Verkehrsüberwachung: Das Ordnungsamt plant ab September Schwerpunktaktionen in Spielstraßen in Dortmund

AnwohnerInnen in der Westerbleichstraße suchen oft vergeblich einen freien Parkplatz.
Falschparker und Geschwindigkeitssünder in Spielstraßen will die Stadt verstärkt in den Blick nehmen.

Im Ordnungsamt der Stadt Dortmund nimmt seit geraumer Zeit die Zahl der Beschwerden bezüglich falschen Parkens und überhöhter Geschwindigkeiten in verkehrsberuhigten Bereichen, den sogenannten „Spielstraßen“ immer mehr zu.

Erneut zeitlich befristete Schwerpunktkontrollen mit Geschwindigkeitsmessungen

Deshalb plant das Ordnungsamt ab Mitte September in einigen Spielstraßen erneut zeitlich befristete Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der dort höchstzulässigen Geschwindigkeit sowie des Parkverhaltens. Die Kontrollen wird die Verkehrsüberwachung durchführen.

In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken ausschließlich in dafür gekennzeichneten, ausgewiesenen Flächen erlaubt. Daneben ist auch das Be- oder Entladen für maximal 15 Minuten möglich. Darüber hinaus ist in Spielstraßen die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die Beschwer­den beziehen sich häufig sowohl auf falsch geparkte Fahrzeuge außerhalb gekennzeichneter Flächen und ständig überhöhte Geschwindigkeiten.

Verkehrsüberwachung informiert mit Flyern über die gesetzlichen Regelungen

In den ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen gelten die glei­chen Rechte für Fußgänger/Innen, Radfahrer/Innen und Fahrzeug­führer/Innen. Mit dieser neuerlichen Aktion möchte das Ordnungsamt in „Spielstraßen“ punktuell verstärkt kontrollieren sowie zur Aufklärung und zur Sicherheit beitragen. Damit in verkehrsberuhigten Bereich ein sicheres und gedeihliches Miteinander funktioniert ist es wichtig, die bestehenden Regeln einzuhalten und gegenseitige Rücksichtnahme zu üben.

Neben den Kontrollen in den Bereichen informiert die Verkehrsüberwachung auch noch einmal zusätzlich mit ihrem Flyer über die gesetzlichen Regelungen. Gleichzeitig appelliert die Verkehrsüberwachung an alle Verkehrsteilnehmer/Innen, die Regelungen einzuhalten.

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