Sozialamt informiert zum Thema Schwerbehindertenrecht

 

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Schwerbehinderte stehen unter besonderem Schutz. Das Sozialamt informiert im Aktionsbüro Borsigplatz über ihre Rechte.

Das Sozialamt informiert im Aktionsbüro Borsigplatz, Borsigplatz 1, am Montag, 3. Februar, 15.30 bis 17.30 Uhr, zum Thema „Schwerbehindertenrecht“. Nach einer kurzen Einführung stehen Ansprechpartner für persönliche Gespräche zur Verfügung. Menschen mit sprachlichen Barrieren werden gebeten, einen Dolmetscher mitzubringen.

Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle rechtlichen Regeln, die die Rechtsverhältnisse von Schwerbehinderten in Deutschland betreffen. Rechtsgrundlage ist seit dem 1. Juli 2001 der zweite Teil des (SGB IX), in dem „Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen“ enthalten sind. Nicht zum Schwerbehindertenrecht gezählt werden die Regeln nach dem Bundesversorgungsgesetz über die Versorgung von Personen, die durch militärische oder militärähnliche Dienstverrichtungen gesundheitliche Schädigungen erlitten haben.

Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung einen Grad von wenigstens 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Sie stehen in vielfacher Hinsicht unter einem besonderen rechtlichen Schutz und können eine Reihe von Nachteilsausgleichen in Anspruch nehmen. (Quelle: Wikipedia)

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