NRW-Gerichtsurteil: Die Stadt Dortmund muss ein Drittel ihrer Wahlkreise für Kommunalwahl neu zuschneiden

Wahl-Party im Rathaus Dortmund
Trotz Jubel: OB Ullrich Sierau (SPD) musste 2014 mit 43,7 Prozent in die Stichwahl. Archivbild: Alex Völkel

Von Alexander Völkel

Die Klage der Opposition war erfolgreich: Der Verfassungsgerichtshof NRW hat die Abschaffung der Stichwahl bei der Kommunalwahl gekippt. Doch auch zwei andere Fragen wurden entschieden, deren Auswirkungen erst mit der schriftlichen Urteilsbegründung deutlich werden: Die Kommunen müssen teilweise den Zuschnitt der Wahlkreise ändern, denn das Gericht hat auch die Abweichungsgrenzen bei den Größen der Wahlkreise „kassiert“. Statt 25 Prozent nach oben oder unten darf die Abweichung nur 15 Prozent betragen. In Dortmund muss daher bei einem Drittel der Wahlkreise der Zuschnitt geändert werden. 

Die Benachteiligung migrantisch geprägter Stadtteile ist für das Gericht rechtmäßig

Nicht beanstandet hatte das Gericht jedoch die Änderung des Wahlmodus: Die Berechnung des Zuschnitts der Wahlkreise erfolgt jetzt auf Basis der Wahlbevökerung statt auf Basis der Wohnbevölkerung. 

Dies hat zur Folge, dass die Wahlkreise nun auf Basis der Wahlbevölkerung – sprich Menschen aus der Europäischen Union – berechnet werden. Wahlkreise, wo viele Menschen mit Nicht-EU-Bürger*innen wohnen – beispielsweise aus der Türkei und Afrika  – werden dann benachteiligt. 

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Besonders betroffen ist hier vor allem der Dortmunder Norden: Statt vier Wahlkreise hat die Nordstadt daher wieder nur drei Wahlkreise, obwohl die Bevölkerungszahl im Vergleich zur letzten Wahl gewachsen ist. 

Insbesondere die Oppositionsparteien im Land hatten geklagt, dass diese migrantisch geprägten Stadtteile durch die Neureglung benachteiligt würden. Denn schließlich brauchten alle hier lebenden Menschen unabhängig vom Wahlrecht eine politische Vertretung – nicht nur Menschen aus der EU. 

Die Abschaffung der Stichwahl ist verfassungswidrig – sie wird stattfinden

Der Rat der Stadt Dortmund hatte im Februar mehrheitlich das Land aufgefordert, die Stichwahl beizubehalten.

Kassiert wurde vom nordrhein-westfälischen Landesverfassungsgericht hingegen die von CDU und FDP durchgesetzte Abschaffung der Stichwahl. Das Gericht hält die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen für verfassungswidrig. 

Die Richter begründeten ihr Urteil unter anderem damit, dass der Gesetzgeber nicht ausreichend geprüft habe, inwieweit eine Wahl mit relativer Mehrheit den Anforderungen an eine ausreichende Legitimation der Hauptverwaltungsbeamten genüge. Dies sei angesichts der zunehmenden Zersplitterung der Parteienlandschaft aber notwendig.

Der Dortmunder Rat hatte sich bereits im Februar 2019 mehrheitlich gegen die Abschaffung der Stichwahl ausgesprochen und die Landesregierung aufgefordert, von entsprechenden Plänen Abstand zu nehmen.

Verwaltung arbeitet an einem neuen Zuschnitt der Wahlkreise in Dortmund

Nach der Wahl gab es natürlich ein paar Fragen an den neuen Mann an der Spitze von Ordnung und Sicherheit in der Verwaltung der Stadt.
Das Team hinter Dezernent Norbert Dahmen muss jetzt ein Drittel der Wahlkreise neu berechnen.

Die gerichtlich angeordneten Änderungen bei den Toleranzgrenzen stellen die Kommunen nun vor organisatorische und zeitliche Probleme. Denn die Zuschnitte wurden bereits im vergangenen Jahr beschlossen.

Nun müssen in einer Vielzahl der Wahlkreise Neuberechnungen und Neuzuschnitte erfolgen. Allerdings hat das Gericht die Frist, bis diese feststehen müssen, nicht verlängert. Die Kommunen müssen dies weiterhin bis Ende Februar machen.

„Politik und Verwaltung hatten im vergangenen Jahr sehr schnell ihre Hausaufgaben gemacht“, erinnerte der in Dortmund für Wahlen zuständige Rechtsdezernent Norbert Dahmen.  So wurde beschlossen, bei 40 Wahlkreisen für den Stadtrat zu bleiben. 

Entsprechend der Wahlbevölkerung – gemeint sind damit Unionsbürger*innen – wurde die Gesamtzahl durch 40 geteilt. Die bisherige Rechtsprechung ließ zu, dass die Größe bei Kommunen und Landkreisen bis zu 25 Prozent nach oben oder unten abweichen könnte. Dabei ginge es darum, auch natürliche gewachsene bzw. geographische Grenzen der Orte zu berücksichtigen und nicht Teile eines Nachbarortsteils zuzuschlagen. 

Sondersitzung des Wahlausschusses  – Auswirkung auf Kandidat*innenaufstellung ist offen

Alle vier Wahlzettel für Dortmund mussten neu gedruckt werden.
Vier bzw. fünf Wahlzettel werden am 13. September in den Wahllokalen liegen. Fotos: Alex Völkel

„Der Verwaltungsgerichtshof hat zu Toleranzgrenzen geurteilt, dass 25 Prozent zu weit gehen und nur in besonderen Ausnahmen zulässig sind. Im Normalfall dürfen es nur 15 Prozent sein“, berichtet Dahmen. In Dortmund muss ein Drittel der Wahlkreise neu berechnet werden. 

Am deutlichsten wird dies in Huckarde. Da liegen wir deutlich drüber. Wir müssen da umgestalten und etwas einem Nachbarkreis zuschlagen“, so Dahmen. Die Fraktionen informierte er am Dienstag. Bis in 14 Tagen will die Verwaltung einen neuen Vorschlag machen. Um diesen zu diskutieren und zu bestätigen, muss außerplanmäßig der Wahlausschuss im Februar zusammentreten.

„Wenn wir das nicht machen, riskieren wir eine Anfechtung, entweder für das ganze Stadtgebiet oder einzelne Teile. Diesem Risiko wollen wir die Stadt nicht aussetzen“, betonte Dahmen. „Wir sind mit dem Landeswahlleiter im direkten Kontakt und müssen auch klären, ob es auch bei Kandidatenaufstellung noch Nachbesserungsbedarf gibt, um eine satzungsgemäße Aufstellung zu gewährleisten.“ Denn einige Parteien sind damit schon fertig – ob und welchen Einfluss Neuzuschnitte darauf haben könnten, ist offen.


Betrachtung

OB-Stichwahl: Kein Selbstläufer für die Dortmunder SPD

Eine Abschaffung der Stichwahl hätte zu gravierenden Auswirkungen führen können. Ohne eine absolute Mehrheit und damit ohne Stichwahl wäre es  möglich gewesen, mit nur einem Viertel der Stimmen Oberbürgermeister*in  zu werden. CDU und FDP im Land hatten die Abschaffung beschlossen, die Opposition hatte dagegen geklagt. Nun bleibt es bei der Stichwahl.

Wirtschaftsförderer Thomas Westphal will für die SPD Oberbürgermeister werden. Foto: Thomas Engel

Was bedeutet das nun für  Dortmund? 2014 musste SPD-Amtsinhaber Ullrich Sierau mit 43,7 Prozent in die Stichwahl. Seine CDU-Herausforderin Annette Littmann kam auf 32 Prozent.

Für die Wähler*innen war dies eine klare Sache – offenbar vor allem für die Genoss*innen. Sie blieben in der Stichwahl reihenweise zu Hause.  Daher wurde es in der Stichwahl knapp: Sierau kam auf 51,6 Prozent, seine Herausforderin auf 48,4 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag allerdings nur bei 30,9 Prozent.

Das war 2014. Seitdem sind die Wahlergebnisse der SPD weiter rückläufig. Bei der Europawahl im Mai 2019 lagen die Grünen mit knapp 25 Prozent erstmals vor der SPD. In der Herzkammer der Sozialdemokratie kamen die Genoss*innen nur noch auf 23 Prozent, die CDU auf 19 Prozent.

Bei den Kommunalwahlen  – wegen der starken (sub-) lokalen Verankerung – gehen traditionell mehr SPD-Mitglieder und Wähler*innen zur Wahl. Daher kann sich die SPD durchaus Chancen ausrechnen, wieder die Nase vorn zu haben.

Dr. Andreas Hollstein möchte für die CDU ins Rennen um das Dortmunder OB-Amt gehen. Foto: Rudi Rust
Dr. Andreas Hollstein möchte für die CDU ins Rennen um das Dortmunder OB-Amt gehen. Foto: Rudi Rust

Denn auch die Bilanz fällt kommunal deutlich besser aus als auf Landes- oder Bundesebene. Daher sind die Chancen nicht schlecht, dass Wirtschaftsförderer Thomas Westphal als SPD-Kandidat das OB-Rennen für am 13. September für sich entscheiden könnte. 

Sehr wahrscheinlich ist jedoch, dass niemand die absolute Mehrheit einfahren kann. Die beiden bestplatzierten Bewerber*innen müssen dann in die Stichwahl. Ob es Westphal sein wird und gegen wenn er antreten muss, ist offen.

Der Altenaer Bürgermeister Dr. Andreas Hollstein geht für die CDU an den Start. Die Grünen haben allerdings noch nicht entschieden, wen sie ins Rennen schicken. Die SPD kann darauf hoffen, dass sich CDU und Grüne bei der OB-Wahl gegenseitig kannibalisieren.

Doch was im ersten Wahlgang gut für Westphal sein könnte, könnte in der Stichwahl sein Problem werden. Die jeweils unterlegene Partei – entweder die Grünen oder die CDU – könnte dann ihre Wähler*innen auffordern, für den Wechsel zu wählen. Die Zahl der schwarz-grünen Stimmen dürfte größer sein als die, auf die Westphal beispielsweise aus dem linken Lager hoffen dürfte. Es wird also spannend. Und das Rennen ist offen wie nie. 

Alexander Völkel

 

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