Schwerer Raub vorm Landgericht Dortmund: Täter überfielen und misshandelten ihr Opfer in seiner eigenen Wohnung

Müssen sich für gemeinschaftlichen schweren Raub, Körperverletzung und Diebstahl verantworten: Gkiokan M. und Christopher Martin D. Foto: S. Fijneman
Müssen sich für gemeinschaftlichen schweren Raub, Körperverletzung und Diebstahl verantworten: Gkiokan M. und Christopher Martin D. Foto: S. Fijneman

Zwei junge Männer müssen sich seit Donnerstag (26. Juli 2018) vor dem Landgericht Dortmund wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung und Diebstahl verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, zusammen mit zwei weiteren Tätern, die in gesonderten Verfahren abgeurteilt werden sollen, am 13. April 2016 ihr Opfer in seiner eigenen Wohnung körperlich verletzt und misshandelt zu haben. Als der Geschädigte bewusstlos am Boden lag, sollen die Täter die Gelegenheit genutzt und Geld, eine Spielkonsole und ein Mobiltelefon entwendet haben.

Sowohl Täter als auch Opfer sind dem Drogenmilieu zuzuordnen

Vor dem Landgericht Dortmund wird der Fall verhandelt.
Vor dem Landgericht Dortmund wird der Fall verhandelt.

Angeklagt sind der 23-jährige Dortmunder und deutsche Staatsbürger Christopher Martin D. und der 27-jährige, in Xanthi in Griechenland geborene, griechische Staatsbürger Gkiokan M., der ebenfalls in Dortmund lebt. 

Sie sind gemeinsam wegen der Straftat vom 13. April 2016 angeklagt. Gegen Christopher Martin D. wird gleichzeitig ein zweites Verfahren wegen eines Nötigungsdeliktes vom 6. Juni 2017 verhandelt. Hierbei soll er wiederum mit Komplizen einen Fahrradfahrer am DFB-Museum in der Dortmunder Innenstadt angehalten und ihn genötigt haben, Geld und Mobiltelefon an die Täter zu übergeben.

Als der Geschädigte sich weigerte, soll D. ihn an den Haaren bzw. am Kopf gepackt haben und diesen auf sein Knie geschlagen haben. Dem Opfer wurden 30 Euro Bargeld entwendet. Anschließend flüchteten die Täter, nachdem sie erfolglos versucht hatten, dem Geschädigten auch noch das Mobiltelefon zu entwenden.

Opfer erlitt mehrere Stichwunden und wurde in bewusstlosem Zustand noch erniedrigt

Der geschädigte Ralf S. soll sowohl mit weichen, als auch mit harten Drogen gehandelt haben. Foto: Alex Völkel

Der durch den schweren Raub in seiner eigenen Wohnung geschädigte Ralf S. tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Neben dem Verlust von rund 300 Euro Bargeld, dem Diebstahl der Spielkonsole und des Mobiltelefons, fügten die Täter ihm diverse Verletzungen zu, unter anderem Prellungen und Verletzungen am Kopf sowie verschiedene Stichwunden.

Besonders perfide erscheint die Tatsache, dass das Opfer, als es bewusstlos am Boden lag, noch mit Essig, Toilettenreiniger und Spülmittel übergossen wurde.

Am ersten Prozesstag am Donnerstag (26. Juli 2018) ließ der Vorsitzende Richter der Großen Jugendkammer des Landgerichtes Dortmund, Ulf Pennig, den Angeklagten Christopher Martin D. zu Wort kommen.

Er äußerte sich zunächst zum Vorfall des 13. April 2016. Laut seiner Aussage handelte der geschädigte Ralf S. mit Drogen. Die Angeklagten gehörten zu seinem Kundenkreis. Im Zuge seiner illegalen Geschäfte wurde Ralf S. um den besagten Zeitraum herum angeblich von einer Gruppe Polen bedroht. Daraufhin habe der Angeklagte Christopher Martin D. Ralf S. angeboten, zu ihm zu ziehen, da die Wohnung des Geschädigten in der Szene bekannt war und sich immer unzählige Leute dort aufhielten und ein- und ausgingen.

Dem Überfall ging eine kompliziert verstrickte Vorgeschichte in der Szene voraus

Opfer Ralf S. soll Kontakte zum Motorradclub Bandidos gepflegt haben. Foto: Wikipedia
Opfer Ralf S. soll Kontakte zum Motorradclub Bandidos gepflegt haben. Foto: Wikipedia

Ralf S. zog mit seiner Freundin bei Christopher D. ein. Es dauerte nicht lange und Streit brach aus – laut Christopher D. soll der Geschädigte seiner Freundin Avancen gemacht haben. Als der Angeklagte Ralf S. aus der Wohnung befördern wollte, kam es zum Handgemenge und eine Glastür ging zu Bruch. 

Christopher D. wollte Ralf S. nicht so einfach davonkommen lassen und verlangte Schadensersatz. Also besuchte er ihn eines Abends, um ihn mit seiner Forderung zu konfrontieren. „Als ich die Wohnung betrat, saßen da ungefähr 20 Leute, aber Ralf S. war nicht da“, erklärt Christopher D. Auf Nachfrage des Richters räumt er ein, 50 Gramm Marihuana und 100 Gramm Haschisch aus der Wohnung entwendet zu haben.

Daraufhin soll Ralf S. den Angeklagten W. bedroht haben. Da S. auch Kontakte zur Motorrad-Gang Bandidos pflegte und diese für Schutz und Eintreibedienste bezahlte, nahm D. die Bedrohung sehr ernst und verschanzte sich im Keller seines Wohnhauses. 

Durch fragmentarische Aussagen lässt sich der Tathergang nur diffus nachvollziehen

Irgendwann wurde Christopher D. dann bewusst, dass er sich nicht ewig verstecken konnte und er suchte den Kontakt zu Ralf S. Nach gescheiterten Schlichtungsversuchen und der Zeit im Keller, in der der Angeklagte mit seinen Komplizen, unter ihnen der Mitangeklagte Gkiokan M., exzessiv Amphetamine und Marihuana konsumierte, entschloss sich die Kellergruppe am Abend des 13. April 2016, in die Offensive zu gehen und Ralf S. in seiner Wohnung aufzusuchen, „um die Sache zu klären“, so D.

Dieser war zunächst nicht anwesend, sondern nur ein Kollege, mit dem die vierköpfige Gruppe zunächst weiter Drogen konsumierte. „ Wir haben einen Joint geraucht und ein paar Nasen gezogen“, so Christopher D. Irgendwann stieß Ralf S. dazu und die Situation eskalierte ziemlich schnell. Ralf S. soll kurz in der Küche verschwunden sein. Als er dann wieder den Raum betrat, hielt er laut D. eine Schusswaffe in der Hand und richtete sie auf die Gruppe um Christopher D. Irgendwie kam ein Messer ins Spiel und einer der Komplizen stach Ralf S. in den Arm, woraufhin dieser die Waffe fallen ließ und zu Boden ging.

„Dann haben wir alle einfach nur noch drauf geschlagen und getreten. Klar, das war unfair und feige“, so Christopher D. weiter. Richter Pennig wollte wissen, wie sich der Geschädigte die zahlreichen Stichwunden zugezogen hatte, wenn er doch nach der Entwaffnung schon zu Boden gegangen sei. Christopher D’s Aussage:„Ralf S. hat die ganzen Glaspfeifen, die in der Wohnung verteilt waren, nach uns geschmissen. Da war alles voll Scherben. Da muss sich S. die Schnittwunden zugezogen haben.“

Christopher D.: „Ralf S. muss sich die Schnittwunden durch Scherben zugezogen haben.“

Christopher Martin D. und seine Anwältin Gesine Ickert.
Christopher Martin D. und seine Anwältin Gesine Ickert.

Richter Pennig wies den Angeklagten eindrücklich darauf hin, dass ein ärztliches Gutachten bereits festgestellt habe, dass die Wunden definitiv nicht von Scherben stammen könnten. D. könne dazu nichts sagen, er könne sich nicht erinnern, immerhin läge das Ganze zwei Jahre zurück. Wer das Messer letztendlich zückte, blieb und bleibt unklar. Er habe nur zugeschlagen und getreten, da er sich durch die Waffe bedroht gefühlt habe.

Das Gericht stellte fest, dass das Opfer malträtiert wurde, nachdem ihm die Waffe bereits entwendet worden war. Von einer diesbezüglichen Bedrohung könne in diesem Fall also nicht mehr ausgegangen werden. Anschließend seien die Angeklagten in die Wohnung von Gkiokan M. geflohen.

Der Plan S. aufzusuchen sei gemeinsam gefasst worden. Christopher Martin D. sagt weiter aus, dass Gkiokan M. noch zwei bis vier Minuten länger in der Wohnung gewesen sei als der Rest der Gruppe. Staatsanwältin Lotse und Richter Pennig wollten wissen, ob D. gesehen habe, dass Gkiokan M. Gegenstände bei sich hatte, als er die Wohnung von Ralf S. verließ. Dies verneinte D., räumte jedoch ein, dass Gkiokan M. den am Überfall beteiligten Personen in seiner Wohnung jeweils 50 Euro übergab. „Ich habe nichts genommen, aber Gkiokan hatte Geld.“

Die Verhandlung wurde auf den 1. August 2018 vertagt – dann kommen Gkiokan M. und ZeugInnen zu Wort

Im Falle der Nötigung des Radfahrers am DFB-Museum fiel Christopher D´s Aussage kurz und knapp aus. Er gestand die Tatvorwürfe. Die erbeuteten 30 Euro habe er sich mit seinem Komplizen geteilt. Er betont, auch in diesem Zeitraum exzessiv sowohl weiche, als auch harte Drogen konsumiert zu haben.

Nach der Anhörung von Christopher Martin D. vertagte der Vorsitzende Richter Pennig die Verhandlung. Am nächsten Mittwoch (1. August 2018) geht der Prozess weiter. Dann soll der zweite Angeklagte Gkiokan M. sich zu den Vorwürfen äußern dürfen. Außerdem werden die mit den Fällen betrauten und zu den Tatorten gerufenen PolizeibeamtInnen als ZeugInnen vernommen werden.

Write a Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert