Der Rechtsstreit über das stadtweite Verbot der Straßenprostitution in Dortmund ist beendet – die Stadt hat Recht bekommen und das Verbot hat Bestand. „Ich freue mich sehr über die abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts“, so Dortmunds Rechtsdezernentin …
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts: Stadtweites Verbot der Straßenprostitution in Dortmund ist rechtmäßig
Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Verbot der Straßenprostitution im gesamten Dortmunder Stadtgebiet
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Ausdehnung des Verbots der Straßenprostitution auf das gesamte Dortmunder Stadtgebiet bestätigt und die anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen aus 2013 aufgehoben. OVG Münster stützt die Haltung der Stadt Dortmund Zur …