Waffentrageverbote angeordnet - über 400 Personen als Prüffälle

Polizeipräsident Gregor Lange setzt Task-Force zur Bekämpfung der Messerkriminalität ein

Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange.
Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange. Foto: Leopold Achilles

„Konflikte werden immer häufiger nicht mehr nur mit Worten, ja teilweise nicht mal mehr mit Fäusten, sondern zu oft leider auch mit Waffen, wie Messern ausgetragen. Die Hemmschwellen sind gesunken“, betont e Polizeipräsident Gregor Lange Anfang April bei der Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2023 die aktuelle bundesweite Entwicklung im Bereich der Gewaltkriminalität ein. Im Sinne des langjährigen Ansatzes der Dortmunder Polizei, die rechtsstaatlichen Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung auszuschöpfen, hat der Polizeipräsident mit sofortiger Wirkung ein Messertrageverbot für einen bestimmten Personenkreis im Stadtgebiet Dortmund und Lünen angeordnet.

108 Prüfungen abgeschlossen, in 55 Fällen die vorgeschaltete Anhörung verschickt

Der Personenkreis umfasst bekannte Straftäter, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die wiederholte Androhung des Einsatzes von Waffen und gefährlichen Gegenständen ausgeht. Vereinfacht gesagt, jemand der bereits Messer oder andere gefährliche Gegenstände bei Straftaten eingesetzt hat, ist im besonderen Fokus.

Foto: Polizeipräsidium Dortmund

Erfasst und überprüft werden insbesondere Personen, die im hiesigen Intensivtäterkonzept geführt werden, also Straftäter unter 21 Jahren, die bereits eine Vielzahl von Straftaten begangen haben. Darüber hinaus werden auch Personen in die Auswahl einbezogen, die z.B. im Rahmen der strategischen Fahndung mit einem Messer o.ä. angetroffen wurden.

Eine vom Polizeipräsidenten eingesetzte Task Force hat in den letzten Wochen über 400 Personen als Prüffälle identifiziert, die nun individuell begutachtet werden. Aktuell sind bereits rund 108 Prüfungen abgeschlossen, in 55 Fällen wurde schon die rechtlich vorgeschaltete Anhörung verschickt.

Die Waffentrageverbote werden bewusst nicht mit der Post verschickt. Die Bezirksbeamten der Polizei Dortmund suchen die Personen persönlich auf, klingeln an der Haustür und verbinden die Übergabe der Verbotsverfügungen mit einer Gefährderansprache und nehmen die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen an der Haustür in die Verantwortung. Die ersten 10 Verbote sind bereits übermittelt worden, weitere Prüfungen dauern an.

Trageverbot als Baustein in ganzheitlichen Ansatz mit Präsenz, Kontrolldruck und Ermittlungen

Das Trageverbot ist zunächst auf drei Jahre befristet. Wird eine Person mit Trageverbot mit einem Messer o.ä. angetroffen, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro verhängt. Bei einem wiederholten Verstoß steigt das Zwangsgeld auf 500 Euro an. Bei weiterer Zuwiderhandlung droht letztendlich eine Erzwingungshaft.

Der Fokus der Anordnung zielt insbesondere auf „erlaubnisfreie Waffen und andere gefährliche Gegenstände“, wie unter anderem Messer aller Art, gefährliche Werkzeuge (Äxte, Beile, Baseballschläger, Hammer, etc.) und Tierabwehrspray ab.

Foto: Polizeipräsidium Dortmund

„Die Messer müssen von der Straße! Dass viele meinen, man müsse jetzt ein Messer wie sein Handy mit sich führen, führt in eine gefährliche Spirale. Das Trageverbot ist ein vielversprechender Baustein in unserem ganzheitlichen Ansatz mit Präsenz, Kontrolldruck und Ermittlungen im Hintergrund, um dem Problem der Gewaltkriminalität entschieden entgegenzutreten“, so Gregor Lange.

Die Dortmunder Polizei wird in naher Zukunft schwerpunktmäßige Kontrollen zur Einhaltung der Anordnungen durchführen und nach berichten. Dazu wird der Dortmunder Polizeipräsident im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen die strategische Fahndung anordnen, um Verstöße gegen das Waffentrageverbot festzustellen und zu ahnden.

Die Polizei Dortmund wir sich bei ihrem Konzept aber nicht nur auf repressive Maßnahmen konzentrieren, sondern wird verstärkt auch in Schulen präventiv tätig werden: „Es ist klar, bei diesem wichtigen Thema sind alle gesellschaftlichen Akteure in der Pflicht, zuallererst die Eltern von Kindern und Jugendlichen, aber auch Schulen, Sportvereine, Jugendeinrichtungen und die Sozialarbeit. Wir brauchen das Engagement aller, um das Messer aus dem öffentlichen Raum zu verbannen“, erläuterte Polizeipräsident Gregor Lange abschließend.


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Reaktionen

  1. Polizei sucht Tatverdächtigen mit Personenbeschreibung: 15-Jähriger bei Messerangriff in der nördlichen Innenstadt schwer verletzt (PM)

    Am Sonntag (19. Mai 2024) gegen 20:50 Uhr kam es in der nördlichen Dortmunder zu einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen von Jugendlichen bzw. jungen Männern. Ein 15-Jähriger aus Arnsberg wurde zusammengeschlagen und mit einem spitzen Gegenstand mehrfach am Oberkörper verletzt.

    Hierbei erlitt der 15-Jährige eine zunächst lebensbedrohliche Stichverletzung. Zur Zeit befindet er sich im Krankenhaus, schwebt aber aktuell nicht mehr in Lebensgefahr. Eine Mordkommission wurde eingerichtet.

    Nun sucht die Polizei nach einem 1,75 bis 1,85 Meter großen Tatverdächtigen, der zwischen 17 und 25 Jahre alt sein soll. Der Gesuchte hat dunkle, kurze Haare und wird als schlank beschrieben. Besonders auffällig soll eine Narbe von der rechten Augenbraue über das Auge bis zur rechten Wange sein. Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0231/132-7441 an die Polizei Dortmund zu wenden.

  2. ThomasS.

    Das sind doch lächerliche Strafen und wird niemanden abschrecken. Das wird höchsten als schwäche des Staats angesehen. Die Lachen sich tot und die Ansprachen sind eine Verschwendung der polizeilischen Arbeitszeit. Besser wäre entsprechende Strafen, die es ja auch eigentlichen im Waffengesetz gibt.

    • Norbert

      Gibt es denn irgendeinen Beleg dafür, dass die Höhe der Strafandrohung bzw. erwartbaren Strafe einen substanziellen Einfluss darauf hat, ob jemand die Tat begeht?

  3. Versuchtes Tötungsdelikt Heinrich-Schmitz-Platz in Dortmund: Täter festgenommen (PM)

    Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund und des Polizeipräsidiums Dortmund:

    Der gesuchte Täter eines versuchten Tötungsdeliktes am Heinrich-Schmitz-Platz in der westlichen Innenstadt konnte gestern im Rahmen eines anderweitigen Polizeieinsatzes widerstandslos festgenommen werden.

    Die Polizei hatte bereits seit dem 30. April 2024 anhand von veröffentlichen Fotos einer Überwachungskamera nach ihm gefahndet.

    Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 21-jährigen Obdachlosen. Er hatte am 27. April 2024 im Bereich der U-Bahn-Haltestelle Unionstraße einen 49-jährigen Dortmunder durch mehrere Messerstiche schwer verletzt.

    Gegen den Tatverdächtigen bestand bereits ein Haftbefehl. Er sitzt zur Zeit in Untersuchungshaft.

  4. 15-Jähriger bei Messerangriff schwer verletzt – 13-jähriger Tatverdächtiger ermittelt (PM)

    Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Polizei Dortmund:

    Wie berichtet, kam es am 19. Mai 2024 in der nördlichen Innenstadt zu einem versuchten Tötungsdelikt. Dabei wurde ein 15-Jähriger mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Er befindet sich derzeit nicht mehr in Lebensgefahr.

    Nach Auswertung einer Videoaufzeichnung steht ein 13-jähriger strafunmündiger Dortmunder im Verdacht, die Tat begangen zu haben. Die Ermittlungen dauern an.

  5. Gefährliche Körperverletzung in der Innenstadt – Polizei sucht Zeugen (PM)

    Gestern Abend (27. Mai) kam es auf der Kampstraße zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Dabei wurde ein 26-jähriger Mann durch einen Messerstich in den Rücken schwer verletzt.

    Nach ersten Zeugenaussagen sollen Freunde des 26-Jährigen gegen 18.10 Uhr auf der Kampstraße von dem Täter in arabischer Sprache „angemacht“ worden sein. Dabei sei auch der Einsatz eines Messers angedroht worden. Der 26-Jährige, selbst der arabischen Sprache mächtig, ging dazwischen. Daraufhin sei ihm sofort Pfefferspray ins Gesicht gesprüht worden. Kurz darauf sei er mit einem Messer im oberen Rückenbereich verletzt worden.

    Der Täter flüchtete in unbekannte Richtung. Durch den Messerstich wurde der 26-Jährige schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Er wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

    Der flüchtige Täter wird wie folgt beschrieben

    – etwa 170 cm groß
    – 17-18 Jahre alt
    – weißes Oberteil
    – dunkle Hose
    – roter Schal als Kopfbedeckung
    – nordafrikanischer Phänotyp

    Hinweise bitte an die Kriminalwache unter 0231/132-7441.

  6. Ermittlungserfolg: Messerstecher festgenommen – Hinweise durch Zeugen führten zum Tatverdächtigen (PM)

    Am Sonntagmorgen des 18. Februar dieses Jahres wurde ein 80-jähriger Mann von einem bis dahin unbekannten Mann mit einem Messer angegriffen:

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5717295

    Umfangreiche Ermittlungen und zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung führten zur Identifizierung des Täters und auch zum Auffinden der Tatwaffe.

    Bereits kurz nach dem Zeugenaufruf in der Presse und den sozialen Medien meldete sich eine Frau bei der Polizei. Sie konnte Angaben zu einer männlichen Person machen, die etwa zur Tatzeit durch ihren Garten geklettert war.

    Weitere Hinweise auf diese Person kamen von Polizeibeamten der Wache Hombruch. Aufgrund des so beschriebenen Fluchtweges konnten die Beamten Videomaterial von Kameras aus angrenzenden Geschäften sichern.

    Durch den Hinweis einer weiteren Zeugin konnte einige Tage später die mutmaßliche Tatwaffe, ein Messer, auf dem Fluchtweg aufgefunden werden.

    Weitere Ermittlungen ergaben, dass der mutmaßliche Täter auch verdächtigt wird, am 17. Februar in Bodelschwingh Schüsse auf eine Person in einem Auto abgegeben zu haben:

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5716215

    Aufgrund dieser Erkenntnisse beantragten die Beamten einen Durchsuchungsbeschluss und nahmen den Tatverdächtigen mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften kurze Zeit später an seinem Aufenthaltsort fest. Es handelt sich um einen 18-jährigen Dortmunder.

    Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

  7. Messertrageverbote – Aktueller Stand – Instagram Streife (PM POL-DO)

    Die Dortmunder Polizei arbeitet intensiv daran Personen, die mit gefährlichen Gegenständen aufgefallen sind und/oder Straftaten mit solchen Gegenständen begangen haben, das Führen gefährlicher Gegenstände, wie z.B. erlaubnisfreier Messer, zu untersagen.

    „Erlaubte Messer können genauso tödlich sein wie Messer, die bereits unter das Waffengesetz fallen und per se in der Öffentlichkeit verboten sind. Deshalb ist auch heute wieder unser Bezirksdienst unterwegs, um die neuen Messertrageverbote den Betroffenen persönlich auszuhändigen.“ Das machte Polizeipräsident Gregor Lange heute in Dortmund deutlich.

    Umfangreiche Recherchen in polizeilichen Auskunftssystemen in Verbindung mit kriminalpolizeilichen Erkenntnissen dienen der Identifizierung von Personen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Messer oder andere gefährliche Gegenstände zur Begehung weiterer Straftaten einsetzen könnten.

    Um Fälle auszuschließen, in denen z.B. ein gefährlicher Gegenstand in der Vergangenheit berechtigt mitgeführt wurde, wird der Verbotsverfügung ein schriftliches Anhörungsverfahren vorgeschaltet. In diesem Anhörungsverfahren kann sich jeder Betroffene äußern. Ergeben sich aus der Anhörung keine stichhaltigen Gründe, wird eine schriftliche Untersagungsverfügung nach § 8 Polizeigesetz NRW mit Zwangsgeldandrohung (250 Euro bei erstmaliger Zuwiderhandlung, 500 Euro bei wiederholter Zuwiderhandlung) erlassen. Gleichzeitig erfolgt ein Hinweis im polizeilichen Fahndungssystem. Bei einer polizeilichen Kontrolle kann die Information dann von den Beamten abgerufen werden.

    Darin werden vor allem Personen erfasst und überprüft, die im dortigen Intensivtäterkonzept geführt werden, also Straftäter unter 21 Jahren, die bereits eine Vielzahl von Straftaten begangen haben.

    Die Verfügung wird händisch und persönlich durch Polizeibeamte im Rahmen einer Gefährdersansprache zugestellt. Sie gilt zunächst für drei Jahre.

    Derzeit bearbeitet die vom Polizeipräsidenten eingesetzte Task Force 125 Fälle auf Erteilung eines Waffenverbotes. Sie stammen aus dem Bereich jugendlicher Intensivtäter, dem Präsenzkonzept Fokus, islamistischen Gefährdern sowie weiteren Quellen.

    Insgesamt wurden 93 nach umfangreicher Recherche und Prüfung in das Anhörungsverfahren übernommen. Alle 93 Anhörungen sind auf dem Weg zu den Betroffenen. Aktuell haben bereits 18 Verbote Gültigkeit erlangt.

    „Ich habe für die nächste Zeit Schwerpunktkontrollen angeordnet, auch im Rahmen der strategischen Fahndung und unseres Präsenzkonzeptes Fokus. Der Terroranschlag in Mannheim hat einmal mehr gezeigt, welch tödliche Waffe ein Messer sein kann. Ich bin froh über jedes einzelne Messer, das wir mit unserem Konzept aus dem Verkehr ziehen können, froh über jede gefährliche Verletzung, die wir damit verhindern können. Es gibt keine Toleranz gegenüber Menschen, die meinen, ein Messer sei heute ein Alltagsgegenstand, den man wie eine Kette um den Hals trägt“, so Polizeipräsident Gregor Lange.

    An heutigen Tag haben wir im Rahmen unserer „Instagram-Streife“ das Überbringen der Verbotsverfügung begleitet. Zu sehen auf unserem Instagram Kanals @polizei.nrw.do

    „Mit unserer polizeilichen Initiative verbinde ich den Appell: Messer und gefährliche Gegenstände müssen von der Straße. Hier ist die gesamte Gesellschaft gefordert,“ mahnt der Polizeipräsident abschließend.

  8. Theater Dortmund verurteilt tödliche Messerattacke auf Mannheimer Polizisten (PM)

    Das Theater Dortmund verurteilt die tödliche Messerattacke auf den Mannheimer Polizisten, der in der Ausübung seines Dienstes am 2. Juni 2024 gestorben ist. Der 29 jährige starb, weil er wesentliche Grundrechte, wie die freie Meinungsäußerung, verteidigte. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl gelten seiner Familie sowie seinen Angehörigen und seinen Freunden.

    Das Theater Dortmund verurteilt die tödliche Messerattacke auf den Mannheimer Polizisten am 31. Mai 2024 und trauert um den 29-jährigen Beamten, der seinen Verletzungen am 2. Juni 2024 erlegen ist. Als Demokratinnen und Demokraten sowie als Künstlerinnen und Künstler ist für uns das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung elementar. Gegenteilige und kontroverse Meinungen, wenn sie keine Rechtsverstöße darstellen, müssen akzeptiert und toleriert werden. Gerade für Künstlerinnen und Künstler ist die freie Meinungsäußerung und die damit verbundene künstlerische Freiheit die Basis ihrer Arbeit.

    Der Geschäftsführende Direktor des Theater Dortmund, Tobias Ehinger: „Der Tod des Mannheimer Polizisten bewegt die Belegschaft des Theater Dortmund zutiefst. Wir möchten unser tiefes Mitgefühl seiner Familie, seinen Angehörigen und seinen Freunden zum Ausdruck bringen. Der junge Polizist starb im Einsatz zur Verteidigung unserer Grundrechte, besonders dem Recht der freien Meinungsäußerung, das besonders für uns Künstlerinnen und Künstler ein hohes Gut darstellt. Wir verurteilen jede Form des politischen Extremismus, gleich ob von rechts, links oder islamistisch.“

  9. Kontrolleinsatz in der Innenstadt – Polizei Dortmund nimmt besonders das Messertrageverbot in den Fokus (PM POL-DO)

    Bei einem Kontrolleinsatz in der Nacht von Samstag (08.06.2024) auf Sonntag (09.06.2024), überprüfte die Polizei im Bereich der Innenstadt und nördlichen Innenstadt an 39 Örtlichkeiten insgesamt 129 Personen und 41 Fahrzeuge. Der Einsatz erfolgte im Rahmen des „Präsenzkonzeptes Fokus“, dass die Polizei und die Stadt Dortmund seit Juli 2023 im Bereich der Innenstadt und der nördlichen Innenstadt umsetzt. Grundsätzlich sollen durch die Kontrollen in diesem Präsenzkonzept Straftaten verhindert und aufgeklärt werden.

    Ein besonderes Augenmerk lag bei dem gestrigen Einsatz auf der Bekämpfung der Messerkriminalität. Wie in den letzten Wochen berichtet, hat Polizeipräsident Gregor Lange im Polizeipräsidium Dortmund eine Task-Force zur Bekämpfung der Messerkriminalität eingerichtet. Mit diesem besonderen Konzept arbeitet die Polizei Dortmund intensiv da-ran, Personen, die mit gefährlichen Gegenständen aufgefallen sind und/oder Straf-taten mit solchen Gegenständen begangen haben, das Führen von gefährlichen Gegenständen, insbesondere Messern, zu untersagen. (s. hierzu auch: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5794468)

    Die so identifizierten Personen erhalten durch die Polizei eine Verbotsverfügung, die ihnen das Mitführen solcher Gegenstände untersagt. (s. hierzu auch: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5794468)

    Mittlerweile sind 21 solcher Verbotsverfügungen ausgesprochen worden.

    Bei den gestrigen Kontrollen konnte lediglich bei einer der kontrollierten Personen ein Messer aufgefunden und sichergestellt werden. Auch hier wird nun ein Prüfverfahren in Bezug auf ein mögliches Trageverbot eingeleitet. Die Polizei Dortmund wird in der Zukunft weitere Schwerpunktkontrollen durchführen.

    „Wir haben in den letzten Wochen immer wieder darauf hingewiesen, wie gefährlich Messer sind und wir erleben es leider viel zu oft. Ich habe zur Bekämpfung der Messerkriminalität eigens eine Task-Force im Polizeipräsidium Dortmund eingerichtet. Gestern haben wir im Rahmen unseres Präsenzkonzeptes Fokus, wie angekündigt die erste Schwerpunktkontrolle durchgeführt und ich kann Ihnen versprechen, es werden weitere folgen“, so Polizeipräsident Gregor Lange. „Wir werden in Dortmund und Lünen alles dafür tun, dass das Messer aus dem öffentlichen Raum verschwindet. Ich bin froh, über jedes Messer, dass wir mit unserem Konzept aus dem Verkehr ziehen können. Es hat dort nichts zu suchen. Schützen Sie sich selbst und andere und lassen Sie das Messer zu Hause.“

  10. Polizeipräsident Gregor Lange ordnet strategische Fahndung während der EURO 2024 in Dortmund an (PM)

    Polizeipräsident Gregor Lange hat für den Zeitraum der UEFA EURO 2024 eine vierwöchige strategische Fahndung im Zuständigkeitsbereich der Polizei Dortmund angeordnet. Diese gilt seit Beginn des Turniers.

    „Die strategische Fahndung ist seit vielen Jahren in unserem ganzheitlichen Ansatz mit Präsenz, Kontrolldruck und Ermittlungen im Hintergrund ein wichtiger Baustein in unserem Sicherheitskonzept. Für mich ist es selbstverständlich, dass wir gerade im Hinblick auf die UEFA EURO 2024 und die anhaltende abstrakte Terrorgefahr in ganz Europa alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den zahlreichen Gästen aus verschiedenen Ländern ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten“, so Polizeipräsident Gregor Lange.

    „Insbesondere die kürzlich von mir verhängten Messertrageverbote können von der strategischen Fahndung profitieren und potentiell gefährliche Personen in den Fokus der eingerichteten Task-Force rücken.“

    Bei einer strategischen Fahndung kann die Polizei zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung Personen im öffentlichen Verkehrsraum anhalten und Fahrzeuge sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen. So können potenzielle Täter frühzeitig erkannt und an der Begehung von Straftaten gehindert werden. Grundlage für die strategische Fahndung ist § 12a PolG NRW.

    Aufgrund der hohen Anzahl an Veranstaltungen und verschiedenen Örtlichkeiten im Stadtgebiet, bezieht sich die strategische Fahndung neben den markanten Punkten Stadionumfeld und Public-Viewing-Locations auch auf den gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Dortmund.

  11. Waffentrageverbot: Polizei Dortmund geht gegen vier Verstöße vor. 80 Verbote bereits zugestellt (PM POL-DO)

    Bereits seit Anfang Juli 2023 finden konzentrierte Kontrolleinsätze in der Innenstadt und in der nördlichen Innenstadt von Dortmund statt.

    Mit der Präsenzkonzeption Fokus hat Polizeipräsident Gregor Lange bereits seit längerem bestehende Maßnahmenkonzepte für die Innenstadt und die Nordstadt mit dem Ziel gebündelt, durch eine gemeinsame, direktionsübergreifende Strategie, die Präsenz von uniformierten und zivilen Polizeikräften zu verstärken und das Sicherheitsgefühl der Dortmunderinnen und Dortmunder zu erhöhen.

    Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Bekämpfung der Messerkriminalität. Im Mai 2024 hatte Polizeipräsident Gregor Lange im Polizeipräsidium Dortmund eine Task-Force zur Bekämpfung der Messerkriminalität eingerichtet. Mit diesem besonderen Konzept arbeitet die Polizei Dortmund seitdem intensiv daran, Personen, die mit gefährlichen Gegenständen aufgefallen sind und/oder Straftaten mit solchen Gegenständen begangen haben, das Führen von gefährlichen Gegenständen, insbesondere Messern zu untersagen.

    „Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Messer sind gefährlich und sie gehören definitiv nicht in den öffentlichen Raum. Nicht selten bleibt es nicht beim Mitführen. Messer werden immer wieder auch eingesetzt und im schlimmsten Fall führen sie zu ganz erheblichen Verletzungen oder sogar zum Tod“, sagt Polizeipräsident Gregor Lange zum Waffentrageverbot in Dortmund.

    Die Polizei Dortmund hat mittlerweile 101 Anhörungsschreiben und 80 Verbotsverfügungen zugestellt.

    Insgesamt vier Verstöße gegen die Verbotsverfügung hat die Polizei Dortmund zwischenzeitlich bei Ihren Kontrollen festgestellt:

    Am 20.07.2024 kontrollierten Einsatzkräfte der Polizei Dortmund gegen 22:00 Uhr einen 17-jährigen Bergkamener im Bereich der Kampstraße/Friedhof. Bei der Kontrolle fanden sie bei ihm ein Messer, obwohl gegen ihn bereits eine Verbotsverfügung „Messertrageverbot“ vorlag. Die Polizistinnen und Polizisten stellten das Messer sicher.

    Bereits am 8.,10. und 15. Juli gab es drei weitere derartige Verstöße an der Karl-Liebknecht-Straße, der Missundestraße und der Flensburgerstraße. Die hier kontrollierten Personen führten u.a. einen Nothammer, ein Tierabwehrspray und ein Messer mit sich und auch gegen sie lagen schon Verbotsverfügungen vor.

    Alle vier Personen erhielten einen Zwangsgeldbescheid in Höhe von 250 Euro. Dieser wurde sofort mit der Androhung einer Verdoppelung des Zwangsgelds bei einem erneuten Verstoß verbunden.

    „Dieses Ergebnis zeigt mir, wie wichtig unsere Kontrollen sind, denn augenscheinlich haben es immer noch nicht alle verstanden. Wir werden dranbleiben, unsere Kontrollen fortsetzen, weitere Verbotsverfügungen aussprechen und jeden Verstoß dagegen konsequent verfolgen. Es gibt nur den einen richtigen Weg: Messer und andere gefährliche Gegenstände zu Hause lassen,“ so der Appell des Dortmunder Polizeipräsidenten Gregor Lange.

  12. Minister Reul stellt Lagebild zu Messergewalt und Bekämpfungskonzept vor (PM IM NRW)

    Messergewalt beschäftigt weiter die Behörden. Innenminister Herbert Reul hat am Mittwoch, 28. August 2024, das Lagebild „Gewalt im öffentlichen Raum – Tatmittel Messer in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2023“ präsentiert. Auch ein Bekämpfungskonzept um Messergewalt einzudämmen wurde vorgestellt.

    In dem Lagebild hat das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Messerstraftaten der vergangenen Jahre umfangreich ausgewertet. Dabei standen Täter, Taten, Tatorte und Opfer im Fokus der Untersuchung. Ausgewertet wurden Taten, die sich auf öffentlichen Straßen, in Partyhotspots oder in der Gastronomie ereigneten. Rund 3.500 Taten wurden 2023 mit dem Tatmittel Messer begangen. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme um 43 Prozent. 15 Menschen starben nach einem Messerangriff. Viele der Messertäter sind männlich, jugendlich, sind in den Abend- und Nachtstunden im Freien unterwegs. Etwa die Hälfte der Tatverdächtigen ist unter 21 Jahre alt. Rund 45 Prozent der Tatverdächtigen haben keinen deutschen Pass.

    Innenminister Herbert Reul: „Erst der Mensch, der es in der Hand hat, macht aus dem Messer eine Waffe. Wir müssen mehr über Täter, Taten und Opfer erfahren, wenn wir diese schrecklichen Messerangriffe verhindern wollen. Die Auswertung sagt uns, dass Messergewalt jung und männlich ist. Mich sorgt, dass – gemessen am Ausländeranteil in der Bevölkerung – Tatverdächtige ohne deutsche Staatsangehörigkeit überproportional vertreten sind. Sich zu bewaffnen, hat sicher auch etwas mit Männlichkeitsgehabe zu tun. Mit dem Messer mag sich ein mancher stärker und unbesiegbarer in der dunklen Nacht fühlen. Dieses mittelalterliche Bild von Männlichkeit tut unserer Gesellschaft nicht gut.“

    Um Messergewalt einzudämmen, stellte Minister Reul verschiedene Maßnahmen vor, die in den Kreispolizeibehörden, angepasst an örtliche Gegebenheiten und Kriminalitätsgeschehen, individuell umgesetzt werden. Die Präventionsarbeit in Flüchtlingsunterkünften wird künftig verstärkt. Neben individueller Waffentrageverbote und Waffenverbotszonen gehört auch mobile Videobeobachtung und strategische Fahndung dazu.

    Innenminister Herbert Reul: „Jede Kreispolizeibehörde muss selbst schauen, was individuell vor Ort funktioniert. Deshalb soll auch vor Ort analysiert und geprüft werden, welche Maßnahmen am besten greifen. Das wollen wir hier aus Düsseldorf nicht vorgeben. Die eine richtige Lösung gegen Messergewalt gibt es nicht. Verschiedene Maßnahmen müssen ineinandergreifen.“

    Hinweis: Dieses Konzept ist ausdrücklich keine Reaktion auf den Terroranschlag vom 23.08.2024 in Solingen. Es ist nicht als Bekämpfungskonzept gegen den islamistischen Terrorismus zu verstehen, sondern bezieht sich allgemein auf die steigende Anzahl von Messertaten im öffentlichen Raum.

  13. Bekämpfung der Messergewalt in Dortmund – Präventive Maßnahmen durch den Bezirksdienst in Unterbringungseinrichtungen (PM)

    In Dortmund gilt auch weiterhin: Klare Kante gegen Messer im öffentlichen Raum! Das macht Polizeipräsident Gregor Lange nun erneut unmissverständlich klar. „Wir ergreifen jetzt weitere Maßnahmen, mit dem Ziel, messbare Erfolge zu erreichen und auch das Sicherheitsgefühl der Menschen in Dortmund und Lünen zu stärken“, sagte der Polizeipräsident angesichts des Höchststandes von Messerdelikten im Jahr 2023.

    Eine Sonderauswertung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen ergab, dass es im Jahr 2023 landesweit einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen von Gewaltdelikten im öffentlichen Raum unter Verwendung des Tatmittels Messer gab. In den Stadtgebieten Dortmund und Lünen wurde ebenfalls ein neuer Höchststand erreicht. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurde im Jahr 2023 das Messer in 416 Fällen (im Vorjahr 239) als Tatmittel im Zusammenhang mit Straftaten gegen das Leben, die persönliche Freiheit, Raubdelikten, Körperverletzungen und weiteren strafrechtlichen Nebengesetzen eingesetzt.

    Seit Juli 2023 finden im Rahmen der Präsenzkonzeption Fokus direktionsübergreifende Schwerpunkt- und Kontrolleinsätze in der Dortmunder Innenstadt und in der nördlichen Innenstadt statt. Neben der Bekämpfung der Straßen- und Rauschgiftkriminalität hat die Polizei Dortmund auch explizit die Bekämpfung der Messerkriminalität in die Kontrollen integriert. Dazu hat Polizeipräsident Gregor Lange bereits mehrfach die strategische Fahndung angeordnet, um bei Kontrollen auch gezielt nach gefährlichen Gegenständen suchen zu können und die Messerverbote für Mehrfach- und Intensivtäter effektiv zu kontrollieren.

    „Die Trageverbote bilden in Dortmund einen weiteren Baustein in einem umfangreichen Konzept aus Prävention, Präsenz- und Kontrollmaßnahmen, Ermittlungen und öffentlicher Sensibilisierung zur Bekämpfung der offenen Kriminalität. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass die Polizei alle Möglichkeiten des Rechtsstaats ausschöpft, um sie vor Gewalt und Kriminalität zu schützen“, erläuterte Gregor Lange.

    Dieses Konzept ist erfolgsversprechend. Aktuell wurden 148 Trageverbote geprüft und 98 Messertrageverbote ausgesprochen, die die Beamten des Bezirksdienstes den Betroffenen persönlich aushändigen und mit einer Gefährderansprache verbinden. Bei Zuwiderhandlung drohen den Betroffenen empfindliche Zwangsgelder. Insgesamt wurden bereits bei Kontrollen sieben Verstöße gegen das Trageverbot festgestellt und infolgedessen fünf Zwangsgelder angeordnet.

    Weitere Informationen zu dem Trageverbot:

    https://dortmund.polizei.nrw/presse/waffentrageverbote-angeordnet-polizeipraesident-gregor-lange-setzt-task-force-zur-bekaempfung-der-messerkriminalitaet-ein

    https://dortmund.polizei.nrw/presse/waffentrageverbot-polizei-dortmund-geht-gegen-vier-verstoesse-vor-80-verbote-bereits-zugestellt

    Innenminister Herbert Reul stellte am 28. August 2024 ein Bekämpfungskonzept vor. Mithilfe von verschiedenen Maßnahmen soll die Messergewalt eingedämmt werden.

    „Der neue 10-Punkte-Plan der Landesregierung zur Bekämpfung der Messerkriminalität hat eine klare Botschaft. Die Messer gehören nicht auf die Straße! Der Plan verstärkt unser Trageverbotskonzept für Messer und gefährliche Gegenstände in Dortmund, das wir bereits seit Mai dieses Jahres aktiv umsetzen. Damit wir alle in unserer Gesellschaft erreichen, gehen wir bereits aktiv in verschiedene Einrichtungen und betreiben gezielte, sowie mehrsprachige Aufklärung“, so Polizeipräsident Gregor Lange.

    Die Bezirksdienstbeamtinnen und -beamten des Polizeipräsidiums Dortmund zeigen bereits in ihren Stadtteilen Präsenz und sind für alle Bürgerinnen und Bürger ansprechbar. Nun suchen sie zudem Unterbringungseinrichtungen, Flüchtlingsunterkünfte, Vereine, Institutionen, sowie Gemeinden auf, um dort mithilfe von Flyern zielgenaue Präventionshinweise zu übermitteln. Die Flyer haben die deutliche Botschaft: Messer sind im öffentlichen Raum nicht gewollt!

  14. Bekämpfung der Messerkriminalität – Plakataktion als weiterer Baustein auch in Dortmund gestartet (PM POL-DO)

    Bereits im Frühjahr hatte die Dortmunder Polizei mit dem Konzept zum Mitführverbot von Messern einen weiteren innovativen Baustein zur Bekämpfung der Messerkriminalität hinzugefügt. Eingebettet in die seit Juli 2023 stattfindenden Schwerpunkt- und Kontrolleinsätze im Rahmen der Präsenzkonzeption Fokus nutzt die Polizei alle rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung der Messerkriminalität, insbesondere in der Dortmunder Innenstadt. Strategische Fahndungen und die in Dortmund seit langem praktizierte Videobeobachtung sind weitere Bausteine des Gesamtkonzeptes.

    Aktuell hat die Polizei 153 Anträge auf ein Messerverbot geprüft und in 136 Fällen ein Verbot ausgesprochen. Bei Kontrollen im Rahmen der Schwerpunkteinsätze konnten bereits 14 Verstöße festgestellt werden. Insgesamt wurden Zwangsgelder in Höhe von 2.500 Euro verhängt.

    Mit dem 10-Punkte-Plan des Innenministeriums zur Bekämpfung der Messerkriminalität vom August dieses Jahres hat die Polizei neben dem wichtigen repressiven Ansatz auch die Prävention im Blick. Mit der Kampagne „Besser ohne Messer“ soll das Gesamtkonzept symbolisch zu den Menschen transportiert werden.

    Siehe auch: https://www.im.nrw/ und https://polizei.nrw/messergewalt

    Ab heute werden diese Plakate auch in Dortmund durch unsere Bezirksdienstbeamtinnen und Bezirksdienstbeamten unter anderem an Schulen und Flüchtlingsunterkünften aufgehängt.

    Plakate sind kein Allheilmittel gegen Messerkriminalität, sie sind ein Baustein im Gesamtkonzept der Bekämpfung und helfen, das Thema breit aufzustellen und an die richtigen Stellen zu transportieren.

    Messer gehören nicht auf die Straße und sind ein Paradebeispiel für falsche Sicherheit!

    Weitere allgemeine Informationen zum Messertrageverbot in Dortmund finden Sie hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5783575

  15. Sicherheit im Weihnachtsreiseverkehr Bundespolizei NRW hat gefährliche Gegenstände im Fokus: Allgemeinverfügung zum Mitführverbot an 26 Bahnhöfen (PM)

    Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen wird eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen zeitweise untersagt. Die Verfügung zielt darauf ab, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, insbesondere an Bahnhöfen, die zur Anreise zu den Weihnachtsmärkten stark genutzt werden, zu gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren.

    Sicherheitsrelevante Ereignisse wie beispielsweise in Solingen oder Siegen zeigen, dass Maßnahmen zur Verhinderung des Mitführens gefährlicher Gegenstände im Zusammenhang mit Veranstaltungen essentiell sind. Mehr als sechs Millionen Reisende bundesweit und 2,2 Millionen Menschen in NRW nutzen im Durchschnitt täglich das Verkehrsmittel Bahn. Die Bahnhöfe sind insbesondere bei Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten in den Städten sehr stark frequentiert und werden zur An- und Abreise genutzt.

    Gewaltdelikte stellen in diesem Zusammenhang ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen dar. Die Anzahl der durch die Bundespolizei festgestellten Gewaltdelikte auf Bahnanlagen in NRW ist auf einem hohen Niveau und 2024 im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen. Die Bundespolizei leistet mit der Allgemeinverfügung an den Bahnhöfen als Gefahrenfilter einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit bei Weihnachtsmärkten und anderen Veranstaltungen. Die Allgemeinverfügung stellt einen wichtigen Baustein in der Bekämpfung der Gewaltkriminalität mittels gefährlicher Gegenstände dar.

    Ab dem 15.11.2024, 14:00 Uhr bis zum 23.12.2024, 24:00 Uhr gilt an insgesamt 26 Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände. Von der Maßnahme erfasst sind nachfolgende Bahnhöfe: Köln Hbf., Köln Messe/Deutz, Siegburg/Bonn, Bonn Hbf., Siegen Hbf., Düsseldorf Hbf., Duisburg Hbf., Oberhausen Hbf., Dortmund Hbf., Bochum Hbf., Unna Hbf., Mülheim (Ruhr) Hbf., Gelsenkirchen Hbf., Recklinghausen Hbf., Essen Hbf., Essen Steele, Wanne-Eickel Hbf., Herne, Hagen Hbf., Münster Hbf., Bielefeld Hbf., Hamm Hbf., Aachen Hbf., Aachen West, Aachen Rothe Erde und Herzogenrath. Sie gilt jeweils im Zeitraum Montag bis Donnerstag von 14:00 Uhr bis 23:00 Uhr und Freitag, 14:00 Uhr durchgehend bis Sonntag, 24:00 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst im oben genannten Zeitraum, die Gebäudekomplexe der Bahnhöfe inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die jeweiligen U-Bahn/Stadtbahn- Bereiche.

    Zur Durchsetzung der Verfügung wird die Bundespolizei verstärkt Kontrollen in den betroffenen Bahnhöfen durchführen. Reisende sollten sich darauf einstellen, dass vermehrt Gepäckstücke und Taschen auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden. Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden sowie bei Verstößen gegen das Waffengesetz eine Ordnungswidrigkeit oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Mitführverbot umfasst gefährliche Gegenstände wie Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Messer, Beile und Pistolen), sowie Luftdruck und CO2-Waffen und alle weiteren Objekte, die potenziell zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen geeignet sind.

    Seit 2018 hat die Bundespolizei in NRW bereits fast 40 solcher Allgemeinverfügungen anlassbezogen und zeitlich begrenzt an ausgewählten Bahnhöfen erfolgreich durchgeführt, zuletzt anlässlich der Fußballeuropameisterschaft an allen Spielorten sowie anlässlich der Sessionseröffnung des rheinischen Karnevals am 11.11.2024.

    Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung wie Ausnahmen und Begriffsbestimmungen sind auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) abrufbar. Außerdem sind in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, die auf die bevorstehende Verbotszone hinweisen.

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