Das Verfahren gegen Neonazi Steven F. geht in die Neuauflage vor dem Landgericht in Dortmund: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte waren in die Berufung gegangen. Das Amtsgericht hatte den 26-Jährigen Bewährungsversager bei einem Verfahren wegen sechs weiterer Anklagen zu ingesamt 27 Monaten Haft verurteilt.
Der 26-jährige Neonazi sitzt bereits seit mehr als zwei Jahren in Haft
Der Angeklagte wurde in Handschellen vorgeführt. Der Neonazi sitzt derzeit in der JVA in Werl ein. Seit mehr als zwei Jahren sitzt er nun in Haft. Anfangs noch in der Untersuchungshaft, wurde in diesem Jahr eine der früheren Bewährungsstrafen widerrufen – er musste die Strafen nun doch absitzen.
Das ist wenig verwunderlich. Denn auch im Verfahren vor dem Amtsgericht im vergangenen Jahr ging es um sechs neue Anklagen – alle unter laufenden Bewährungen begangen. Teils war er sogar einschlägig wegen vergleichbarer Straftaten angeklagt.
Im Einzelnen war Steven F. nach vier Verhandlungstagen vom Schöffengericht zu zwei Jahren und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Insgesamt wurde er wegen fünf Vorfällen – vollendete und versuchte Körperverletzungen, Beleidigung, Bedrohung und Sozialbetrug verurteilt.
Zudem musste der Angeklagte in Untersuchungshaft verbleiben, da weitere Verfahren anhängig waren. Die Staatsanwaltschaft sah daher Flucht- und Wiederholungsgefahr – das Amtsgericht folgte dieser Einschätzung. Denn der Angeklagte soll in Marten und Dorstfeld nach Ansicht von Polizei und Staatsanwaltschaft ein „Klima der Angst“ verbreitet haben – seit November 2018 saß er daher schon in U-Haft.
Berufungsverhandlung: Die Dortmunder Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafen
Wegen der langen Dauer der Untersuchungshaft drohte eine Haftentlassung. Denn wegen Corona war ein Verhandlungstermin im Mai geplatzt. Allerdings hatte das Amtsgericht eine der zur Bewährung ausgesetzten Strafen widerrufen – der Angeklagte wechselte von der U-Haft in den regulären Vollzug.
Dort soll Steven F. nach Meinung der Staatsanwaltschaft noch länger als 27 Monate sitzen. Sie hatte daher Berufung eingelegt – nicht gegen die insgesamt fünf Taten, die zugrunde gelegt wurden, sondern gegen den sogenannten „Rechtsfolgenausspruch“. Denn sowohl bei den verkündeten Einzelstrafen als auch bei der Gesamtstrafe sei das Schöffengericht zu milde gewesen.
Weder bei den mildernden Umständen bei dem Geständnis – nur bei zwei Vorwürfen hatte Steven F. seine Taten überhaupt eingeräumt – noch bei der Höhe der verhängten Einzelstrafen, war die Staatsanwaltschaft zufrieden.
So war das Schöffengericht u.a. bei der Verurteilung wegen Körperverletzung mit einem Jahr im unteren Strafbereich geblieben. Steven F. hatte einem anderen Gast vor der Kneipe Gänsemarkt zwei Zähne ausgeschlagen, der anschließend noch eine Treppe herunterstürzte.
Da der Neonazi in früheren Verfahren wegen ähnlicher bzw. derselben Delikte verurteilt wurde, forderte die Staatsanwaltschaft in der Berufung nun eine Strafverschärfung.
Szene-Anwalt Picker hat sein Wahlmandat zurückgegeben – Pflichtverteidiger macht weiter
Eine Einschätzung, die der Angeklagte und seine Verteidiger erwartungsgemäß nicht teilten. Sowohl der Pflicht- als auch der Wahlverteidiger wollten daher in Berufung gehen.
Dazu kommt es nun in „halber Besetzung“: Steven F. wird „nur noch“ von seinem Pflichtverteidiger vertreten. Sein Wahlverteidiger André Picker – ein bundesweit bekannter Szene-Anwalt der Neonazis – hatte am Vorabend der Verhandlung sein Wahlmandat zurückgegeben. Zu den Gründen wurde nichts gesagt.
Anders als beim Prozessauftakt vor dem Amtsgericht blieben auch die Plätze für Zuschauer*innen weitgehend leer. Corona-bedingt durften ohnehin nur fünf Gäste und zwei Medienvertreter dem Prozess beiwohnen. Ob dies der Grund für das Fernbleiben anderer Neonazis war, bleibt offen. Ein Grund könnte sein, dass eine ganze Reihe von führenden Nazikadern der Partei „Die Rechte“ derzeit selbst in Haft einsitzt.
Vor dem Landgericht wird nun der Prozess neu aufgerollt. Insgesamt sechs Verhandlungstage – zwei mehr als beim Amtsgericht – sind dafür angesetzt. Eine ganze Reihe von Zeug*innen sollen gehört werden. Nur zu einigen wenigen Anklagepunkten will sich Steven F. selbst äußern. Ein Urteil wird noch vor Weihnachten erwartet. Es dürfte aber nicht die letzte Verhandlung für den Neonazi sein. Weitere Verfahren sind offenbar noch anhängig – und weitere zur Bewährung ausgesetzte Strafen könnten widerrufen werden.
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