Qualität, Sicherheit, Nachwuchs – Rückkehr zur Meisterpflicht im Handwerk von Wirtschafts- und Berufsverbänden begrüßt

457 Handwerksmeister feierten am Samstag, 23. Februar, das Erreichen eines Karrieremeilensteins im Dortmunder Konzerthaus. Unter den Jungmeistern wurden 22 Bestmeister geehrt. Davon 16 Männer und sechs Frauen. Augenoptikermeisterin Alina Westermann aus Greven (erste Reihe, 3.v.r.), ging als Beste unter den Bestmeistern hervor. Sie erhielt einen Scheck von der Dortmunder Volksbank, dem Hauptsponsor der Veranstaltung, in Höhe von 2.000 Euro für ihre herausragende Leistung. Zusätzlich wurde die 24-Jährige mit dem Soroptimistpreis des Soroptimist International Club Dortmund ausgezeichnet. Bestmeister des Jahrgangs 2018 Kammerbezirk: Tobias Benjamin Friese, Metallbauermeister aus Bergkamen; Paul Borek, Gebäudereinigermeister aus Bochum; Henrik Kieslich, Feinwerkmechanikermeister aus Bochum; Moritz Leßmann, Maurer- und Betonbauermeister aus Bochum; Sebastian Wöllenweber, Kraftfahrzeugtechnikermeister aus Bochum; Marc Heine, Schilder- und Lichtreklameherstellermeister aus Dortmund; Jessica Krispin, Kosmetikermeisterin aus Dortmund; Sebastian Steinke, Straßenbauermeister aus Dortmund; Nick Bienert, Zahntechnikermeister aus Erwitte; Susanne Külpmann, Maler- und Lackierermeisterin aus Hagen; Dominik Winkhaus, Dachdeckermeister aus Hagen; Marlon Flechsig, Installateur- und Heizungsbauermeister aus Kamen; Marvin Köhler, Kälteanlagenbauermeister aus Lünen; Kai Gerling, Elektrotechnikermeister aus Schwerte. Übriges Bundesgebiet: Marina Volz, Friseurmeisterin aus Arnsberg; Vivian Wieschollek, Orthopädietechnikermeisterin aus Berlin; Sascha Warnecke, Gerüstbauermeister aus Goslar; Alina Westermann, Augenoptikermeisterin aus Greven; Daniel Friesen, Zweiradmechanikermeister aus Gütersloh; Tobias Bielemeier, Zimmerermeister aus Olfen; Julia Maria Zimmer, Maßschneidermeisterin aus Osann-Monzel; Leon Sinowenka, Fotografenmeister aus Solingen.
Die Bundesregierung hat die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf handwerklichen Berufen beschlossen. Hierdurch sollen Qualitäts- und Sicherheitsstandards gewährleistet und mehr Nachwuchs für das Handwerk begeistert werden. Bestehende Betriebe ohne Meister genießen Bestandsschutz. Foto: HWK Dortmund Meisterfeier 2019

Der Bundestag hat die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf handwerkliche Gewerke beschlossen. Diese Entscheidung wird von den Wirtschafts- und Berufsverbänden der Region begrüßt. Allein im Kammerbezirk Dortmund sind 3.900 Unternehmen in den betroffenen Gewerken tätig. Im Rahmen der Agenda 2010 der damaligen Schröder-Regierung waren 2004 insgesamt 53 Handwerksberufe für zulassungsfrei erklärt worden. Hierdurch sollten Existenzgründungen erleichtert und somit Arbeitsplätze geschaffen werden. Nach Ansicht der Verbände hatte dies jedoch keinen Erfolg. Die Rückkehr zur Meisterpflicht sei nun die richtige Entscheidung gewesen, um das Handwerk und den Mittelstand wieder zu stärken und für Qualität, Sicherheit und die Beseitigung des Fachkräftemangels im Gewerbe zu sorgen.

HWK Dortmund: Meistertitel als wichtiges Qualitätssiegel für VerbraucherInnen

Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer Dortmund. Foto: Andreas Buck/HWK Mobil: +49 (0)171.5485046 Office: +49 (0)231.881426 email: info@andreas-buck.de , web: www.andreas-buck.de BITTE BEACHTEN SIE MEINE AGB: http://www.andreas-buck.de/PDF/agbAndreas_Buck.pdf
Berthold Schröder, Präsident der HWK Dortmund. Foto: Andreas Buck/HWK

Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer Dortmund sieht in der Entscheidung des Bundestags „ein wichtiges Zeichen zur Stärkung und Anerkennung der Meisterqualifikation und damit auch der dualen Berufsausbildung allgemein.“ Die Meisterqualifikation zu einem erstrebenswerten und anerkannten Bildungsziel zu machen, könne künftig ebenfalls dazu beitragen, wieder mehr junge Leute für das Handwerk zu begeistern. 

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Dies sei vor allem im Hinblick auf die vielen Unternehmen, die in den kommenden Jahren zur Übergabe anstünden, ein wichtiger Baustein für mehr Fachkräftesicherung. Seit im Jahr 2004 die Meisterpflicht in 53 Gewerken abgeschafft wurde, sei es zu deutlichen Fehlentwicklungen, wie etwa dem Einbruch von Ausbildungszahlen in den betroffenen Gewerken gekommen. 

Man begrüße daher, dass die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung dem entgegensteuern wolle. Auch im Hinblick auf den Verbraucherschutz stelle der Meistertitel ein wichtiges Qualitätssiegel dar. Schröder: „Die Meisterprüfung setzt Standards, auf die sich der Kunde verlassen kann.“ 

Sabine Poschmann (MdB): „Es muss weitere Reformen geben.“

Auch die Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete und Handwerksbeauftragte ihrer Fraktion, Sabine Poschmann, unterstreicht, dass ein Meistertitel den KundInnen Sicherheit und Schutz biete. Gutachten hätten ergeben, dass Meisterbetriebe in der Regel länger am Markt bestehen würden und mehr in Ausbildung und Innovationen investieren würden, was die Arbeitsqualität enorm steigere. 

v.l. Sabine Poschmann, Gabriele Katzmarek (MdB, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion) und Andreas Rimkus (MdB). Foto: Büro Poschmann

Durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung in Meisterbetrieben würden berufliche Gesundheits- und Unfallrisiken minimiert. Zudem sei in heutzutage seltenen Berufen wie dem des Böttchers oder Drechslers der Wissenstransfer an die Nachwuchsgeneration besonders wichtig.

„Wir führen die Meisterplicht in zwölf Gewerken wieder ein und setzen so ein wichtiges Signal für das Handwerk“, so Poschmann. In Dortmund seien 3.900 Betriebe von der Neuregelung betroffen. Die Meisterpflicht solle bei positivem Bescheid des Bundesrates ab Anfang 2020 in Kraft treten. Bestehende Unternehmen ohne Meister müssten auch nicht um ihre Existenz fürchten, denn für sie gelte Bestandsschutz.

Bei der Entscheidungsfindung durch die Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“ seien die einzelnen Gewerke, Gewerkschaften und Verbände in einem breiten Beteiligungsverfahren eingebunden worden. Das Engagement habe sich gelohnt.

Neben der Rückführung zur Meisterpflicht müsse es allerdings weitere Reformen geben. Es sei daher gut, dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der DGB zugesagt hätten, den in der vergangenen Wahlperiode begonnenen Branchendialog wieder aufzunehmen. „Gemeinsames Ziel muss es sein, die Tarifbindung im Handwerk zu stärken. Nur so bekommen wir Fachkräfte tatsächlich ins Handwerk!“, so die Bundestagsabgeordnete.

Für den ZVSL unterstreicht die Entscheidung die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handwerks

Für den Zentralverband Schilder und Lichtreklame (ZVSL) in Dortmund ist die Entscheidung der Bundesregierung ein großer Erfolg in ihrem15 Jahre andauernden Kampf für die Wiedereinführung der Meisterpflicht. „Die Rückkehr zur Meisterpflicht ist ein großer Erfolg für unser Handwerk. Wir haben hart dafür gearbeitet und sind heute glücklich und stolz, dass diese Entscheidung im Bundestag gefallen ist“, fasst Martina Gralki-Brosch, Bundesinnungsmeisterin und Vorsitzende des Zentralverbands Schilder und Lichtreklame in Dortmund die Entwicklungen des Jahres zusammen. Seit mehr als 15 Jahren habe man für diesen Tag gekämpft und für das Handwerk geworben. 

Martina Gralki-Brosch, Bundesinnungsmeisterin und Vorsitzende des ZVSL in Dortmund. Foto: ZVSL

Auch der Geschäftsführer des ZVSL, Ludgerus Niklas, hält die damaligen Maßnahmen der Agenda 2010 für gescheitert. Anstelle der Zunahme von Arbeitsplätzen, hätten sich immer mehr Kleinstbetriebe gegründet, die Sicherheits- und Qualitätsansprüchen der Branche nicht gerecht geworden seien.

Mit ihrer heutigen Entscheidung, so der Geschäftsführer, habe die Politik dem gesamten Handwerk ihre hohe Wertschätzung signalisiert und die große volkswirtschaftliche Bedeutung der „Wirtschaftsmacht von nebenan“ deutlich unterstrichen. 

Das fraktionsübergreifende klare Bekenntnis zum Meisterbrief wird nach Ansicht des ZVSL das Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk und auch die weiteren elf Gewerke nachhaltig fördern und stützen, zumal Meisterbetriebe eine hohe Ausbildungsleistung haben, die den Bestand an Fachkräften und damit den Bestand der Betriebe in Zukunft sichern wird. 

Das Selbstverständnis der betroffenen Gewerke sei gestärkt worden. Die Bundestagsentscheidung bedeute die Rückbesinnung auf die Grundwerte des Handwerks, auf meisterliches Know-how, Qualität und Können sowie eine neue Wertigkeit der Berufe. 

Duale Ausbildung muss weiter attraktiviert werden, um dem Trend der Akademisierung entgegen zu wirken

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Dortmund wertet den Beschluss als großen Erfolg für den Mittelstand in Dortmund. „Der Meisterbrief ist Garant für höchste Qualität der Arbeit und der beruflichen Ausbildung“, sagt David J. Finger, Vorsitzender der MIT Dortmund. „Mit der Rückkehr zur Meisterpflicht wird die hochwertige berufliche Ausbildung ebenso wie die Qualitätsarbeit des Handwerks gestärkt. Davon werden auch die Betriebe und Kunden in Dortmund profitieren.“ 

Die MIT habe sich seit Jahren auf allen Ebenen für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zentralen Gewerken starkgemacht. „Es habe sich gezeigt, dass die Abschaffung der Meisterpflicht im Jahr 2004 ein Fehler gewesen sei, durch den die Qualität der Arbeit als auch die Qualität der Ausbildungsleistung in den betroffenen Gewerken stark zurückgegangen sei.

Auch Finger betont, dass die Wiedereinführung nur für neu gegründete Betriebe gelte und bereits bestehende Unternehmen geschützt seien. Die MIT Dortmund setze sich weiterhin für eine Stärkung des dualen Ausbildungssystems ein: etwa über einen Meisterbonus, mit dem bei bestandener Meisterprüfung angefallene Gebühren ganz oder teilweise erstattet werden, oder eine Gleichstellung des Meistertitels mit dem Bachelor. Finger: „Das würde dem anhaltenden Trend zur Akademisierung entgegenwirken und die Attraktivität der Ausbildungsberufe auf lange Sicht verbessern.“ 

In diesen Gewerken soll die Meisterpflicht ab 2020 wieder in Kraft treten:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

 

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  1. HWK Dortmund begrüßt geplante Einführung einer Meisterprämie: Wichtiges Signal für Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung (PM)

    Die NRW Landesregierung hat angekündigt, ab Mitte 2023 eine Meisterprämie in Höhe von 2.500 Euro für jede erfolgreich abgelegte Meisterprüfung im Handwerk zu zahlen. Insgesamt elf Millionen Euro sollen pro Jahr zur Verfügung stehen.

    Hierzu erklärt Berthold Schröder, Präsident der Handwerkskammer (HWK) Dortmund:

    „Die Prämie setzt wichtige Anreize für die Meisterausbildung. Gleichzeitig ist sie ein wertvolles Signal zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Denn anders als bei einem Studium müssen Handwerkerinnen und Handwerker noch immer für einen Teil ihrer Fortbildungskosten selbst aufkommen. In den nächsten Jahren werden zahlreiche Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber altersbedingt ausscheiden. Daher brauchen wir mehr denn je gut ausgebildete Meisterinnen und Meister, die Betriebe gründen und bestehende übernehmen. Mit der Prämie investiert das Land in die Attraktivität der beruflichen Bildung und damit in die Fachkräftesicherung.“

  2. Ordnungsamt schließt zwei Friseurbetriebe wegen Verstoßes gegen die „Meisterpflicht“ (PM)

    Das Ordnungsamt Dortmund hat am Mittwoch, 21. Juni, zwei Friseurbetriebe geschlossen. Bei Kontrollen bestätigte sich der Verdacht, dass die sogenannte Meisterpflicht nicht erfüllt wurde. Beide Betriebe wurden geschlossen und versiegelt. Nun prüft das Ordnungsamt, ob weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

    Eine*r der Betreiber*innen war bereits mehrfach durch die Handwerkskammer aufgefordert worden, die nötigen Unterlagen zur Eintragung in die Handwerksrolle einzureichen. Dieser Aufforderung kam er*sie aber nicht nach. Dem anderen Friseurbetrieb hatte die Handwerkskammer bereits einen Ablehnungsbescheid erteilt. Dennoch wurde das Friseurhandwerk weiter ausgeübt.

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