Kommando zurück beim Hooligan-Aufmarsch: Das OVG Münster hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen kassiert. Die zweite Instanz gibt der Dortmunder Polizei Recht und folgt der vorgelegten Gefahrenprognose. Polizei hatte mit seiner Reduzierung auf eine Standkundgebung Recht Der Dortmunder Polizeipräsident … OVG gibt der Dortmunder Polizei Recht: Standkundgebung statt Hooligan-Aufzug – Karlsruhe kann das aber noch kippen weiterlesen
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