NGG fordert 12 Euro Mindestlohn für Angestellte der Systemgastronomie und rät zu Betriebsräten in Kleinbetrieben

Die Gewerkschafter*innen fordern einen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde für Angestellte in der Systemgastronomie. Außerdem rät die NGG zu Betriebsratsgründungen auch in Kleinbetrieben wie Bäckereien oder Restaurants.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) befindet sich zur Zeit in Tarifverhandlungen mit dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS). Bis zum dritten Verhandlungstermin am 13. und 14. Februar 2020 in Stuttgart wird die NGG in ausgewählten Städten zu Protestkundgebungen bis hin zu Arbeitsniederlegungen aufrufen – so auch heute in Dortmund. „In der Systemgastronomie treffen Milliardenumsätze auf Armutslöhne – die Beschäftigten werden ihren Ärger darüber jetzt öffentlich machen“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft, Freddy Adjan. Die Gewerkschafter*innen fordern weiterhin einen Mindeststundenlohn von 12 Euro.

Angestellte haben Respekt verdient und sollen von der Arbeit leben können

Das Angebot der Arbeitgeber betrachten die Gewerkschafter*innen als „hundsmiserabel“.

Im BdS sind die führenden Unternehmen der Branche wie McDonald’s, Burger King, L’Osteria, Starbucks, Nordsee, Tank und Rast, Autogrill und Pizza Hut organisiert. Die Umsätze der Systemgastronomie steigen. So war etwa der Umsatz von Marktführer McDonald’s in Deutschland mit rund 3,5 Milliarden Euro in 2018 so hoch wie nie zuvor (Quelle: statista.com). 

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Von der NGG heißt es, dass die Arbeitgeber in der 1. Tarifverhandlung im Dezember 2019 in Berlin lediglich eine minimale Erhöhung der Einstiegslöhne auf 9,48 Euro pro Stunde – 13 Cent oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns – angeboten hätten. In der zweiten Tarifverhandlung sei dieses Angebot unverändert noch einmal vorgelegt worden. Auch in den anderen Tarifgruppen sieht dieses Angebot nur minimale Anpassungen von 2,5 bis 2,7 Prozent mehr Entgelt pro Jahr vor.

Dazu erklärte Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der NGG: „Die Arbeitgeber haben ihr hundsmiserables Angebot der 1. Tarifverhandlung noch einmal unverändert vorgelegt. Sie wollen weiterhin nur Armutslöhne zahlen. Das ist mit der NGG nicht zu machen – wir bleiben bei unserer Forderung von 12 Euro pro Stunde mindestens. Auch wer bei McDonald’s, Burger King oder Starbucks arbeitet, hat Respekt verdient und muss von seiner Arbeit leben können.“

NGG ruft zur Betriebsratsgründung in Kleinbetrieben wie Restaurants und Bäckereien auf 

Das Flugblatt zeigt, dass der Lohn zum Leben nicht ausreicht. Fotos: Leopold Achilles

Sich nicht alles vom Chef gefallen lassen: Beschäftigte, die sich in Dortmund über schlechte Arbeitsbedingungen ärgern, sollen sich stärker um ihre Interessen kümmern – und einen Betriebsrat gründen, wo es noch keine Arbeitnehmervertretung gibt. Dazu hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) anlässlich des 100-jährigen Bestehens von Betriebsräten in Deutschland [aufgerufen.

„Gerade in kleinen Bäckereien, Restaurants und Pensionen brauchen wir mehr Betriebsräte. Denn ohne das Sprachrohr der Belegschaft ziehen Beschäftigte oft den Kürzeren – von der Arbeitszeit bis zur Personalplanung“, betont Manfred Sträter von der NGG Dortmund. Nach Angaben der Arbeitsagentur arbeiten in Dortmund 62.300 Menschen in Kleinbetrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern – Kleinstbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten ausgenommen. Die Gründung eines Betriebsrats ist in Firmen ab fünf Beschäftigten möglich. 

„Betriebsräte helfen nicht nur, Jobs zu sichern. Sie geben auch kreative Impulse aus der Belegschaft an die Chefetage weiter und tragen dazu bei, Firmen fit für die Zukunft zu machen“, unterstreicht NGG-Geschäftsführer Sträter. Mit Blick auf die Digitalisierung seien die Arbeitnehmervertreter*innen wichtiger denn je.

In Dortmund arbeiten 62.300 Beschäftigte in Kleinbetrieben 

Von neuen Rezepturen in der Lebensmittelherstellung bis hin zur Software-Umstellung in der Gastro-Kasse – „am Ende profitiert auch das Unternehmen“, so Sträter. Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung sind Firmen mit Betriebsrat durchschnittlich 18 Prozent produktiver als solche ohne. Der Grund: Arbeitnehmervertretungen erkennen Probleme im Arbeitsalltag schneller und sorgen für einen besseren Austausch zwischen Belegschaft und Management. 

Wer in der Backstube arbeitet, macht einen harten Job. Zu viele Bäckereien speisen ihre Mitarbeiter trotzdem mit Niedriglöhnen ab, kritisiert die Gewerkschaft. Foto: NGG
Die NGG rät zu Betriebsräten auch in Kleinbetrieben wie Bäckereien oder Restaurants. Foto: NGG

Trotzdem ging die Zahl der Betriebsräte in den letzten Jahren zurück. Konnten in Nordrhein- Westfalen im Jahr 2002 noch 51 Prozent aller Beschäftigten auf einen Betriebsrat zählen, so waren es im Jahr 2018 nur noch 44 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Nach Einschätzung von Gewerkschafter Sträter ist dafür auch der raue Umgangston in vielen Kleinbetrieben verantwortlich. „In Bäckereien, Hotels und Metzgereien schrecken Beschäftigte oft vor einer Betriebsratsgründung zurück. Doch niemand sollte sich um sein gutes Recht bringen lassen.“ Die NGG bietet Mitgliedern Unterstützung beim Aufbau einer Arbeitnehmervertretung. 

Am 4. Februar 1920 trat das Betriebsrätegesetz, der Vorläufer der heutigen Mitbestimmung, in Kraft. Die Nationalsozialisten schafften die Arbeitnehmervertretungen 1934 ab. Seit 1952 sind die Pflichten und Rechte der Betriebsräte im Betriebsverfassungsgesetz festgeschrieben. 

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  1. NGG (Pressemitteilung)

    Burger King: Hände weg von Gökmen Yücel

    Die Geschäftsleitung von Burger King (Schlossburger GmbH) beantragt die Zustimmung zur fristlosen Kündigung von Gökmen Yücel (BR-Vorsitzender in Dortmund Kley).
    Zum 3. Mal versucht die Geschäftsleitung des Burger Braters den BR-Vorsitzenden fristlos zu kündigen. Diesmal geht es um die Streikteilnahme von Gökmen im Rahmen der Tarifrunde der Systemgastronomie am 27.2.2020. Zur Durchsetzung ihrer Forderung nach einem Mindestlohn von 12€ hatte die Gewerkschaft NGG Beschäftigte der Systemgastronomie an diesem Tag zu Warnstreiks aufgerufen. Nachdem klar war, dass alle Beschäftigten dem NGG-Aufruf folgen würden, hat Gökmen den BK Store für die Dauer der Aktion verschlossen. Als Mitglied der Tarifkommission hat er sich natürlich auch am Streik beteiligt.

    Die Schloss Burger GmbH ist davon ausgegangen, dass „ihr Restaurantbetrieb an diesem Tag vormittags geöffnet bleibt, Kunden bedient und dadurch Einnahmen erzielt werden können…“. Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass Beschäftigte an der Arbeit gehindert wurden, dass sie freiwillig die Forderung der
    NGG nach einem Mindestlohn unterstützt haben, hat der Arbeitgeber nicht in seinen Überlegungen. Deshalb: die fristlose Kündigung für Gökmen Yücel. Gökmen ist 47 Jahre alt und seit dem 9.5.2000 bei Burger King tätig. Bereits 2 Mal sollte dem aktiven Gewerkschafter und Betriebsratsvorsitzenden fristlos wegen seiner Mitarbeit im Wahlvorstand bzw. im Betriebsrat gekündigt werden. Unberechtigte Strafanzeigen und der Einsatz eines bekannten Rechtsanwaltes durch den Arbeitgeber führten nicht zum Ziel.

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