Der Weihnachtsmarkt wird nicht kommen und nun wird auch der Weihnachtsbaum nicht weiter gebaut. Die Stadt möchte verhindern, dass der wichtige „Besuchermagnet“ gerade in Zeiten von Corona zu viele Menschen anlockt. Daher hat sich der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund „schweren Herzens“ für einen Baustopp entschieden. Die schwierige Lage für Schausteller*innen, Soloselbstständige und andere vom Lockdown betroffene Branchen hat der neue OB Thomas Westphal in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz deutlich gemacht. Und auch der Gastronomie soll nach Beendigung des Lockdowns geholfen werden – mit der Möglichkeit der Außengastronomie im Winter.
In Zeiten einer Pandemie wird der „Besuchermagnet Weihnachtsbaum“ neu bewertet
Formal gesehen wird dies durch eine Dringlichkeitsentscheidung erledigt, weil der Rat ja in seiner letzten Sitzung im Oktober die Kostenübernahme beschlossen hatte. Denn der neue Rat tritt erst am 12. November zu seiner ersten Sitzung zusammen.
Die bisher entstandenen Kosten werden von der Stadt getragen, ob und wie die 1700 Fichten, mit denen der Baum verziert wird, anderweitig genutzt werden können, wird noch geklärt. ___STEADY_PAYWALL___
Dass dem Gremium – erstmals unter der Leitung des neuen OB Thomas Westphal – die Entscheidung nicht leicht gefallen ist, machte Westphal deutlich: „Zwei Herzen schlagen in meiner Brust. Ich bin ja seit sechs Jahren Vorsitzender des Dortmunder Weihnachtsbaums e.V.“, so Westphal. Der Baum sei das Symbol des Weihnachtsmarktes und ein wichtiger Publikumsmagnet. Doch gerade in Zeiten einer Pandemie müsse man einen solchen Publikumsmagnet auch neu bewerten.
Schließlich gehe es darum, dass sich möglichst wenig Menschen begegneten. Er habe daher am Wochenende mit den meisten Fraktionen, dem Cityring und auch dem Schaustellerverband gesprochen. „Keiner schreit Hurra. Aber der Großteil ist einer Meinung, den Baum nicht aufbauen“, so Westphal. Keine Zustimmung für die Entscheidung gibt es von der CDU-Fraktion – sie hatte sich für einen Weiterbau ausgesprochen. (Kommentar/ Pressemitteilung unter dem Artikel)
OB richtet einen Appell zur Rettung der Freizeitwirtschaft an den Bundesfinanzminister
Die schwierige und teils existenzbedrohende Situation für Schausteller*innen, Soloselbstständige und andere vom Lockdown betroffene Branchen hat Thomas Westphal in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz unterstrichen. Ihm geht es um die, die von der Schließung besonders betroffen sind. Dabei hat er insbesondere die Branchen im Blick, die nicht nur von der erneuten Schließung im November, sondern schon seit Februar betroffen sind.
Neben den Schausteller*innen hat er dabei Künstler*innen, Club-und Discobetreiber*innen, die Event- und Messebranche und andere Akteure der sogenannten „Freizeitwirtschaft“ im Blick. „Sie haben ja unter dem Motto „Alarmstufe Rot“ zurecht auf die Lage hingewiesen. Wenn die Politik den Gesundheitsschutz nach vorne stelle, müsse sie aber auch dafür sorgen, dass die Unternehmen und Selbstständigen dies ökonomisch überleben könnten.
Das habe er gegenüber dem Bundesfinanzminister deutlich gemacht und unter anderem auf die Zusage der Ausfallentschädigung gepocht. Die Rede ist von 75 Prozent der Einnahmen aus dem November 2019. Doch auch bei vielen Soloselbstständigen müsse nachgebessert werden. Viele seien schon seit Februar betroffen. „Es reicht nicht aus, nur auf die Grundsicherung zu verweisen. Das habe ich scharf deutlich gemacht“, so Westphal – bis zum vergangenen Wochenende ja noch Wirtschaftsförderer der Stadt Dortmund.
Künftig soll nach dem Lockdown Außengastronomie auch im Winterhalbjahr möglich sein
Um das Infektionsrisiko auch nach der Wiedereröffnung gastronomischer Angebote einzudämmen, sind Ansammlungen von Menschengruppen in geschlossenen Räumen zu vermeiden. Damit die Gastronomie auch im Winter Gäste in einem möglichst sicheren Umfeld empfangen kann, sollen nun neue Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Aufenthalt im Freien zu optimieren. Einem entsprechenden Beschluss hat der Verwaltungsvorstand der Stadt heute zugestimmt.
Die Stadt springt damit über den eigenen Schatten und schafft Möglichkeiten, die sie bislang aus gestalterischen Gründen immer abgelehnt hatte. Nun sollen auch mobile Windschutzelemente und Veranstaltungszelte vor den Betrieben aufgestellt werden können, wenn dies räumlich möglich ist. „Wir wollen insbesondere für gastronomische Angebote auf öffentlichen Wegeflächen Handlungsspielräume schaffen, um sie im Freien auch in der Wintersaison möglich zu machen“, betont Westphal.
In enger Zusammenarbeit mit Gastronomiebetrieben, Vertreter*innen des Vereins „Ausgehen in Dortmund e. V.“ haben Stadtverwaltung und Wirtschaftsförderung Varianten erarbeitet, damit während der COVID-19-Pandemie außengastronomisch genutzte Flächen auch in der Wintersaison bewirtschaftet werden können.
Zum einen sollen mobile Windschutzelemente, ggf. in Verbindung mit Schirmen oder Markisen, zum Einsatz kommen. Diese dürfen transparent oder teiltransparent sein und bis zu 180 cm hoch sein. Zum anderen soll es die Option geben, die Flächen mit Veranstaltungszelten zu überdachen.
Neue Regelungen gelten für bis zu drei Jahre – kein Rechtsanspruch auf Dauernutzung
„Hier ist es wichtig, dass es sich um zugelassene Zelte handelt, die zum Beispiel über ein sogenanntes Baubuch oder eine Zulassung für die gewerbliche Nutzung verfügen. Party-Pavillons, wie man sie aus dem heimischen Garten kennt funktionieren aus Sicherheitsgründen ausdrücklich nicht“, ergänzt Norbert Dahmen, Dezernent für Recht und Ordnung.
Aufgrund der hohen Investitionskosten für mobile Windschutzelemente ist ein Gültigkeitszeitraum von knapp über drei Jahren für diese Variante beschlossen worden. Die Lösung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Die Variante mit den Veranstaltungszelten, für die auf dem Markt vielfältige Mietoptionen verfügbar sind, gilt zunächst bis zum 31. März 2021 befristet.
Wichtig ist außerdem, dass Windschutzelemente und Zelte wieder abgebaut werden müssen, wenn die Wegefläche aufgrund von öffentlichen Veranstaltungen oder Baustellen vorübergehend anderweitig benötigt wird.
„Unabhängig von diesen beiden Möglichkeiten unterstützen wir das Gewerbe auch weiterhin darin, bestehende Sondernutzungsflächen auf Wunsch temporär zu erweitern, sofern Flucht- und Rettungswege sowie Fahrradwege freigehalten und ausreichende Restgehwegbreiten vorhanden bleiben“, versichert Norbert Dahmen, Rechts- und Ordnungsdezernent der Stadt Dortmund.
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CDU: „Dortmunder Weihnachtsbaum ist nicht nur Stadtmarketing, sondern vor allem ein starkes Symbol der Hoffnung“ (PM)
CDU: „Dortmunder Weihnachtsbaum ist nicht nur Stadtmarketing, sondern vor allem ein starkes Symbol der Hoffnung“
Wegen der zuletzt stark ansteigenden Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Co- vid-19-Pandemie ist der Dortmunder Weihnachtsmarkt in diesem Jahr kurzfristig abge- sagt worden. Unklar war, wie es mit dem bereits begonnenen Aufbau des Riesen-Weih- nachtsbaumes auf dem Hansaplatz weitergehen sollte. Wie den Medien nun zu ent- nehmen ist, hat Oberbürgermeister Westphal heute mitgeteilt, dass der große Weih- nachtsbaum nicht weiter aufgebaut wird. Die CDU-Fraktion bedauert diesen Ent- schluss. Die neu konstituierte CDU-Fraktion hatte gestern klar Position bezogen und sich geschlossen für dessen Fertigstellung ausgesprochen und wird auch weiter dafür eintreten.
„Für viele Menschen ist die momentane Situation extrem entbehrungsreich und mit gra- vierenden Einschnitten im alltäglichen Leben verbunden. Gerade deshalb wollen wir mit der Fortsetzung des Weihnachtsbaum-Aufbaus in der City ein wichtiges Zeichen setzen. In der christlichen Tradition symbolisiert der Weihnachtsbaum nämlich in erster Linie Lebenskraft und die Hoffnung auf neues Leben. Er ist ein Sinnbild für die Bot- schaft von Weihnachten: Der Weihnachtsbaum bringt Licht in unser Leben“, erklärt Dr. Jendrik Suck, der als neu gewählter Vorsitzender seit kurzem an der Spitze der Dort- munder CDU-Fraktion steht.
Die Christdemokraten wehren sich entschieden dagegen, den Riesen-Weihnachts- baum allein auf seine Marketingwirkung zu reduzieren. „Das Aufstellen und festliche Schmücken eines Tannenbaumes in der Vorweihnachtszeit ist ein jahrhundertealter Brauch und seit dem Mittelalter fester Bestandteil unserer abendländischen Kultur. Tra- dition und Symbolkraft des Weihnachtsbaumes sollten nicht allein finanziellen Erwä- gungen geopfert werden“, so Dr. Jendrik Suck weiter. Für den Weiterbau sprach aus Sicht der CDU außerdem, dass die Finanzierung des Weihnachtsbaums bereits durch einen entsprechenden Ratsbeschluss gedeckt war. Zumal die Einsparungen, die ein Abbruch der Arbeiten bedingen würde, gemessen an den Gesamtkosten vergleichs- weise gering sind. „Gegebenenfalls hätte man auch den Wochenmarkt rund um den großen Weihnachtsbaum in geringfügigem Maße um einige Weihnachtsstände erwei- tern können. Das würde nicht nur den arg gebeutelten Dortmunder Schaustellerinnen und Schausteller helfen, sondern zumindest für ein wenig Weihnachtsstimmung in der City sorgen. Wir werben weiter dafür, den Weihnachtsbaum aufzubauen“, so Dr. Suck abschließend.
Nach dem Abbau des Weihnachtsbaumes – GRÜNE drängen auf weitere Verwendung der Fichten (PM)
Nach dem Abbau des Weihnachtsbaumes – GRÜNE drängen auf weitere Verwendung der Fichten
Die GRÜNEN im Rat drängen darauf, dass nach dem Beschluss zum Abbau des Weihnachtsbaumes auf dem Hansaplatz die bereits gelieferten 1700 Fichten anderweitig genutzt werden. Sie schlagen vor, dass die Verwaltung in Abstimmung mit den Schausteller*innen schnellstmöglich prüft, welche sinnvolle Verwendung die Bäume in der Stadt finden könnten.
„Wir halten die Entscheidung, den Baum nicht weiter aufzubauen, für richtig, um nicht während des coronabedingten Lockdown einen Anlaufpunkt für größere Gruppen zu schaffen. Aber es sollte nicht sein, dass nun die dafür bereits gelieferten 1700 Fichten, die hoffentlich möglichst schadstofffrei sind, alle einfach entsorgt werden. Das wäre eine finanzielle und ökologische Verschwendung. Deshalb bitten wir die Verwaltung, gemeinsam mit den Schausteller*innen über eine andere Verwendung nachzudenken. Denkbar wäre, dass sie an Schulen und Kitas oder auch an Initiativen oder Kirchengemeinden verschenkt werden. Oder in und an städtischen Gebäuden aufgestellt werden. Und wahrscheinlich gibt es noch andere Ideen“, so Fraktionssprecherin Ingrid Reuter.
Die GRÜNEN hatten in der letzten Sitzung des Rates der Übernahme der Kosten für den Weihnachtsbaum von 300.000 Euro nicht zugestimmt, sondern sich für andere Hilfen für die Schausteller*innen ausgesprochen. Hintergrund war unter anderem der Gedanke, den Platz des Weihnachtsbaums zu nutzen, um den damals noch geplanten Weihnachtsmarkt aufgrund der Corona-Situation zu entzerren.
„Natürlich ist es bis Weihnachten noch ein bisschen hin und die Bäume kommen eigentlich zu früh. Vielleicht können aber gerade in diesem für alle schwierigen Corona-Jahr schon ein paar Tage eher viele kleine Weihnachtsbäume in der Stadt ein hoffnungsvolles Zeichen sein“, so Ingrid Reuter abschließend.
Weiterhin keine Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie (PM Stadt Dortmund)
Weiterhin keine Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem Rat der Stadt Dortmund, unter Beteiligung der betroffenen politischen Gremien, den Beschluss zum weiteren Absehen auf die Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie im Zuge der Maßnahmen zu Bekämpfung von COVID-19 im Jahr 2020 bis zum 31.03.2021 vorzuschlagen.
Bereits mit Ratsbeschluss vom 18. Juni wurden die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien für den Zeitraum vom 23. März bis 31. Dezember erlassen. Im Hinblick auf die anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen und vor allem der über mehrere Wochen andauernden erneuten weitestgehenden Schließung von gastronomischen Betrieben erscheint es sinnvoll, von der Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für die außengastronomische Nutzung öffentlicher Wegeflächen abzusehen.
Vielfältige Unterstützung der Gastronomiebetriebe Zur weiteren Unterstützung der betroffenen Gastronomiebetreibenden ist ihnen nach verwaltungsinterner Abstimmung zudem bereits die Möglichkeit eröffnet worden, die Außengastronomiebereiche mit mobilen Windschutzelementen auf Sondernutzungsflächen für die Dauer von drei Jahren einzufrieden sowie in der Wintersaison 2020/2021 zunächst befristet bis Ende März 2021 auch Überdachungen dieser Bereiche mit zugelassenen Veranstaltungszelten vorzunehmen.
Vor dem Hintergrund, dass die vorgeschlagene Maßnahme flächendeckend auf die gesamte Außengastronomie der Stadt Dortmund angewendet werden soll, bedarf es einer Entscheidung des Rates am 17. Dezember.