. Dortmund erhielt Ausgleichszahlungen in Höhe von rund 2,9 Mio. Euro. Nach Bochum flossen rund 1, 8 Mio. Euro. Düsseldorf und Essen erhielten 2,1 Mio. Euro beziehungsweise 2,8 Mio. Euro. An Duisburg überwies das Land auch 1,8 Mio. Euro.
„Das Land sollte Betreuungsgebühren in Quarantänezeiten komplett übernehmen. Ansonsten wird die Kinderbetreuung zu Corona-Zeiten zu einem Glücksspiel, bei dem Eltern und Kommunen nur verlieren können“, ist sich Armin Jahl sicher.
Solo-Selbstständige besonders von Pandemie-Folgen betroffen: ver.di NRW fordert Ausbau sozialer Absicherungen (PM)
Solo-Selbstständige besonders von Pandemie-Folgen betroffen:
Gewerkschaft ver.di NRW fordert Ausbau sozialer Absicherungen
Solo-Selbstständige sind in besonderem Maße durch die Pandemie und ihre Folgen belastet. Inzwischen wächst auch in der Politik das Verständnis für die besondere Arbeits- und Lebenssituation der Betroffenen, das zeigt der Beschluss des NRW-Landtags vom 11. November, der festlegt, sich für eine flächendeckende Zahlung einzusetzen. Diese soll mindestens 1.000 Euro, wenn möglich in Anlehnung an den nichtpfändbaren Betrag – 1.200 Euro – betragen. ver.di NRW begrüßt das Vorhaben und fordert darüber hinaus, dass eine solche Einkommensersatzleistung rückwirkend für alle Unterstützungszahlungen seit Beginn der Corona-Krise als monatliche Pauschale anrechenbar ist.
„Aus unserer Sicht würde das die stark verunsicherten selbstständigen Kolleginnen und Kollegen entlasten, die Abrechnung erleichtern und gerichtliche Klärungen überflüssig machen, die wegen der unklaren Vergabekriterien und Informationsmängel zu erwarten sind“, erklärte der stellvertretende Landesleiter von ver.di in Nordrhein-Westfalen, Frank Bethke.
Darüber hinaus sei es notwendig, die angemessenen Einkommensersatzleistungen für Solo-Selbstständige bundesweit durchzusetzen. Als erfreulicher Ansatz könne die beschlossene prozentual berechnete „Neustarthilfe“ für Lebenshaltungskosten betrachtet werden. Da sie aber nur 25 Prozent der Umsatzausfälle abdecke, seien weiterhin viele Menschen mit Arbeitsverbot auf Grundsicherung angewiesen. „Wir fordern deshalb von der NRW-Landesregierung, bis zur Durchsetzung einer angemessenen bundesweiten Regelung für Solo-Selbstständige, in Vorleistung zu treten und eine monatliche Unterstützung für Lebenshaltungskosten in Höhe von 1.200 Euro als nicht rückzahlbare Pauschale zu zahlen“, so Bethke weiter.
ver.di NRW fordert eine Zahlung des Gewinnausfalls in Höhe von 75 Prozent
Andere europäische Länder hätten bereits frühzeitig eine einkommensbezogene Lösung für entgangene Einkommensausfälle von Solo-Selbstständigen geschaffen, da sie wesentlich einfacher, unbürokratischer und gerechter sei, als ein unübersichtlicher Mix aus unterschiedlichen Sonderhilfen. „Es ist wichtig, die Hilfsleistung nach dem monatlichen Durchschnittsgewinn des Vorjahresgewinns zu berechnen, da die Honorareinkommen oft schwanken. So können Irritationen bei der Vergabe vermieden und den Finanzämtern die Bearbeitung erleichtert werden“, betonte Bethke.
Solo-Selbstständige dürften nicht alternativ zu angemessenen Wirtschaftshilfen als einzige Erwerbstätigengruppe allein auf Grundsicherung verwiesen werden, da sie nicht arbeitslos gelten würden und zudem viele sie gar nicht in Anspruch nehmen könnten – etwa, weil sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebten. „Die Solo-Selbstständigen müssen genauso wie die meisten abhängig Beschäftigten behandelt werden, die in Krisenzeiten wie der Covid-19-Pandemie durch ein soziales Netz abgesichert sind!“, mahnte Bethke. „In Zukunft werden Erwerbsbiografien noch stärker durch gemischte Einkommensverhältnisse geprägt sein. Der Wechsel zwischen Festanstellung und Selbstständigkeit wird zur neuen Normalität werden. Deshalb müssen die sozialen Sicherungssysteme für alle Erwerbstätigen gleichermaßen zugänglich und bezahlbar sein.“