Das Dortmunder Haus des Jugendrechts ist auf der Zielgerade: Am Freitag haben Oberbürgermeister Ullrich Sierau, die Leitende Oberstaatsanwältin Birgit Cirullies, Polizeipräsident Gregor Lange und Immobilienbesitzer Martin Dreier (DIAG) den Mietvertrag für die Büro in der Markgrafenstraße unterschrieben.
Jugendkommissariat, Jugendstaatsanwälte und Jugendgerichtshilfe ziehen zusammen
Jetzt erfolgt der Umbau der Büroräume über dem Rewe-Markt. Anfang April sollen die Räume bezugsfertig sein.
Im Dortmunder Haus des Jugendrechts werden künftig das Jugendkommissariat der Polizei, zwei Jugendstaatsanwälte und die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes untergebracht – insgesamt circa 40 Personen.
„Ich bin froh, dass es zu dieser Konstellation gekommen ist und zur Akzeptanz in der Politik – speziell auch in der zuständigen Bezirksvertetung“, sagte Sierau. Die guten Erfahrungen in Köln hätten den Ausschlag gegeben für die große politische Mehrheit.
Effektivere Zusammenarbeit bei jugendlichen Intensivtätern
„Durch die konzentrierte Zusammenarbeit wird ein Beitrag geleistet, um in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Intensivtäter und Intensivtäterinnen effektiver und individueller auf junge Täter einwirken zu können“, so die Leitende Oberstaatsanwältin Birgit Cirullies.
Hierzu können Fallkonferenzen durchgeführt werden, an denen die beteiligten Institutionen teilnehmen. Bei Bedarf können auch andere Fachleute, zum Beispiel aus den Jugendhilfediensten, hinzugezogen werden.
Jugendkommissariat wird in das neue „Haus des Jugendrechts“ überführt
„Ich habe mich seit Beginn meiner Amtszeit vehement für die Einrichtung des Hauses des Jugendrechts eingesetzt“, so Polizeipräsident Gregor Lange.
„Wir haben vorgearbeitet und in diesem Jahr im Vorgriff auf das Haus des Jugendrechts ein Jugendkommissariat gegründet. Hier arbeiten bereits versierte und erfahrene Ermittler aus dem Bereich Jugendkriminalität und kümmern sich derzeit um 44 Intensivtäter.“
Das Jugendkommissariat kann nun 1:1 in die neue Einrichtung integriert werden.
Die abgestimmte Kooperation und Vernetzung zwischen Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft und Polizei Dortmund zeige einen sehr erfolgversprechenden Ansatz.
Kriminelle Karrieren vermeiden oder zumindest früher beenden
Durch das Haus des Jugendrechts erfolgt nicht nur eine räumliche Zusammenfassung im Bereich der Bearbeitung der Jugendkriminalität, sondern auch eine inhaltliche. Hieraus ergäben sich kurze und noch effizientere Wege der Zusammenarbeit.
Ziel ist hierbei die gemeinsame Erarbeitung maßgeschneiderter Einwirkungsmöglichkeiten auf junge Täter. Durch zeitnahe Reaktion auf jugendkriminelle Aktivitäten wird vorbeugend eingegriffen. Individuell auf den jeweiligen Täter abgestimmte Maßnahmen helfen kriminelles Verhalten zu unterbinden.
Dadurch können die Kooperationspartner kriminelle Karrieren von jugendlichen und heranwachsenden Intensivtätern frühzeitig beenden oder deren Rückfallquote verringern.
Weitere Kooperationsmöglichkeiten eröffnen sich
Zudem eröffnen sich durch das neue Haus des Jugendrechts weitergehende Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Schulen, Eltern und Jugendeinrichtungen. Auch für die polizeilichen Projekte „Kurve kriegen“ und „Klar kommen“ ergeben sich hier ideale Verzahnungen.
„Wir sehen, dass dieses Haus des Jugendgrechts eine Fortführung der außerordentlich guten Zusammenarbeit, die wir schon seit Jahren pflegen“, so Cirullies. Das Intensivtäterdezernat gibt es seit 2006. „Mit der Jugendgerichtshilfe arbeiten wir bereits vertrauensvoll und sehr erfolgreich zusammen.“
Nun soll die Zusammenarbeit noch enger werden: „Ziel ist es, nicht mehr auf Telefone angewiesen zu sein, sondern bildlich unsere Schreibtische zusammenschieben“, so die Leitende Staatsanwältin.
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