Von David Peters
Rund vier Jahre nach der Besetzung des Kirchturms von St. Reinoldi durch Neonazis kam es jetzt zum ersten Prozess rund um die umstrittene Aktion. Allerdings nicht gegen die beteiligten Dortmunder Neonazis. Stattdessen klagt Ex-Feuerwehrchef Klaus Schäfer gegen die Polizei. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen möchte Schäfer die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen gegen ihn feststellen lassen.
Aktion „Islamisierung stoppen!“ mit Banner, Pyrotechnik und Hausfriedensbruch
Ursprung des Ganzen war die Besetzung des Kirchturms der Reinoldikirche durch Neonazis aus dem Umfeld der Partei „Die Rechte“ am 16. Dezember 2016 gegen 18:30 Uhr. Sie entrollten auf dem Turm ein Banner mit der Aufschrift „Islamisierung stoppen!“, zündeten Pyrotechnik und verbarrikadierten die Tür zum Turm.
Inmitten des Weihnachtsmarktes verteilten zudem mehrere Personen Flyer, die unter anderem auf die Besetzung aufmerksam machen sollten. Darunter auch der Ex-Feuerwehrchef Schäfer, der „aus Gründen der Eigensicherung“ ein Taschenmesser und Pfefferspray mit sich führte.
Die Polizei nahm Klaus Schäfer sowie zehn Neonazis in Gewahrsam. Ihnen wird Hausfriedensbruch und Nötigung, beziehungsweise im Falle Schäfers die Beihilfe dazu vorgeworfen.
Eingriff ins Persönlichkeitsrecht oder notwendige polizeiliche Maßnahme?
Während der Prozess zu der Besetzung und den damit verbundenen möglichen Straftatbeständen noch aussteht, fühlte sich Schäfer bei seiner Ingewahrsamnahme rechtswidrig behandelt. Nach eigener Aussage habe er sich im Polizeigewahrsam vollständig oder zumindest teilweise entkleiden müssen.
Im Mittelpunkt der Klage steht auch die Frage, ob der 65-jährige seine Unterhose bei der Durchsuchung herunterlassen musste oder nicht. Schäfer behauptet dies zumindest und sieht darin einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht. Die beteiligten Polizeibeamten, die als Zeugen geladen wurden, erklärten allerdings, dass Schäfer lediglich die „Oberhose“ hätte ausziehen müssen.
Der Ex-Feuerwehrchef führte zudem in der Klage an, dass die Polizisten ihm mit unmittelbarem Zwang gedroht hätten, falls er der Aufforderung nach dem Herunterlassen der Unterhose nicht nachkäme – eine Aussage, die Schäfer im Laufe des ersten Prozesstages revidiert.
Polizei fragte nach gefährlichen Gegenständen – Schäfer verschwieg Taschenmesser und Pfefferspray
Die Polizei stellt den Vorfall anders dar. Schäfer habe bei der Frage, ob er gefährliche Gegenstände mit sich führe, wahrheitswidrig mit „Nein“ geantwortet. Weil die Polizisten daraufhin das mitgeführte Taschenmesser und das Pfefferspray fanden, habe sich Schäfer in der Zelle entkleiden müssen und sei durchsucht worden.
Dies gehöre aber ohnehin zum normalen Prozedere bei einer Einlieferung in das Polizeigewahrsam. Der 65-jährige habe sich nur bis auf die Unterhose und das Unterhemd entkleiden müssen, so die Darstellung der beklagten Polizei.
Hier widersprach Schäfer entschieden, er habe an diesem Tag kein Unterhemd getragen und trage sowieso „ganz selten Unterhemden.“ Welche Bekleidungsstücke er während der Durchsuchung tatsächlich trug, konnte das Gericht um Richter Thewes zum Abschluss des Verhandlungstages nicht feststellen.
Stattdessen musste sich das Gericht mit der Frage beschäftigen, wie überhaupt der zeitliche Ablauf der Ingewahrsamnahme Schäfers war. Auch ob die Ingewahrsamnahme an sich gerechtfertigt war, ist noch offen. Schäfer selbst bezweifelt dies. Er sei ja nur zufällig gegen zirka 19 Uhr dort gewesen, obwohl er wusste, dass dort eine politische Aktion stattfinden sollte.
Das Gericht will nun weitere Polizeibeamte vorladen – Prozess geht im neuen Jahr weiter
Eigentlich sei er um 20 Uhr mit ehemaligen Feuerwehrkameraden zu einem Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt verabredet gewesen. Dass er also plötzlich in einer polizeilichen Maßnahme landete, nur weil er Flyer zu der Kirchturmbesetzung verteilte, stößt bei Schäfer immer noch auf Unverständnis. Zudem beklagte er sich während des Prozesses über den „infernalischen Lärm“ der Kirchenglocken. Diese waren von der Pfarrerin der Reinoldikirche aktiviert worden, nachdem sie die Aktion der Neonazis mitbekommen hatte.
Schäfer gab außerdem an, dass er während der gesamten polizeilichen Maßnahmen dringend auf Toilette musste – immerhin sei es kalt gewesen und er habe vorher eine Honigmilch getrunken – die Beamt*innen hätten diesen Umstand aber ignoriert. Umstände, denen das Gericht bisher keine besondere Bedeutung zumaß.
Für das Gericht blieb nach Anhörung der Zeugen auch offen, ob bereits an der Reinoldikirche eine Durchsuchung Schäfers stattgefunden hatte oder lediglich in der Gewahrsamszelle. Schäfers Rechtsbeistand, der Anwalt André Picker stellte daraufhin den Antrag, dass in einer weiteren Sitzung die Beamt*innen vorgeladen werden sollen, die Schäfer ins Polizeigewahrsam eingeliefert hatten, sowie der Beamte, der Schäfer mutmaßlich bereits vor dem Gewahrsam durchsucht haben soll.
Das Verwaltungsgericht gab dem Antrag statt und vertagte sich nach einer rund sechsstündigen, zähen Sitzung. Der Prozess wird vermutlich erst im neuen Jahr fortgeführt werden.
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