Drei Ja- und zwei Nein-Stimmen. Selten hatte wohl ein Ratsbeschluss nur nur so wenige Stimmen und wurde dennoch beschlossen: Der Rest der Ratsmitglieder hat sich enthalten oder war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend. Worum ging es? Die Anerkennung des Gruppenstatus für NPD und „Die Rechte“.
Die beiden rechten Parteien bekommen vorläufig 45.974,07 Euro pro Jahr
Doch das Oberverwaltungsgericht Münster hatte der Stadt Dortmund keine Möglichkeit gelassen, den vorläufigen Gruppenstatus zu verhindern. Daher stehen den beiden rechten Parteien vorläufig 45.974,07 Euro pro Jahr zu.
Die Hauptsachentscheidung des Gerichts steht noch aus – ebenso wie die Prüfung des Parteienverbotes gegen die NPD durch das Bundesverfassungsgericht. Dann wäre diese Gruppenbildung ebenfalls hinfällig.
Aber anders als der Bundestag kann eine Kommune keine Sicherheitsleistung von der Gruppe verlangen. Die Stadt würde gerne verhindern, dass die Steuermittel verschwunden sind, falls sie nach einem Verbot das dann zu Unrecht gezahlte Geld von der vorläufig gebildeten Gruppe zurückfordern will.
Ablehnung hätte den Oberbürgermeister in Schwierigkeiten gebracht
Doch bis diese Entscheidungen getroffen sind, muss die Stadt nun die Zuwendungen gewähren. Eine Ablehnung der Vorlage durch den Rat hätte zwar dem politischen Willen fast aller Ratsmitglieder entsprochen, hätte aber den Oberbürgermeister in Schwierigkeiten gebracht.
Er hätte dann den Beschluss beanstanden und den Rechten zu ihrem Recht verhelfen müssen. Daher zogen es die Fraktionen vor, sich der Stimme zu enthalten oder der Abstimmung fern zu bleiben. Die Fraktion von Linken und Piraten verließen den Saal, ebenso die Grünen.
Einzig ihre Sprecherin Ingrid Reuter blieb zurück, um stellvertretend für alle anderen Ratsmitglieder mit Nein zu stimmen. So wollten die DemokratInnen vermeiden, dass der Beschluss formal einstimmig mit „Ja“ ausfiel.
Dazu kam es nicht: Denn auch der Parteilose Detlef Münch stimmte dagegen und war erzürnt, dass der OB zu einem Ergebnis von 3:2 statt von 2:2 kam. Schließlich hätten nur die beiden Ratsmitglieder Axel Thieme (NPD) und Michael Brück („Die Rechte“) für die Vorlage gestimmt – Reuter und er dagegen.
Münch hatte aber übersehen, dass der OB zwangsläufig mit Ja stimmen musste, da er ja auch die Vorlage eingebracht hatte. Daher kam notgedrungen und formal richtig die dritte Ja-Stimme.
Erneut Änderung der Sitzordnung im Rat – Linke und Piraten wollen klagen
Damit einher ging auch eine neue Diskussion über die geänderte Sitzungsordnung. Sie wird nötig, weil nun die beiden Rechten auch den Anspruch haben, nebeneinander zu sitzen. Bisher saßen sie räumlich von einander getrennt.
Die neue Sitzordnung sieht vor, dass künftig die neue Gruppe ganz rechts sitzt – neben der AfD. Die Fraktion von Linken und Piraten ist damit aber nicht einverstanden, weil sie sich aus ihrer Sicht von Rechtspopulisten und von Rechtsextremen umzingelt fühlt.
Daher beantragte sie, künftig auf der linken Seite des Rates – links von der SPD – zu sitzen. Dies ist in allen Parlamenten geübte Praxis. Doch dies verhinderte die Dortmunder Ratsmehrheit.
„Da machen es sich die Vertreter der großen Fraktionen ganz schön leicht. Sie schieben die rechten Extremisten einfach weit von sich weg“, kritisiert Fraktionssprecher Utz Kowalewski und kündigte eine Klage im Namen von Linken und Piraten an: „Wir lassen uns unter keinen Umständen in die rechtsradikale Ecke drängen“.
Denn nicht nur die Anerkennung der neuen Gruppe, sondern auch die Klage der AfD führte zur erneuten Änderung der Sitzordnung. Die AfD klagt, weil sie sich ihrerseits durch die erst im Dezember 2015 geänderte Sitzordnung benachteiligt führt.
Die AfD saß vorher zwischen CDU und der Fraktion von Linken & Piraten. Deren Mitglieder saßen allerdings räumlich sehr verteilt – eine vernünftige Abstimmungsarbeit war aus ihrer Sicht nicht möglich. Daher hatte die Fraktion erfolgreich auf die letzte Änderung gedrängt. Nun geht wohl die Sitzordnung im Rat in die nächste Klagerunde.
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