Kritik am Schienenersatzverkehr der Deutschen Bahn in der Steinstraße

Radweg wird als Busparkplatz missbraucht

Schöne neue Radweg-Welt: Doch parkende Busse blockieren den neu angelegten Radweg in der Steinstraße.
Schöne neue Radweg-Welt: Doch parkende Busse blockieren den neu angelegten Radweg in der Steinstraße. Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

„Ist das die Dortmunder Verkehrswende?“ oder  „Ist das ein Radweg oder ein Busparkplatz?“  Immer häufiger bekommt Nordstadtblogger Beschwerden über parkende Busse auf dem neu angelegten Radweg in der Steinstraße – parallel zum Zentralen Busbahnhof. Busfahrer:innen machen auf dem rot markierten Teil Pause – was auch teils auf den Bussen angezeigt wird. Parken die dort richtig bzw. berechtigt an einer Behelfshaltestelle? So kann der Radweg doch eigentlich nicht gemeint sein. Wir haben nachgefragt.

Stadt: Das Abstellen von Bussen ist nicht erlaubt

Bei der DSW21 winkt man ab: „Der im Bild zu sehende Bus fährt offenbar als Schienenersatzverkehr für die DB regio. Die Busse von DSW21 machen an dieser Haltestelle regulär keine Pause, sondern an der Umfahrt in der Quadbeckstraße“, teilt DSW21-Sprecher Marc Alexander Wiegand mit.

Auch bei der Stadt Dortmund ist man überrascht: „Tatsächlich dürfen Busse an der betreffenden Haltestelle an der Steinstraße gar keine Pause machen. Es handelt sich um eine Haltestelle; entsprechend ist das Halten zum Ein- und Aussteigen der Fahrgäste erlaubt, nicht aber das Parken“, macht Stadtsprecherin Alexandra Schürmann deutlich.

Kritik an den Auftragnehmern der Bahn AG – aber diese schweigt

Keinen Pausen-Platz: Fahrgäste aussteigen lassen ist erlaubt, das Parken aber nicht.
Keinen Pausen-Platz: Fahrgäste aussteigen lassen ist erlaubt, das Parken aber nicht. Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

„Denn parkende Busse blockieren den Radstreifen – und so ist das selbstverständlich nicht gedacht. Während des Haltens zum Ein- und Aussteigen müssen Fahrradfahrer:innen hinter dem Bus warten, so wie Autofahrer:innen auch – aber das sind in der Regel sehr kurze Zeiträume“, so Schürmann,

Die Botschaft der Stadt: Die Fahrer:innen des Schienenersatzverkehrs sollten ihre Pausen unbedingt an alternativen Standorten verbringen, damit sie den Radstreifen nicht blockierten. „Eine naheliegende Möglichkeit bietet der ZOB. Warum diese vom Betreiber des Schienenersatzverkehrs nicht genutzt wird, können wir nicht sagen“, so Schürmann.

Der vermutliche Grund für die Nicht-Nutzung des „ZOB“ dürften die damit verbundenen Parkgebühren sein. Die Deutsche Bahn AG wurde ebenfalls angefragt, hat jedoch seit dem 20. Juni nicht auf unsere Anfragen reagiert.


Update: 29. Juni, 12.30 Uhr: Mittlerweile hat sich die Pressestelle der Deutschen Bahn gemeldet und teilt mit, dass sie noch keine Infos hat. Sie verweisen darauf, auch beim VRR anzufragen. Das haben wir mittlerweile ebenfalls getan und warten auch da auf Antwort.


Update: 30. Juni, 11.30 Uhr: Das ist die Antwort des VRR:

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Es stimmt, dass der VRR Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr ist und als sogenannter Besteller agiert. Der SPNV funktioniert nach dem sogenannten „Besteller-Ersteller-Prinzip“. Das heißt, dass der VRR die Verkehre bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bestellt. Diese wiederum erbringen ihre Leistungen in Eigenregie – und zwar im Rahmen von entsprechenden Verkehrsverträgen.

Sollten aufgrund von Baumaßnahmen die Schienenleistungen nicht erbracht werden können, muss das EVU einen Schienenersatzverkehr bereitstellen und das verkehrliche Konzept (Leistungsumfang, Taktung) mit uns abstimmen. So ist auch in dem u.a. Fall zwischen dem VRR und der DB Regio das verkehrliche Konzept zum Schienenersatzverkehr abgestimmt, nicht jedoch im Detail, wo Fahrzeuge für Pausenzeiten abgestellt werden. Das Vorgehen der Bahn den SEV-Bus auf einem Radstreifen zu parken ist keinesfalls in unserem Sinne.  Wir haben die Betriebsplaner der DB Regio über den Sachverhalt informiert und gebeten Abhilfe zu schaffen und hoffen auf eine schnelle Umsetzung seitens der Bahn.


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Reaktionen

    • Norbert

      Wenn Busfahrer auch noch für Planungsfehler anderer bezahlen sollen, löst sich das Problem mangels Busfahrer bald von selbst.

      müssen Fahrradfahrer:innen hinter dem Bus warten, so wie Autofahrer:innen auch

      Da letztere Radfahrstreifen nicht benutzen dürfen, werden diese auf der allgemeinen Fahrspur dran vorbei fahren.

  1. Edgar Freund

    Guten Morgen,
    auch ich habe mich als Radfahrer geärgert und mit den parkenden Busfahrer*innen über das beschriebene Problem diskutiert. Auch der nahegelegene ZOB als Parkraum für die Pause würde besprochen, dann allerdings aus Kostengründen von den Busunternehmern*innen verworfen. (wenige Euro sind zu viel)
    Nun kommt für mich die Dortmunder Polizei ins Spiel, die an dieser vielbefahrenen Straße, dieses offensichtliche Fehlverhalten (bis zu vier parkende Gelenkbusse auf dem breiten, rot markierten Radweg) nicht wahrnimmt oder großzügig ignoriert. Ich bin der Meinung, die Polizei muss hier einschreiten und diesen Verstoß gegen die StVO ahnden, dann würde sich dieses Problem von alleine lösen.

  2. Ingo Lano

    Die parkenden Busse haben mich auch schon oft aufgeregt. Bin auf die Fahrspur des MIV ausgewichen. Es besteht ja keine Benutzungspflicht, da genau die „Haltestelle“ von der Radspur ausgenommen ist.
    Problembehebung: die freundlichen Herren mit den silbernen Punkten auf den Schultern und ihren unauffälligen Dienstwagen haben einzuschreiten. Sie sind auch nur 1 1/2 Minuten entfernt in der Dienststelle anzutreffen und könnten das Problem lösen, wenn sie wolltenund sollten dies auch.Das Parken behindert den fließenden Verkehr egal ob Fahrrad oder PKW und das ist eine ihrer Aufgaben. Das Ordnungsamt ist nur für den ruhenden Verkehr zuständig.
    Das ist gerade das Problem im „Kopenhagen Westfalens“, dass es keine Förderung des Radverkehrs real gibt, gerade bei der geistigen Einstellung der Ordnungskräfte.

    • Nordstadtblogger-Redaktion

      Das ist aber ein Denkfehler. Es ist eine Haltestelle und kein Parkplatz. Nur das Ein- und Aussteigen ist dort erlaubt, aber keine Pause.

  3. Norbert

    Die Verweildauer des öffentlichen Verkehrsmittels selbst wird durch das Zeichen 224 nicht geregelt; sie ergibt sich aus dem Betriebsablauf. Ab Endhaltestellen ist deshalb die durch den Fahrplan bedingte Standzeit mit der Vorschrift vereinbar.

    Berr/Schäpe/Müller/Rebler: Das Recht des ruhenden Verkehrs, 3. Aufl. Seite 203 (Kap. 8 Rn. 93)

    Das sehe ich auch so. Der Schutzzweck des Parkverbotes ist offensichtlich die ungehinderte Durchführung des ÖPNV-Betriebes, der durch eigene fahrplanbedingte Wartezeiten sich nicht selber behindert.

    Das Abstellen nach Betriebsschluss würde ich davon nicht erfasst sehen an dieser Stelle, an anderen Haltestellen aber schon.

    Wenn das nicht so wäre, dürfte die U 44 an der Westfalenhütte keine Pause machen, sondern müsste aus der Haltestellte ausrücken und könnte dann wohl erst mitten auf dem Borsigplatz Pause machen, müsste dann wieder zurück fahren , um nur zu halten und nicht zu parken. Der Stadtbahnwagen ist unbestritten ein Fahrzeug, dass am Straßenverkehr teilnimmt. Stellt § 55 Absatz 1 BOStrab übrings auch klar.

    Und aus Sicht des Radfahrenden: Wenn man ankommt, macht es hinsichtlich der Wirkung auch keine Unterschied, ob noch gehalten wird oder schon geparkt. Prinzipiell darf da ein Bus sein und man muss drum herum fahren.

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