Führender Neonazi inszeniert im Rathaus in Dortmund eine Posse – doch der Schuss ging für ihn nach hinten los

Michael Brück hat sein Handy immer „am Mann“ und ist ein großer Freund von Live-Videos - auch aus dem Rathaus. Archivfotos: Alex Völkel
Michael Brück hat sein Handy immer „am Mann“ und ist ein großer Freund von Live-Videos – auch aus dem Rathaus. Unter anderem deshalb wurde die Hausordnung geändert. Archivfotos: Alex Völkel

Ein ganz klassischer Fall aus der Abteilung „dumm gelaufen“: Neonazi-Ratsherr Michael Brück hat im Rathaus versucht, den Dorstfelder SPD-Ratsvertreter Hans-Peter Balzer zu provozieren (was ihm auch gelang), den Vorgang mit einem verdeckten Handy gefilmt und gleich veröffentlicht. Brück wollte damit eine angebliche Morddrohung dokumentieren und die Ratssitzung erneut in eine Farce verwandeln. Doch der Schuss ging letztendlich nach hinten los.

Neonazi-Ratsherr forderte Polizeischutz und sah angeblich Leib und Leben bedroht 

Die Debatte im Ratssaal stieß auf reges Interesse. Fotos: Alexander Völkel

Seit Jahren fühlt sich der Dorstfelder SPD-Ratsherr von den Neonazis bedrängt, bedroht und verleumdet. Brück, Bundesgeschäftsführer der rechtsextremen Splitterpartei „Die Rechte“ und ebenfalls Ratsmitglied, setzt dabei eher auf die „Charme-Offensive“: Mit gespielter Freundlichkeit spricht er mögliche politische Opponenten an, um sie zu Reaktionen zu verleiten – so auch im Rathaus. 

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In diesem Fall war auf dem Video erkennbar, dass Brück sich mit verdecktem, aber auf Videoaufnahme gestellten Handy, zu SPD- und CDU-Vertreter*innen in eine Sitzgruppe des Rathauses setzt. Auf seinen offensichtlichen Provokationsversuch springt der entnervte Sozialdemokrat an. 

Ihm platzt wenig professionell der Kragen. Ein vermeintlicher Erfolg, den Brück sofort in den (a)sozialen Netzwerken postet und als Morddrohung darstellt gegen ihn. Als „EILMELDUNG“ wird diese konstruierte Posse in die Welt posaunt. Im Rat fordert der Neonazi zudem Polizeibewachung, weil sein Leben angeblich bedroht worden sei. 

Der Sitzungsbeginn entwickelt sich mal wieder zur Farce, das Video entwickelt sich in rechten Kreisen zum Klickerfolg. Es sollte ein weiterer medialer Aufschlag und Erfolg für die Kleinstpartei werden. nordstadtblogger.de und andere Medien hatten daher zunächst darauf verzichtet, darüber zu berichten.

Polizei beschlagnahmte das Mobiltelefon des Neonazis zur Beweissicherung

Doch schon in der Ratssitzung bahnte sich an, dass der Schuss für den führenden Neonazi, der immer sorgsam vermeidet, in Strafverfahren involviert zu werden, nach hinten losgehen könnte. Denn andere Ratsmitglieder verwiesen auf die Hausordnung des Rathauses, in der das Filmen und Fotografieren (außer für offiziell akkreditierte Medienvertreter*innen) ausdrücklich verboten ist – unter anderem wegen mehrerer von Brück provozierter Vorfälle. 

Michael Brück (Die Rechte), Axel Thieme (NPD), im Hintergrund Gruppen-Geschäftsführer Claus Cremer.
Michael Brück (Die Rechte), Axel Thieme (NPD), im Hintergrund Gruppen-Geschäftsführer Claus Cremer (NPD).

Das „dicke Ende“ kam allerdings erst zum Ende der Sitzung. Der polizeiliche Staatsschutz erschien im Rathaus und suchte das Gespräch u.a. mit Hans-Peter Balzer.

Während sich schon kritische Stimmen gegen diesen Polizeieinsatz wegen angeblicher Kriminialisierung gegen den SPD-Vertreter mehrten, wurde im Nachhinein die eigentliche Stoßrichtung deutlich. Die Beamt*innen ermittelten gegen den Neonazi. Auch diese hatten das Video gesehen, werteten dies aber nicht als Drohung gegen Brück, sondern als dessen eigene Straftat.

Denn das Gespräch wurde ohne das Wissen des SPD-Ratsvertreters (und anderer Ratsmitglieder, die dort zu sehen sind) aufgezeichnet und die Aufnahme anschließend veröffentlicht. Daher hat die Dortmunder Polizei ein Strafverfahren gegen den 30-jährigen Dortmunder wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetzes sowie der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes eingeleitet.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Dortmund ist Brück noch am Abend der Ratssitzung durchsucht und das für die Aufzeichnung genutzte Mobiltelefon sichergestellt worden. Damit hatte der Jura-Student offensichtlich nicht gerechnet und konnte nun auf „seinen“ Seiten im Netz so richtig schäumen…

 

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