Der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund schlägt vor, einen Bereich der Fußgängerzone zu einer straßenmusikfreien Zone zu erklären. Außerhalb dieses Bereichs sollen die aktuellen Spielregeln unverändert weitergelten. Dieser Vorschlag wird an die zuständigen Fachausschüsse weitergeleitet.
Neue Spielregeln seit Mai 2015 sorgten für etwas Entspannung
Folgende Spielregeln für Straßenmusik gelten derzeit in Dortmund: Musiziert werden darf beginnend mit der vollen Stunde jeweils eine halbe Stunde lang. Die zweiten 30 Minuten jeder Stunde sind spielfrei zu halten. Nach dem Musizieren bzw. nach Aufforderung der Vollzugsdienstkräfte der Stadt Dortmund und der Polizei ist der Standort zu wechseln.
Der neue Standort muss mindestens 150 Meter vom vorherigen Standort entfernt sein. Auf Flächen, auf denen genehmigte Veranstaltungen stattfinden, ist Straßenmusik nicht gestattet. Elektronische Verstärker und Tonwiedergabegeräte dürfen nicht verwendet werden.
Seit Einführung der genannten Spielregeln im Mai 2015 sind die Beschwerden über Lärmbelästigungen durch Straßenmusik in der Dortmunder City nachweislich zurückgegangen. Nach wie vor beklagen jedoch insbesondere Anlieger des Westenhellwegs unerträgliche Lärmbelästigungen durch Straßenmusik.
Umwelt- und Ordnungsverwaltung haben denkbare Regelungsvarianten geprüft
Dies haben Umwelt- und Ordnungsverwaltung zum Anlass genommen, den Umgang mit Straßenmusik in der Dortmunder City erneut zu modifizieren. Hierfür wurden sieben denkbare Regelungsvarianten zur Straßenmusik eingehend geprüft und abgewogen.
Ergebnis der Prüfung ist, dass es zur Befriedung der Beschwerdelage in der City sinnvoll und rechtlich vertretbar erscheint, einen bestimmten Bereich des Westenhellweges nebst Seitengassen und Passagen zu einer straßenmusikfreien Zone zu erklären.
Der Westenhellweg ist aufgrund fast lückenloser, hoher, beidseitiger Bebauung durch eine schallverstärkende Gebäudesituation geprägt. Außerdem wird der Westenhellweg aufgrund der starken Passantenströme und damit sicherlich zu erwartender höherer Geldspenden besonders häufig von musizierenden Personen aufgesucht.
Die Verbotszone für Straßenmusik umfasst folgende City-Bereiche:
- Westenhellweg, ab Einmündung Martinstraße bis Kreuzung Brückstraße/Markt,
- Markt bis Einmündung Schuhhof,
- Einmündungsbereiche der Straßen: Kolpingstraße, Petergasse, Mönchenwordt, Lühringhof,
- Hansastraße, Platz von Netanya bis Corsopassage, Am Trissel und Salzgasse,
- Potgasse bis Einmündung Silberstraße,
- Corso- und Krügerpassage komplett.
- Aufgrund des Schalltrichtereffekts gilt diese Verbotszone ebenfalls für die Klavier-Mitmach-Aktion „Spiel mich“ des Cityrings.
Erhöhter Kontrollaufwand – Sorge wegen Verdrängungseffekten
Es wird beobachtet, ob dadurch eine Verdrängung des Straßenmusikgeschehens zu anderen Standorten erfolgt und damit zu einer dortigen Überlastung führt.
Auch bleibt abzuwarten, ob der für Straßenmusik gesperrte Bereich, der aus Sicht der Musiker sicherlich zum attraktivsten Bereich der City zählt, von diesen akzeptiert wird. Beides wird einen erhöhten Kontrollaufwand der Streifendienstkräfte der Ordnungspartnerschaft nach sich ziehen.
Außerhalb der Verbotszone gelten die aktuellen Spielregeln unverändert weiter, da diese leicht und unkompliziert von allen Beteiligten zu überprüfen und rechtssicher gestaltet sind. Zudem bieten sie eine größtmögliche Flexibilität und bedarfsorientierte Eingriffsmöglichkeiten im Falle von Beschwerden.
Reader Comments
Dortmunfer Bürger
Ein lächerliche wie traurige Entscheidung – Straßenmusik ist eine Form von Kultur und steht im Idealfall für Lebensfreude und -qualität, für Vielfalt usw.
Natürlich ist nicht jede Darbietung ein Genuss, aber viele derjenigen, die auf der Straße spielen, verstehen ihr Handwerk durchaus. (Hat nicht die Kelly-family auch auf der Straße angefangen?)
In allen europäischen Metropolen wird Straßenmusik bestaunt, gilt als Wahrzeichen und Touristensttraktion und wird als Bereicherung empfinden- teilweise treten dort Künstler auf, die hierzulande locker kleinere Säle füllen könnten.
Aber in Dortmund- der Westfalenmetropole- mag man das nicht, sollen die Straßenmusiker dort spielen, wo sie keiner hört und sieht und auch demzufolge niemand einen Groschen in die Sammelbüchse wirft oder eine CD erwirbt.
Vielleicht ist das dann doch wieder ein kleiner Unterschied zwischen der ( kleinkarierten?) Westfalenmetropole zu einer europäischen Metropole.
Straßenkultur ist dann, wenn es organisiert wird ( Microfestival, dortbunt), aber doch bitte nicht dann, wenn der Straßenmudiker/die Straßenmusikerin es will? Mal unanhängig davon, dass die Straßenkünstler, die bei den organisierten Straßenfestivals in Dortmund früher häufig selbst mit der Sammeldose (statt nun der vertraglich vereinbarten Gage aufs Konto) ihr Geld verdienten.
Straßenmusik bereichert die City und ist eine Form der Kultur- es ist zu hoffen, dass der Kulturausschuss sich mit dem Thema befasst und dem Rat eine entsprechende Empfehlung „Pro Straßenmusik auf Westen-und Ostenhellweg „gibt – im Sinne von kultureller und sonstiger Vielfalt.- das wird doch sonst immer gerne propagiert, oder?
CDU-Fraktion
CDU-Fraktion nennt striktes Verbot von Straßenmusik „provinziell“
Ziemlich überrascht zeigt sich die CDU-Fraktion im Bürgerdienste-Ausschuss (u. a. zuständig für die öffentliche Ordnung) vom Vorschlag der Verwaltung, jegliche Straßenmusik in einem großen Teil der Innenstadt zu verbieten.
„Ich habe großes Verständnis für die Bewohner und die Mitarbeiter der anliegenden Geschäfte“, so Christiane Krause als Ausschussvorsitzende. „Es ist sicher mehr als unangenehm und nervig, wenn man über einen langen Zeitraum dem Gedudel oder schrägem Gesang selbsternannter Musiker ausgesetzt ist. Das Projekt „Spiel mich“, bei dem an vielen Stellen Klaviere zum Bespielen aufgestellt werden, sehen viele Menschen aber beispielsweise als Belebung und angenehme Bereicherung der City.“
Auch Friedrich-Wilhelm Weber, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss, geht der Plan zu weit. „Dortmund ist als größte Stadt des Ruhrgebiets und Oberzentrum Westfalens eine Metropole und das generelle Verbot von Straßenmusik in so einem großen Teil der City erscheint mir doch ziemlich provinziell.“
Die beiden CDU-Politiker meinen, es gäbe sicher auch ohne so ein rigoroses Vorgehen noch Möglichkeiten, den Anwohnerinteressen gerecht zu werden und die Innenstadt trotzdem mit Leben zu erfüllen.
Andere große Städte bekämen das Problem doch auch in den Griff. So würden z. B. in München tageweise Genehmigungen erteilt oder auch verweigert, wenn es Grund zur Klage gäbe. Man könne sich auch gut vorstellen, die Beschallungszeiten weiter zu beschränken, indem man z. B. eine längere Mittagsruhe vorschreibt oder auch die Verbotszone zu verkleinern.
Krause und Weber verweisen darauf, dass die Beschwerdelage sich ja bereits entspannt habe, nachdem seit 2015 die Regeln für die Straßenmusik erlassen wurden: „Wichtig ist natürlich, dass die Einhaltung der Vorschriften auch kontrolliert wird. Ohne Kontrolle und ggf. Ahndung der Ordnungswidrigkeit wird man das Problem nicht lösen können. Die Service- und Präsenzkräfte sind in der Stadt unterwegs und könnten hier eine weitere sinnvolle Aufgabe übernehmen“, so die beiden CDU-Ratsvertreter abschließend.
Michael Weiss
Reaktion auf unsere Petition :
„ Gespräche wurden geführt…“
Ja, es ist bei diesem Thema sehr wichtig, daß miteinander gesprochen wird.
Mit Musikern, dem Ordnungsamt, der Stadtverwaltung, den im Rat vetretenen Parteien, Geschäftsleuten und Anwohnern.
Anscheinend erfolgte dies aber nur intern. Von einer Stellungnahme ( „ da steht der Vorwurf des Rassismus im Raum“ ) seitens ‚Linke‘ und ‚Piraten‘ gegen die Petitionsführer einmal abgesehen.
Bedauerlicherweise wurde ich zu Gesprächen nicht eingeladen und/oder angehört.
Bleiben die 200 Unterschriften unserer Petition jetzt unbeachtet – ebenso wie die Abstimmung in den Ruhrnachrichten- ?
Lautstarkes Betteln mittels gequälter Instrumente zähle ich allerdings nicht zu Musik.
Die Überschrift unserer Petition wurde deshalb so provokativ gewählt, weil
‚Für ein buntes, musikalisches Dortmund‘
wohl kaum beachtet worden wäre.
So richtet sich die Petition nicht ‚gegen Straßenmusik‘ ,sondern ‚gegen laute Dauerbeschallung‘.
mit freundlichen Grüßen
Michael Weiss
Westenhellweg
PS:
Neulich gab mir ein Klavierspieler zur Antwort :
„ Die Hausbesitzer könnten doch entsprechend dämmen“
Ja, sicher. Und wer darf es dann letztlich bezahlen ?
( Die Musiker sicherlich nicht )
Grünen-Fraktion
Dortmund überrascht!: Verbot von Straßenmusik
Zur von der Verwaltung vorgeschlagen Verbotszone für Straßenmusik äußert sich Svenja Noltemeyer, Sprecherin der GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste:
„Straßenmusik und Kleinkunst gehören zu einer weltoffenen Großstadt wie Dortmund dazu wie das Grillen im Park, die vielen Straßencafés oder Treffpunkte im öffentlichen Raum. Ein gut funktionierendes Stadtzentrum profitiert von seiner Vielfalt und Lebendigkeit, hier wird gewohnt, gearbeitet und die Freizeit verbracht. Wenn alles auf engem Raum zusammenkommt, kann das immer auch zu Konflikten führen. Und die müssen dann auch gelöst und geregelt werden, aber ohne gleich ganze Bereiche wie zum Beispiel die Straßenmusik auszuschließen.
Die jetzige, seit fast drei Jahren geltende Regelung für Straßenmusik in der Innenstadt – nur in den ersten 30 Minuten jeder Stunde darf musiziert werden, die zweiten 30 Minuten bleiben still, zusätzlich muss der Standort gewechselt werden – wird auch in den meisten anderen Städten in NRW so praktiziert. Auch die Verwaltung selber hat sie vor knapp drei Jahren als sinnvoll und ausreichend bezeichnet. Und die Regelung hat ja anscheinend auch Wirkung gezeigt: Nach Aussage der Verwaltung in ihrer jetzigen Vorlage hat es eine deutliche Verbesserung der Situation und einen Rückgang der Beschwerden gegeben. Es ist schon merkwürdig, dass man nicht auf dieser erfolgreichen Grundlage weiter denkt, sondern stattdessen den gesamten Westenhellweg zur Verbotszone erklären will. Dortmund wäre damit nach unseren momentanen Erkenntnissen die erste Großstadt in NRW, die für einen großen innerstädtischen Bereich Straßenmusik komplett verbietet. Aus unserer Sicht ist das nicht unbedingt das, womit Dortmund überraschen sollte.
Wir würden uns stattdessen wünschen, dass in anderen Bereichen von Lärmbelästigung zum Beispiel durch Straßenverkehr ähnlich rigoros gedacht und gehandelt würde.
Wir befürchten zudem, dass der Vorschlag der Verwaltung letztendlich das komplette Verschwinden der Straßenmusik in der Innenstadt bedeuten kann. Denn die übrigbleibenden Straßen und Plätze sind für Straßenmusiker*innen nicht unbedingt attraktiv. Oder wer sollte ernsthaft nachmittags auf dem Hansaplatz musizieren?
Wir werden die Vorlage der Verwaltung in der kommenden Woche intensiv beraten. Eine Zustimmung zu den Plänen der Verwaltung kann ich mir allerdings schon jetzt nicht vorstellen.“
Fraktion Linke und Piraten
Linke und Piraten: Zu einer weltoffenen Großstadt gehört auch Straßenmusik
„Straßenmusik ist kein Terror. Dortmund ist eine Großstadt mit einer der größten Fußgängerzonen in Deutschland. Da ist es lebendig und manchmal eben auch laut. Nicht alle Darbietungen von Straßenmusikanten, die ebenfalls zum Straßenbild gehören, sind wunderbar, zugegeben. Aber die gesamte Musik deshalb komplett vom Westenhellweg zu verdrängen, das finden wir doch völlig überzogen, denn häufig sind auch qualitativ hochwertige Aufführungen darunter“, sagt Thomas Zweier, Ratsmitglied für die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste und öffentliche Ordnung.
Den Vorschlag der Stadtverwaltung, Straßenmusik vom Westenhellweg komplett zu verbannen, werden die Linken & Piraten deshalb nicht mittragen.
Thomas Zweier: „Ein Verbot der Straßenmusik halten wir für provinziell. Es waren ohnehin nur 170 Menschen, die sich mit einer Petition gegen den angeblichen Musikterror an die Stadt gewandt haben. Das ist doch nur ein winziger Bruchteil all der Menschen, die täglich über diese Einkaufsstraße laufen oder hier arbeiten.“
Doch es ist vor allem die Wortwahl, die Thomas Zweier verärgert. „Musik als Terror zu bezeichnen, ist wirklich mehr als ein sprachlicher Fehlgriff – gerade in der heutigen Zeit, in der überall auf der Welt Menschen unter wirklichem Terror leiden.“
„Wir Linken & Piraten jedenfalls sind der Meinung, dass der aktuelle Kompromiss, der praktiziert wird, voll und ganz in Ordnung ist. Nach 30 Minuten müssen die Musikanten ihren Standort wechseln. Damit ist gewährleistet, dass die angebliche Leidenszeit der Menschen, die in den angrenzenden Gebäuden arbeiten, wirklich begrenzt ist“, sagt Thomas Zweier.
„Dortmund sollte nicht nur behaupten, eine weltoffene Stadt zu sein. Dortmund sollte auch beweisen, dass man tolerant und weltoffen ist und auch Straßenmusiker willkommen heißt“, so Zweier. Die Besucherinnen und Besucher der Innenstadt wären das durchaus. „Denn die Musiker würden in Dortmund nicht spielen, wenn sich ihr Hut nicht in vernünftigem Maße füllen würde.“
Michael Sonntag
Die Worte von Frau Noltemeyer und Herrn Zweier klingen wie Musik in meinen Ohren und stimmen mich hoffnungsvoll und froh – fast wie die Musik manch eines Straßenmusikers…
Cityring Dortmund
Cityring Dortmund spricht sich gegen ein generelles Straßenmusikverbot aus
Straßenmusik in der Fußgängerzone hat nicht nur in Dortmund eine lange Tradition – doch die gut gemeinten Klänge sind seit Jahren umstritten. Die Dortmunder Stadtverwaltung plant aktuell ein Straßenmusikverbot für den Osten- und Westenhellweg auszusprechen. Befürworter und Gegner der Hobbykünstler diskutieren kontrovers über die noch ausstehende Entscheidung.
Dirk Rutenhofer, Vorstandsvorsitzender des Cityrings Dortmund, erklärt: „Wir können die Argumente und Überlegungen der Verwaltungsspitze nachvollziehen und begrüßen den neuen Denkanstoß. Trotzdem sprechen wir uns gegen eine generelle musikfreie Zone in der Innenstadt aus. Eine Verschärfung der 2015 eingeführten Regelungen kann aus unserer Sicht einen zufriedenstellenden Kompromiss darstellen.“
Seit knapp drei Jahren darf beginnend mit der vollen Stunde jeweils eine halbe Stunde lang musiziert werden. Darauf folgen 30 Minuten spielfreie Zeit. Im Anschluss muss der Künstler den Standort wechseln, der neue Punkt muss dabei mindestens 150 Meter vom vorherigen entfernt sein. Die Zahl der Beschwerden ging durch die Maßnahmen zurück, eine Petition zum Stopp der Musikanten findet jedoch weiter hohen Anklang.
„Unsere Empfehlung ist die Spielzeit auf 20 Minuten zu verkürzen und den Mindestabstand zum alten Standort auf 250 Meter zu erweitern. In anderen Ruhrgebiets-Städten hat sich zudem die Vergabe von Wochenlizenzen gegen Entgelt an eine begrenzte Anzahl von Personen bewährt“, so Rutenhofer. Ein generelles Verbot für die Innenstadtzone hätte aus Sicht des Cityrings zur Folge, dass die Künstler auf Flächen ohne Laufpublikum ausweichen müssen und die Straßenmusik ganz verschwindet. Als deutlich störender empfindet der Zusammenschluss der Dortmunder Kaufleute das offensive, teils aggressive Betteln und die organisierten Bettlerbanden. „Das beschädigt die Aufenthaltsqualität unserer City nachhaltig und hier sollte die Verwaltung deutlich stärker eingreifen und gegen die Entwicklung vorgehen.“
Der Cityring Dortmund Initiativkreis attraktive Innenstadt e.V. ist ein Zusammenschluss von Dortmunder Kaufleuten. Er setzt sich für die Interessen des Einzelhandelsstandortes und Oberzentrums Dortmund ein. Das Netzwerk vertritt die Interessen der Dortmunder Gewerbetreibenden bei der Stadt und allen wichtigen Institutionen. Der Cityring arbeitet intensiv daran, die guten Seiten weiter auszubauen und die vorhandenen Mängel abzustellen, zum Wohle aller Gäste und Einwohner der Stadt. Einmal im Jahr verleiht die Initiative den „Cityring“ an eine um Dortmund verdiente Persönlichkeit. Darüber hinaus plant, organisiert und finanziert die City Marketing Gesellschaft (CMG) – eine gemeinsame Tochter von Cityring und Stadt – Stadtfeste wie den „Hansemarkt“, das „Pfefferpotthastfest“, „Do-City bewegt sich“ ,die Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt und die Cityring-Konzerte.
Roland Klecker
Andere Städte erlauben sich ein Gremium, das die jeweiligen Vorträge probehört und als anhörbar einstuft, oft bestehend aus anderen Musikern. Wer den Test besteht, erhält eine Auftrittsgenehmigung für die Flaniermeile und darf dann innerhalb des ausgewiesenen Bereichs zu den bekannten Regelungen musizieren. Damit ist allen geholfen.
Aber darauf kommt in dieser Stadt mal wieder niemand.
Stadt Dortmund (Pressemitteilung)
Straßenmusik in der City: Neuer Anlauf mit alten Spielregeln
Seit Mai 2015 gelten in Dortmund einige „Spielregeln“ für Straßenmusik. Im vergangenen Jahr wurden sie aufgrund vermehrter Anlieger-Beschwerden auf den Prüfstand gestellt und eine Evaluationsphase mit intensiveren Kontrollen beschlossen. Der Verwaltungsvorstand hat sich heute mit der Auswertung der Evaluation befasst und schlägt dem zuständigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor, die ursprünglichen Spielregeln beizubehalten. Umwelt- und Ordnungsverwaltung werden die Beschwerdelage zur Straßenmusik weiter beobachten. Der Kommunale Ordnungsdienst wird seine Kontrollen aufrechterhalten.
Die Spielregeln lauten:
· Musiziert werden darf je eine halbe Stunde lang, beginnend mit der vollen Stunde – ohne elektronische Verstärker oder Tonwiedergabegeräte.
· Anschließend ist der Standort zu wechseln. Der neue Standort muss mindestens 150 Meter vom vorherigen Standort entfernt sein.
· Auf Flächen, auf denen genehmigte Veranstaltungen stattfinden, ist Straßenmusik grundsätzlich nicht gestattet.
Vorgeschichte
Im Jahr 2017 hatten sich Beschwerden über Lärmbelästigungen durch Straßenmusik gehäuft. Vor allem Anlieger des Westenhellweges beklagten sich darüber, dass die Straßenmusikerinnen und -musiker die Ruhezeit nicht einhalten und viele Darbietungen zu laut seien. Die Umwelt- und Ordnungsverwaltung nahm dies im Januar 2018 zum Anlass, den Umgang mit Straßenmusik in der Dortmunder City kritisch zu überprüfen und eine Neuregelung anzuregen. Dies mündete in den Vorschlag einer straßenmusikfreien Zone auf dem Westenhellweg. Dem sind die politischen Gremien nicht gefolgt. Stattdessen wurden verstärkte Kontrollen bis Ende 2018 beschlossen.
Ergebnis der Evaluationsphase
Durch den Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes konnte eine weitgehende Akzeptanz der „Spielregeln“ erzielt werden – sowohl durch die Musizierenden als auch die Anliegerinnen und Anlieger. Trotz deutlich verstärkter Kontrollen im Jahr 2018 (362 im Vergleich zu 142 im Vorjahr) stieg die Anzahl der Belehrungen nur geringfügig (+15 Prozent); das gleiche gilt für die Anzahl der Verwarnungsgelder und Ordnungswidrigkeitenanzeigen (+16 Prozent).
Das bedeutet: Die seit Mai 2015 geltenden Spielregeln sind mittlerweile weitestgehend bekannt. Die ganz überwiegende Zahl der Musizierenden hält sich daran. In erster Linie wird erfolgreich mit Aufklärung und Beratung gearbeitet, nur selten werden Verwarnungsgelder erhoben oder Anzeigen erstattet.
Auch die Anzahl der Beschwerden ging zurück. Über die Hälfte der 2018 beim Ordnungsamt eingegangen Beschwerden stammen von einem einzigen Anlieger des Westenhellweges. Die von Oktober bis Dezember 2018 eingegangenen 13 Beschwerden stammen ausschließlich von demselben Beschwerdeführer.
Untersuchungen mit Lärmpegelmessgeräten haben bei keiner der stichprobenartigen Messungen einen höheren Wert als 80 dB(A) festgestellt. Dieser Wert wird von der Umweltverwaltung als maximaler Momentanpegel für musikalische Darbietungen am nächstliegenden Immissionsort (z.B. Geschäftsräume) angesetzt.