Neonazis angeklagt: Nach fast sechs Jahren kommen volksverhetzende Parolen vor das Landgericht Dortmund

Wegen Volksverhetzung stehen drei Angehörige der Neonazi-Szene vor Gericht. Foto: Alex Völkel
Wegen Volksverhetzung sind drei Angehörige der Neonazi-Szene vor dem Landgericht angeklagt. Foto: Alex Völkel

Dass die Mühlen der Justiz langsam mahlen, wird bei einem Prozess wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht deutlich. Vor 5,5 (!) Jahren wurden die Propagandadelikte durch die Neonazis in der Nordstadt begangen. Im Jahr 2017 fand die Verhandlung vor dem Landgericht statt, die mit Bewährungsstrafen bzw. Geldstrafen endeten. Erst jetzt kommt es zur Berufungsverhandlung – sowohl die Verurteilten als auch die Staatsanwaltschaft gehen gegen das Urteil vor.

Volksverhetzung und das Billigen von Straftaten ist angeklagt

Angeklagt ist so ziemlich alles, was sich mittlerweile seit Jahren als verbotene Parolen in den Auflagen der Dortmunder Polizei für Neonazi-Aufmärsche findet – darunter viele äußerst geschmacklose, verächtlich machende und Straftaten billigende Parolen, die geballt am 21. Dezember 2014 von den hier Angeklagten sowie weiteren Demoteilnehmer*innen skandiert wurden.  ___STEADY_PAYWALL___

Am 21. Dezember 2014 fand die Demo in der Nordstadt statt - erst jetzt startet die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. (Video-Screenshot)
Am 21. Dezember 2014 fand die Demo in der Nordstadt statt – erst jetzt startet die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. (Video-Screenshot)

„Anne Frank war essgestört“, „Wer saß im Schrank? Anne Frank!“  – dafür hatte Lukas B. seinerzeit schon seine Strafe kassiert. Dagegen gab es keine Berufung. Christoph Drewer, kurzzeitig kommissarischer Bundesvorsitzender der Partei „Die Rechte“ und derzeit wegen anderer Propaganda-Delikte als Freigänger in der JVA Castrop-Rauxel, der Scharnhorster Bezirksvertreter André Penczek und die Aktivistin D. G. müssen sich derzeit erneut vor Gericht verantworten. 

„Thomas Schulz, das war Sport, Widerstand an jedem Ort“, hatte u.a. Penczek skandiert, was vom Gericht nicht nur als volksverhetzend, sondern auch als Billigung von Straftaten gewertet wurde. Thomas „Schmuddel“ Schulz war vor 15 Jahren von einem Neonazi in der Stadtbahnstation Kampstraße erstochen worden. Dazu passt auch die von Drewer und anderen skandierte Parole „Schmuddel hat’s erwischt“ passte, die von von rhythmischen Klatschen begleitet wurde.

Weitere Parolen der Demo: „Wir kriegen euch alle“, „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, „Antisemiten kann man nicht verbieten“, „Ali, Mehmet Mustafa geht zurück nach Ankara“, „Frei sozial und national“, die sich in der Anklageschrift wiederfinden. 

Verhöhnung von Opfern politischer Straftaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Zudem gab es weitere Parolen, die zwar dokumentiert wurden, aber jetzt nicht Gegenstand des Verfahrens sind, beispielsweise „Ein Hammer, ein Stein, ins Arbeitslager rein“ oder „Alles für Volk, Rasse und Nation“. Mehrere Parolen hatten zudem direkten Dortmunder Bezug.

Auch Christoph Drewer (Bildmitte) wird erneut wegen Volsverhetzung angeklagt. (Foto: Screenshot)
Auch Christoph Drewer (Bildmitte) wird erneut wegen Volsverhetzung angeklagt. (Foto: Screenshot)

„Mehmet hat’s erwischt“, „Linkes Gezeter, 9 Millimeter“ oder „Gregor Lange aus der Traum, bald liegst Du im Kofferraum“, wo die Neonazis also u.a. mit Erschießungen von politisch Andersdenkenden drohen, die Erschießung des Dortmunder NSU-Opfers Mehmet Kubaşik quasi feierten oder dem Polizeipräsidenten ein Ende im Stile der RAF-Morde der früheren Jahrzehnte prophezeiten. Diese sind aber offenbar teils den hier Angeklagten nicht einzeln zuzuordnen. 

Skandiert wurden diese Parolen, bevor die eigentliche Kundgebung auf dem mittlerweile nach Mehmet Kubaşik benannten Platz stattfinden konnten. Denn die Partei „Die Rechte“ hatte für den 21. Dezember 2014 drei Kundgebungen angemeldet und bestätigt bekommen. Nach der ersten Kundgebung in Mengede sollte es in der Nordstadt und anschließend in Hörde weitergehen.  

Doch zu der Fortsetzung kam es nicht, weil der Veranstaltungsort von zahlreichen Gegendemonstrant*innen belegt war und zudem kleine Gruppen die Anreise der Neonazis verhinderten. Weil die Polizeiführung die Anreise gegen diese Widerstände nicht durchsetzen konnte (oder wollte), wurde die Versammlung abgebrochen und die Abreise verfügt. 

Neonazi-Parolen sollen die öffentliche Ordnung gestört und eingeschüchtert haben

Am 21. Dezember 2014 fand die Demo in der Nordstadt statt - erst jetzt startet die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. (Video-Screenshot)
Am 21. Dezember 2014 fand die Demo in der Nordstadt statt – erst jetzt startet die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. (Video-Screenshot)

Die Polizei begleitete die Neonazis zurück zum Hauptbahnhof. Dabei wurden weiter Parolen skandiert, die – so zumindest die Aussage der Polizeibeamt*innen (sofern sie sich an den Einsatz vor fast sechs Jahren erinnern konnten), von einer einschüchternden und bedrohlichen Wirkung auf die Öffentlichkeit sprachen. Dies wurde zumindest auch in den Anklageschriften sowie dem Verfahren vor dem Amtsgericht deutlich.

Als Beweismittel liegen unter anderem Polizeivideos sowie Aufnahmen eines ehemals Dortmunder Journalisten vor, die wir hier auch als Screenshots aus dem Video (Link am Ende) einbetten. Gegen die Rechtmäßigkeit der Aufnahmen und damit deren Verwendung war die Verteidigung im Verfahren vor dem Amtsgericht vorgegangen. 

Das Gericht sah diese aber als legitim an – die Polizei soll erst mit dem Filmen begonnen haben, als es zu Straftaten gekommen sein soll. Und auch die Aufnahme durch den Journalisten wertete das Amtsgericht nicht als Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte. Sie liegen dem Verfahren zu Grunde – der Journalist ist für einen späteren Verhandlungstag auch als Zeuge geladen. Bislang sind fünf Verhandlungstage vorgesehen.

Sowohl Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung eingelegt

Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatten sowohl Christoph Drewer als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Foto: Alex Völkel
Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatten sowohl Christoph Drewer (Foto) als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Foto: Alex Völkel

Nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind die Provokationen, Beleidigungen und wohl auch Würfe von Gegenständen, die von den Gegendemonstrant*innen ausgegangen sein sollen. Sie waren Gegenstand in anderen Verfahren, die teilweise – wie auch gegen einige Neonazis – eingestellt wurden. In diesem Verfahren geht es allein um den Vorwurf der Volksverhetzung und der Billigung von Straftaten. 

Die Angeklagten wehren sich gegen die Strafen, sagen aber zur Sache nichts aus. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst auch Berufung gegen alle drei Urteile eingelegt, sich nachher aber auf die ihrer Sicht zu milde Strafe gegen Christoph Drewer beschränkt. Dieser hatte – so die Argumentation der Staatsanwaltschaft – unter Bewährung stehend die neuen Straftaten begangen. Daher habe man die Strafe auch nicht zu Bewährung aussetzen dürfen. 

Ein weiterer Grund sei die günstige Sozialprognose, die das Amtsgericht trotz nach eigener Aussage „erheblichen Bedenken“ zu sehen vermochte, aber dies auch nicht belegte, kritisiert die Staatsanwaltschaft. Sowohl Drewer als auch Penczek seien einschlägig vorbestraft. Derzeit sitzt Drewer auch eine Haftstrafe wegen Volksverhetzung ab, die er als kommissarischer Bundesvorsitzender bei einer Rede gegen Flüchtlinge begangen hatte. Mit einem Urteil in diesem aktuellen Verfahren wird Mitte Juli gerechnet.

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