Es zeichnete sich ab, jetzt ist es offiziell: Siegfried „SS-Siggi“ Borchardt, bekanntester Dortmunder Neonazi und Galionsfigur, Gründer der Borussenfront und – obwohl längst in Dorstfeld wohnend – Bezirksvertreter der Splitterpartei „Die Rechte“ in der Nordstadt, musste am Montag (10. Dezember 2018) seine viermonatige Haftstrafe antreten. Dagegen, sowie gegen die Inhaftierung von Steven F., wollen die Neonazis am 21. Dezember 2018 in Dortmund demonstrieren.
Revision des 64-Jährigen erfolglos – Nach Ruhestörung Polizisten als „Spinner“ und „Spasti“ beleidigt
Das Oberlandesgericht Hamm hatte im Herbst den Dortmunder zu einer Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt. Grundlage für das Urteil gegen den bereits mehrere dutzend Male einschlägig verurteilten Rechtsextremisten waren Beleidigungsdelikte gegen Polizeivollzugsbeamte.
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Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die Revision des 64-Jährigen gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Dortmund vom 18. April 2018 als unbegründet verworfen. Die mit dem genannten Urteil des Landgerichts Dortmund gegen den Angeklagten wegen Beleidigung verhängte Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, ist damit rechtskräftig.
Der Verurteilung liegt folgendes Tatgeschehen zugrunde: Am 8. Juli 2017 sollte in Dortmund ab 20 Uhr die Geburtstagsfeier eines Bekannten von Borchardt stattfinden. Hierzu waren Bierbänke auf einem Parkplatzbereich aufgebaut. Gegen 18 Uhr versahen drei Polizeibeamte in diesem Ortsbereich ihren Dienst.
Aufgrund einer gemeldeten Ruhestörung für das Gebiet, in dem die Geburtstagsfeier stattfinden sollte, führten die Zeugen eine polizeiliche Kontrolle durch. Dabei forderte ein Polizeibeamter den Angeklagten auf, sich durch einen Personalausweis auszuweisen. Hierauf erwiderte der Angeklagte lautstark: „Den habe ich schon abgegeben, du Spinner!“
Im weiteren Verlauf verlangte der Polizeibeamte von Borchardt, seine Messerhalskette abzulegen und sie der Polizei auszuhändigen. Dieser Aufforderung kam der Angeklagte mit der lautstarken Äußerung nach: „Hier hast du es, du Spasti!“
Weil Borchardt bisherige Urteile nicht ernst nahm, kam keine Bewährung in Frage
Wegen dieses Geschehnisses ist der Angeklagte in erster Instanz vom Amtsgericht Dortmund wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt worden.
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft, mit der diese die Verhängung einer Freiheitsstrafe statt der ausgeurteilten Geldstrafe begehrt hat, hat das Landgericht Dortmund mit dem angefochtenen Urteil den Angeklagten – anstelle zu einer Geldstrafe – zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.
Diese Freiheitsstrafe könne insbesondere deshalb nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, weil der Angeklagte – so das Landgericht – bislang verhängte Bewährungsstrafen in keiner Weise ernst genommen habe und ohne die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe alsbald wieder mit ähnlichen Taten zu rechnen sei.
Die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Dortmund ist erfolglos geblieben, weil der 1. Strafsenat keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten bei der Nachprüfung des Berufungsurteils erkennen konnte.
In den vergangenen zwei Jahren gab es zahlreiche Urteile gegen Dortmunder Neonazis
„Das ist ein weiteres Ergebnis unseres unermüdlichen Einsatzes gegen rechtsextremistische Straf- und Gewalttäter. Die konsequente Reaktion des Rechtsstaats ist ein wichtiges Signal“, kommentierte Polizeipräsident Gregor Lange seinerzeit das Urteil.
Inzwischen liegen gegen zahlreiche Führungskader der rechtsextremistischen Szene Dortmunds deutliche Strafurteile vor. Unter anderem ist mit Saschas Krolzig einer der beiden Bundesvorsitzenden der Partei „Die Rechte“ wegen Volksverhetzung und Körperverletzungsdelikten zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Ein weiterer Rechtsextremist der Dortmunder Szene wurde im Juni dieses Jahres unter anderem wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Nicht abschließend sei an dieser Stelle noch die Verurteilung des früheren Feuerwehrchefs Klaus Schäfer erwähnt, der auf Grund von Volksverhetzung auch in zweiter Instanz verurteilt wurde.
Daniel Grebe nimmt bereits wieder an Demonstrationen in Dortmund teil
Auch gegen die sogenannte „Aktionsgruppe Dortmund-West“ aus Dortmund-Marten sind durch verdeckte Maßnahmen der Polizei Dortmund in jüngster Vergangenheit mehrere Strafverfahren eingeleitet worden.
Der frühere Bezirksvertreter der Partei „Die Rechte“ in der Bezirksvertretung Scharnhorst, Daniel Grebe, war hingegen jüngst wieder auf einer Demo zu sehen. Der Student war wegen eines Flaschenwurfs gegen einen Piraten-Ratsmitglied am Wahlabend 2014 zu 23 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
In Marten begleitete er die Demonstration, die der Inhaftierung eines anderen Neonazi-Kaders galt. Wegen zahlreicher Vorfälle hatten Polizei und Staatsanwaltschaft Steven F. in Untersuchungshaft geschickt. „Freiheit für Feldmann“ skandierten rund 100 Neonazis während der Kundgebung am 30. November 2018 durch Marten.
Demonstration gegen die Inhaftierungen von zwei Neonazikadern für den 21. Dezember angekündigt
Tags zuvor hatten in Dorstfeld die Handschellen geklickt: Der 24-jährige Neonazi Steven F. wurde am 29.11.2018 im Morgengrauen festgenommen. Für Polizeipräsident Gregor Lange ist er ein „rechtsextremistischer Intensivtäter“, der massiv dazu beigetragen habe, insbesondere in Marten ein Klima der Angst und Einschüchterung zu schaffen.
Gegen den Neonazi laufen aktuell diverse Ermittlungsverfahren. Wegen drei Straftaten wurde jetzt Haftbefehl erlassen. Da er zudem noch unter Bewährung für frühere Straftaten steht, drohen im bei einer erneuten Verurteilung mehrjährige Haftstrafen.
Gegen die Inhaftierungen von Steven F. und Siegfried Borchardt wollen die Neonazis am Freitag (21. Dezember 2018) um 19.30 Uhr demonstrieren. Nach eigener Angabe soll „an einigen der Orte Position bezogen werden, die stellvertretend für den Repressionapparat stehen, der nationalen Deutschen in unserer Stadt den Kampf angesagt hat und durch verschiedenste Formen von Schikanen in die Freiheit heimatbewusster Bürger eingreift“, schreiben die Neonazis auf ihrem Internetzentralorgan..
Die Versammlung soll vor dem Polizeipräsidium an der Markgrafenstraße beginnen und von dort zur JVA Dortmund führen, in der sich Steven F. derzeit in Untersuchungshaft befindet, sowie anschließend zum unmittelbar angrenzenden Justizkomplex von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht. Diese Demonstration ist allerdings noch nicht mit der Polizei kooperiert.
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