Eine Falschfahrerin hat am Donnerstag (8. August 2019) auf der Brackeler Straße einen schweren Verkehrsunfall mit mehreren Autos verursacht. Drei Personen wurden zum Teil schwer verletzt – die 69-jährige Falschfahrerin erlag im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.
Rettungshubschrauber für die schwer verletzte Verursacherin des Unfalls
Kurz nach 16 Uhr kam es auf der Brackeler Straße in Richtung Asseln zu dem folgenschweren Unfall. Eine 69-jährige Frau aus Bochum stieß in Höhe der Ausfahrt B 236 mit dem Auto einer 56-jährigen Frau aus Kamen frontal zusammen. Eine nachfahrende 55-jährige Frau aus Unna kollidierte daraufhin mit dem Fahrzeug der 56-Jährigen.
Zuvor war die Bochumerin an einer unbekannten Örtlichkeit in der falschen Richtung auf die Brackeler Straße aufgefahren. Die Gründe sind aktuell unklar.
Die 69-Jährige wurde bei dem Unfall schwer verletzt und mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Dort starb sie am Abend.
Rettungswagen brachten die schwer verletzte 56-Jährige und die leicht verletzte 55-Jährige in umliegende Krankenhäuser. Es entstand ein Sachschaden von circa 50.000 Euro. An dem Einsatz waren ca. 45 Einsatzkräfte verschiedener Feuer- und Rettungswachen beteiligt.
Ungeduldiger Audi-Fahrer wendet im Stau und fährt durch die Rettungsgasse zurück
Es kam zu erheblichen Verkehrsstörungen. Die Unfallörtlichkeit war mehrere Stunden gesperrt. Aufgrund des Unfalls staute sich der Verkehr auf der Brackeler Straße. Ein bislang noch unbekannter und ungeduldiger Autofahrer empfand den Rückstau und die damit verbundene Wartezeit offenbar als zu lange.
Er wendete sein Auto – einen weißen Audi – und fuhr entgegen der Fahrtrichtung durch die Rettungsgasse, die die VerkehrsteilnehmerInnen für die Rettungskräfte ansonsten vorbildlich gebildet hatten, zurück in Richtung Borsigplatz.
Ein Feuerwehrmann, der sich privat ebenfalls im Rückstau des Unfalls befand, zögerte nicht. Er fotografierte den Audi und meldete den Vorfall der Polizei. Diese hat die Ermittlungen zum Halter und Fahrer aufgenommen.
Das erwartet den ungeduldigen Audi-Fahrer:
- Verkehrsteilnehmer, die ohne Anweisung die Rettungsgasse nutzen, begehen laut Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit.
- Das Wenden und entgegen der Fahrtrichtung Fahren kann mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft werden.
- Mit einer nachgewiesenen Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro.
- Neben der Ordnungswidrigkeit kann auch eine Straftat nach Paragraf 315c des Strafgesetzbuchs vorliegen – die Gefährdung des Straßenverkehrs.
Reader Comments
Detlef
Strafe ist viel zu wenig, müsste 1 Jahr Fahrverbot und 1000.- Strafe sein.
aber der Halter wird sich rausreden, und sagen, er hat den Wagen nicht gefahren , und weis nicht wer gefahren ist. und schon ist er raus und lacht sich kaputt.. traurig traurig.