Vogelgrippe in Deutschland: Das Ordnungsamt Dortmund erinnert Geflügelhalter an Einhaltung der Hygienemaßnahmen

Wegen Vogelgrippefällen mussten die 800 Dortmunder Geflügelhalter ihre Tiere im Stall halten.
Vogelgrippe: Kommt auf die 800 Dortmunder Geflügelhalter bald wieder eine Stallfpflicht zu? Foto: Alex Völkel

In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurde seit Ende Oktober das Vogelgrippevirus bei vielen Wild- und Zugvögeln, hauptsächlich an der Nord- und Ostseeküste, nachgewiesen. Daher erinnert das Ordnungsamt die heimischen Gefüglehalter*innen an die Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Auch könnte bald wieder eine Stallpflicht kommen.

Geflügelpest greift in Nutzgeflügelbeständen in Norddeutschland um sich

Mehrere Ausbrüche von Geflügelpest in Nutzgeflügelbeständen wurden im Vereinigten Königreich, den Niederlanden aber auch in Deutschland (Schleswig-Hol­stein: Landkreise Nordfriesland u. Segeberg; Mecklenburg-Vorpommern: Landkreis Vorpommern-Rügen) gemeldet. Die nachgewiesenen Erregertypen (H5N8 und H5N5) sind für das Geflügel hochpathogen: die Tiere erkranken sehr schwer bei gleichzeitig hoher Sterberate. ___STEADY_PAYWALL___

In betroffenen Betrieben ist alles Geflügel zu töten. Menschen sind nach bisherigen Erkenntnissen nicht gefährdet. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) seine Risikoeinschätzung zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland aktualisiert. Demnach wird das Risiko des Eintrags der Erkrankung in Geflügelhaltungen als hoch eingestuft.

Erinnerung an Hygienemaßnahmen in allen Geflügelhaltungen

In allen Geflügelhaltungen sollten grundsätzlich folgende Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt sein:

  • Geflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben (Tränke, Fütterung).
  • Die Ställe sollten nur mit betriebseigener Kleidung betreten werden. Besucherkontakt, insbesondere durch Jäger, die Federwild jagen, ist zu vermeiden. Betriebsfremde haben Einmal-Schutzkleidung zu tragen.
  • Die Anwendung von Desinfektionsmatten am Stalleingang wird ebenso dringend empfohlen.

Pflicht zur Aufstallung könnte auch in NRW bald kommen

Als wirksamstes Werkzeug zur Vermeidung des Eintrags des Erregers in Geflügelbestände wird die Stallhaltung in geschlossenen Stallungen angesehen, wie sie bereits in Schleswig-Holstein angeordnet wurde. Es muss damit gerechnet werden, dass es bald auch in Nordrhein-Westfalen dazu kommt.

Damit eine Gefährdung in unserer Gegend so früh wie möglich festgestellt werden kann, werden nun vermehrt tot aufgefundene wild lebende Wasservögel und Zugvögel untersucht.

 

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  1. Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügel ab sofort im gesamten Stadtgebiet Dortmund (PM)

    Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügel ab sofort im gesamten Stadtgebiet Dortmund

    Nach mehreren Fällen der Aviären Influenza (HPAIV, Geflügelpest) in Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 2. April 2021 auch in Dortmund die Aufstallpflicht für Geflügel. Grund dafür ist eine neue Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI).

    Obwohl die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung schon am 2. April 2021 in Kraft getreten und dementsprechend veröffentlicht worden ist, haben diese Pflicht noch nicht alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter*innen in Dortmund zur Kenntnis genommen.

    Das Veterinärwesen des Ordnungsamtes appelliert daher noch einmal an alle Betroffenen ihr Geflügel aufzustallen.

    Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (Geflügelpest) wird daher angeordnet:
    Alle Halter*innen von Geflügel im Stadtgebiet Dortmund haben mit sofortiger Wirkung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, Voliere) zu halten. Die Aufstallungspflicht gilt für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet.

    Ebenso werden alle Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art im Stadtgebiet Dortmund untersagt. Die Untersagung gilt für die Arten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse für das gesamte Stadtgebiet.

    Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist im Internet auf der Seite des Dortmunder Veterinärwesens abrufbar.

    https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/ordnungsamt/veterinaerwesen/index.html

  2. Aufstallungspflicht für Geflügel in Dortmund ab Montag aufgehoben (PM)

    Aufstallungspflicht für Geflügel in Dortmund ab Montag aufgehoben

    Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund informiert über den heutigen Erlass des Landesumweltministeriums.

    Demnach ist seit dem 14. April 2021 in NRW kein Fall von klassischer Geflügelpest (Vogelgrippe) mehr aufgetreten, zudem gab es nur wenige Nachweise von Vogelgrippe bei Wildvögeln. Ebenso schätzt das Friedrich Löffler-Institut die Gefahr der Vogelgrippe aktuell u. a. wegen steigender Temperaturen nur noch als mäßig ein.

    Daher wird die Aufstallungspflicht für Geflügel ab Montag, 17. Mai 2021 in den betroffenen Regierungsbezirken Westfalens aufgehoben. Dies gilt auch für das Stadtgebiet Dortmund.

  3. Zur Vogelgrippe: Hygienemaßnahmen einhalten und geschlossene Haltung vorbereiten (PM)

    In ihrer gemeinsamen Erklärung vom 12. Januar diesen Jahres zu erweiterten Vorbeugemaßnahmen gegen Ausbrüche und die Weiterverbreitung der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) setzen das Umweltministerium, die Landwirtschaftsverbände, Städte- und Landkreistag, Geflügelwirtschafts- und Rassegeflügelzuchtverbände, die Landesvereinigung Ökologischer Landbau und die Tierärzteschaft NRW insbesondere auf das freiwillige Engagement der Geflügelhalter. Die Erklärung soll bis Ende März 2022 gelten. Eine Auswertung soll Mitte Februar stattfinden, je nachdem ist eventuell mit weiteren Maßnahmen, z. B. der Anordnung einer Stallpflicht, zu rechnen.

    Schwerste Epidemie zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 Rückblickend erlebte Europa nach aktueller Einschätzung des Friedrich Löffler Instituts zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 die bisher schwerste Epidemie der Vogelgrippe. Auch in den folgenden Sommermonaten wurde der Erreger der Vogelgrippe immer wieder bei Wildvögeln nachgewiesen. In Nordrhein-Westfalen ereigneten sich in den letzten zwölf Monaten 22 Ausbrüche der Geflügelpest bei gehaltenem Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse). Betroffen waren vor allem Kreise in Ostwestfalen, aber auch benachbarte Kreise im übrigen Westfalen und am Niederrhein. In 29 Fällen wurde das Vogelgrippevirus in tot aufgefundenen Wildvögeln (Wildgänse, -enten, Schwäne, Reiher, Eulen und Greifvögel) nachgewiesen. Zudem häufen sich Berichte über das Sterben von Wildvögeln in großer Zahl aus dem europäischen Ausland und ferneren Ländern.

    In Dortmund ist seit dem beschriebenen Zeitraum und bisher weder bei gehaltenem Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse, etc.) noch bei Wildvögeln die Vogelgrippe nachgewiesen worden.

    Hygienemaßnahmen

    In allen Geflügelhaltungen sollten grundsätzlich folgende Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt sein:

    – Das Geflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben (Tränke, Fütterung).

    – Die Ställe sollten nur mit betriebseigener Kleidung betreten werden. Besucher*innen-Kontakt, insbesondere durch Jäger*innen, die Federwild jagen, ist zu vermeiden. Betriebsfremde haben Einmal-Schutzkleidung zu tragen.

    – Die Anwendung von Desinfektionsmatten am Stalleingang wird ebenso dringend empfohlen.

    – Geflügelhaltung in geschlossenen Ställen ist am sichersten.

    – Als wirksamstes Werkzeug zur Vermeidung des Eintrags des Erregers in Geflügelbestände wird die Stallhaltung in geschlossenen Stallungen angesehen.

    – Wer Geflügel im Freien hält, muss für den Fall behördlich angeordneter Stallpflichten entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten vorsehen. Hierbei ist zu beachten, dass jeglicher Kontakt zu Wildvögeln, auch über Kot, weitestgehend zu verhindern ist, Volieren sind nach oben dicht abzudecken. Bei Haltungssystemen, die unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend einen Auslauf der Tiere vorsehen (z. B. Hühnermobilställe) sind erforderlichenfalls mobile Volieren an den Stallbereich anzubauen. Volieren oder Wintergärten bzw. Kaltscharräume müssen so eingerichtet werden, dass kein Wildvogelkot von oben hineinfallen kann und auch keine Wildvögel eindringen können.

    Tierverluste

    Bei erhöhten Tierverlusten oder Einbruch der Legeleistung ist sofort die betreuende Tierarztpraxis und das Veterinäramt zu verständigen.

    Die gemeinsame Erklärung, Merkblätter und weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Stadt Dortmund-Seite im Abschnitt „Veterinärwesen“ unter „3. Tierseuchenbekämpfung“ der Internetseite des Ordnungsamtes: http://www.ordnungsamt.dortmund.de
    Tierhalter und -züchter können sich bei Fragen auch telefonisch direkt an das Veterinäramt wenden (Tel. 0231/50-2 39 70).

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