„She works hard for the money“ – das ist nicht nur eine Zeile aus Donna Summers gleichnamigem Hit, sondern auch Realität in der Arbeitswelt. Und trotzdem bekommen Frauen oft immer noch weniger Gehalt als Männer. Und auch das deutsche Steuersystem trägt zu dieser Entgeltungleichheit weiter bei. Deswegen hat das Aktionsbündnis Dortmund am Equal Pay Day dazu aufgerufen, dagegen zu demonstrieren.
Höchste Lohnungleichheit in der EU – In Deutschland fängt es schon beim Taschengeld an
Deutschland ist Schlusslicht in der EU – nein nicht bei der Pisa-Studie, sondern bei der Lohngleichheit. Ganze 21 Prozent liegen zwischen dem was Männer und Frauen verdienen. Aber auch in anderen Bereichen gibt es einen Gender Gap, z.B. beim Taschengeld.
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Hier bekommen Jungs bis zu fünfzehnt Prozent mehr Taschengeld als Mädchen. Wichtig ist es auch, sich die Arbeit in der Pflege anzuschauen. Dort leisten Frauen zu 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeiten als Männer. Und auch die meisten Führungspositionen sind von Männern besetzt. Das Leitungs-Gap kann auf 23 Prozent beziffert werden.
Und genau das will das Dortmunder Aktionsbündnis nicht mehr hinnehmen und fordert grundlegende Veränderung. Konkret fasst Maresa Feldmann, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Dortmund einige der Forderungen zusammen: „Wir brauchen einen existenzsichernden gesetzlichen Mindestlohn und vor allem das Ehegattensplitting muss überdacht werden“.
Red Outfits, red Dinner – red everywhere – die Farbe rot dominiert die Veranstaltung und ist ein Blickfang
„Alarmstufe Rot! Frauen, es geht um euer Geld!“ – unter diesem Motto stand der Demonstrationsmarsch der Dortmunder Frauen am Equal Pay Day. Und man sah sehr viel Rot:
Rote Hüte, Luftballons, Taschen und manchmal auch rote Jacken – ein Meer aus Rot zog durch die Gassen der Dortmunder Innenstadt. Begleitet von Trommelklängen der Samba Gruppe Atè Logo verteilten die Frauen Flyer und Infomaterial an die vorbeikommenden Menschen.
Höhepunkt des Marsches war die Tanzeinlage, zu der alle aufgerufen wurden – egal ob man am Demonstrationsmarsch teilgenommen hatte oder nur zufällig dazugestoßen war. Und Anklang und Unterstützung gab es viel – besonders von Frauen. Auffällig war der Marsch auf jeden Fall und zog alle Aufmerksamkeit auf sich – er war weder zu übersehen, noch zu überhören.
Beim anschließenden Red Dinner gab es nicht nur was für den Bauch, sondern auch fürs Gehirn – nämlich einen Vortrag von Nicola Stroop vom Vorstand des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter. zum Thema Steuern. Das Stichwort war das Ehegattensplitting.
Von dem Ehegattensplitting haben Frauen, die in der Regel weniger verdienen als ihr Ehemann, wenig
Ehegattensplitting ist eine Steuerklassenkombination. „Draus entsteht ein Steuervorteil für verheiratete Paare der hilft, einen hohen monatlichen Nettolohn zu erhalten“, erklärt Nicola Stroop. Je größer der Unterschied zwischen dem Einkommen der Eheleute sei, desto größer falle auch der Steuervorteil aus.
Dieser Steuervorteil hat aber eher negative Folgen für den teilzeitarbeitenden, „dazuverdienenden“ Partner, der im Regelfall die Frau ist. Ihr wäre es dadurch nicht möglich, wirtschaftlich unabhängig zu sein und „gutes Geld“ zu verdienen. Dementsprechend wirkt sich das auch auf eine Scheidung und die Rente aus.
Bei einer Scheidung wird die Frau gezwungen, oft mit Kindern, wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen, was für viele schwer sein dürfte. Auch bei der Rente zählt nur das, was die Frau sich erarbeitet und erwirtschaftet hat. Und auch bei den Lohnersatzleistungen kann es zu Problemen kommen.
Diese werden nach dem Nettolohn berechnet. Konkret bedeutet das, dass Frauen in der Steuerklasse fünf weniger Eltern-, Kranken und Arbeitslosengeld erhalten. Ein grundlegendes Problem ist aber, dass nicht nur unverheiratete Paare keinen Steuervorteil erhalten, sondern auch Alleinerziehende.
Es muss sich was verändern und wer wenn nicht Frauen kann diese Veränderung herbeiführen
In Deutschland gibt es durchaus Unterstützung bei Gleichberechtigung und Vereinbarung von Familie und Beruf. Trotzdem hat sich im Steuerrecht seit den 1950er Jahren nicht viel verändert – es herrscht nach wie vor die „Hausfrauenehe“.
Frau sein bedeutet (immer noch) ungleichen Lohn für gleiche Arbeit zu erhalten. Zusätzlich verstärkt sich die Lage durch Steuerrecht mit dem Ehegattensplitting und auch der Gender Gap auf dem Arbeitsmarkt trägt zu der ungleichen Situation zwischen den Geschlechtern bei.
Verhindern kann man das momentan noch nicht, aber Frauen sollten von Anfang an über ihre Möglichkeiten nachdenken. Neben dem Nachdenken über die Berufswahl (Vermeiden typischer Frauenberufe) sollte eine Teilzeitbeschäftigung, wenn möglich, nur für kurze Zeit ausgeführt werden.
Betreuungsaufgaben für Kinder und ältere Familienmitglieder sollten in einer Ehe gleichmäßig aufgeteilt werden. Vor allem ist es wichtig, die eigene Karriere und Karrieremöglichkeiten nicht aus dem Blick zu verlieren und dementsprechend sich schon frühzeitig Gedanken über die Altersvorsorge machen.
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Arbeitsagentur Dortmund (Pressemitteilung)
Bundesweiter Girls` Day am 28. März 2019
Aus die Maus? Nicht mit uns: Mädchen als Fachinformatikerinnen in der Praxis können mehr als nur die Maus bedienenBeim diesjährigen Mädchen- und Jungen-Zukunftstag können sich Schülerinnen und Schüler ein Bild über Berufe jenseits von klassischen Rollenverteilungen machen. Die bundesweite Aktion bestärkt Jugendliche darin, bei der Berufswahl ihr eigenes Ding zu machen. Die Agentur für Arbeit Dortmund hält ein Angebot für junge Mädchen bereit. Am 28. März, von 9:30 bis 14:00 Uhr dreht sich alles um den Berufsalltag einer Fachinformatikerin. Praxisnah, lebendig und interaktiv wird gezeigt, was alles dazu gehört.
Ist ein Beruf in der IT langweilig und trocken? Ganz und gar nicht. Wie sieht ein PC von innen aus? Auch Programmieren steht auf dem Programm, mit Kara, dem Marienkäfer. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen der Klassen 7 und 8.
!Weitere Informationen und Anmeldung unter Girls-Day.de, per Email an
Dortmund.BCA@arbeitsagentur.de oder telefonisch 0231 842-1260.
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (Pressemitteilung)
Gender Pay Gap schließen-Auch im Journalismus
Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen betrifft auch den Journalismus: „Journalistinnen liegen im Einkommensvergleich deutlich unter ihren männlichen Kollegen. Außerdem haben sie nach wie vor zu wenig Chancen, in den Chefetagen der Medienhäuser Karriere zu machen.
Gerade unter den Freien führt der Versuch, sich mit niedrigeren Honoraren abspeisen zu lassen und dafür Beruf und Familie unter einen Hut zu kriegen, in eine Abwärtsspirale, die in Altersarmut mündet. Aus dieser Spirale heraus helfen Transparenz und Tarifverträge,“ sagte die Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Tina Groll, anlässlich des heutigen Equal-Pay-Days.
In Arbeitszeit umgerechnet führt die Einkommensdifferenz von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen im bundesweiten Durchschnitt dazu, dass Frauen bis zum 18. März arbeiten müssten, ohne dafür entlohnt zu werden. Deutschland liegt mit dieser Differenz im internationalen Vergleich auf den hinteren Plätzen.
„Wer wissen will, ob er oder sie im Vergleich zu wenig verdient und ob der Geschlechterdiskriminierung hat, muss erstmal wissen, wie viel andere verdienen. Das ist zum Beispiel in Tarifverträgen klar geregelt. Über das Beratungsnetz für Solo-Selbstständige, selbststaendigen.info, bietet ver.di Freien die Möglichkeit, Honorare zu vergleichen. Dabei setzen wir darauf, dass sich möglichst viele an der entsprechenden Umfrage beteiligen. Das Entgelttransparenzgesetz hingegen hilft den Kolleginnen nicht wirklich weiter, weil es in zu vielen Fällen nicht angewendet werden kann. Um tatsächlich konsequent juristisch gegen Entgeltungleichheit vorgehen zu können, bedarf es grundlegender politischer Korrekturen“, forderte Groll.
Die Journalistin verwies auf eine Studie der Deutschen Journalisten Schule (DJS), die deutliche Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen im Journalismus belege: „Medien haben eine Vorbildfunktion in der Vermittlung von Rollenbildern. Dem entsprechend müssen auch die Redaktionen endlich weiterkommen und die Lücken in ihren Reihen schließen, damit überkommene Vorstellungen endlich ad acta gelegt werden können“, machte Groll deutlich.
Unter https://selbststaendigen.info/honorar-suche/ können bei ver.di Freie Honorare vergleichen.
Die Studie der DJS findet sich unter https://www.faktor-xy.org/.
Entgeltgleichheit: Bundesarbeitsgericht stärkt Frauen den Rücken (PM DGB)
Entgeltgleichheit: Bundesarbeitsgericht stärkt Frauen den Rücken
Frauen die ihr Recht auf Lohnauskunft wahrnehmen; die also wissen wollen, ob sie schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen, haben künftig bessere Möglichkeiten, die gleiche Bezahlung gerichtlich durchzusetzen. Bislang zeigt die Praxis, dass es Frauen trotz des gesetzlichen Auskunftsanspruchs oft nicht gelingt, den erforderlichen Beweis der Diskriminierung in einem gerichtlichen Verfahren zu führen. Das Bundesarbeitsgericht hat gestern entschieden, dass die Lohnauskunft als Indiz ausreicht, um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts zu begründen, wenn die männlichen Kollegen in dem Unternehmen mehr verdienen. Der Arbeitgeber muss dann versuchen, dies zu widerlegen.
„Diese höchstrichterliche Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, damit Frauen ihr Recht auf gleiche Bezahlung durchsetzen können“, sagt Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende. „Um mit dem Ergebnis des Auskunftsanspruchs das Recht auf gleiches Entgelt effektiver durchzusetzen, schafft das Bundesarbeitsgericht zwar bessere Voraussetzungen. Dennoch brauchen wir ein Verbandsklagerecht, um die mit einer Entgeltgleichheitsklage verbundenen Belastungen nicht den Beschäftigten aufzubürden. Viele wollen diesen Anspruch nicht nutzen, weil sie fürchten, damit ihr Arbeitsverhältnis zu belasten oder im Fall prekärer Bedingungen gar zu gefährden“, so Hannack.
Nach wie vor gibt es strukturelle Ungleichheiten, die in der Arbeitswelt zu Entgeltgleichheit führen, und die durch das Urteil nicht behoben werden. Das Auskunftsrecht nach dem Entgelttransparenzgesetz gilt nur in Betrieben ab 200 Beschäftigten. Viele Frauen in kleineren und mittelständischen Betrieben werden vom Gesetz also gar nicht erfasst. Entgeltgleichheit herzustellen muss aber für alle Beschäftigten möglich sein.
Schließlich ändert sich auch nichts daran, dass der individuelle Auskunftsanspruch zu voraussetzungsvoll ist. Wer ihn nutzen will, ist mit hohen Hürden konfrontiert: Die Beschäftigte muss zunächst ihr Recht kennen, gegebenenfalls eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit benennen, Entgeltbestandteile identifizieren und auswählen, wissen, ob ihr Arbeitgeber tarifgebunden bzw. tarifanwendend ist oder ohne tarifliches Entgeltsystem Vergütungen zahlt. Und sie muss im Anschluss einschätzen, ob die Antwort des Arbeitgebers formal und inhaltlich korrekt ist. Das Entgelttransparenzgesetz muss dringend nachgebessert werden.