Für Dortmund stehen 7,8 Millionen Euro aus dem Topf zur Verfügung

Stärkungspakt NRW: Soziale Träger können ab sofort Anträge zur Unterstützung stellen

Die „Fliegenden Bilder“ thematisieren die Energiekrise und bringen die „Sparflamme“ auf das Dortmunder U.
Die „Fliegenden Bilder“ thematisierten die Energiekrise und brachten die „Sparflamme“ auf das Dortmunder U. Foto: Alexander Völkel für die nordstadtblogger.de

Als Folge des russischen Angriffskrieges sind deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel deutlich angestiegen. Auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Sie verzeichnen krisenbedingt steigende Ausgaben und häufig auch eine verstärkte Nachfrage nach Beratungsleistungen. Um die Krisenfolgen zu bewältigen, hat die Landesregierung im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon können rund 7,8 Millionen Euro in Dortmund eingesetzt werden.

Nur krisenbedingte Mehrausgaben sind berücksichtigungsfähig

Träger von Dortmunder Angeboten der sozialen Infrastruktur haben daher nun die Möglichkeit, bis zum 31. Mai 2023 ihre krisenbedingten Mehrbedarfe anzumelden. Auf Basis dieser Bedarfsanmeldungen wird dann zeitnah durch die Stadt Dortmund nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der gemeldeten Finanzbedarfe besteht nicht.

Förderfähige Angebote sind beispielsweise Sozial- und Schuldnerberatungen sowie sonstige soziale Infrastrukturen (wie z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen).

Grundsätzlich berücksichtigungsfähig sind lediglich krisenbedingte Mehrausgaben (beispielsweise für zusätzliche Energiekosten), die im Jahr 2023 anfallen und die Aufwendungen des Vorjahres übersteigen. Auch berücksichtigt werden können auch Aufwände, die krisenbedingte neue Produkte oder Dienstleistungen betreffen. Personalausgaben sind nur berücksichtigungsfähig, soweit sie sich unmittelbar auf eine krisenbedingte Ausweitung des Beratungsangebots beziehen.

Nicht förderfähig sind investive Ausgaben. Ebenso ist eine Doppelförderung ausgeschlossen: Einrichtungen, die über Drittmittel voll finanziert sind, können bei den Stärkungspaktleistungen nicht berücksichtigt werden. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel muss nachgewiesen werden.

Mehr Informationen:

  • Hintergrundinformationen und weitere Einzelheiten können über den Internetauftritt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW abgerufen werden: Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)
  • Dort stehen insbesondere die anzuwendende Richtlinie des Landes sowie Begleitinformationen/FAQ zur Verfügung.
  • Um die Bedarfe anzumelden, steht online unter dortmund.de/energie ein Vordruck bereit, der ausgefüllt und (gegebenenfalls mit Anlagen) eingescannt an die E-Mail-Adresse staerkungspaktsozialesdo@stadtdo.de gesendet werden kann.
  • Sollte es ergänzende Fragen oder weiteren Beratungsbedarf für die Antragsteller geben, kann über die oben genannte Mailadresse mit der Stadt Dortmund in dieser Sache Kontakt aufgenommen werden.
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