Polizeipräsident will Hooligan-Demo verhindern und zieht vor das OVG – Verwaltungsgericht kritisiert fehlende Fakten

Die Polizei er wartet viele Hooligans der Kategorie C - "Gewalt suchend" - in Dortmund.
Die Polizei er wartet viele Hooligans der Kategorie C – „Gewalt suchend“ – in Dortmund. Archivbild: Völkel

Die Dortmunder Polizei will sich damit nicht abfinden, dass am Samstag (8.10.) eine Hooligan-Demo durch die südliche und östliche Innenstadt ziehen will. Daher wird Polizeipräsident Gregor Lange nach Auswertung des gestrigen Bescheides des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW (OVG NRW) in Münster einlegen.

Bescheid sei „rechtswidrig“ und „Eingriff in die Versammlungsfreiheit“

Polizei-PK mit Andreas Wien (Leiter Vorbereitungsstab) und Polizeipräsident Gregor Lange.
Polizei-PK mit Andreas Wien (Leiter Vorbereitungsstab) und Polizeipräsident Gregor Lange. Foto: Alex Völkel

„Ich gehe weiterhin von einer hohen Gefahr für Unbeteiligte, andere Versammlungsteilnehmer und Polizeibeamte aus“, bekräftigte der Polizeipräsident seine Entscheidung.

„Deswegen sind wir zu dem Entschluss gekommen, den Rechtsweg konsequent auszuschöpfen und Beschwerde beim OVG einzulegen“, teilte Lange am Donnerstag über seine Pressestelle mit.

Das Verwaltungsgericht hatte die Auflage des Polizeipräsidenten am Mittwoch als „voraussichtlich rechtswidrig“ und „Eingriff in die Versammlungsfreiheit“ gewertet, sagte Wolfgang Thewes, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen auf Nachfrage der Nordstadtblogger.

„Für einen solchen Schritt müsste der Polizeipräsident gute Gründe haben – und diese durch Tatsachen belegen und nicht mit Vermutungen“, sprach Thewes Klartext. „Nur aus früheren Veranstaltungen Erkenntnisse abzuleiten, reicht in aller Regel nicht aus.“ Denn nicht jede Hooligan-Demo sei gewaltsam verlaufen, verweist das Gericht auf eine vergleichbare Demo in Erfurt.

„Das mit den Vermutungen zieht sich durch den gesamten Auflagenbescheid“

Als "kontaktfreudig und erlebnisorientiert" bezeichnet sich dieser Hooligan. Archivbild: Alex Völkel
Als „kontaktfreudig und erlebnisorientiert“ bezeichnet sich dieser Hooligan. Archivbild: Alex Völkel

Auch zu den Teilnehmerzahlen und deren Gewaltbereitschaft gebe es lediglich Vermutungen. „Das mit den Vermutungen zieht sich durch den gesamten Auflagenbescheid“, kommentierte Thewes.

Wenn sich die Polizei deswegen Sorgen mache, müsse sie den „Aufzug eben durch mehr Kräfte begleiten und die Teilnehmer in Schach halten“, so der Sprecher des Verwaltungsgerichts.

Damit will sich Lange nicht abfinden und zieht nun vor das OVG – für die Polizei ist dies die letzte Instanz. Sollte das Oberverwaltungsgericht der Polizei folgen und den Bescheid mit der Standkundgebung für Rechtens erklären, könnte der Anmelder dann noch bis nach Karlsruhe ziehen.

Für die Dortmunder Anwohner, Besucher, Pflegedienste und Gewerbetreibende von möglichen betroffenen Bereichen heißt das, dass sie weiterhin auf detaillierte Informationen insbesondere zur Versammlungsörtlichkeit warten müssen.

Bürgertelefon der Polizei ist seit heute wieder geschaltet

„Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden wir alle betroffenen Menschen informieren“, versicherte der Polizeipräsident.

Ab heute (6.10.) ist genau wie Freitag (7.10.) von 10-18 Uhr ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 0231 – 132 5555 geschaltet. Auch am Einsatztag, am Samstag (8.10.), können besorgte BürgerInnen dort im Zeitraum von 9 Uhr bis Einsatzende Fragen rund um das Demonstrationsgeschehen stellen.

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  1. DSW21

    Beeinträchtigungen auf den Linien 412, 452, 453, 455, 456, 460, 475, AirportExpress, U43

    Aufgrund einer Demonstration kommt es nach jetzigem Stand am morgigen Samstag im Bereich Innenstadt und Innenstadt-Ost zu Behinderungen auf den Linien 412, 452, 453, 455, 456, 460, 475, AirportExpress und U43 sowie je nach Demonstrationsverlauf auch auf anderen Linien. Die betroffenen Buslinien werden Umleitungen fahren müssen, wo möglich, werden dabei vorgesehene Haltestellen angefahren.

    Die genauen Beeinträchtigungen und ihre Dauer hängen vom Verlauf der Demonstration ab, kurzfristige Änderungen sind dabei jederzeit möglich.

    Aktuelle Informationen finden Sie auf http://www.bus-und-bahn.de (mobil: bub.mobi) auf der Startseite bzw. unter dem Menüpunkt Aktuelles/Verkehrshinweise.

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