Weniger LehrerInnen und mehr Konkurrenzkampf: Warum NRW über eine Anpassung des Lehrergehalts nachdenkt

„Die Ausbildung ist gleichwertig und die geringere Bezahlung ungerecht. Damit muss jetzt Schluss sein!“, fordert Iris Linz,
Die Ausbildung ist gleichwertig und die geringere Bezahlung ungerecht. Damit muss jetzt Schluss sein. Foto: Archivbild

Kleine Kinder = kleiner Lohn? So zumindest erscheint die Bezahlung mancher LehrerInnen in Deutschland. GrundschullehrerInnen erhalten manchmal bis zu 600 Euro brutto weniger als ihre Kollegen im Gymnasium. Die Frage ist warum? Denn seit 2009 brauchen alle LehrerInnen, egal in welcher Schulform sie unterrichten, einen Master-Abschluss.

Gleiche Ausbildung und doch ungleicher Lohn – die GEW sagt, dass das nicht so sein dürfe 

Das Logo der Gewerkschaft. Quelle: Screenshot
Das Logo der Gewerkschaft. Quelle: Screenshot

Trotz des gleichen akademischen Grades gibt es diese Ungleichheiten in der Bezahlung. „Gesetzeswidrig“, dachten sich zwei Grundschullehrer aus Düsseldorf und reichten kurz vor Weihnachten Verfassungsklage beim NRW-Verfassungsgerichtshof ein. Unterstützt werden sie dabei von der Lehrergewerkschaft GEW, die dadurch Druck auf die Landesregierung ausüben wolle.

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Sie wollen, dass das Einstiegsgehalt von allen LehrerInnen identisch ist, unabhängig von der Schulform. Momentan ist es in vielen Bundesländern noch so, dass BerufseinsteigerInnen nach dem A12 Tarif bezahlt werden. Diejenigen, die an weiterführenden Schulen unterrichten, würden aber sofort nach dem A13 Tarif bezahlt werden.

Laut GEW verstoße das Besoldungsgesetz des Landes gegen die Verfassung, da obwohl LehrerInnen den gleichen Abschluss hätten, diese beim Berufseinstieg unterschiedlich gruppiert würden. Sollte die Musterklage der beiden Grundschullehrer erfolgreich sein, so würden nicht nur GrundschullehrerInnen davon profitieren. Auch die Bezahlung der LehrerInnen, die in der Sekundarstufe I unterrichten, könnte angehoben werden.

Ist das „Argument mehr Arbeit“ wirklich wahr und rechtfertigt eine höhere Bezahlung?

Leisten GymnasiallehrerInnen nun wirklich mehr Arbeit als die GrundschullehrerInnen? Wenn es nach einigen LehrerInnen und Lehramt-StudentInnen geht, dann ja. Komplexerer Stoff und mehr Wochenstunden Aufwand während des Studiums seien Anlass genug, die GymnasiallehrerInnen auch besser zu entlohnen.

Anke Staar von den Stadteltern überreichte Daniela Schneckenburger 600 Unterschriften.
Anke Staar im Gespräch mit Daniela Schneckenburger. Foto: Alex Völkel

Anke Staar, Vorsitzende der Stadteltern und Mitglied im Dortmunder Schulausschuss, sieht das ganz anders. Nicht nur ist sie der Meinung, dass die Ausbildung seit 2009 für alle angehenden LehrerInnen gleich sei, sie sehe die Aufgabenverteilung unter den LehrerInnen auch ein wenig anders.

„Die Grundschullehrer erledigen den größten Teil der Arbeit“, so Staar. Einer alles anderen als homogenen Gruppe Lesen und Schreiben beizubringen und damit das Fundament für die weitere Schullaufbahn zu legen, sei ein integraler Punkt der LehrerInnenarbeit und müsse dementsprechend auch so vergütet werden.

Als besondere Herausforderung sieht Anke Staar auch die immer größer werdenden Klassen an. „Die Lehrer sind überfordert. Sie müssen schon jetzt 30 Kinder pro Klasse betreuen und bekommen dann weniger Geld“. Deswegen würden sich auch so viele LehrerInnen krank melden. Sie würden einfach nicht mehr mit der Belastung klarkommen.

Mangelnde Ressourcen verursachen den LehrerInnenmangel – doch wie dem politisch entgegenwirken?

Durch die Faktoren große Klassen, Mehrfachbelastung, Überforderung und nicht angepasste Bezahlung, verliere der Lehrerjob immer mehr an Attraktivität. „Schon jetzt haben wir nicht mehr genug Lehrer und in Zukunft wird das noch problematischer werden“, erklärt Anke Staar.

Mangelnde Ressourcen und LehrerInnen sind schon lange ein Thema in der Politik. Und auch die Landesregierung NRW hat erkannt, dass eine Lösung die gleiche Besoldung sein könne. So hat die SPD einen Gesetzesentwurf zur Anpassung der LehrerInnenbesoldung an deren Ausbildung dem Landtag vorgelegt. Insgesamt forderte die Mehrheit der vertretenen Parteien eine Angleichung des LehrerInnengehalts.

Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung für NRW erklärt, dass es für die Landesregierung ein wichtiger Aspekt sei. „Es sollen besoldungsrechtliche Konsequenzen aus der Reform der Lehrerausbildung aus dem Jahr 2009 gezogen werden“, so Gebauer.

Ungleiche Bezahlung neben Überlastung und fehlender Wertschätzung  

„Der Mangel an Lehrkräften vor allem im Bereich der Grundschulen und der Sekundarstufe I ist die größte Baustelle der Schulpolitik“, sagt der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW, Stefan Behlau. Er kritisiert auch ganz klar das momentane politische Handeln oder eben das Nichthandeln. „Durch die wiederholt folgenlosen Ankündigungen aus der Landespolitik, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen, steigt der Frust der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer.

Der VBE vertritt eine ganz klare Meinung: Die Besoldung muss angeglichen werden.

Der Mangel an Lehrkräften sei letztlich nur zu übertrumpfen durch den Mangel an Wertschätzung, den die Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen und den Schulen der SI durch die Politik erfahren würden. „Durch die Anpassung der Besoldung könnte ein Anreiz gesetzt werden, dass mehr (angehende) Lehrkräfte gerade im Grundschulbereich arbeiten wollen, in dem der Lehrermangel momentan am stärksten ausgeprägt ist“, so Behlau.

Konkret werden nach aktuellen Prognosen in den nächsten Jahren bis zu 35.000 GrundschullehrerInnen fehlen. Währenddessen würden andere Bundesländer es Nordrhein-Westfalen vormachen und würden auch erkennen, dass der Lehrkräftemangel nur durch gleichen Lohn für gleiche Arbeit behoben werden könne. „Wenn NRW in Sachen Schul- und Bildungspolitik nicht immer Schlusslicht im Bund bleiben möchte, muss die Landesregierung ihren Worten auch Taten folgen lassen“, so Behlau.

Das Worten Taten folgen müssen, haben folgende Bundesländer schon verstanden. Brandenburg hat im November 2017 entschieden, dass das LehrerInneneinstiegsgehalt ab Anfang 2019 auf die Tarifstufe A13 angepasst werden soll. Ähnlich auch in Berlin. Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig Holstein planen ebenfalls ein Einstiegsgehalt mit der Tarifstufe A13.

Obwohl alles logisch klingt, ist es juristisch gesehen doch nicht so einfach wie es aussieht 

Juristisch gesehen könnte es da aber zu einigen Problemen kommen. Rechtsanwalt Henk Schönborn von der Kanzlei Schäfer & Berkels in Düsseldorf sagt, dass es gerade beim Thema Besoldung einen großen Geltungsspielraum gäbe. Das gehe aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 hervor.

„Eine Ungleichbehandlung nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes liegt nur dann vor, wenn kein vernünftiger Grund für eine Differenzierung vorliegt.“ Maßgeblich sei also, welche Ziele der Gesetzgeber mit seiner Differenzierung verfolgt und ob diese Ziele die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können. „Bei den Lehrern werden oft Ausbildung und ihre Lehrerbefähigung als Grund angegeben“, so Henk Schönborn.

Besonders oft würde mit der unterschiedlichen Anzahl an Semesterwochenstunden argumentiert, die die Lehrämter ableisten müssten. Diejenigen mit dem Einstiegsamt A13 hätten mehr Semesterwochenstunden, was als höherer Bildungsaufwand gewertet werden könnte. Zusätzlich sei es für den Arbeitgeber möglich, weitere sachliche Gründe im Rahmen seines Gestaltungsspielraums einfließen zu lassen, so Schönborn.

Zukünftiger Konkurrenzkampf um Lehrer ist sehr wahrscheinlich 

„Eine Anpassung der Besoldung ist nicht nur notwendig oder sinnvoll sondern sie ist auch gerecht“, sagt Behlau. Alle LehrerInnen würden heute, unabhängig von ihrer Schulstufe oder Schulform, Schlüsselqualifikationen vermitteln.

FerienIntensivTraining an der Kautsky-Grundschule in Dortmund-Scharnhorst
LehrerInnen haben immer mehr Herausforderungen heute und sind einfach überlastet.

Sie würden Kinder mit oder ohne Handicap unterrichten, Kinder mit Migrationshintergrund integrieren und müssten mit Heterogenität umgehen. „Trotzdem unterliegt die Bezahlung der Lehrer in NRW noch einem sozialen Ranking aus dem 19. Jahrhundert.“

Die Frage, die sich stellt ist eigentlich, ob eine Besoldung wirklich das Problem des LehrerInnenmangels behebt. Nicht nur der Besoldungsunterschied mache den Beruf momentan so unattraktiv wie lange nicht mehr. Auch die zusätzlichen Belastungen denen LehrerInnen ausgesetzt seien, würden dazu beitragen, dass immer weniger diesen Beruf ausüben möchten.

Aber es ist zumindest ein Anfang. Denn gerade in Hinblick auf den zukünftigen LehrerInnenmangel könnte das den Ausschlag geben, welche Stellen besetzt werden. Auch muss man sich wohl klar machen, dass wenn alle Bundesländer unterschiedliche Besoldungen haben, ein Konkurrenzkampf ausbrechen wird.

Ein Konkurrenzkampf um faire Bezahlung, Verbeamtung, Gleichbehandlung, Wertschätzung aber auch um die wenigen PädagogInnen. Und vor allem die angehenden LehrerInnen werden sich genaustens überlegen, auf welche Stellen sie sich bewerben. Natürlich auf die, die die besten Konditionen für sie bieten.

 

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