DSW21 setzt Hausrecht-Regelung in unterirdischen Haltestellen aus

Trotz hoher Corona-Inzidenzen: Maskenpflicht gilt ab sofort nur noch in Bussen und Stadtbahnen

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt ab sofort die „3G“-Regel und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Die Maskenpflicht in den unterirdischen Haltestellen der Stadtbahn entfällt. In den Fahrzeugen selbst und den Bussen gilt sie jedoch weiterhin. Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Die Maskenpflicht in den unterirdischen Stadtbahn-Haltestellen in Dortmund wird ab sofort aufgehoben. Darauf weist DSW21 seine Fahrgäste hin. Bis zuletzt war die gesetzliche Vorgabe zur Maskenpflicht in den Bussen und Stadtbahnwagen um einen entsprechenden, über das Hausrecht abgedeckten Passus erweitert worden. Dieser entfällt nun. In den Fahrzeugen ist das Tragen einer medizinischen Maske gemäß aktueller Coronaschutzverordnung aber weiterhin vorgeschrieben. Alle Informationskanäle werden entsprechend aktualisiert.

Trotz hoher Inzidenz in Dortmund wenig schwere Krankheitsverläufe

DSW21-Betriebsleiter Dr. Heinz Pohlmann.
DSW21-Betriebsleiter Dr. Heinz-Josef Pohlmann. Archivfoto: DSW21

„Mit der Aufhebung der Maskenpflicht in den unterirdischen Stadtbahn-Haltestellen passen wir uns der Praxis an, die in weiten Teilen des öffentlichen Lebens seit Wochen geübt wird – so etwa im Einzelhandel und in der Gastronomie“, sagt Dr. Heinz-Josef Pohlmann, Leiter Betrieb und Marketing bei DSW21.

„Dieser Lockerungsschritt ist angesichts der gegenwärtigen Infektionslage vertretbar, zumal Fahrgäste beim Warten an den Bahnsteigen und beim Verlassen der Stationen Abstand halten können. Wir gehen damit einen weiteren Schritt in Richtung Normalität“, so Pohlmann.

„Die Inzidenz in Dortmund ist zwar relativ hoch. Die Zahl der schweren Erkrankungen und der Menschen, die in den Krankenhäusern behandelt werden müssen, ist es aber erfreulicherweise nicht.“

Die Eigenverantwortung der Fahrgäste ist noch gefragt

In den Fahrzeugen müssen weiterhin Masern getragen werden.
In den Fahrzeugen müssen weiterhin Masken getragen werden. Archivfoto: DSW21

DSW21 rückt daher nunmehr die Eigenverantwortung der Fahrgäste stärker in den Fokus. Wie etwa im Einzelhandel, in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen gilt: Wer sich ohne Maske unwohl fühlt, trägt sie auch künftig.

Dass die Maskenpflicht in den Fahrzeugen weiter besteht, begrüßt DSW21, denn anders als in den Stationen können Fahrgäste in den Bussen und Bahnen nicht immer Abstand halten.

Die pandemische Lage wird DSW21 weiterhin genau im Blick behalten und auf neue Entwicklungen frühzeitig reagieren – wie in der Vergangenheit falls nötig im Rahmen des Hausrechts auch mit Maßnahmen, die über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinausgehen.

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