Entgegen früherer Befürchtungen ist die große Welle coronabedingter Mietzahlungsschwierigkeiten bis dato ausgeblieben. Das Dortmunder Wohnungsunternehmen DOGEWO21 zieht nach einem knappen Jahr Corona-Pandemie Bilanz. „Aktuell sind noch rund 25 unserer Wohnungs- und Gewerbemieter von Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Pandemie betroffen. Bei über 16.400 Mietverträgen ist diese Anzahl sehr gering – das betrifft etwa 0,15 Prozent unserer Mieter*innen“, sagt Klaus Graniki, Geschäftsführer des kommunalen Wohnungsunternehmens.
Bei Nachweis coronabedingter Zahlungsunfähigkeit sind individuelle Lösungen möglich
Das Unternehmen besitzt 16.328 Wohnungen und 111 Gewerbeeinheiten in Dortmund, hinzu kommen noch mehr als 2.700 Garagen. In den ersten Monaten der Pandemie bestand die Sorge, dass viele Menschen coronabedingt ihre Miete nicht würden zahlen können. Um dem zu begegnen, hat das kommunale Wohnungsunternehmen seine Beratungstätigkeit für Mieter*innen gleich zu Beginn der Pandemie intensiviert. ___STEADY_PAYWALL___
Im März 2020 meldeten sich bei DOGEWO21 etwa 60 Mieter*innen von Wohnungen und Gewerbe, um sich nach Möglichkeiten finanzieller Entlastung zu erkundigen. Viele der Anfragen wurden vorsorglich gestellt, zu Mietrückständen kam es in den meisten Fällen nicht. Mit den Mieter*innen, die z. B. aufgrund von Kurzarbeit und dem dadurch bedingten Wegfall eines Teils ihres Einkommens in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, hat das Unternehmen individuelle Lösungen vereinbart.
Voraussetzung für solche Sondervereinbarungen ist der Nachweis, dass die Miete coronabedingt nicht gezahlt werden kann. Während die Anzahl der Anfragen im Sommer 2020 zwischenzeitlich auf insgesamt 80 gestiegen war, waren es im Verlauf des vergangenen Jahres tatsächlich weniger als 30 Mieter*innen, die ausstehende Mietzahlungen hatten.
Mieter*innen sollten unbedingt ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen
Dass es insgesamt kaum coronabedingte Mietausfälle gibt, ist sicherlich auch auf die staatlichen Sicherungssysteme zurückzuführen. Die DOGEWO21-Mitarbeiter*innen verweisen im Gespräch deshalb auch auf die Hilfen des Jobcenter und der städtischen Wohngeldstelle. Denn viele Mieter*innen wüssten gar nicht, dass sie ggf. Wohngeld beantragen können.
Das Wohngeld wird bewilligt, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um die Miete zu bezahlen – und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Beantragung von Wohngeld ist zudem in 2020 vereinfacht worden. „Bevor Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbart werden, sollten Betroffene sich zunächst einmal informieren, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben“, so Klaus Graniki.
In den Wohnungsverbänden gab es früh den Konsens, dass niemand fürchten soll, sein Dach über dem Kopf zu verlieren, wenn er aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Einbußen hat. Die eigenen vier Wände sind jetzt wichtiger denn je. „Wir beobachten die Situation fortlaufend und behalten dabei immer im Blick, dass die Corona-Krise nicht vorbei ist und sich auch künftig noch negativ auf die Einkommen der Menschen auswirken kann. Deshalb bleiben wir gesprächsbereit und bieten weiterhin Hilfestellung für unsere Mieter*innen an“, so Klaus Graniki.
„Wichtig ist, dass unsere Mieter*innen aktiv werden und sich frühzeitig bei uns melden. Dies gilt im Übrigen auch, wenn ein Mieter anderweitig in Schwierigkeiten geraten ist. Wir haben immer ein offenes Ohr für die Menschen, die in unseren Quartieren wohnen.“
- www.dogewo21.de
- Info: Klaus Graniki ist seit 2000 Geschäftsführer des kommunalen Wohnungsunternehmens DOGEWO21. Darüber hinaus ist er stellvertretender Vorsitzender im Präsidium des GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen). Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen von rund 3.000 Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
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