Zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher der Silvesternacht in Dortmund wird die Stadt wie in den Vorjahren zwei Verbotszonen für Pyrotechnik und Silvesterfeuerwerk einrichten. Es gilt ein Abbrenn- und Verwendungsverbot für Silvesterfeuerwerk im Bereich Hauptbahnhof / Katharinenstraße / Kampstraße einschließlich dem Umfeld der St.-Petrikirche. Dieses Verbot gilt auch am Platz von Leeds inklusive des Umfeldes der St. Reinoldi- und St. Marienkirche und am Alten Markt (siehe Kartenausschnitte).
Ordnungsamt und Polizei uniformiert und zivil unterwegs – Anlaufstellen für die Besucherinnen und Besucher
___STEADY_PAYWALL___
Die Stadt Dortmund und die Polizei appellieren an alle Besucherinnen und Besucher der City, das Abbrenn- und Verwendungsverbot für Silvesterfeuerwerk im Interesse der Sicherheit aller Beteiligten zu beachten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Menschen ist lebensgefährlich. Ein öffentliches Feuerwerk findet im Bereich der Dortmunder Innenstadt nicht statt. Die Polizei und das Ordnungsamt der Stadt Dortmund werden auch in diesem Jahr beim Jahreswechsel verstärkt Personal einsetzen und so für die Sicherheit vor Ort sorgen.
Für die Besucherinnen und Besucher in der City werden mehrere Anlaufstellen eingerichtet: Zum einen wird die gemeinsam von Stadt und Polizei besetzte Citywache in der Reinoldistraße 17 bis 19 an Silvester ab 20 Uhr bis mindestens 2 Uhr an Neujahr geöffnet sein. Außerdem stehen als Anlaufstelle zwei gemeinsam besetzte Mobile Wachen zur Verfügung. Diese werden flexibel und je nach Einsatzlage in der Innenstadt eingesetzt. Zudem werden weitere uniformierte und zivile Streifendienstkräfte von Ordnungsamt und Polizei präsent sein.
Unsachgemäße Handhabung oder Verwendung nicht zugelassener Feuerwerkskörper sind in jedem Jahr häufig die Ursachen dafür, dass es zum Jahreswechsel immer wieder zu Verletzungen oder zu Bränden kommt. Um diese Anzahl zu verringern, bittet die Dortmunder Feuerwehr darum, sich an die folgenden Sicherheitshinweise zu halten. So kann ein Großteil der Unglücke vermieden werden. Übrigens: Nach erhöhtem Alkoholkonsum gilt stets: Genießen Sie das Feuerwerk bitte als ZuschauerIn!
Die Sicherheitsratschläge der Feuerwehr Dortmund:
- Achten Sie beim Kauf Ihres Silvester-Feuerwerks auf die BAM – Zulassung (Bundesamt für Materialforschung und –prüfung). Kaufen und verwenden Sie keine Grau- oder Billigimporte!
- Bewahren Sie Ihre Feuerwerkskörper in einem sicheren geschlossenen Behälter auf, damit diese nicht durch Irrgänger entzündet werden können.
- Schließen Sie alle Türen und Fenster und entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen, damit diese durch verirrte Raketen nicht entzündet werden können.
- Lesen und beachten Sie immer die Gebrauchsanweisung!
- Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien. Für spezielle Tischfeuerwerke benutzen Sie eine feuerfeste Unterlage und achten darauf, dass sie nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden.
- Raketen immer senkrecht starten. Dies gelingt am besten mit einer hohen Flasche, die zum Beispiel in einem Flaschenkasten steht. Achtung: Raketen niemals aus der Hand starten.
- Bitte nicht mehrere Knaller bündeln oder auf irgendeine Art mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
- Feuerwerkskörper am besten am Boden zünden und sich schnell entfernen. Zündkörper mit Anreißfläche nach dem Zünden sofort wegwerfen, niemals auf Menschen oder Tiere richten und immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
- Vorsicht bei Blindgängern. Diese auf keinen Fall ein zweites Mal zünden. Nähern sie sich einem Blindgänger nicht sofort; warten Sie rund fünf Minuten und übergießen ihn dann mit zuvor bereitgestelltem Wasser.
- Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Sollten Sie dem Drängen trotzdem einmal nachgeben, schützen Sie ihre Kinder durch geeignete Kleidung (Baumwolle) und setzen Sie ihnen eine geeignete Schutzbrille auf. Lassen Sie die Kinder keine Sekunde aus den Augen und sprechen Sie mit ihnen im Vorfeld über die Gefahren. Achten Sie besonders auf unkontrolliert herumspringende Feuerwerkskörper wie Knallfrösche, Kreisel, etc.
Falls trotzdem etwas passieren sollte, ist man mit den Verischerungstipps der Verbraucherzentrale gut beraten
Brennt der Adventskranz, steht der Weihnachtsbaum in Flammen oder schießt eine Rakete an Silvester plötzlich nach hinten los, geht das nicht immer glimpflich aus. „Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht und vom jeweiligen Versicherungsschutz ab“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen. Doch auch Versicherte, die solche Policen im Ordner haben, sind nicht immer auf der sicheren Seite: „Werden beim Hantieren mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten am Schadensfall ab“, mahnt die Verbraucherzentrale NRW zum sorgsamen Umgang mit Kerzen, Knallern und Co.
Einen Rundum-Versicherungsschutz gibt es nicht. Bei Schäden rund um die Festtage springen folgende Versicherungen ein:
Hausratversicherung: Weihnachtsbaum, Adventskranz und Adventsgesteck dürfen selbstverständlich in brennendem Kerzenglanz erstrahlen. Setzen die flackernden Flämmchen trotz aller Sorgfalt die Tannenzweige in Brand und kommt es zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, dann haftet die Hausratversicherung. Sie ersetzt sämtliche Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Ruinierte Geschenke gehören ebenso dazu. Die Versicherung zahlt jedoch zumeist nicht oder nur teilweise, wenn Baum oder Kranz unbeaufsichtigt waren.
Wohngebäudeversicherung: Steht das Haus in Flammen oder wird das Gebäude durch einen Brand beschädigt, ist dies ein Regulierungsfall für die Wohngebäudeversicherung.
Private Haftpflichtversicherung: Wer als Partygast Geschirr, Gläser oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder im Garten ungeschickt mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist für den Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Kinder unter sieben Jahren (bei Teilnahme am Straßenverkehr unter zehn Jahren) können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursacht haben. Stattdessen haften Eltern – und die sind, haben sie beim Zündeln und Hantieren des Nachwuchses mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt, durch die (Familien-)Haftpflichtversicherung geschützt.
Private Unfallversicherung: Böllerfans, die sich beim Abfackeln von Knallern und Raketen verletzen, werden die notwendigen Behandlungskosten von der Krankenversicherung erstattet. Für bleibende Schäden kommt jedoch nur eine zusätzliche private Unfallversicherung und bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung auf.
Kraftfahrzeugversicherung: Lässt sich ein Übeltäter im Trubel der Silvesternacht nicht mehr ermitteln, ist es wichtig, dass Geschädigte mit ihrem Gefährt richtig versichert sind. Wird ein Auto durch Brand und Explosion einer Rakete beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung des Halters ein. Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Wenn der Wagen mutwillig ramponiert wurde, zum Beispiel weil Böller auf dem Dach gezündet wurden, leistet allein die Vollkaskoversicherung Schadenersatz. Die Leistungen aus den Kaskoversicherungen werden allerdings nur abzüglich der Selbstbeteiligung erbracht, falls diese vertraglich vereinbart wurde.
Weitere Informationen:
Reader Comments
Polizei Dortmund (Pressemitteilung)
Silvester 2018 – Polizei Dortmund ist vorbereitet
„Die Dortmunder Polizei ist für die Feierlichkeiten zu Silvester gut vorbereitet“, so Polizeipräsident Gregor Lange. „Wir werden, wie in den vergangen Jahren auch, vielfältig im Einsatz und präsent sein.“
Der Einsatz wird von dem Leiter der Polizeiinspektion 3 in Lünen, Polizeidirektor Johannes Schulte, geleitet. Ihm stehen neben den uniformierten Kräften auch Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei und Zivilkräfte zur Verfügung. „In den vergangenen Wochen haben wir uns mit der Stadt Dortmund intensiv vorbereitet und Maßnahmen abgesprochen. Erneut werden wir einen Schwerpunkt darauf legen, kritische Menschenmassen bereits im Vorfeld zu erkennen bzw. bestmöglich erst gar nicht entstehen zu lassen. Gegen Straf- und Gewalttäter gehen wir konsequent vor“, erklärt Schulte.
Analog zu den Silvesterfeierlichkeiten in den vergangenen zwei Jahren setzt die Dortmunder Polizei wieder mobile Wachen ein. Hinzu kommen gemeinsame Fußstreifen der Ordnungspartner (Stadt und Polizei) im Innenstadtkern. Die Citywache passt ihre Öffnungszeiten an: In der Zeit von 20 bis mindestens 2 Uhr wird sie besetzt sein, somit stehen weitere Ansprechpartner in Notfällen zur Verfügung.
Neben Bereitschaftspolizei mit ihren Aufgaben „Präsenz und Raumschutz“ sind für Verkehrsmaßnahmen und -kontrollen weitere Kräfte vorgesehen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal eindringlich darauf hin: Alkohol trinken und selber Autofahren ist keine gute Idee! Planen Sie Ihren Heimweg und lassen Sie sich lieber fahren.
Wir wünschen Ihnen für den Jahreswechsel viel Spaß beim Feiern, einen sicheren Heimweg und alles Gute für das Jahr 2019!
DSW21 (Pressemitteilung)
Auch in diesem Jahr können sich die Fahrgäste von DSW21 Silvester und Neujahr fast rund um die Uhr mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf den Weg machen.
Auch Silvester fahren die Bahnen und Busse bis ca. 15.00 Uhr nach dem Samstagsfahrplan und anschließend bis gegen 22.30 Uhr nach dem Sonn- und Feiertagsfahrplan. Danach gibt es eine ca. zweistündige Ruhepause, bevor der NachtExpress dann in der Neujahrsnacht ab 0.45/1.15 Uhr stündlich bis ca. 8.00 Uhr am Neujahrsmorgen seine Runden dreht. Am Neujahrsmorgen sind ab ca. 8.00 Uhr wieder die normalen Buslinien planmäßig unterwegs.
Die DSW21-KundenCenter Petrikirche und Hörde Bahnhof in Dortmund sowie am Betriebshof in Castrop-Rauxel sind Silvester und Neujahr geschlossen.
Informationsmöglichkeiten
Alle Fahrten zu Weihnachten, Silvester und Neujahr sind in der Elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) unter http://www.bus-und-bahn.de (mobil: bub.mobi) sowie in der DSW21-App und im Routenplaner auf Google Maps zu finden. Im Web ist zudem für jede Linie ein Weihnachts- und Silvesterfahrplan mit den exakten Abfahrtszeiten zum Ausdrucken erhältlich. Eine Fahrplanauskunft gibt es rund um die Uhr auch telefonisch unter 01806.504030 (20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, mobil maximal 60 Cent/Anruf) oder unter der kostenlosen Rufnummer 08003.504030 (Sprachcomputer).