Der insbesondere bei Neonazis beliebte Klamottenladen „Tønsberg“, der die Marke „Thor Steinar“ in der Dortmunder City verkauft, erhitzt weiter die Gemüter. Nachdem – wie berichtet – 350 Menschen am Samstag gegen den Laden demonstriert hatten und auch die montäglichen Kundgebungen dagegen weitergehen, hat sich auch die juristische Konfrontation zugespitzt. Nachdem die Stadt bereits am 7. Oktober (zugestellt am 9. Oktober) eine Schließung wegen fehlender Baugenehmigung binnen eines Monats verfügt hatte, kam es am heutigen Dienstag (5. November) um 15 Uhr zu einer sofortigen Schließung. Die Begründung: Fehlender Brandschutz.
Das Ladenlokal ist baurechtlich noch immer eine Schreinerei mit Holzlager
Noch bevor um 15 Uhr die sofortige Schließung verfügt wurde, hatte sich OB Ullrich Sierau nach der Sitzung des Verwaltungsvorstandes um 13 Uhr zu Wort gemeldet.
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Nordstadtblogger hatte exklusiv berichtet, dass die Stadt gegen den Laden vorgehen wolle. Deshalb wurde seiner Verwaltung insbesondere auf Neonazi-Kanälen Willkür vorgeworfen, obwohl die Stadtspitze das Baurecht auf ihrer Seite sieht.
Sierau machte heute deutlich, dass die Stadt nicht nur beabsichtige, bauordnungsrechtliche Schritte gegen den Laden zu unternehmen, sondern bereits am 7. Oktober eine bauordnungsrechtliche Verfügung erlassen habe, die am 9. Oktober zugestellt worden sei.
Der Grund: Das „Ladenlokal“ ist baurechtlich keins. Dort war eine Schreinerei mit Holzlager. Doch einen Bauantrag mit einer entsprechenden Nutzungsänderung gab es nicht. „Die Nutzung ist formell baurechtswidrig. Das ist Gegenstand einer Ordnungsverfügung“, so der OB.
Dazu gehören noch weitere Punkte, beispielsweise der Nachweis von Stellplätzen etc. Auch die Verwendung des Stadtwappens wurde geahndet – und die Nutzung durch den Laden bereits unterlassen.
Verfügung wegen fehlenden Baurechts forderte eine Schließung bis zum 11. November
Laut der Verfügung müsse binnen einen Monats der Laden geschlossen werden, sonst drohe nach Bauordnungsrecht die Festsetzung eines Zwangsgeldes – in diesem Fall wären das 5.000 Euro.
Aus diesem Zusammenhang resultiert das Zitat, dass der Laden „bis zum 9. November geschlossen“ werden müsse – das sei keine politisch motivierte Handlung mit Blick auf den Jahrestag der Pogromnacht, sondern dann läuft formal-juristisch die Frist ab, verteidigt sich Sierau.
Die Stadt wolle nun abwarten, wie sich der Mieter verhalte. Bislang hat dieser nicht auf die Verfügung reagiert. Im Gegenteil: Nach einer mehrtägigen Schließung hatte der Laden wieder eröffnet und auch am verkaufsoffenen Sonntag teilgenommen. Dort wurden sogar Rabatte für durch die Attacke in Mitleidenschaft gezogene Waren beworben.
Brandschau offenbarte Mängel – Bauaufsicht hat die sofortige Schließung angeordnet
Doch diese Darstellung war bereits zwei Stunden später überholt: „Im Rahmen einer Ortsbesichtigung am heutigen Morgen hat die Bauordnung festgestellt, dass in der zum Vorgebäude gerichteten Grenzwand Öffnungen sind. Diese sind unzulässig“, heißt es in einer städtischen Stellungnahme.
Bestandsschutz-Gesichtpunkte kämen einerseits aufgrund der Illegalität, aber andererseits aus Gründen der Gefährdungsabwägung (Drittschutz und Übergreifen von Flammen/Brandüberschlag) nicht zum Tragen.
Am Vormittag habe die Anlage (außerhalb der Geschäftszeit) noch nicht von Innen in Augenschein genommen werden können. „Eine zweite Besichtigung erfolgte deshalb heute Nachmittag in Begleitung der Polizei. Hierbei wurde zusätzlich auch ein wesentlicher Mangel an den Rettungswegen festgestellt. Die Anlage wurde im Wege des Sofortvollzuges geschlossen und versiegelt“, teilt die Stadt mit.
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Reader Comments
Sébastien Klastat
DEMOKRATIE ? Das ganze System ist kastriert und manipuliert !