Tritt ein Trauerfall ein haben angehörige in dieser schweren Zeit häufig einige Entscheidungen zu treffen. Häufig wird es versäumt Wünsche rechtzeitig zu formulieren. Die Verbraucherzentrale bietet in zwei Nachschlage Werken Unterstützung und Rat zu den Themen Trauerfall und Testament.
Handbuch für den Trauerfall – Was tun, wenn jemand stirbt?
Bestatter können bei einem Trauerfall viele organisatorische Arbeiten abnehmen, wissen, welches Amt zuständig ist oder welche Urkunden benötigt werden. Doch dieser Service hat auch seinen Preis. Der aktualisierte Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ der Verbraucherzentrale bietet im Trauerfall doppelte Unterstützung: Er begleitet Hinterbliebene bei allen Entscheidungen in dieser schwierigen Zeit. Darüber hinaus gibt er Wissenswertes an die Hand, um vorsorglich für den eigenen Todesfall alles zu regeln.
Das Buch bietet Empfehlungen für die Wahl des richtigen Dienstleisters und die passende Bestattungsform. Entstehende Kosten etwa für Sarg oder Urne, Trauerbriefe, Grabstelle und eine Trauerfeier, aber auch für amtliche Dokumente wie Sterbeurkunde und Erbschein werden beispielhaft aufgelistet. Gezeigt wird, dass das Finanzamt auch im Todesfall noch eine Rolle spielt und welche Fragen sich rund um den Nachlass stellen.
Zu erfahren ist, was im Trauerfall für unverheiratete Paare gilt und wie das digitale Erbe zu regeln ist. Checklisten und Musterformulare – auch als Online-Variante zum Ausfüllen – sind praktische Hilfen für Hinterbliebene und unterstützen auch bei vorsorglichen Regelungen, damit der Weg zur letzten Ruhestätte tatsächlich den eigenen Wünschen folgt.
Handbuch Testament – Nachlass rechtssicher regeln
Ist der Nachlass nicht in einem Testament geregelt würde der Gesetzgeber davon ausgehen, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten Familienmitgliedern hinterlassen will. Was aber gilt in einer Patchworkfamilie? Und wie können Alleinstehende regeln, dass diejenigen bedacht werden, die sich bis zum Lebensende um sie gekümmert haben? Der aktualisierte Ratgeber „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie sich Vermögen entsprechend den eigenen Vorstellungen übertragen lässt.
Wenn ein Ehepartner stirbt, erbt der andere alles, wenn das Paar keine Kinder hatte – eine falsche Annahme, die leider weit verbreitet ist. Denn ohne Testament erbt der Längerlebende nur zu drei Viertel. Je ein Achtel geht an Vater und Mutter des Verstorbenen. Sind beide Elternteile tot, erben die Geschwister. Zusammen mit der Witwe oder dem Witwer bilden sie dann eine Erbengemeinschaft. Das kann insbesondere unerfreulich werden, wenn ein Erbteil beispielsweise in einer selbst genutzten Immobilie steckt.
Der Ratgeber zeigt anschaulich, was es mit Pflichtteilsansprüchen auf sich hat und was bei einer Erbengemeinschaft unbedingt zu regeln ist. An vielen Beispielen werden mögliche Konstellationen anschaulich erläutert, sodass sich hieraus Entscheidungshilfen für den eigenen Erbfall ergeben. Checklisten und Musterformulierungen bieten praktische Unterstützung, um alles rechtssicher festzuhalten. Ein eigenes Kapitel zeigt wie sich mit der richtigen Planung, beim Vererben und Verschenken, Steuern sparen lassen.
Mehr Informationen:
- Der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt? Handbuch für den Trauerfall“ hat 164 Seiten und kostet 18 Euro, als E-Book 14,99 Euro.Der Ratgeber ist erhältlich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen, im Buchhandel, telefonisch unter: 0211 / 91 380-1555 sowie im Online-Shop unter www.ratgeber-trauerfall-verbraucherzentrale.de.
- Der Ratgeber „Handbuch Testament“ hat 224 Seiten und kostet 22 Euro. Das Handbuch ist erhältlich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen, im Buchhandel, telefonisch unter: 0211 / 91 380-1555 sowie im Online-Shop unter www.ratgeber-testament-verbraucherzentrale.de.