Im Zuge der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes zur bundesweiten Vereinheitlichung von Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie soll auch die Arbeitsschutzverordnung angepasst werden. Die Unternehmen sollen ihren Angestellten mindestens ein Testangebot in der Woche offerieren müssen und … Corona-Testangebotspflicht für Unternehmen: Verwaltung und städtische Betriebe in Dortmund gut vorbereitet weiterlesen
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