Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. 150 Jahre später sind Schwangerschaftsabbrüche immer noch eine Straftat nach Paragraph 218 des Strafgesetzbuches. Die Regelung entmündige betroffene Frauen und verweigere ihnen …