Weltverbrauchertag: Dortmunder Verbraucherberatung informiert über kriminelle Abzocke am Smartphone

Die Verbraucherzentrale klärt am Weltverbrauchertag über Abzocke am Smartphone auf. Nachrichten auf dem Handy nach ungewollten Abo-Abschluss
Die Verbraucherzentrale klärt über Abzocke am Smartphone auf: Nachrichten nach ungewollten Abo-Abschluss.

Stellen sie sich vor, sie wollen sich auf ihrem Smartphone über das Wetter von morgen in Dortmund informieren, ein wenig spielen, oder ein Kochrezept aufrufen, sie geraten mit ihren Fingern aus versehen auf ein eingeblendetes Werbebanner und öffnen es.

„Weg damit!“, sagen sie sich, klicken auf das Kreuz zum Schließen oder wischen es beiseite. „Zack!“Schon sind sie ungewollt ein kostenpflichtiges Abonnement für eine Dienstleistung eingegangen, die sie nicht wollten, die sie nicht kennen und die meistens auch gar nicht geliefert wird.

Ein kleiner Klick genügt: Schon hat man ein ungewolltes Abo gebucht

Die Verbraucherzentrale klärt am Weltverbrauchertag über Abzocke am Smartphone auf. Beraterin Anna Gronemann
Beraterin Anna Gronemann.

Am Weltverbrauchertag informierte die Verbraucherberatung Dortmund über diesen Betrug am Smartphone.

Drei geschädigte Verbraucher – der Dortmunder Grünen-LandtagsabgeordneteMario Krüger, Familienvater Thomas Esther und Rentnerin Ursula Hasse – standen Rede und Antwort. Sie bekamen jeweils ein SMS, das nun wöchentlich –  beispielsweise eine Summe von 4,99 Euro – abgebucht wird.

Oft merkt man es erst am Monatsende, wenn die Rechnung des Mobilfunkanbieters im Briefkasten landet. „Das ist natürlich kein legaler Weg des Abschlusses eines Abo“, weiß Verbraucherberaterin Anna Gronemann.

„Normal ist der legale Abschluss eines Abos wenn ein deutlich sichtbarer Bestellbuttons erscheint mit der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen eindeutigen Formulierung“, so die Verbraucherschützerinnen.

Seit Januar zählt die Verbraucherberatung allein 47 Beratungsgespräche zum Thema

Die Verbraucherzentrale klärt am Weltverbrauchertag über Abzocke am Smartphone auf. Landtagsabgeordneter Mario Krüger (Grüne) ist Opfer der Betrugsmasche geworden
Landtagsabgeordneter Mario Krüger (Grüne) zählt drei Profiteure der Abzocke auf.

Anbieter solcher Abzock-Abos kommen an ihr Geld weil der Mobilfunkbetreiber fällige Beiträge über Serviceleistungen von Drittfirmen über die Telefonrechnung ihrer Kunden und Kundinnen abbuchen.

Dieser Missbrauch des sogenannten WAP-Billings nimmt zu. Die Verbraucherberatung zählt seit Januar allein 47 Beratungsgespräche zum Thema.

„Das System ist darauf angelegt, ganz schnell und einfach Geld abzuzocken. Viele Menschen habe es noch gar nicht festgestellt warum ihre Rechnung erhöht ist“, erklärt Helene Schulte-Bories von der Verbraucherberatung.

Mario Krüger vermutet, dass drei Akteure eine Rolle spielen: …der Mobilfunkanbieter, der als Inkassobüro fungiert, Gebühren dafür erhält, der Drittanbieter, in meinem Falle mit Sitz in der Schweiz und die obskuren Firmen im Hintergrund in Rumänien, Großbritannien, Irland oder auf den Kanarischen Inseln, die das Geld unter sich verteilen“, so Krüger.

„Die Dunkelziffer der Geschädigten ist hoch“, weiß Schulte-Bories. Und auch bei Beträgen von 4,99 Euro in der Woche ist das ein riesiges Geschäft.

Die Verbraucherberatung rät vorsorglich und nachträglich zur Drittanbietersperre

Die Verbraucherzentrale klärt am Weltverbrauchertag über Abzocke am Smartphone auf. Dem zwölfjährigen Sohn von Thomas Ester wurden ohne sein Wissen 450 in Rechnung gestellt
Dem zwölfjährigen Sohn von Thomas Esther wurden 450 Euro in Rechnung gestellt.

Anna Gronemann empfiehlt vorsorglich eine Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter ein zu richten.

„Es ist möglich, bestimmte Bereiche sperren zu lassen, wenn man seine Fahrkarten übers Handy bucht, kann man diesen Anbieter freischalten.“ Möglich ist das problemlos über den Mobilfunnktanbieter per Post, E-Mail oder auf anderen Kommunikationswegen.

Was macht man denn, wenn man so ein Abo hat? Die Verbraucherberatung empfiehlt, so ein Abo sofort zu kündigen, wenn es möglich ist. Die Erfahrungen der Geschädigten und der Verbraucherzentrale zeigen, dass das nicht so einfach möglich ist.

Verbraucherberatung: Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes ist erforderlich

Die Verbraucherzentrale klärt am Weltverbrauchertag über Abzocke am Smartphone auf. Verbraucherberaterinnen und Geschädigte. V. l.: Thomas Esther, Anna Gronnemann, Verbraucherberatung, Helene Schulte-Bories, Verbraucherberatung, Ursula Hasse und Mario Krüger
Verbraucherberaterinnen und Geschädigte in Dortmund klären auf. Fotos: Klaus Hartmann

Ursula Hasselt sollte sich zu Kündigungsfragen an eine 0800-Nummer wenden. „Letztendlich landete ich in einer Dauerschleife ohne ein Ergebnis zu erziehlen“, weiß sie zu berichten.

„Wir hoffen, über den Mobilfunkanbieter eine Kündigung zu erreichen“, sagt Gronemann.

Auch Familienvater Thomas Esther weiß von seinen erfolglosen Bemühungen zu berichten, von teuren Einschreiben in die USA, ohne Rückmeldungen.

Es wurde ein Mahnverfahren gegen ihn eingeleitet. „Letztendlich habe ich die Beträge, die strittig waren, gezahlt.“ erklärt Esther seine Bemühungen. „Man ist auf einmal in der Beweislastumkehr, ob man einen Vertrag gewollt habe.“

Drittanbittersperre hilft auch bei Abzocke-Abos

Thomas Esther wurde mit der Sperrung aller seiner Nummern seiner Familie gedroht. „Der Mobilfunker konnte nie nachweisen, um was für einen Leistung es sich überhaupt handelte.“ Helene Schulte-Bories fordert eine Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes: „Eine Drittanbittersperre sollte von vornherein eingeschaltet sein.“

Die Drittanbietersperre hilft dann auch schon bei eingegangen Abzocke-Abos. Weil der Vertrag unrechtmäßig zustande gekommen ist, erfolgen auch keine weiteren Forderungen.

Die Verbraucherberatung bietet auf ihrer Internetseite Musterbriefe zur Drittanbietersperre an: www.verbraucherzentrale.nrw/smartphoneabzocke

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