Urteil im Lehrerkomplott an der Martin-Luther-King Gesamtschule: Hauptangeklagter muss drei Jahre in Haft

Der Angeklagte befindet sich aktuell für ein anderes Delikt in Haft. Foto Alex Völkel
Der Hauptangeklagte im Lehrerkomplott an der Martin-Luther-King-Gesamtschule muss drei Jahre in Haft. Es wurde vor der 31. Jugendstrafkammer des Landgerichts Dortmund prozessiert. Foto: Alex Völkel/Archiv

Ende Januar startete am Landgericht Dortmund ein Prozess, der bereits im Vorfeld für viel Aufsehen sorgte. Angeklagt sind drei Schüler (zum Tatzeitpunkt 16, 17 und 18 Jahre alt) der Martin-Luther-King Gesamtschule in Dortmund-Dorstfeld, die versucht haben sollen, einen Lehrer zu ermorden. Der Hauptangeklagte und Rädelsführer des Trios, der auch als einziger Schüler des bedrohten Lehrers war, muss für drei Jahre in Jugendhaft. Das Strafmaß schließt eine Bewährung aus. Der zweite Angeklagte muss wegen Beihilfe, nicht Mittäterschaft, für mehrere Wochen in den Dauerarrest und 100 Sozialstunden ableisten. Der dritte Angeklagte wurde als klassischer Mitläufer beurteilt und vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen, da er im entscheidenden Moment vom Versuch zurückgetreten sei, wodurch sich die juristische Strafbefreiung ergebe.

Prozess fand am Landgericht Dortmund unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt

Aufgrund des Jugendschutzes fand der Prozess ohne Publikum und Medien statt. Foto: Alex Völkel/Archiv

Unter Vortäuschung eines medizinischen Notfalls sollen die Angeklagten den Lehrer Ende April 2019 auf einen nur schwer einsehbaren Parkplatz des Schulgeländes gelockt haben, wo sie ihn mit Hämmern bewaffnet überfallen wollten. Doch der Lehrer war durch das ungewöhnliche Verhalten seiner Schüler alarmiert und hatte einen Rettungswagen bestellt, um an der Straße auf diesen zu warten. Hierdurch vereitelte er den Plan der Jugendlichen. ___STEADY_PAYWALL___

Als mögliches Tatmotiv sieht die Staatsanwaltschaft den Umstand, dass der Hauptangeklagte sich ungerecht behandelt gefühlt habe, seine Versetzung sei gefährdet gewesen. Nachdem die jungen Männer erkannt hätten, dass die geplante Tatausführung nicht wie geplant möglich sein würde, sollen sie sich am Nachmittag über WhatsApp verabredet haben, den Plan zu ändern. 

Anhand der Chatverläufe sei man ihnen im Rahmen eines Elternsprechtages auf die Spur gekommen und verhinderte so, dass sie ihre Planungen erneut in die Tat umsetzen konnten. Da einer der drei Jugendlichen zum Tatzeitpunkt bereits 18 Jahre alt war, wurde der Prozess im Januar zunächst öffentlich begonnen. Doch schnell erklärte der Vorsitzende Richter Pennig, dass in diesem prekären Fall dem Schutz der jugendlichen Angeklagten ein höherer Stellenwert eingeräumt werden müsse als dem öffentlichen Interesse, dass verständlicherweise sehr groß sei.

Mehrwöchiger Jugendarrest und Freispruch vom versuchten Mord für die anderen Angeklagten

Auch von Seiten der Verteidigung war bereits ein Antrag zum Ausschluss der Öffentlichkeit eingereicht worden, dem alle Verfahrensbeteiligten zu Prozessbeginn zustimmten. Auch wenn man von den Medien einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Thema erwarte, wolle man die Angeklagten vor Vorverurteilung und Stigmatisierung schützen. Nach rund fünf Monaten Prozessführung unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde heute das Urteil am Landgericht Dortmund verkündet.

Ende Januar startete der Prozess am Landgericht Dortmund. Foto: Alex Völkel/Archiv

Hiermit wird die Rolle des Hauptangeklagten als Rädelsführer des Trios unterstrichen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass dieser sich bereit erklärt habe ein Verbrechen zu begehen und den Mordversuch geplant zu haben. Er habe seine beiden Komplizen in seinen Bann gezogen und sie überredet ihm zu helfen. Diese klare Absicht und Planung und das Einwirken auf seine Komplizen zieht eine Haftstrafe von drei Jahren nach sich.

Beim ersten Mitangeklagten schwenkte das Gericht von der Mittäterschaft zur Beihilfe, denn der Jugendliche habe keinen wesentlichen Beitrag zur Tatausführung geleistet. Ihm sei letztendlich das Gelingen des gefassten Plans gleichgültig gewesen. Für die Beihilfe muss er einen mehrwöchigen Dauerarrest absitzen und 100 Sozialstunden ableisten.

Der dritte Jugendliche wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Er habe, als es ernst wurde auf dem Parkplatz, einen Rückzieher gemacht, sei somit vom Versuch der Tat zurückgetreten. Die Schüler müssen die Haft erst antreten, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

 

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